ich bin Angestellte mit 15 Std/Woche und möchte künftig in einer zweiten Praxis stundenweise arbeiten. Ist es möglich, obwohl die erste eigentlich dringend jemanden sucht?
Kann ein Arbeitgeber das verbieten, man muss ihn ja informieren. Die zweite Praxis interessiert mich einfach wesentlich mehr, ich fühle mich mehr gefordert und habe mehr Möglichkeiten mein Können einzubringen.
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Hallo,
ich bin Angestellte mit 15 Std/Woche und möchte künftig in einer zweiten Praxis stundenweise arbeiten. Ist es möglich, obwohl die erste eigentlich dringend jemanden sucht?
Kann ein Arbeitgeber das verbieten, man muss ihn ja informieren. Die zweite Praxis interessiert mich einfach wesentlich mehr, ich fühle mich mehr gefordert und habe mehr Möglichkeiten mein Können einzubringen.
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linora schrieb:
Hallo,
ich bin Angestellte mit 15 Std/Woche und möchte künftig in einer zweiten Praxis stundenweise arbeiten. Ist es möglich, obwohl die erste eigentlich dringend jemanden sucht?
Kann ein Arbeitgeber das verbieten, man muss ihn ja informieren. Die zweite Praxis interessiert mich einfach wesentlich mehr, ich fühle mich mehr gefordert und habe mehr Möglichkeiten mein Können einzubringen.
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Grüß Gott linora,
unten stehen diverse Anlaufstellen bzgl. Minijob / stundenweise Arbeiten,
dort gibt es gesicherte Auskünfte:
https://blog.minijob-zentrale.de/neu-auf-youtube-unsere-antworten-auf-ihre-fragen/
https://blog.minijob-zentrale.de/fuer-sie-da-beratung-rund-um-minijobs/
Das Service-Center der Minijob-Zentrale ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr wie folgt zu erreichen:
Tel.: (03 55) 29 02 – 7 07 99
Fax: (02 01) 3 84 – 97 97 97
Online-Kontaktformular
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
lg, bh
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bh schrieb:
Grüß Gott linora,
unten stehen diverse Anlaufstellen bzgl. Minijob / stundenweise Arbeiten,
dort gibt es gesicherte Auskünfte:
informieren ja, aber was soll er im zweifel machen? man wird wohl über alles reden können und er sollte verständnis haben, ansonsten hat er eben pech und du bist im zweifel ganz weg.
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informieren ja, aber was soll er im zweifel machen? man wird wohl über alles reden können und er sollte verständnis haben, ansonsten hat er eben pech und du bist im zweifel ganz weg.
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bundy007 schrieb:
informieren ja, aber was soll er im zweifel machen? man wird wohl über alles reden können und er sollte verständnis haben, ansonsten hat er eben pech und du bist im zweifel ganz weg.
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Hey, ich hab das jahrelang gemacht. Eine "normale" Praxis und eine CMD Praxis. 13 und 20 Stunden. In der normalen Praxis war ich vorher 25 Stunden, die hatten Bedarf, aber mein AG war froh, mich noch ein bisschen zu haben.
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Hey, ich hab das jahrelang gemacht. Eine "normale" Praxis und eine CMD Praxis. 13 und 20 Stunden. In der normalen Praxis war ich vorher 25 Stunden, die hatten Bedarf, aber mein AG war froh, mich noch ein bisschen zu haben.
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Mina 16 schrieb:
Hey, ich hab das jahrelang gemacht. Eine "normale" Praxis und eine CMD Praxis. 13 und 20 Stunden. In der normalen Praxis war ich vorher 25 Stunden, die hatten Bedarf, aber mein AG war froh, mich noch ein bisschen zu haben.
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Alex Moro schrieb:
wenn dich die zweite praxis deutlich mehr interessiert, warum wechselst du nicht komplet dahin?
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Nebenjobs müssen nur dem AG angezeigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Verweigern kann der AG eine weitere Tätigkeit nur unter engen Voraussetzungen, z.B. die Hauptarbeit leidet darunter oder, was meistens bei HME so ist, man arbeitet bei einem Mitbewerber.
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Nebenjobs müssen nur dem AG angezeigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Verweigern kann der AG eine weitere Tätigkeit nur unter engen Voraussetzungen, z.B. die Hauptarbeit leidet darunter oder, was meistens bei HME so ist, man arbeitet bei einem Mitbewerber.
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LeviathanPT schrieb:
Nebenjobs müssen nur dem AG angezeigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Verweigern kann der AG eine weitere Tätigkeit nur unter engen Voraussetzungen, z.B. die Hauptarbeit leidet darunter oder, was meistens bei HME so ist, man arbeitet bei einem Mitbewerber.
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linora schrieb:
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Neu auf YouTube: Unsere Antworten auf Ihre Fragen - Die Minijob-Zentrale
Für Sie da – Beratung rund um Minijobs - Die Minijob-Zentrale
Das Service-Center der Minijob-Zentrale ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr wie folgt zu erreichen:
Tel.: (03 55) 29 02 – 7 07 99
Fax: (02 01) 3 84 – 97 97 97
Online-Kontaktformular
E-Mail: [E-Mail]
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bh schrieb:
Grüß Gott linora,
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bundy007 schrieb:
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Mina 16 schrieb:
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Alex Moro schrieb:
wenn dich die zweite praxis deutlich mehr interessiert, warum wechselst du nicht komplet dahin?
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LeviathanPT schrieb:
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