Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
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Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
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ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
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2. Heilmittelverordnung M47.86G Spondyarthrose der LWS Diagnosegruppe WS mit 6xKMT und Fango
Nach unserer Auffassung müssen die Verordnungen hintereinander abgearbeitet werden, oder doch paralell möglich?
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SiH schrieb:
Wir haben einen Pat. 1. Heilmittelverordnung: M54.19 und M41.99 SAS und HWS + LWS unter der Diagnosegruppe WS- 6x KMT mit HL;
2. Heilmittelverordnung M47.86G Spondyarthrose der LWS Diagnosegruppe WS mit 6xKMT und Fango
Nach unserer Auffassung müssen die Verordnungen hintereinander abgearbeitet werden, oder doch paralell möglich?
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ich habe mir den Bundesrahmenvertrag etliche Male durchgelesen, wirklich. Deshalb bin ich ja so unsicher.
Im Vertrag steht dieselbe Diagnosegruppe und vollständig identischem ICD10 Code. Und das trifft in diesem Fall ja nicht zu. Der ICD10 Code ist unterschiedlich.
Ich kann also parallel behandeln?
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SiH schrieb:
Lars,
ich habe mir den Bundesrahmenvertrag etliche Male durchgelesen, wirklich. Deshalb bin ich ja so unsicher.
Im Vertrag steht dieselbe Diagnosegruppe und vollständig identischem ICD10 Code. Und das trifft in diesem Fall ja nicht zu. Der ICD10 Code ist unterschiedlich.
Ich kann also parallel behandeln?
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karin-maria schrieb:
Ja das kannst Du
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SiH Was ist an vollständig identischem ICD-10-Code so schwer zu verstehen, dass du unsicher sein musst? 🤔 Hinzu kommt, dass hier auch das 2. Kriterium "Lokalisation" unterschiedlich ist.
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jana20 schrieb:
@SiH Wenn die ersten drei Stellen vom Diagnoseschlüssel gleich sind, läuft es unter der Rubrik „dieselbe“ Diagnose. Ausnahme: unterschiedliche Diagnosegruppe (Bsp. LY und EX kannst Du auch bei derselben Diagnose parallel abarbeiten).
Das Brett vorm Kopf ist weg hugging_face
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SiH schrieb:
Herzlichen Dank euch allen. Und ein schönes Wochenende.
Das Brett vorm Kopf ist weg hugging_face
Es muss alles vollständig identisch sein! Erst dann ist es keine parallele VO. 🤓
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@jana20
jana20 schrieb am 21.07.2023 15:24 Uhr:@SiH Wenn die ersten drei Stellen vom Diagnoseschlüssel gleich sind, läuft es unter der Rubrik „dieselbe“ Diagnos. Nö, wenn nur die erste 3 Stellen gleich sind, aber die 4. und 5. Stelle sind anders, sind es 2 parallele VOen. Und wenn alle 5 gleich sind, aber dazu links und rechts, sind es auch 2 parallele Fälle. Oder HWS und LWS ist auch unterschiedlich.
Es muss alles vollständig identisch sein! Erst dann ist es keine parallele VO. 🤓
Hab ich mir nicht ausgedacht, siehe § 7 HMRL: Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM- Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog.
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jana20 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hab ich mir nicht ausgedacht, siehe § 7 HMRL: Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM- Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog.
Für uns gilt ausschließlich der Bundesrahmenvertrag, hier § 3 Abs. 9 (wie bereits oben zitiert). Diese nimmt nur in einige bestimmte Bereiche auf die HMR Bezug. Das gilt absolut nicht für die Verordnungsfall bzw die orientierende Höchstmenge (Ausnahme: D1 und Massagetherapien).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@jana20 Wie oft müssen wir es noch wiederholen? Die HMR ist nur und ausschließlich für Ärzte gültig!
Für uns gilt ausschließlich der Bundesrahmenvertrag, hier § 3 Abs. 9 (wie bereits oben zitiert). Diese nimmt nur in einige bestimmte Bereiche auf die HMR Bezug. Das gilt absolut nicht für die Verordnungsfall bzw die orientierende Höchstmenge (Ausnahme: D1 und Massagetherapien).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Diese Frage wird hier gefühlt 2x pro Woche gestellt. 😴😴 Warum ist es für Manchen so schwer, sich die Grundlagen seines Wirkens an zu eignen (sprich: sich den Bundesrahmenvertrag durch zu lesen)?
9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet. Hiermit kannst du dir deine Frage selbst beantworten.
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