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Physiotherapiepraxis im Herzen von
Köln-Neuehrenfeld suchen wir ab
dem 1. März 2026 eine/n engagierte
Physiotherapeut/in
Wir bieten flexible
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Teilzeit oder Vollzeit – bei uns
ist alles möglich. Wir freuen uns
über Berufseinsteigerinnen genauso
wie über erfahrene Therapeutinnen.
Ein Teil der Tätigkeit sind auch
Hausbesuche, die bequem mit dem
Fahrrad erreichbar sind.
Neben einem angenehmen
Betriebsklima und einem tollen Team
erwart...
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Mein Chef wollte auf die Arbeitszeitumstellung nicht eingehen, da es aus Betrieblichen Gründen nicht möglich sei. Zudem wäre es den anderen Kolleginnen gegenüber unfair, keine Nachmittagsarbeit leisten zu wollen.
Ihm wurde fristgerecht gekündigt.
Ob das nun richtig oder falsch ist sei dahingestellt.
Ich habe ihn als einen motivierten und engagierten Mitarbeiter wahrgenommen.
Nun kam die Frage auf, ob er eine Abfindung fordern könnte nach 12 Jahren im Angestelltenverhältnis.
In größeren Wirtschaftsunternehmen ist das wohl „ normal“…
Aber in einem Kleinunternehmen und in unserem Arbeitsbereich?
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hgb schrieb:
Wenn eine regelkonforme Kündigung bzgl. der Länge der Frist ausgesprochen wurde, gibt es keinen Grund. Abfindungen dienen dazu, einen Rechtsanspruch auszuschließen oder hier das Arbeitsverhältnis ohne die gesetzlichen Fristen seitens des AG früh zu beenden. mfg hgbblush
Gerade nach so langer Betriebstreue.
Unabhängig davon, ob gesetzliche Fristen eingehalten worden sind.
Und natürlich dient es auch dem Arbeitgeber, um Rechtsansprüche ( zB Kündigungsschutzklagen) abzuwenden…Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb wäre es doch dann eher eine Gehaltsfortzahlung im Rahmen einer Freistellung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So wie ich es verstanden habe dient eine Abfindungszahlung als Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen.
Gerade nach so langer Betriebstreue.
Unabhängig davon, ob gesetzliche Fristen eingehalten worden sind.
Und natürlich dient es auch dem Arbeitgeber, um Rechtsansprüche ( zB Kündigungsschutzklagen) abzuwenden…Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb wäre es doch dann eher eine Gehaltsfortzahlung im Rahmen einer Freistellung?
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Unsichtbar schrieb:
Ach so. Auch im Kleinbetrieb sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.
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hgb schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ..wie kommst Du darauf? Gibt es eine Entschädigung für AG??
Viele Arbeitnehmer gehen zwar wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochen Kündigung eine Abfindung "zustehe", doch ist das rechtlich schlicht falsch.
Ebenso unrichtig ist natürlich auch die umgekehrte Annahme von Arbeitgebern, eine Kündigung sei unvermeidlich mit der Pflicht zur Zahlung einer Abfindung verbunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich zitiere mal aus eine Auskunft unseres damaligen Anwalts:
Im Allgemeinen haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Das gilt im Allgemeinen auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers endet.
Viele Arbeitnehmer gehen zwar wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochen Kündigung eine Abfindung "zustehe", doch ist das rechtlich schlicht falsch.
Ebenso unrichtig ist natürlich auch die umgekehrte Annahme von Arbeitgebern, eine Kündigung sei unvermeidlich mit der Pflicht zur Zahlung einer Abfindung verbunden.
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Unsichtbar schrieb:
Natürlich. Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung. Vor Gericht geht es um die Kündigungsschutzklage. Als Ergebnis einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann dann aber eine Abfindung eine Lösung sein, da das Vertrauensverhältnis mehr als zerstört ist.
Ist diese Frist eingehalten worden? Wenn der PI den MA "eher" loswerden will, kann er eine Abfindung anbieten. 1/2 Monatsgehalt pro Jahr. Dann wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt und die Abfindung ausgehandelt.
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massu schrieb:
Bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland fünf Monate zum Ende des Kalendermonats, sofern vertraglich oder tarifvertraglich nichts Längeres vereinbart wurde. Diese Frist verlängert sich gestaffelt nach § 622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Ist diese Frist eingehalten worden? Wenn der PI den MA "eher" loswerden will, kann er eine Abfindung anbieten. 1/2 Monatsgehalt pro Jahr. Dann wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt und die Abfindung ausgehandelt.
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Unsichtbar schrieb:
Nachgezahlte Monate werden voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet und sind meldepflichtig.
AN bekommt kündigung - holt sich eine AU - AG muss bezahlen = abfindung
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Alex Moro schrieb:
es gibt doch ohnehin fast immer eine "abfindung".
AN bekommt kündigung - holt sich eine AU - AG muss bezahlen = abfindung
Die Kündigungsfrist laut Vertrag lautet 4 Wochen zum Monatsende…
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu Gilt diese Frist generell für Langzeitangestellte oder ist sie abhängig von der Betriebsgröße?
Die Kündigungsfrist laut Vertrag lautet 4 Wochen zum Monatsende…
Verlängerung (gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit):
ab 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende.
ab 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
ab 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
ab 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende.
ab 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende.
ab 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende.
ab 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.
Wichtige Hinweise:
Verlängerte Fristen gelten nur für Arbeitgeber: Arbeitnehmer können i.d.R. mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer die Fristen sind gesetzlich festgelegt. Und sie sind unabhängig von der Betriebsgröße.
Verlängerung (gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit):
ab 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende.
ab 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
ab 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
ab 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende.
ab 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende.
ab 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende.
ab 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.
Wichtige Hinweise:
Verlängerte Fristen gelten nur für Arbeitgeber: Arbeitnehmer können i.d.R. mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
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Sarah Gerbert schrieb:
@massu genau so ist es
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Einem Kollegen wurde nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, da er seine Arbeitszeiten aus persönlichen Gründen umstellen wollte.
Mein Chef wollte auf die Arbeitszeitumstellung nicht eingehen, da es aus Betrieblichen Gründen nicht möglich sei. Zudem wäre es den anderen Kolleginnen gegenüber unfair, keine Nachmittagsarbeit leisten zu wollen.
Ihm wurde fristgerecht gekündigt.
Ob das nun richtig oder falsch ist sei dahingestellt.
Ich habe ihn als einen motivierten und engagierten Mitarbeiter wahrgenommen.
Nun kam die Frage auf, ob er eine Abfindung fordern könnte nach 12 Jahren im Angestelltenverhältnis.
In größeren Wirtschaftsunternehmen ist das wohl „ normal“…
Aber in einem Kleinunternehmen und in unserem Arbeitsbereich?
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Leni C. schrieb:
Ich habe einem AN nach zwanzig Jahren gekündigt . Als AG mußte ich eine Kündigungszeit von 7 Monaten einhalten , egal was im Arbeitsvertrag stand . Ich habe eine fristgerechte normale Kündigung ausgesprochen ohne eine Begründung . Dadurch hat es sich a) für ihn nicht gelohnt vors Arbeitsgericht zu gehen und b) gab es keinen Grund für eine Abfindung . Darüber war er am meisten sauer . Erst die letzten zwei Wochen habe ich ihn freigestellt .
Ohne Angaben von Gründen… das macht es für den AG natürlich einfacher…
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hgb schrieb:
... es erspart Aussagen, die als Verletzungen empfunden werden und jahrelang nachwirken können.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In Kleinunternehmen ( unter 10 VZ MA) ist es wohl auch unkomplizierter eine Kündigung zu erteilen?!
Ohne Angaben von Gründen… das macht es für den AG natürlich einfacher…
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