PHYSIOTHERAPIE JAYMA - HOME OF THE
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
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12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
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Ob Berufsanfänger oder erfahrener
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Meine ehemalige Mitarbeiterin auf 450 € Basis hatte bei mir zum 31.05.2015 gekündigt um in einer Privatpraxis zu arbeiten.
Anfallende ÜSTD haben wir mit freien Tagen / Urlaub `gegengerechnet`.
Ab dem 11.05.2015 hatte sie bei mir ÜSTDfrei und danach bis zum 31.05.2015 Urlaub.
Durch Zufall habe ich erfahren, dass sie `meine`Privatpatienten (Hausbesuch im Altenheim) ab dem 11.05.2015 bereits für ihre neue Praxis behandelt hat....ohne meine Zustimmung/ Wissen.
Den Gang zum Anwalt habe ich mir ernsthaft überlegt und es doch bleiben lassen, weil ich kein böses Blut wollte.
Jetzt hat mir diese Mitarbeiterin noch ca 70 ÜSTD vorgelegt, die sie noch gerne vergütet hätte.
Kann mir denn jemand einen Tipp geben wie hier weiter vorgegangen werden soll.
Dankeschön!
Schöne Grüße
Sonja
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sonja281 schrieb:
Hallo!
Meine ehemalige Mitarbeiterin auf 450 € Basis hatte bei mir zum 31.05.2015 gekündigt um in einer Privatpraxis zu arbeiten.
Anfallende ÜSTD haben wir mit freien Tagen / Urlaub `gegengerechnet`.
Ab dem 11.05.2015 hatte sie bei mir ÜSTDfrei und danach bis zum 31.05.2015 Urlaub.
Durch Zufall habe ich erfahren, dass sie `meine`Privatpatienten (Hausbesuch im Altenheim) ab dem 11.05.2015 bereits für ihre neue Praxis behandelt hat....ohne meine Zustimmung/ Wissen.
Den Gang zum Anwalt habe ich mir ernsthaft überlegt und es doch bleiben lassen, weil ich kein böses Blut wollte.
Jetzt hat mir diese Mitarbeiterin noch ca 70 ÜSTD vorgelegt, die sie noch gerne vergütet hätte.
Kann mir denn jemand einen Tipp geben wie hier weiter vorgegangen werden soll.
Dankeschön!
Schöne Grüße
Sonja
Aber wie kann sie dir Überstunden vorlegen, von denen du nichts weißt? Wo kommen die plötzlich her?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Nur wenn es sich um Überstunden handelt, die du angeordnet oder gebilligt hast, musst du diese auch bezahlen.
Aber wie kann sie dir Überstunden vorlegen, von denen du nichts weißt? Wo kommen die plötzlich her?
Lade sie doch zum Gespräch zwecks Klärung der Überstunden ein und konfrontiere sie mit deinem Wissen über die Patientenmitnahme.
Wichtig dabei ist: DU bist der CHEF. Trete auch entsprechend auf. Am meiten Eindruck machst du dann, wenn du ganz ruhig bleibst...
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Leni C. schrieb:
Bei 450 € auf 70 Überstunden zu kommen , von denen du als Chef nichts weißt und die bei ihrem Ausscheiden auch nicht zur Disposition standen ist schon etwas seeehhhr dubios.Kann sie belegen wo die plötzlich zusätzlich herkommen ? Verabrede mit ihr einen Gesprächstermin in dem sie dir schriftlich jede dieser 70 Überstunden belegen soll und sag ihr nebenbei , daß du ihr eine Rechnung über den für dich entgangenen Umsatz schreibst , den sie , obwohl noch bei dir unter Vertrag , schon für die neue Chefin erarbeitet hat.
Die schon stattgefundene Arbeit noch während der Kündigungszeit hat sie im neuen Betrieb in der Gleitzone nur gegen Kostenerstattung zwecks Einarbeitung in dem neuen Dienstverhältnis geleistet, um nach Beendigung der Kündigungszeit dann voll "Einzusteigen". Zwar nicht ganz korrekt, aber machbar. Oder sie schließt einen kostenfreien Praktikantenvertrag zwecks Einarbeitung ab. Die PI mit entspr. StB haben da sicher Möglichkeiten nach dem EstG (nützliche Aufwendungen u.ähnliches) die Praktikantenzeit angenehm zu gestalten. :unamused:
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Muskelfreak schrieb:
Leute,Leute, was regt Ihr Euch eigentlich auf ? 70 Überstunden müssen m.e. auch in den Terminplanern zu finden sein. Gut ist.
Die schon stattgefundene Arbeit noch während der Kündigungszeit hat sie im neuen Betrieb in der Gleitzone nur gegen Kostenerstattung zwecks Einarbeitung in dem neuen Dienstverhältnis geleistet, um nach Beendigung der Kündigungszeit dann voll "Einzusteigen". Zwar nicht ganz korrekt, aber machbar. Oder sie schließt einen kostenfreien Praktikantenvertrag zwecks Einarbeitung ab. Die PI mit entspr. StB haben da sicher Möglichkeiten nach dem EstG (nützliche Aufwendungen u.ähnliches) die Praktikantenzeit angenehm zu gestalten. :unamused:
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britta109 schrieb:
Manchmal ist Angriff die beste Verteidigung.
Lade sie doch zum Gespräch zwecks Klärung der Überstunden ein und konfrontiere sie mit deinem Wissen über die Patientenmitnahme.
Wichtig dabei ist: DU bist der CHEF. Trete auch entsprechend auf. Am meiten Eindruck machst du dann, wenn du ganz ruhig bleibst...
Und zusätzliche Überstunden ohne Dein Wissen und deine Anordnung kann es gar nicht geben.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
In diesem Fall würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Die ganze Sache ist einfach zu dubios. Du hast ihr das Altenheim als AN übertragen, da kann sie nicht einfach auf eigene Faust und ohne dein Wissen weitermachen. Allerdings frage ich mich, wie das ohne dein Wissen möglich war. Sie war ab 11.5. nicht mehr da. Wieso hast du nicht dafür gesorgt, dass die Altenheim Patienten von einer anderen AN von dir behandelt werden? Mein erster Gang wäre in das Altenheim gewesen und ich hätte dem Personal und den Patienten der Praxis mitgeteilt, dass jetzt Kollegin xy die weitere Therapie übernimmt. Kann es sein, dass du dich nicht gekümmert hast? Dann würde sich der Anwalt erübrigen.
Und zusätzliche Überstunden ohne Dein Wissen und deine Anordnung kann es gar nicht geben.
Gruß Britt
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