O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
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(opt-therapie.de)
habe ein neues Arbeitsplatzangebot. Der Arbeitgeber zahlt pro Hausbesuch 2,00 Euro u. führt dies in der Gehaltsabrechnung auf. Lt. seinem Steuerbüro wäre dies rechtens, was ich mir nicht vorstellen kann, da die Hausbesuche mit der Lohnabrechnung nichts zu tun haben. Normalerweise rechne ich 0,30 Euro pro km ab u. notiere dies nebst Hausbesuche u. Datum, gebe dies nach ca. 3 Monaten dem Arbeitgeber u. erhalte meine Hausbesuchskosten in bar ausbezahlt.
Hat sich etwa die Gesetzgebung diesbezügl. wieder mal geändert?
Was meint Ihr dazu?
Gruß berger :scream: :scream:
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berger schrieb:
Hallo,
habe ein neues Arbeitsplatzangebot. Der Arbeitgeber zahlt pro Hausbesuch 2,00 Euro u. führt dies in der Gehaltsabrechnung auf. Lt. seinem Steuerbüro wäre dies rechtens, was ich mir nicht vorstellen kann, da die Hausbesuche mit der Lohnabrechnung nichts zu tun haben. Normalerweise rechne ich 0,30 Euro pro km ab u. notiere dies nebst Hausbesuche u. Datum, gebe dies nach ca. 3 Monaten dem Arbeitgeber u. erhalte meine Hausbesuchskosten in bar ausbezahlt.
Hat sich etwa die Gesetzgebung diesbezügl. wieder mal geändert?
Was meint Ihr dazu?
Gruß berger :scream: :scream:
mal davon ausgehend, dass du angestellt bist:
Nein, die Gesetzgebung hat sich nicht geändert. Es ist nach wie vor so, dass, wenn ein Betrieb einen Außendienst durchführt, der PKW ein Betriebsmittel ist, welches vom AG zu stellen ist. Das ist grundsätzlich so.
Deinen Fall interpretiere ich so, dass dein AG eine Fahrgeldpauschale, also eine Art Flatrate zahlen möchte, um sich die ständige Rechnerei zu sparen. Ferner lese ich aus deiner Frage heraus, dass du vermutlich sehr viele km mit deinem Auto für die Praxis fährst (bei 30 ct/km also ca.7 km je HB). Würde an deiner Stelle mal mit dem Chef darüber sprechen und ihn fragen, warum er das jetzt so handhabt.
Generell kann ich es nicht nachvollziehen, dass ein AN regelmäßig sein eigenes Auto dem AG zur Verfügung stellt, denn man zahlt dabei immer drauf. Aber diese Schenkungsmentalität scheint in unserer Berufsgruppe besonders verbreitet zu sein.
Gruß
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danke für die Mail. Ja, es ist ein Angestelltenverhältnis u. ich habe mit dem Steuerbüro des AG gesprochen, welches mir folgendes mitteilte:
1. 2,00 Euro Pauschal-Vergütung für jeden Hausbesuch wird auf der Gehaltsabrechnung vermerkt. Davon gehen aber Steuer+Sozialversich. ab, welche der AN, sofern er dies macht, bei seiner Steuererklärung abführen kann. Fazit: 2,00 sind also nur brutto für AN. Grund: Erleichterung der Abrechnung für AG u. Steuerbüro.
2. monatl. Abrechnung durch AN mit 0,30 Euro pro km u. Angabe von jedem HB mit Datum, 0rt u. km-Angabe. Muß auch auf Lohnabrechnung erscheinen, aber gilt als Reisekosten u. wird nicht versteuert. Muß also jeden Monat bei Steuerbüro abgegeben werden.
Dies sind derzeit die gesetzl. Bestimmungen für die Arbeitgeber!!! Falls sie das nicht so handhaben, droht bei einer Steuerprüfung kein schönes Erwachen!!! Zitat: vom Steuerbüro
:sunglasses: :confused: :scream:
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berger schrieb:
Hallo,
danke für die Mail. Ja, es ist ein Angestelltenverhältnis u. ich habe mit dem Steuerbüro des AG gesprochen, welches mir folgendes mitteilte:
1. 2,00 Euro Pauschal-Vergütung für jeden Hausbesuch wird auf der Gehaltsabrechnung vermerkt. Davon gehen aber Steuer+Sozialversich. ab, welche der AN, sofern er dies macht, bei seiner Steuererklärung abführen kann. Fazit: 2,00 sind also nur brutto für AN. Grund: Erleichterung der Abrechnung für AG u. Steuerbüro.
2. monatl. Abrechnung durch AN mit 0,30 Euro pro km u. Angabe von jedem HB mit Datum, 0rt u. km-Angabe. Muß auch auf Lohnabrechnung erscheinen, aber gilt als Reisekosten u. wird nicht versteuert. Muß also jeden Monat bei Steuerbüro abgegeben werden.
Dies sind derzeit die gesetzl. Bestimmungen für die Arbeitgeber!!! Falls sie das nicht so handhaben, droht bei einer Steuerprüfung kein schönes Erwachen!!! Zitat: vom Steuerbüro
:sunglasses: :confused: :scream:
Wenn der AN so GROSSZÜGIG ist, sein Privateigentum in den Nutzen der Praxis zu stellen: sollten regulär alle Kosten dafür erstattet werden. Da es sich also um eine Kosten-Erstattung handelt, ist diese Erstattung IMMER steuerfrei für den AN !!!!
Das hat nichts mit dem ausgehandelten Gehalt zu tun.
Trotzdem erscheint die Kostenerstattung auf der Lohnabrechnung, allerdings HINTER der Auflistung der Sozialabgaben. Wird also zum Nettogehalt dazuaddiert.
Wenn eine monatliche Berechnung der gefahrenen km für das Lohnbüro zu "aufwendig" ist, würde ich in diesem Betrieb mit Sicherheit auch nicht mein Eigentum zur Verfügung stellen!!!
Daß die einzelnen Fahrten auf der Lohnabrechnung erscheinen müssen, ist absoluter Unsinn!! Es genügt der Endbetrag "Auslagenerstattung für Dienstfahrten". Selbstverständlich listet der AN monatlich seine Dienstfahrten mit km für den Arbeitgeber auf und dieser reicht es dann berechnet an sein Lohnbüro weiter. Bei einer Prüfung könnte das Finanzamt den monatlichen Beitrag in dieser im Betrieb (z.Bsp. in der Personalakte) hinterlegten Liste nachprüfen.
Also für 2,- zu versteuernden Pausch-Betrag würde ich meinen PKW niemals zur Verfügung stellen, das wäre finanziell klar ein Minus für den Arbeitnehmer!
Ach ja: daß du von deinem Ex-AG die Erstattung in bar bekommen hast, war nicht in Ordnung so. Das darfst du nicht wieder erwarten. Auf diese Art ist das Geld nicht schriftlich ersichtlich für das FA irgendwo erschienen und zählt als Schwarzgeld, auch wenn du es nicht hättest versteuern müssen...
[bearbeitet am 05.06.13 10:08]
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chipchap schrieb:
Also grundsätzlich:
Wenn der AN so GROSSZÜGIG ist, sein Privateigentum in den Nutzen der Praxis zu stellen: sollten regulär alle Kosten dafür erstattet werden. Da es sich also um eine Kosten-Erstattung handelt, ist diese Erstattung IMMER steuerfrei für den AN !!!!
Das hat nichts mit dem ausgehandelten Gehalt zu tun.
Trotzdem erscheint die Kostenerstattung auf der Lohnabrechnung, allerdings HINTER der Auflistung der Sozialabgaben. Wird also zum Nettogehalt dazuaddiert.
Wenn eine monatliche Berechnung der gefahrenen km für das Lohnbüro zu "aufwendig" ist, würde ich in diesem Betrieb mit Sicherheit auch nicht mein Eigentum zur Verfügung stellen!!!
Daß die einzelnen Fahrten auf der Lohnabrechnung erscheinen müssen, ist absoluter Unsinn!! Es genügt der Endbetrag "Auslagenerstattung für Dienstfahrten". Selbstverständlich listet der AN monatlich seine Dienstfahrten mit km für den Arbeitgeber auf und dieser reicht es dann berechnet an sein Lohnbüro weiter. Bei einer Prüfung könnte das Finanzamt den monatlichen Beitrag in dieser im Betrieb (z.Bsp. in der Personalakte) hinterlegten Liste nachprüfen.
Also für 2,- zu versteuernden Pausch-Betrag würde ich meinen PKW niemals zur Verfügung stellen, das wäre finanziell klar ein Minus für den Arbeitnehmer!
Ach ja: daß du von deinem Ex-AG die Erstattung in bar bekommen hast, war nicht in Ordnung so. Das darfst du nicht wieder erwarten. Auf diese Art ist das Geld nicht schriftlich ersichtlich für das FA irgendwo erschienen und zählt als Schwarzgeld, auch wenn du es nicht hättest versteuern müssen...
[bearbeitet am 05.06.13 10:08]
was würdest Du mir raten? Klar die Auflistung der km-Abrechnung kommt nicht in den Gehaltszettel. Dafür sind die Gesamtkosten-km als Reisekosten aufgeführt, was ich netto bekomme. Bei einer Pauschal-Abrechnung der Hausbesuche von 2,00 Euro wird dies mit meinem Gehalt versteuert, was unfähr ist. Dies hatte ich auch der Steuerberaterin gesagt, welche nicht gerade erbaut war.
Wie kann man das sonst handhaben? Der AG bekommt immerhin 5,00 Euro pro Hausbesuch von den Kassen erstattet. Wie gesagt, es ist mir neu, daß HB-Fahrten vom AN in die Gehaltsabrechnung müssen.
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berger schrieb:
Hallo chipchap,
was würdest Du mir raten? Klar die Auflistung der km-Abrechnung kommt nicht in den Gehaltszettel. Dafür sind die Gesamtkosten-km als Reisekosten aufgeführt, was ich netto bekomme. Bei einer Pauschal-Abrechnung der Hausbesuche von 2,00 Euro wird dies mit meinem Gehalt versteuert, was unfähr ist. Dies hatte ich auch der Steuerberaterin gesagt, welche nicht gerade erbaut war.
Wie kann man das sonst handhaben? Der AG bekommt immerhin 5,00 Euro pro Hausbesuch von den Kassen erstattet. Wie gesagt, es ist mir neu, daß HB-Fahrten vom AN in die Gehaltsabrechnung müssen.
> Wie kann man das sonst handhaben? Der AG bekommt immerhin 5,00
> Euro pro Hausbesuch von den Kassen erstattet. Wie gesagt, es
> ist mir neu, daß HB-Fahrten vom AN in die Gehaltsabrechnung
> müssen.
Diese 5,00 Euro sind kein Fahrgeld.
Wie das jetzt gehandhabt werden muss, weiß ich nicht.
Aber klar ist, dass alles, was der AG zahlt natürlich auch auf der Gehaltsabrechnung stehen sollte.
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RoFo schrieb:
berger schrieb:
> Wie kann man das sonst handhaben? Der AG bekommt immerhin 5,00
> Euro pro Hausbesuch von den Kassen erstattet. Wie gesagt, es
> ist mir neu, daß HB-Fahrten vom AN in die Gehaltsabrechnung
> müssen.
Diese 5,00 Euro sind kein Fahrgeld.
Wie das jetzt gehandhabt werden muss, weiß ich nicht.
Aber klar ist, dass alles, was der AG zahlt natürlich auch auf der Gehaltsabrechnung stehen sollte.
:point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
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eim schrieb:
Selbstverständlich ist eine Barauszahlung ebneso möglich wie eine Überweisung da sich der AG bestimmt den Empfang hat Quittieren lassen und dann zu seinem Kassenbuch als Barentnahme gelegt hat.Also Schwarz wärs nur wenn es darüber keinen Beleg gibt.!!!!
:point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
und geb es meiner AG und steht dann als Steuerfreie Zahlung auf meiner Gehaltsabrechnung.
Mir scheint dass dieses Steuerbüro entweder keine Ahnung hat oder zu faul ist die Berechnungen so zu machen.
Alles was du gerade beschrieben hast deutet darauf hin.Laß dir das nicht gefallen.Wenn dem PI das nicht paßt dann soll er dir sein Auto zur Verfügung stellen und gut ist.
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eim schrieb:
Bei uns wird es wie vorher von dir beschrieben gehändelt.Außer dass ich das Geld überwiesen bekomme.Schreibe die KM auf und bekomme 0,30 € /pro KM
und geb es meiner AG und steht dann als Steuerfreie Zahlung auf meiner Gehaltsabrechnung.
Mir scheint dass dieses Steuerbüro entweder keine Ahnung hat oder zu faul ist die Berechnungen so zu machen.
Alles was du gerade beschrieben hast deutet darauf hin.Laß dir das nicht gefallen.Wenn dem PI das nicht paßt dann soll er dir sein Auto zur Verfügung stellen und gut ist.
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Leni C. schrieb:
Ich verstehe dieses Procedere von dem Steuerbüro auch nicht . Meine MA schreiben ihre Kilometer auf, diese mal 30 Cent und die Summe als Fahrtkosten steuerfrei auf die Abrechnung. Wo da ein grösserer Aufwand ist als x mal 2 € auszurechnen entzieht sich meinem Blick.
wenn du 30 Cent pro Km bekommst, kann man das lst-frei machen. Bei einer Pauschale, ist es steuerpflichtig.
Ãœber den Lohn kann beides laufen, kommt halt auf die Formulierung an.
Grüße
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redbi schrieb:
Hi Berger,
wenn du 30 Cent pro Km bekommst, kann man das lst-frei machen. Bei einer Pauschale, ist es steuerpflichtig.
Ãœber den Lohn kann beides laufen, kommt halt auf die Formulierung an.
Grüße
ich zahle auch bar bzw.überweise gesondert die Dienstkilometer.
Am Ende des Monats Liste über gefahrenen km, bei Barzahlung mit Quittung übers Kassenbuch laufen lassen, bei Überweisung fungiert ja der Kontoauszug und dieListe der km als Beleg.
Laut Steuerbüro normale Vorgehensweise.
Wieso sollte es illegal sein, bar auszuzahlen? Solange ein nachweisexistiert über den Grund der Kosten und ein Beleg über den Erhalt?
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Neuling schrieb:
Moment:
ich zahle auch bar bzw.überweise gesondert die Dienstkilometer.
Am Ende des Monats Liste über gefahrenen km, bei Barzahlung mit Quittung übers Kassenbuch laufen lassen, bei Überweisung fungiert ja der Kontoauszug und dieListe der km als Beleg.
Laut Steuerbüro normale Vorgehensweise.
Wieso sollte es illegal sein, bar auszuzahlen? Solange ein nachweisexistiert über den Grund der Kosten und ein Beleg über den Erhalt?
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Problem beschreiben
Roxx schrieb:
Hallo,
mal davon ausgehend, dass du angestellt bist:
Nein, die Gesetzgebung hat sich nicht geändert. Es ist nach wie vor so, dass, wenn ein Betrieb einen Außendienst durchführt, der PKW ein Betriebsmittel ist, welches vom AG zu stellen ist. Das ist grundsätzlich so.
Deinen Fall interpretiere ich so, dass dein AG eine Fahrgeldpauschale, also eine Art Flatrate zahlen möchte, um sich die ständige Rechnerei zu sparen. Ferner lese ich aus deiner Frage heraus, dass du vermutlich sehr viele km mit deinem Auto für die Praxis fährst (bei 30 ct/km also ca.7 km je HB). Würde an deiner Stelle mal mit dem Chef darüber sprechen und ihn fragen, warum er das jetzt so handhabt.
Generell kann ich es nicht nachvollziehen, dass ein AN regelmäßig sein eigenes Auto dem AG zur Verfügung stellt, denn man zahlt dabei immer drauf. Aber diese Schenkungsmentalität scheint in unserer Berufsgruppe besonders verbreitet zu sein.
Gruß
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