Praxis für Physiotherapie Natalia
Kaiser
Unsere etablierte Praxis für
Physiotherapie befindet sich nur
etwa 80 Meter von der
U-Bahn-Station Bismarckstraße
entfernt und besteht bereits seit
fast 20 Jahren. Wir betreuen eine
große Zahl zufriedener
Stammkundinnen und -kunden und
bieten vielfältige therapeutische
Möglichkeiten in einem modernen
und wertschätzenden Arbeitsumfeld.
Über uns
Ein engagiertes Team aus drei
Rezeptionistinnen kümmert sich
zuverlässig um alle
organisatorisch...
Kaiser
Unsere etablierte Praxis für
Physiotherapie befindet sich nur
etwa 80 Meter von der
U-Bahn-Station Bismarckstraße
entfernt und besteht bereits seit
fast 20 Jahren. Wir betreuen eine
große Zahl zufriedener
Stammkundinnen und -kunden und
bieten vielfältige therapeutische
Möglichkeiten in einem modernen
und wertschätzenden Arbeitsumfeld.
Über uns
Ein engagiertes Team aus drei
Rezeptionistinnen kümmert sich
zuverlässig um alle
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ich habe eine VO vom 21.12.23. Begonnen habe ich diese am 08.01.2024. Für 2023 war der Patient zuzahlungsbefreit, 2024 beantragt er die Befreiung erst, wenn er seinen Eigenanteil erreicht hat.
Meine Fragen: Muss er zuzahlen? Und wenn ja, auch die 10,00 € für die VO, oder nur die 10%?
Wo finde ich entsprechendes?
Danke für schnelle Antworten und einen stressfreien Tag
hilliebillie
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Schippi schrieb:
Komplette Zuzahlung!
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hilliebillie schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine VO vom 21.12.23. Begonnen habe ich diese am 08.01.2024. Für 2023 war der Patient zuzahlungsbefreit, 2024 beantragt er die Befreiung erst, wenn er seinen Eigenanteil erreicht hat.
Meine Fragen: Muss er zuzahlen? Und wenn ja, auch die 10,00 € für die VO, oder nur die 10%?
Wo finde ich entsprechendes?
Danke für schnelle Antworten und einen stressfreien Tag
hilliebillie
Es zählen ja die Behandlungstage. Demzufolge komplette Zuzahlung.
Deine Praxissoftware wird dir das aber anzeigen.
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Anilu87 schrieb:
Meiner Meinung nach müsste der Patient voll bezahlen, da kein Termin in 2023 statt gefunden hat.
Es zählen ja die Behandlungstage. Demzufolge komplette Zuzahlung.
Deine Praxissoftware wird dir das aber anzeigen.
Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hilliebillie Siehe § 8 BRV Satz 1 und 2. Ausschließlich die Behandlungstage entscheiden über die Zuzahlung.
Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend.
Würde ich natürlich nie machen ,da ja Betrug oder sosunglasses
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Michael Woelky schrieb:
Böse Zungen behaupten,man könne zurück datieren damit man dem Pat. etwas Geld erspart....
Würde ich natürlich nie machen ,da ja Betrug oder sosunglasses
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