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canna41 schrieb:
Hallo. Habe seit Jahren ein Kind in der Behandlung welches durch einen Unfall (Knochenbruch) die Bobaththerapie über mehr als 3 Monate nicht durchführen durfte. Nachdem ich damalig lange gebraucht habe bis die Rezept korrekt ausgestellt wurden müsste der Arzt nach meinem Kenntnisstand ja wieder eine Erstverordnung ausstellen. Ist dies zwingend notwendig oder kann das zu Problemen bei der Abrechnung führen? Würde ungern die ganze Litanei erneut durchkauen müssen. Für konstruktive Hilfe wäre ich Euch dankbar.
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Leni C. schrieb:
Normalerweise muß es wirklich eine EV sein . Sollte der Arzt verkehrt ausstellen ( FV oder sogar a.d.R ) und nicht ändern wollen , bleibt dir zur Not noch , auf dem Rezept zu vermerken , daß der Arzt eine Korrektur verweigert. Ist bei mir schon durchgegangen.
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Papa Alpaka schrieb:
Ist die "Bobath"-Diagnose unter den vorab anerkannten langfristigen Heilmittelbedarfen gelistet? Dann darf der Arzt direkt mit einer VadR beginnen.
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Shakespeare schrieb:
Ja, wenn du sicher bist, dass der Patient nicht zwischenzeitlich woanders Therapien wahrgenommen hat. Dieses kannst und musst du aber im Normalfall nicht überprüfen, so dass aus meiner Sicht, die Annahme einer Folgeverordnung oder VO-a.d.R. zulässig ist. Dieses habe ich mehrfach ohne Kürzungen so durchbekommen. Natürlich kann ich das nicht für jeden Fall, bei jeder Kasse so garantieren. Gruß S.
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.... Der Versicherte ist lt. Kassen dazu verpflichtet dem Therapeuten bzw. dem Arzt mitteilen das er schon in Behandlung war.
Bitte, nenne mir doch den Gesetzestext wo das steht?
Bist du Praxisinhaber? Wenn ja, bist du offensichtlich diesbezüglich schlecht informiert. Der GKV-Spitzenverband hat sich hierzu in einem Schreiben an den Berufsverbände sowie der KBV nähmlich sehr eindeutig positioniert.
Warum nicht, diese Entscheidung hat der MDK zu treffen und nicht irgendein Kassenmitarbeiter. Der MDK hat sich hierzu sämtliche Informationen beim behandelnden Arzt einzuholen. Wir Therapeuten sind da rechtlich völlig außen vor.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Booster schrieb am 30.10.14 19:43:
Ich habe persönlich auch noch nie davon gehört das man direkt mit adr einsteigen kann, weil jeder Versicherte einmal den Regelfall durchlaufen hat, schon allein aus dem Grund scheint mir diese Aussage als sehr falsch.
..... und das kann man nicht feststellen ohne vorher den Regelfall abgeschlossen zu haben.
.... Der Versicherte ist lt. Kassen dazu verpflichtet dem Therapeuten bzw. dem Arzt mitteilen das er schon in Behandlung war.
Bitte, nenne mir doch den Gesetzestext wo das steht?
Bist du Praxisinhaber? Wenn ja, bist du offensichtlich diesbezüglich schlecht informiert. Der GKV-Spitzenverband hat sich hierzu in einem Schreiben an den Berufsverbände sowie der KBV nähmlich sehr eindeutig positioniert.
Warum nicht, diese Entscheidung hat der MDK zu treffen und nicht irgendein Kassenmitarbeiter. Der MDK hat sich hierzu sämtliche Informationen beim behandelnden Arzt einzuholen. Wir Therapeuten sind da rechtlich völlig außen vor.
Praktisch sind solche Überprüfungen und Informationsaustausch nur dann möglich, wenn Arzt und/oder Therapeut dieselben sind.
Wenn Kassen hier tatsächlich eine andere Rechtsaufassung haben wie du schreibst, dann handeln sie m.E. rechtswidrig wenn sie Kürzungen in den Fällen vornehmen wo oben beschriebene Wechsel stattfanden. Auch ich kann mich Lars da nur anschließen wenn er nach verbindlichen Quellen fragt, die belegen was du schreibst. LG S.
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Shakespeare schrieb:
Eine Pflicht für Versicherte bisherige Behandlungen oder Verordnungen offen zu legen ist aus der Mitgliedschaft in einer GKV und den damit verbundenen Pflichten m.W. nicht ableitbar. Aussagen von Kassenmitarbeitern haben da keine verbindliche Rechtskraft. Der Patient darf den Arzt wechseln und sich auch Zweitmeinungen holen. Ebenso kann und darf er gute Gründe haben, vorherige Arztbesuche, was damit verbunden war (VO) und evtl. Probleme dabei, dem neuen Arzt oder seinem Therapeuten, nicht mitzuteilen. Kommt es bei beiden Ärzten zu Verordnungen kann der Patient in aller Regel auch gar nicht nicht überprüfen ob es sich um Erst oder Folgeverordnungen handelt. Kaum ein Patient weiß oder versteht, ob tatsächlich beide Ärzte identische Diagnosen ausgestellt haben. Häufig wissen sie nicht was auf dem ersten Rezept stand oder sie verstehen die Fachsprache nicht. Deswegen ist es nach meinem Wissen und Rechtsverständnis weder rechtlich erforderlich noch praktisch möglich solche Informationen so weiterzugeben, dass ein Therapeut wirklich überprüfen kann was nun korrekt ist oder Arzt entscheiden kann ob er eine Folgeverordnung ausstellen muss oder doch eine Erstverordnung, wenn es Arztwechsel oder auch Therapeutenwechsel gab.
Praktisch sind solche Überprüfungen und Informationsaustausch nur dann möglich, wenn Arzt und/oder Therapeut dieselben sind.
Wenn Kassen hier tatsächlich eine andere Rechtsaufassung haben wie du schreibst, dann handeln sie m.E. rechtswidrig wenn sie Kürzungen in den Fällen vornehmen wo oben beschriebene Wechsel stattfanden. Auch ich kann mich Lars da nur anschließen wenn er nach verbindlichen Quellen fragt, die belegen was du schreibst. LG S.
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Booster schrieb:
Das sind Aussagen von Krankenkassen, hab ich auch oft das Problem. Der Versicherte ist lt. Kassen dazu verpflichtet dem Therapeuten bzw. dem Arzt mitteilen das er schon in Behandlung war. Ich wüsste jetzt nun auch nicht warum ein Versicherter ein Problem damit haben sollte einem Arzt mitzuteilen das er schon woanders ebenfalls eine VO erhalten hat, gibt ja nicht umsonst eine Schweigepflicht. Und abgesehen davon haben doch nicht umsonst so viele Probleme wenn es um das Thema zwei Erst-Vo von zwei verschiedenen Ärzten geht. Ich habe persönlich auch noch nie davon gehört das man direkt mit adr einsteigen kann, weil jeder Versicherte einmal den Regelfall durchlaufen hat, schon allein aus dem Grund scheint mir diese Aussage als sehr falsch. Warum müssen zum Beispiel VO adr bei manchen Kassen genehmigt werden? Ganz einfach, um zu entscheiden ob tatsächlich ein derart langfristiger Behandlungsbedarf besteht, und das kann man nicht feststellen ohne vorher den Regelfall abgeschlossen zu haben. Das ist doch auch nur logisch.
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P.s.: Die Aussagen von SRZHMatze bezüglich einbehalten von VO beruht auf der Checkliste der Kassen und aber auch auf dem Thema Theorie und Praxis. Wie alle hoffentlich alle Therapeuten gemerkt haben, liegt auch vieles im Ermessen der Kasse.
Es liegt eben gar nichts im Ermessen der Kassen. Auch Kassen haben sich am Gesetz und Rahmenvertrag zu halten.
Mit entsprechender Hinweis auf der einschlägigen Rechtssprechung ist das im berechtigten Fall überhaupt kein Problem.
Seit 04/1989 Inhaber einer physiotherapeutischen Praxis (inzwischen ein Therapiecenter mit über 50 Angestellten) und seitdem Selbstabrechner. Als Versuchspraxis in 1991/1992 an der Versuchsphase der MLA beteiligt und seit 1993 im Echtverfahren der MLA.
Soweit zur Erfahrung und Praxiswissen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus; auf meine Frage nach Rechtsquellen für Behauptungen der Kassen bekomme ich regelmäßig keine Auskunft.
Wo habe ich dich den Beleidigt und/oder dein Ruf geschädigt. :kissing_closed_eyes:
Ich gebe zu, ich kritisiere manchmal harsch, Vor allem, wenn Kollegen/Kolleginnen hier eindeutiges Unwissen oder Fehlinformationen kund tun. Da bin ich aber in diesem Forum in guter Gesellschaft. Ein ganze Reihe von erfahrene Forumsteilnehmern und Praxisinhabern reagieren darauf ähnlich allergisch. :hushed:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Booster schrieb am 30.10.14 20:01:
So lassen TK, DAK, SBK bbeispielsweise nur in den seltensten Fällen Nachträgliche Änderungen zu.
Soviel zum unermesslichen Fachwissen von Herr Rawenzwaajj. Erfahrung seit 89 aber sicherlich nicht in der Heilmittelabrechnung,
tut mir leid aber so geben Sie sich. Statt Ihr so umfassendes Wissen zu teilen und zu belegen, ...
....werden hier persönliche Beleidigungen und bewusste Rufschädigung vorgenommen, was an das Verhalten beleidigter Kinder erinnert. Ich dachte Erwachsene Menschen würden Argumentsreicher diskutieren.
P.s.: Die Aussagen von SRZHMatze bezüglich einbehalten von VO beruht auf der Checkliste der Kassen und aber auch auf dem Thema Theorie und Praxis. Wie alle hoffentlich alle Therapeuten gemerkt haben, liegt auch vieles im Ermessen der Kasse.
Es liegt eben gar nichts im Ermessen der Kassen. Auch Kassen haben sich am Gesetz und Rahmenvertrag zu halten.
Mit entsprechender Hinweis auf der einschlägigen Rechtssprechung ist das im berechtigten Fall überhaupt kein Problem.
Seit 04/1989 Inhaber einer physiotherapeutischen Praxis (inzwischen ein Therapiecenter mit über 50 Angestellten) und seitdem Selbstabrechner. Als Versuchspraxis in 1991/1992 an der Versuchsphase der MLA beteiligt und seit 1993 im Echtverfahren der MLA.
Soweit zur Erfahrung und Praxiswissen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus; auf meine Frage nach Rechtsquellen für Behauptungen der Kassen bekomme ich regelmäßig keine Auskunft.
Wo habe ich dich den Beleidigt und/oder dein Ruf geschädigt. :kissing_closed_eyes:
Ich gebe zu, ich kritisiere manchmal harsch, Vor allem, wenn Kollegen/Kolleginnen hier eindeutiges Unwissen oder Fehlinformationen kund tun. Da bin ich aber in diesem Forum in guter Gesellschaft. Ein ganze Reihe von erfahrene Forumsteilnehmern und Praxisinhabern reagieren darauf ähnlich allergisch. :hushed:
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Booster schrieb:
P.s.: Die Aussagen von SRZHMatze bezüglich einbehalten von VO beruht auf der Checkliste der Kassen und aber auch auf dem Thema Theorie und Praxis. Wie alle hoffentlich alle Therapeuten gemerkt haben, liegt auch vieles im Ermessen der Kasse. So lassen TK, DAK, SBK bbeispielsweise nur in den seltensten Fällen Nachträgliche Änderungen zu. Bei der AOK Nordost ist dies zum Beispiel kein Problem. Soviel zum unermesslichen Fachwissen von Herr Rawenzwaajj. Erfahrung seit 89 aber sicherlich nicht in der Heilmittelabrechnung, tut mir leid aber so geben Sie sich. Statt Ihr so umfassendes Wissen zu teilen und zu belegen, werden hier persönliche Beleidigungen und bewusste Rufschädigung vorgenommen, was an das Verhalten beleidigter Kinder erinnert. Ich dachte Erwachsene Menschen würden Argumentsreicher diskutieren.
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Sie beantworten sich Ihre Frage doch selbst. Das entscheidet der MDK aber sicherlich nicht ohne vorherige Versuche des therapierens. Es müssen einfach VO innerhalb des Regelfalls vorhergehen. .....
Tut mir leid, aber da haben wir andere Erfahrungen. Erfahrung die auch von Ärzte der MDK oder SMD (bei der Bundesknappschaft) bestätigt werden.
Aber da du offensichtlich diese Erfahrung (noch) nicht hast, kannst du mir diesbezüglich glauben oder auch nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Booster schrieb am 30.10.14 20:08:
Sie beantworten sich Ihre Frage doch selbst. Das entscheidet der MDK aber sicherlich nicht ohne vorherige Versuche des therapierens. Es müssen einfach VO innerhalb des Regelfalls vorhergehen. .....
Tut mir leid, aber da haben wir andere Erfahrungen. Erfahrung die auch von Ärzte der MDK oder SMD (bei der Bundesknappschaft) bestätigt werden.
Aber da du offensichtlich diese Erfahrung (noch) nicht hast, kannst du mir diesbezüglich glauben oder auch nicht.
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Booster schrieb:
Sie beantworten sich Ihre Frage doch selbst. Das entscheidet der MDK aber sicherlich nicht ohne vorherige Versuche des therapierens. Es müssen einfach VO innerhalb des Regelfalls vorhergehen. Da einfach äußerst unwahrscheinlich ist das sich ein schwerkranker Mensch erst im schlimmsten Stadium damit zum Arzt begibt. Schwerkrank geborene, schwere Unfälle, Behinderungen schließe ich gerne aus. Aber der Normalfall stellt sich nun so dar wie ich ihn darlege.
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