Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
fachlich weiterentwickeln und Dich
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ich bin PI und habe 1 MA.
Durch die neue Rentenverordnung kann meine MA kurzfristig in Rente gehen.
Sie würde aber gern noch stundenweise weiter arbeiten, d.h. als geringfügig Beschäftigte, verteilt auf 2 Tage/Woche mit
max. 450,00 € im Monat.
Nun meine Fragen:
Wie ist in diesem Fall die Urlaubsregelung?
Kann ich (bzw. die MA) Überstunden "sammeln" und zusätzlich vergüten? (2x/Jahr darf sie das Doppelte verdienen)
Die Arbeitszeit muss wohl genau dokumentiert werden.
Ist es richtig, dass ein Rentner in diesem Fall weiter als versicherungspflichtiger Angesteller gilt?
Ich danke schon mal im Voraus für zahlreiche relevante Antworten und wünsche allen ein schönes WE !
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Birgit H schrieb:
Hallo an alle,
ich bin PI und habe 1 MA.
Durch die neue Rentenverordnung kann meine MA kurzfristig in Rente gehen.
Sie würde aber gern noch stundenweise weiter arbeiten, d.h. als geringfügig Beschäftigte, verteilt auf 2 Tage/Woche mit
max. 450,00 € im Monat.
Nun meine Fragen:
Wie ist in diesem Fall die Urlaubsregelung?
Kann ich (bzw. die MA) Überstunden "sammeln" und zusätzlich vergüten? (2x/Jahr darf sie das Doppelte verdienen)
Die Arbeitszeit muss wohl genau dokumentiert werden.
Ist es richtig, dass ein Rentner in diesem Fall weiter als versicherungspflichtiger Angesteller gilt?
Ich danke schon mal im Voraus für zahlreiche relevante Antworten und wünsche allen ein schönes WE !
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Tempelritter schrieb:
Und es ist kein sozialversicherungspflichtiger AN, da ist es egal ob Rentner oder nicht, es bleibt ein Mini-Job.
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Inche schrieb:
Die Urlaubsregelung bleibt wie gehabt wird nur auf 2 Tage runter gerechnet. Ja sie darf Überstunden machen aber am Ende auf das ganze Jahr gesehen nicht mehr als 450€ im Monat verdienen. Achtung dokumentationspflicht der Arbeitszeit.Schau mal bei der Minijobzentrale die haben alle Informationen und du musst den MA da ja dann eh anmelden
Im Jahresschnitt darf ein Minijobber nicht mehr als €450 pro Monat bekommen ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Es besteht aber die Möglichkeit pauschal versteuerte Geschenke (30% des Geschenkwertes) zukommen zu lassen...
Arbeitszeit: Zu Beginn des Jahres wurde in den News ein Link zum Formblatt "Dokumentation der Arbeitszeit" eingestellt - das Prinzip: Arbeitstäglich Beginn und Ende notieren, vom AN quittieren lassen, zwei Jahre aufbewahren.
Nicht richtig ist die Annahme das ein minijobbender Rentner (sozial)versicherungspflichtig ist - die pauschale Abgabe von ca. €150 pro vollem €450-Jobber bleibt bestehen; erst wenn's darüber hinaus geht entsteht die Sozialversicherungspflicht des "Midi-Jobs".
Mein Finanzamtler formulierte es einmal so: "Solange all Ihre Minijobs zusammengenommen nicht mehr als €450 im Monat ergeben interessiert uns das in ihrer Steuererklärung kein bisschen. Wenn Sie uns einen Gefallen tun wollen verzichten Sie auf Angabe und Entgeltnachweis..." (dafür interessiert's das Finanzamt des Arbeitgebers ;))
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ab 2015 darf Mann/Frau wegen Mehrarbeit 3x im Jahr 450 Eus dazuverdienen. ( Spricht die Krankenkasse IKK Südwest).
Also 12x 450€ Plus 3x 450 wg. Mehrarbeit. Der AG muß nur 30% an Minijob abführen und nicht 1/3 !
Schönen Stundenlohn aushandeln und los gehts.
Fröhliches werkeln und schönes
WE
Uwe
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Muskelfreak schrieb:
Hallo liebe 450 Euronen Fans,
ab 2015 darf Mann/Frau wegen Mehrarbeit 3x im Jahr 450 Eus dazuverdienen. ( Spricht die Krankenkasse IKK Südwest).
Also 12x 450€ Plus 3x 450 wg. Mehrarbeit. Der AG muß nur 30% an Minijob abführen und nicht 1/3 !
Schönen Stundenlohn aushandeln und los gehts.
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Uwe
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Lamaca schrieb:
Es darf aber nur mehr verdient werden ( max 3x im Jahr ), wenn in der Praxis unvorhergesehene Situationen eintreten, die eine Mehrarbeit erfordern, wie zum Beispiel Krankheitsvertretung. Das muss dann auch durch eine Krankmeldung belegt werden. Urlaubsvertretung, zu voller Terminplan oä fallen nicht darunter.
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TheStonie schrieb:
13%+15%+2% für KV+RV+Pauschst. und dann noch U1,U2 und Insolvenzumlage. Dann kommste auf ca. 1/3 Kosten
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Papa Alpaka schrieb:
Urlaubsregelung: Ihr erspart euch viel Rechnerei wenn ihr euch darauf einigt das stets volle Wochen Urlaub genommen werden ;)
Im Jahresschnitt darf ein Minijobber nicht mehr als €450 pro Monat bekommen ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Es besteht aber die Möglichkeit pauschal versteuerte Geschenke (30% des Geschenkwertes) zukommen zu lassen...
Arbeitszeit: Zu Beginn des Jahres wurde in den News ein Link zum Formblatt "Dokumentation der Arbeitszeit" eingestellt - das Prinzip: Arbeitstäglich Beginn und Ende notieren, vom AN quittieren lassen, zwei Jahre aufbewahren.
Nicht richtig ist die Annahme das ein minijobbender Rentner (sozial)versicherungspflichtig ist - die pauschale Abgabe von ca. €150 pro vollem €450-Jobber bleibt bestehen; erst wenn's darüber hinaus geht entsteht die Sozialversicherungspflicht des "Midi-Jobs".
Mein Finanzamtler formulierte es einmal so: "Solange all Ihre Minijobs zusammengenommen nicht mehr als €450 im Monat ergeben interessiert uns das in ihrer Steuererklärung kein bisschen. Wenn Sie uns einen Gefallen tun wollen verzichten Sie auf Angabe und Entgeltnachweis..." (dafür interessiert's das Finanzamt des Arbeitgebers ;))
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