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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Abfindung nach Kündigung?

Neues Thema
Abfindung nach Kündigung?
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Anonymer Teilnehmer
Gestern
Einem Kollegen wurde nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, da er seine Arbeitszeiten aus persönlichen Gründen umstellen wollte.
Mein Chef wollte auf die Arbeitszeitumstellung nicht eingehen, da es aus Betrieblichen Gründen nicht möglich sei. Zudem wäre es den anderen Kolleginnen gegenüber unfair, keine Nachmittagsarbeit leisten zu wollen.
Ihm wurde fristgerecht gekündigt.
Ob das nun richtig oder falsch ist sei dahingestellt.
Ich habe ihn als einen motivierten und engagierten Mitarbeiter wahrgenommen.
Nun kam die Frage auf, ob er eine Abfindung fordern könnte nach 12 Jahren im Angestelltenverhältnis.
In größeren Wirtschaftsunternehmen ist das wohl „ normal“…
Aber in einem Kleinunternehmen und in unserem Arbeitsbereich?
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Einem Kollegen wurde nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, da er seine Arbeitszeiten aus persönlichen Gründen umstellen wollte. Mein Chef wollte auf die Arbeitszeitumstellung nicht eingehen, da es aus Betrieblichen Gründen nicht möglich sei. Zudem wäre es den anderen Kolleginnen gegenüber unfair, keine Nachmittagsarbeit leisten zu wollen. Ihm wurde fristgerecht gekündigt. Ob das nun richtig oder falsch ist sei dahingestellt. Ich habe ihn als einen motivierten und engagierten Mitarbeiter wahrgenommen. Nun kam die Frage auf, ob er eine Abfindung fordern könnte nach 12 Jahren im Angestelltenverhältnis. In größeren Wirtschaftsunternehmen ist das wohl „ normal“… Aber in einem Kleinunternehmen und in unserem Arbeitsbereich?
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hgb
Gestern
Wenn eine regelkonforme Kündigung bzgl. der Länge der Frist ausgesprochen wurde, gibt es keinen Grund. Abfindungen dienen dazu, einen Rechtsanspruch auszuschließen oder hier das Arbeitsverhältnis ohne die gesetzlichen Fristen seitens des AG früh zu beenden. mfg hgbblush
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Wenn eine regelkonforme Kündigung bzgl. der Länge der Frist ausgesprochen wurde, gibt es keinen Grund. Abfindungen dienen dazu, einen Rechtsanspruch auszuschließen oder hier das Arbeitsverhältnis ohne die gesetzlichen Fristen seitens des AG früh zu beenden. mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

Wenn eine regelkonforme Kündigung bzgl. der Länge der Frist ausgesprochen wurde, gibt es keinen Grund. Abfindungen dienen dazu, einen Rechtsanspruch auszuschließen oder hier das Arbeitsverhältnis ohne die gesetzlichen Fristen seitens des AG früh zu beenden. mfg hgbblush

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Anonymer Teilnehmer
Gestern
So wie ich es verstanden habe dient eine Abfindungszahlung als Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen.

Gerade nach so langer Betriebstreue.
Unabhängig davon, ob gesetzliche Fristen eingehalten worden sind.
Und natürlich dient es auch dem Arbeitgeber, um Rechtsansprüche ( zB Kündigungsschutzklagen) abzuwenden…Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb wäre es doch dann eher eine Gehaltsfortzahlung im Rahmen einer Freistellung?
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So wie ich es verstanden habe dient eine Abfindungszahlung als Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen. Gerade nach so langer Betriebstreue. Unabhängig davon, ob gesetzliche Fristen eingehalten worden sind. Und natürlich dient es auch dem Arbeitgeber, um Rechtsansprüche ( zB Kündigungsschutzklagen) abzuwenden…Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb wäre es doch dann eher eine Gehaltsfortzahlung im Rahmen einer Freistellung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

So wie ich es verstanden habe dient eine Abfindungszahlung als Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen.

Gerade nach so langer Betriebstreue.
Unabhängig davon, ob gesetzliche Fristen eingehalten worden sind.
Und natürlich dient es auch dem Arbeitgeber, um Rechtsansprüche ( zB Kündigungsschutzklagen) abzuwenden…Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb wäre es doch dann eher eine Gehaltsfortzahlung im Rahmen einer Freistellung?

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Unsichtbar
Gestern
Ach so. Auch im Kleinbetrieb sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.
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Ach so. Auch im Kleinbetrieb sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.
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Unsichtbar schrieb:

Ach so. Auch im Kleinbetrieb sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.

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hgb
Gestern
@Anonymer Teilnehmer ..wie kommst Du darauf? Gibt es eine Entschädigung für AG??
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• Leni C.
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] ..wie kommst Du darauf? Gibt es eine Entschädigung für AG??
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hgb schrieb:

@Anonymer Teilnehmer ..wie kommst Du darauf? Gibt es eine Entschädigung für AG??

profilbild
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Lars van Ravenzwaaij
Gestern
@Anonymer Teilnehmer Ich zitiere mal aus eine Auskunft unseres damaligen Anwalts:

Im All­ge­mei­nen ha­ben Ar­beit­neh­mer bei Be­en­di­gung ih­res Ar­beits­verhält­nis­ses kei­nen Rechts­an­spruch auf ei­ne Ab­fin­dung. Das gilt im All­ge­mei­nen auch dann, wenn das Ar­beits­verhält­nis durch ei­ne Kündi­gung des Ar­beit­ge­bers en­det.

Vie­le Ar­beit­neh­mer ge­hen zwar wie selbst­verständ­lich da­von aus, dass ih­nen bei ei­ner durch den Ar­beit­ge­ber aus­ge­spro­chen Kündi­gung ei­ne Ab­fin­dung "zu­ste­he", doch ist das recht­lich schlicht falsch.

Eben­so un­rich­tig ist natürlich auch die um­ge­kehr­te An­nah­me von Ar­beit­ge­bern, ei­ne Kündi­gung sei un­ver­meid­lich mit der Pflicht zur Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung ver­bun­den.
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• Evemarie Kaiser
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Ich zitiere mal aus eine Auskunft unseres damaligen Anwalts: [zitat]Im All­ge­mei­nen ha­ben Ar­beit­neh­mer bei Be­en­di­gung ih­res Ar­beits­verhält­nis­ses [u]kei­nen[/u] Rechts­an­spruch auf ei­ne Ab­fin­dung. Das gilt im All­ge­mei­nen auch dann, wenn das Ar­beits­verhält­nis durch ei­ne Kündi­gung des Ar­beit­ge­bers en­det. Vie­le Ar­beit­neh­mer ge­hen zwar wie selbst­verständ­lich da­von aus, dass ih­nen bei ei­ner durch den Ar­beit­ge­ber aus­ge­spro­chen Kündi­gung ei­ne Ab­fin­dung "zu­ste­he", doch ist das recht­lich schlicht falsch. Eben­so un­rich­tig ist natürlich auch die um­ge­kehr­te An­nah­me von Ar­beit­ge­bern, ei­ne Kündi­gung sei un­ver­meid­lich mit der Pflicht zur Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung ver­bun­den.[/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Ich zitiere mal aus eine Auskunft unseres damaligen Anwalts:

Im All­ge­mei­nen ha­ben Ar­beit­neh­mer bei Be­en­di­gung ih­res Ar­beits­verhält­nis­ses kei­nen Rechts­an­spruch auf ei­ne Ab­fin­dung. Das gilt im All­ge­mei­nen auch dann, wenn das Ar­beits­verhält­nis durch ei­ne Kündi­gung des Ar­beit­ge­bers en­det.

Vie­le Ar­beit­neh­mer ge­hen zwar wie selbst­verständ­lich da­von aus, dass ih­nen bei ei­ner durch den Ar­beit­ge­ber aus­ge­spro­chen Kündi­gung ei­ne Ab­fin­dung "zu­ste­he", doch ist das recht­lich schlicht falsch.

Eben­so un­rich­tig ist natürlich auch die um­ge­kehr­te An­nah­me von Ar­beit­ge­bern, ei­ne Kündi­gung sei un­ver­meid­lich mit der Pflicht zur Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung ver­bun­den.

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Unsichtbar
Gestern
Natürlich. Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung. Vor Gericht geht es um die Kündigungsschutzklage. Als Ergebnis einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann dann aber eine Abfindung eine Lösung sein, da das Vertrauensverhältnis mehr als zerstört ist.
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Natürlich. Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung. Vor Gericht geht es um die Kündigungsschutzklage. Als Ergebnis einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann dann aber eine Abfindung eine Lösung sein, da das Vertrauensverhältnis mehr als zerstört ist.
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Unsichtbar schrieb:

Natürlich. Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung. Vor Gericht geht es um die Kündigungsschutzklage. Als Ergebnis einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann dann aber eine Abfindung eine Lösung sein, da das Vertrauensverhältnis mehr als zerstört ist.

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massu
Gestern
Bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland fünf Monate zum Ende des Kalendermonats, sofern vertraglich oder tarifvertraglich nichts Längeres vereinbart wurde. Diese Frist verlängert sich gestaffelt nach § 622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ist diese Frist eingehalten worden? Wenn der PI den MA "eher" loswerden will, kann er eine Abfindung anbieten. 1/2 Monatsgehalt pro Jahr. Dann wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt und die Abfindung ausgehandelt.
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• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• die neue
Bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland fünf Monate zum Ende des Kalendermonats, sofern vertraglich oder tarifvertraglich nichts Längeres vereinbart wurde. Diese Frist verlängert sich gestaffelt nach § 622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ist diese Frist eingehalten worden? Wenn der PI den MA "eher" loswerden will, kann er eine Abfindung anbieten. 1/2 Monatsgehalt pro Jahr. Dann wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt und die Abfindung ausgehandelt.
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massu schrieb:

Bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland fünf Monate zum Ende des Kalendermonats, sofern vertraglich oder tarifvertraglich nichts Längeres vereinbart wurde. Diese Frist verlängert sich gestaffelt nach § 622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ist diese Frist eingehalten worden? Wenn der PI den MA "eher" loswerden will, kann er eine Abfindung anbieten. 1/2 Monatsgehalt pro Jahr. Dann wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt und die Abfindung ausgehandelt.

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Unsichtbar
Gestern
Nachgezahlte Monate werden voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet und sind meldepflichtig.
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Nachgezahlte Monate werden voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet und sind meldepflichtig.
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Unsichtbar schrieb:

Nachgezahlte Monate werden voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet und sind meldepflichtig.

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Alex Moro
Gestern
es gibt doch ohnehin fast immer eine "abfindung".
AN bekommt kündigung - holt sich eine AU - AG muss bezahlen = abfindung
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es gibt doch ohnehin fast immer eine "abfindung". AN bekommt kündigung - holt sich eine AU - AG muss bezahlen = abfindung
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Alex Moro schrieb:

es gibt doch ohnehin fast immer eine "abfindung".
AN bekommt kündigung - holt sich eine AU - AG muss bezahlen = abfindung

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Anonymer Teilnehmer
Gestern
@massu Gilt diese Frist generell für Langzeitangestellte oder ist sie abhängig von der Betriebsgröße?
Die Kündigungsfrist laut Vertrag lautet 4 Wochen zum Monatsende…
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[mention]massu[/mention] Gilt diese Frist generell für Langzeitangestellte oder ist sie abhängig von der Betriebsgröße? Die Kündigungsfrist laut Vertrag lautet 4 Wochen zum Monatsende…
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@massu Gilt diese Frist generell für Langzeitangestellte oder ist sie abhängig von der Betriebsgröße?
Die Kündigungsfrist laut Vertrag lautet 4 Wochen zum Monatsende…

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massu
Gestern
@Anonymer Teilnehmer die Fristen sind gesetzlich festgelegt. Und sie sind unabhängig von der Betriebsgröße.

Verlängerung (gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit):
ab 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende.
ab 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
ab 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
ab 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende.
ab 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende.
ab 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende.
ab 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.
Wichtige Hinweise:
Verlängerte Fristen gelten nur für Arbeitgeber: Arbeitnehmer können i.d.R. mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
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• Sarah Gerbert
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] die Fristen sind gesetzlich festgelegt. Und sie sind unabhängig von der Betriebsgröße. Verlängerung (gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit): ab 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende. ab 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende. ab 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende. ab 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende. ab 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende. ab 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende. ab 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende. Wichtige Hinweise: Verlängerte Fristen gelten nur für Arbeitgeber: Arbeitnehmer können i.d.R. mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer die Fristen sind gesetzlich festgelegt. Und sie sind unabhängig von der Betriebsgröße.

Verlängerung (gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit):
ab 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende.
ab 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
ab 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
ab 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende.
ab 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende.
ab 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende.
ab 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende.
Wichtige Hinweise:
Verlängerte Fristen gelten nur für Arbeitgeber: Arbeitnehmer können i.d.R. mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

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Sarah Gerbert
Gestern
@massu genau so ist es
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[mention]massu[/mention] genau so ist es
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Sarah Gerbert schrieb:

@massu genau so ist es

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Einem Kollegen wurde nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, da er seine Arbeitszeiten aus persönlichen Gründen umstellen wollte.
Mein Chef wollte auf die Arbeitszeitumstellung nicht eingehen, da es aus Betrieblichen Gründen nicht möglich sei. Zudem wäre es den anderen Kolleginnen gegenüber unfair, keine Nachmittagsarbeit leisten zu wollen.
Ihm wurde fristgerecht gekündigt.
Ob das nun richtig oder falsch ist sei dahingestellt.
Ich habe ihn als einen motivierten und engagierten Mitarbeiter wahrgenommen.
Nun kam die Frage auf, ob er eine Abfindung fordern könnte nach 12 Jahren im Angestelltenverhältnis.
In größeren Wirtschaftsunternehmen ist das wohl „ normal“…
Aber in einem Kleinunternehmen und in unserem Arbeitsbereich?

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Leni C.
Gestern
Ich habe einem AN nach zwanzig Jahren gekündigt . Als AG mußte ich eine Kündigungszeit von 7 Monaten einhalten , egal was im Arbeitsvertrag stand . Ich habe eine fristgerechte normale Kündigung ausgesprochen ohne eine Begründung . Dadurch hat es sich a) für ihn nicht gelohnt vors Arbeitsgericht zu gehen und b) gab es keinen Grund für eine Abfindung . Darüber war er am meisten sauer . Erst die letzten zwei Wochen habe ich ihn freigestellt .
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Ich habe einem AN nach zwanzig Jahren gekündigt . Als AG mußte ich eine Kündigungszeit von 7 Monaten einhalten , egal was im Arbeitsvertrag stand . Ich habe eine fristgerechte normale Kündigung ausgesprochen ohne eine Begründung . Dadurch hat es sich a) für ihn nicht gelohnt vors Arbeitsgericht zu gehen und b) gab es keinen Grund für eine Abfindung . Darüber war er am meisten sauer . Erst die letzten zwei Wochen habe ich ihn freigestellt .
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Leni C. schrieb:

Ich habe einem AN nach zwanzig Jahren gekündigt . Als AG mußte ich eine Kündigungszeit von 7 Monaten einhalten , egal was im Arbeitsvertrag stand . Ich habe eine fristgerechte normale Kündigung ausgesprochen ohne eine Begründung . Dadurch hat es sich a) für ihn nicht gelohnt vors Arbeitsgericht zu gehen und b) gab es keinen Grund für eine Abfindung . Darüber war er am meisten sauer . Erst die letzten zwei Wochen habe ich ihn freigestellt .

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Anonymer Teilnehmer
Gestern
In Kleinunternehmen ( unter 10 VZ MA) ist es wohl auch unkomplizierter eine Kündigung zu erteilen?!
Ohne Angaben von Gründen… das macht es für den AG natürlich einfacher…
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In Kleinunternehmen ( unter 10 VZ MA) ist es wohl auch unkomplizierter eine Kündigung zu erteilen?! Ohne Angaben von Gründen… das macht es für den AG natürlich einfacher…
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hgb
Gestern
... es erspart Aussagen, die als Verletzungen empfunden werden und jahrelang nachwirken können.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Inche
... es erspart Aussagen, die als Verletzungen empfunden werden und jahrelang nachwirken können.
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hgb schrieb:

... es erspart Aussagen, die als Verletzungen empfunden werden und jahrelang nachwirken können.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

In Kleinunternehmen ( unter 10 VZ MA) ist es wohl auch unkomplizierter eine Kündigung zu erteilen?!
Ohne Angaben von Gründen… das macht es für den AG natürlich einfacher…



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