Wir suchen eine/n
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
wünschenswert (oder wir fördern
diese Fortbildungen).
Arbeitszeiten und der Beginn
können individuell und flexibel
angepasst werden.
Wir betreuen viele neurologische so
wie orthopädisch-/ chirurgischen
Patienten und freuen uns auch den
Kindern in unserer Praxis helfen zu
dürfen.
Mehr Eindrücke unter www.
mphysiotherapie.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewer...
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Mit 49 Jahre alt und einer 20 Std. Woche. Wie viel Urlaub kann man dafür bekommen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Mit 49 Jahre alt und einer 20 Std. Woche. Wie viel Urlaub kann man dafür bekommen?
Manche Betriebe rechnen der Einfachheit grundsätzlich den betrieblichen Urlaubsanspruch und du nimmst statt Donnerstag/Freitag/Samstag die volle Woche Urlaub; das erleichtert die Vergleichbarkeit der Urlaubszeiten innerhalb der Belegschaft.
Dein Alter spielt dabei keine Rolle, alterabhängige Gehalts- und Urlaubsstaffelungen wurden vom Bundesarbeitsgericht gekippt: "Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden", auch nicht wegen mangelndem Alter.
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Papa Alpaka schrieb:
Zwischen 10 und 30 Tagen ist alles möglich und von deinem Verhandlungsgeschick sowie deiner Rechtskenntnis abhängig (du hast es erkannt; 10 Tage unterschreiten selbst bei einer 48-Stunden-Woche als Referenz für 100% das gesetzliche Minimum).
Manche Betriebe rechnen der Einfachheit grundsätzlich den betrieblichen Urlaubsanspruch und du nimmst statt Donnerstag/Freitag/Samstag die volle Woche Urlaub; das erleichtert die Vergleichbarkeit der Urlaubszeiten innerhalb der Belegschaft.
Dein Alter spielt dabei keine Rolle, alterabhängige Gehalts- und Urlaubsstaffelungen wurden vom Bundesarbeitsgericht gekippt: "Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden", auch nicht wegen mangelndem Alter.
Weiterhin spielen die Stunden KEINE Rolle, lediglich die TAGE POR WOCHE. Egal, wie lang die sind. Die Anzahl der Tage/Woche werden mit den Wochen den Urlaubanspruches multipliziert.
Wir bekommen alle 5 Wochen Urlaub. Ich arbeite Mo-Mi-Fr. 3 x 5 = 15 Tage
Dabei ist mein Mittwochsurlaubstag 7 Stunden lang, weil ich von 8-15.30 arbeite. Der am Freitag ist sehr kurz, nur 4 Stunden von 8 - 12. Jeder Urlaubstag ist immer so lang wie der Arbeitstag WÄRE, für den man ihn einsetzt. Darum sind die Stunden egal. Arbeitest du deine 20 Stunden nur an 2 Tagen und es gilt Mindesturlaub, sind es also 8.
Gruß eska
[bearbeitet am 14.12.13 09:58]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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eska schrieb:
Bitte!
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KG85 schrieb:
Hallo MAB; bei uns in der Praxis ist es so geregelt, dass der Urlaubsanspruch (bei uns stolze 6 Wochen) für die Teilzeitkräfte in Stunden umgerechnet wurde, so dass für z.b. 8 Regelarbeitsstunden 8 Urlaubsstunden abgezogen werden, für 3 aber auch nur 3 abgezogen werden!
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C. DBO schrieb:
Was für ein merkwürdiges Konstrukt - Urlaub hat doch mit Stunden nix zu tun. Hat VZ 6 Wochen, hat auch TZ 6 Wochen - es kommt auf die Arbeitstage in der Woche an um zu wissen, wieviel Tage (dennoch 6 Wo) letztendlich der TZ - Kraft zustehen. So ist dass auch gesetzlich geregelt.
Es gibt google, da kann man / frau das Bundesurlaubsgesetz nachlesen
oder man läßt sich mit den gen. Regelungen über den Tisch ziehen.
Immer wieder: 2014 gibt es viel zu tun - für einen alten Oberlehrer. :smile:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. die Praxis scheint ja ein rechtsfreier Raum zu sein.
Es gibt google, da kann man / frau das Bundesurlaubsgesetz nachlesen
oder man läßt sich mit den gen. Regelungen über den Tisch ziehen.
Immer wieder: 2014 gibt es viel zu tun - für einen alten Oberlehrer. :smile:
mfg hgb :wink:
Gruß eska
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eska schrieb:
Das ist nicht erlaubt. Das bedeutet meist eine Benachteiligung gegenüber dem Vollzeitarbeitnehmer. Es ist aber wohl der Trend und wird den Minijobber als "fair" verkauft.
Gruß eska
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eska schrieb:
Der Anspruch richtet sich in erster Linie - Gleichstellungsprinzip - an dem einer Vollzeitkraft aus. Hat die 5 Woche Urlaub, bekommst du auch 5. Hat sie nur den gesetzlichen Mindesturlaub, gilt das auch für dich.
Weiterhin spielen die Stunden KEINE Rolle, lediglich die TAGE POR WOCHE. Egal, wie lang die sind. Die Anzahl der Tage/Woche werden mit den Wochen den Urlaubanspruches multipliziert.
Wir bekommen alle 5 Wochen Urlaub. Ich arbeite Mo-Mi-Fr. 3 x 5 = 15 Tage
Dabei ist mein Mittwochsurlaubstag 7 Stunden lang, weil ich von 8-15.30 arbeite. Der am Freitag ist sehr kurz, nur 4 Stunden von 8 - 12. Jeder Urlaubstag ist immer so lang wie der Arbeitstag WÄRE, für den man ihn einsetzt. Darum sind die Stunden egal. Arbeitest du deine 20 Stunden nur an 2 Tagen und es gilt Mindesturlaub, sind es also 8.
Gruß eska
[bearbeitet am 14.12.13 09:58]
Hat deine Vollzeitkraft bei einer 5 Tage - Woche / 24 Tage Urlaub,
erhältst Du bei einer 3 Tage Woche z.B. 15 Tage Urlaub, bei 4 Tagen in der Woche: 19 tage, arbeitest Du 5 tage in der Woche erhätst Du auch 24 tage Urlaub, wie die VZK....Die Stunden sind da völlig Boogie!
So einfach ist das....
Formel:
Urlaub der VZK : die Tage pro Woche der Vollzeitkraft x die Tage pro Woche der Teilzeitkraft = Urlaubstage der Teilzeitkraft
ergo: 24 : 5 x 3 = 15 oder 24 : 5 X 4 = 19
[bearbeitet am 10.01.14 08:43]
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Andreas216 schrieb:
Das kommt auf die Arbeitstage pro Woche an:
Hat deine Vollzeitkraft bei einer 5 Tage - Woche / 24 Tage Urlaub,
erhältst Du bei einer 3 Tage Woche z.B. 15 Tage Urlaub, bei 4 Tagen in der Woche: 19 tage, arbeitest Du 5 tage in der Woche erhätst Du auch 24 tage Urlaub, wie die VZK....Die Stunden sind da völlig Boogie!
So einfach ist das....
Formel:
Urlaub der VZK : die Tage pro Woche der Vollzeitkraft x die Tage pro Woche der Teilzeitkraft = Urlaubstage der Teilzeitkraft
ergo: 24 : 5 x 3 = 15 oder 24 : 5 X 4 = 19
[bearbeitet am 10.01.14 08:43]
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