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Wir zeichnen uns durch ein großes,
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Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
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Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Patient mit Polytrauma wird gleichzeitig in meiner Praxis (Zweitwohnsitz) und in seinem Heimatort behandelt. Ich habe noch keinen Einblick in die zweite Verordnung seiner Therapie daheim gehabt. Die Verordnung für meine Behandlung bezieht sich nur auf eine seiner multiplen Verletzungen.
Worauf sollte ich achten? Dass die zweite parallele Verordnung in seiner Heimatstadt nicht denselben Diagnoseschlüssel und dieselbe Zielsetzung hat? Andere Verletzungen parallel zu behandeln auf zwei Verordnungen ist möglich?
Vielen Dank für die Hilfe
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Sgulla schrieb:
Hier ist wieder so ein Sonderfall,
Patient mit Polytrauma wird gleichzeitig in meiner Praxis (Zweitwohnsitz) und in seinem Heimatort behandelt. Ich habe noch keinen Einblick in die zweite Verordnung seiner Therapie daheim gehabt. Die Verordnung für meine Behandlung bezieht sich nur auf eine seiner multiplen Verletzungen.
Worauf sollte ich achten? Dass die zweite parallele Verordnung in seiner Heimatstadt nicht denselben Diagnoseschlüssel und dieselbe Zielsetzung hat? Andere Verletzungen parallel zu behandeln auf zwei Verordnungen ist möglich?
Vielen Dank für die Hilfe
Hier sind nun 2 Leistungsanbieter im Spiel. Jeder kann diese Regelung nur für sich und nicht für die jeweils andere Praxis befolgen. Im Prinzip bräuchtest du noch nicht mal Kenntnis von der 2. Praxis zu haben (hast du ja auch nicht, da du die andere VO nicht kennen kannst). Ich würde daher sagen, dass es keine Schwierigkeiten geben dürfte.
Aber,... um auf Nummer Sicher zu gehen, könntest du dich mit der anderen Praxis kollegial austauschen und gemeinsam dafür sorgen, dass unterschiedliche ICD auf den VOen stehen. Persönlich würde ich das zwar nicht machen, da ich vom vorher Gesagtem überzeugt bin.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
BRV §3 Ziffer 9 besagt
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet. Meiner Ansicht bezieht sich das immer auf den einzelnen Leistungsanbieter (zumindest war das früher auch so).
Hier sind nun 2 Leistungsanbieter im Spiel. Jeder kann diese Regelung nur für sich und nicht für die jeweils andere Praxis befolgen. Im Prinzip bräuchtest du noch nicht mal Kenntnis von der 2. Praxis zu haben (hast du ja auch nicht, da du die andere VO nicht kennen kannst). Ich würde daher sagen, dass es keine Schwierigkeiten geben dürfte.
Aber,... um auf Nummer Sicher zu gehen, könntest du dich mit der anderen Praxis kollegial austauschen und gemeinsam dafür sorgen, dass unterschiedliche ICD auf den VOen stehen. Persönlich würde ich das zwar nicht machen, da ich vom vorher Gesagtem überzeugt bin.
JürgenK ;)
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Solange ich nicht vorsätzlich Scheiß baue bin ich damit auf der "habe nachgefragt; kann ja nicht alle Ärzte und Heilmittelerbringer anrufen"-Seite...
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Papa Alpaka schrieb:
Solange ich keine Kenntnis von einer eventuellen parallelen Leistungserbringung habe brauche ich nichts tun. Außer dafür sorgen, dass ich nicht aus Versehen anderes dokumentiert habe (Aufnahmebogen: "es findet keine gleichzeitige Behandlung bei einem anderen Physiotherapeuten statt. Nicht zutreffend: bitte streichen.")
Solange ich nicht vorsätzlich Scheiß baue bin ich damit auf der "habe nachgefragt; kann ja nicht alle Ärzte und Heilmittelerbringer anrufen"-Seite...
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JürgenK schrieb:
...es scheint ja auch in zwei verschieden (weiter entfernten) Wohngegenden des Patis zu sein.
JürgenK ;)
Vielen Dank euch zwei.Das hilft mir weiter.
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Sgulla schrieb:
In der Tat, die Wohnsitze sind weiter voneinander entfernt.
Vielen Dank euch zwei.Das hilft mir weiter.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sgulla Aber den Inhalt der anderen VO darfst du eigentlich nicht kennen. Datenschutz!
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wichtiger: StGB §203. Betrifft aber den anderen PI ... außer, der Patient ist so ungeschickt und erzählt es aus eigenem Antrieb.
Das meinst du um sicherzustellen, dass mir da nichts abgesetzt werden kann.
Also ist der §3, Ziffer 9 BRV gar nicht so eindeutig - im Zweifelsfalle droht die Absetzung.
Wie ich sie liebe! Diese Gummiparagraphen.
Ich habe den Text einmal vereinfacht:
"Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet."
Kann man daraus ableiten, dass es sich nur um parallele Verordnungen innerhalb der Praxis eines Leistungserbringers bezieht?
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Sgulla schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das meinst du um sicherzustellen, dass mir da nichts abgesetzt werden kann.
Also ist der §3, Ziffer 9 BRV gar nicht so eindeutig - im Zweifelsfalle droht die Absetzung.
Wie ich sie liebe! Diese Gummiparagraphen.
Ich habe den Text einmal vereinfacht:
"Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet."
Kann man daraus ableiten, dass es sich nur um parallele Verordnungen innerhalb der Praxis eines Leistungserbringers bezieht?
Es steht geschrieben: "Der zugelassene Leistungserbringer... erbringt..." (singular), nicht "die zugelassenen Leistungserbringern...erbringen..." (plural). Also kannst du nur für dich dieser Vorschrift einhalten. Therapeuten-Hopping war und ist bis heute möglich.
Außerdem, wer würde die Kasse die VO kürzen? Dich oder der anderen Praxis? Diese Argumentation der Kasse möchte ich mal sehen. 🤔 Da hätte mein Anwalt seine helle Freude daran. 😁
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sgulla Genau das habe ich geschrieben: Du kannst unmöglich auch das Einhalten dieser Regel für ALLE andere Praxen kontrollieren!
Es steht geschrieben: "Der zugelassene Leistungserbringer... erbringt..." (singular), nicht "die zugelassenen Leistungserbringern...erbringen..." (plural). Also kannst du nur für dich dieser Vorschrift einhalten. Therapeuten-Hopping war und ist bis heute möglich.
Außerdem, wer würde die Kasse die VO kürzen? Dich oder der anderen Praxis? Diese Argumentation der Kasse möchte ich mal sehen. 🤔 Da hätte mein Anwalt seine helle Freude daran. 😁
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Sgulla schrieb:
Ich denke, es wird schwer sein zu begründen, warum nicht nach bisheriger Therapie nachgefragt wurde. Der Patient pendelt außerdem, d.h. gestern und heute Therapie bei mir, ab morgen bis Freitag Therapie zuhause.
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