Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Weiß irgendwer von Euch ob die Möglichkeit besteht das ich von meiner derzeitigen Chefin (bei der ich eine 30 Std. Festanstellung habe) auch noch auf 450 € Basis beschäftigt werden kann/darf? Bei der 30 Std. bin ich die fachliche Leitung und die 450 € Stelle ist für administrative bzw.organisatorische Belange geplant.
Bin dankbar für rechtlich abgesicherte Auskünfte!
Schönes Woende noch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Leute!
Weiß irgendwer von Euch ob die Möglichkeit besteht das ich von meiner derzeitigen Chefin (bei der ich eine 30 Std. Festanstellung habe) auch noch auf 450 € Basis beschäftigt werden kann/darf? Bei der 30 Std. bin ich die fachliche Leitung und die 450 € Stelle ist für administrative bzw.organisatorische Belange geplant.
Bin dankbar für rechtlich abgesicherte Auskünfte!
Schönes Woende noch!
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RoFo schrieb:
Minijob-Zentrale - Startseite
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MeFe89 schrieb:
@Morpheus, wahrscheinlich um finanzielle Vorteile für die Mitarbeiterin zu nutzen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Exakt! Bei einer Erhöhung der Stundenzahl hätte ich bei Steuerklasse 1 einfach zu hohe Abzüge!
Ich denke es geht, wenn die beiden Bereiche absolut inhaltlich und formal getrennt sind:
Beispielsweise kannst du angestellt sein als Physio für eine bestimmte Stundenzahl, gleichzeitig auf 450 Euro zur Bedienung für die Essensausgabe, z.B. wenn du in einer Rehaklinik arbeiten würdest.
Ich denke es geht, wenn es verschiedenen Berufen zuzuordnen ist.
Also bspw. wenn
- angestellt als Physio, 450 Euro als ungelernte Aushilfe für Bedienung.
Oder
- angestellt als Physio, 450 Euro als Ergotherapeut(in), falls du das zufällig auch gelernt hast.
Oder
- angestellt als Physio, 450 Euro als Schreibkraft in einem eigenen Büro, falls du zufällig auch einen kaufmännischen Beruf o.ä. hast.
Keine Garantie jetzt drauf, ich möchte auch keine bösen Sternchen, es ist einfach nur das was ich glaube mal gelesen zu haben, ohne jegliche Garantie wie gesagt.
LG
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limone schrieb:
Ich schreib jetzt nur aus dem Gedächtnis:
Ich denke es geht, wenn die beiden Bereiche absolut inhaltlich und formal getrennt sind:
Beispielsweise kannst du angestellt sein als Physio für eine bestimmte Stundenzahl, gleichzeitig auf 450 Euro zur Bedienung für die Essensausgabe, z.B. wenn du in einer Rehaklinik arbeiten würdest.
Ich denke es geht, wenn es verschiedenen Berufen zuzuordnen ist.
Also bspw. wenn
- angestellt als Physio, 450 Euro als ungelernte Aushilfe für Bedienung.
Oder
- angestellt als Physio, 450 Euro als Ergotherapeut(in), falls du das zufällig auch gelernt hast.
Oder
- angestellt als Physio, 450 Euro als Schreibkraft in einem eigenen Büro, falls du zufällig auch einen kaufmännischen Beruf o.ä. hast.
Keine Garantie jetzt drauf, ich möchte auch keine bösen Sternchen, es ist einfach nur das was ich glaube mal gelesen zu haben, ohne jegliche Garantie wie gesagt.
LG
Einfacher ist es in jedem Fall, wenn dein Betrieb in mehrere GmbHs o.ä. aufteilt ist, bzw sie beherbergt:
dann kann der Arbeitsvertrag nämlich über die verschiedenen Namen laufen.
Dies geht aber definitiv nicht (!!!), wenn es sich um ein und dieselbe Tätigkeit handelt,
also z.B. überall als Physio, da und dort angestellt, das geht NICHT!
LG
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limone schrieb:
Ergänze:
Einfacher ist es in jedem Fall, wenn dein Betrieb in mehrere GmbHs o.ä. aufteilt ist, bzw sie beherbergt:
dann kann der Arbeitsvertrag nämlich über die verschiedenen Namen laufen.
Dies geht aber definitiv nicht (!!!), wenn es sich um ein und dieselbe Tätigkeit handelt,
also z.B. überall als Physio, da und dort angestellt, das geht NICHT!
LG
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Tempelritter schrieb:
nach meiner Info müssen es zwei getrennte Firmen sein, in der gleichen PT Praxis geht kein zusätzlicher Minijob zum Hauptjob.
Auf die Schnelle finde ich...
[1] Mehrere Arbeitsverhältnisse beim gleichen AG werden als eine Einheit betrachtet. Aber: Es liegen getrennte Arbeitsverhältnisse vor wenn die beiden AG rechtlich-organisatorisch getrennt sind, auch wenn in beiden Stellen Frau Li Mo Ne die Chefin ist.
[2] ist definitiv ein Fall für einen guten(!) Steuerberater, gerüchteweise wird der Absatz 4 Punkt 2 von Laien grundsätzlich gerade verkehrt herum ausgelegt, nämlich so das Haupt+Minijob im gleichen Betrieb nicht in der gewünschten Konstellation möglich seien; eingeschränkt durch §39b und c.
Nun müsste man noch einen fundierten Blick in EStG §§39b und c werfen um rauszufinden was da drinsteht ;)
[1] Minijob-Zentrale - Mehrere Beschäftigungen
[2] EStG - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
Ganz grob kann ich mich an etwas ähnliches erinnern, limone, aus dem Bereich der Freien Mitarbeit - das Beispiel war sehr anschaulich: "Angestellt und freier Mitarbeiter eines Betriebes geht, wenn der Pförtner eine Ingenieurdienstleistung erbringt".
Auf die Schnelle finde ich...
[1] Mehrere Arbeitsverhältnisse beim gleichen AG werden als eine Einheit betrachtet. Aber: Es liegen getrennte Arbeitsverhältnisse vor wenn die beiden AG rechtlich-organisatorisch getrennt sind, auch wenn in beiden Stellen Frau Li Mo Ne die Chefin ist.
[2] ist definitiv ein Fall für einen guten(!) Steuerberater, gerüchteweise wird der Absatz 4 Punkt 2 von Laien grundsätzlich gerade verkehrt herum ausgelegt, nämlich so das Haupt+Minijob im gleichen Betrieb nicht in der gewünschten Konstellation möglich seien; eingeschränkt durch §39b und c.
Nun müsste man noch einen fundierten Blick in EStG §§39b und c werfen um rauszufinden was da drinsteht ;)
[1] Minijob-Zentrale - Mehrere Beschäftigungen
[2] EStG - Einzelnorm
Vielen Dank für die vielen und hilfreichen Antworten.
Bleibt weiterhin tapfer dabei! Für mich ist und bleibt die Physiotherapie mein Traumberuf
und ich werde mir meine Freude an der Arbeit durch nix vermiesen lassen!
Herzliche Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben!
Vielen Dank für die vielen und hilfreichen Antworten.
Bleibt weiterhin tapfer dabei! Für mich ist und bleibt die Physiotherapie mein Traumberuf
und ich werde mir meine Freude an der Arbeit durch nix vermiesen lassen!
Herzliche Grüße
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morpheus-06 schrieb:
Beim gleichen AG geht das nicht. Warum erhöht sie die Std. nicht?
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