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Berlin

Praxis für Physiotherapie Natalia
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zuzahlungsbefreiung: 2023 befreit, 2024 nicht befreit

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Neues Thema
Zuzahlungsbefreiung: 2023 befreit, 2024 nicht befreit
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hilliebillie
01.02.2024 11:40
Hallo zusammen,
ich habe eine VO vom 21.12.23. Begonnen habe ich diese am 08.01.2024. Für 2023 war der Patient zuzahlungsbefreit, 2024 beantragt er die Befreiung erst, wenn er seinen Eigenanteil erreicht hat.
Meine Fragen: Muss er zuzahlen? Und wenn ja, auch die 10,00 € für die VO, oder nur die 10%?
Wo finde ich entsprechendes?

Danke für schnelle Antworten und einen stressfreien Tag

hilliebillie
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Hallo zusammen, ich habe eine VO vom 21.12.23. Begonnen habe ich diese am 08.01.2024. Für 2023 war der Patient zuzahlungsbefreit, 2024 beantragt er die Befreiung erst, wenn er seinen Eigenanteil erreicht hat. Meine Fragen: Muss er zuzahlen? Und wenn ja, auch die 10,00 € für die VO, oder nur die 10%? Wo finde ich entsprechendes? Danke für schnelle Antworten und einen stressfreien Tag hilliebillie
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Schippi
01.02.2024 12:32
Komplette Zuzahlung!
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Schippi schrieb:

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hilliebillie schrieb:

Hallo zusammen,
ich habe eine VO vom 21.12.23. Begonnen habe ich diese am 08.01.2024. Für 2023 war der Patient zuzahlungsbefreit, 2024 beantragt er die Befreiung erst, wenn er seinen Eigenanteil erreicht hat.
Meine Fragen: Muss er zuzahlen? Und wenn ja, auch die 10,00 € für die VO, oder nur die 10%?
Wo finde ich entsprechendes?

Danke für schnelle Antworten und einen stressfreien Tag

hilliebillie

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Anilu87
01.02.2024 12:30
Meiner Meinung nach müsste der Patient voll bezahlen, da kein Termin in 2023 statt gefunden hat.
Es zählen ja die Behandlungstage. Demzufolge komplette Zuzahlung.
Deine Praxissoftware wird dir das aber anzeigen.
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Meiner Meinung nach müsste der Patient voll bezahlen, da kein Termin in 2023 statt gefunden hat. Es zählen ja die Behandlungstage. Demzufolge komplette Zuzahlung. Deine Praxissoftware wird dir das aber anzeigen.
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Anilu87 schrieb:

Meiner Meinung nach müsste der Patient voll bezahlen, da kein Termin in 2023 statt gefunden hat.
Es zählen ja die Behandlungstage. Demzufolge komplette Zuzahlung.
Deine Praxissoftware wird dir das aber anzeigen.

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Lars van Ravenzwaaij
01.02.2024 13:58
@hilliebillie Siehe § 8 BRV Satz 1 und 2. Ausschließlich die Behandlungstage entscheiden über die Zuzahlung.

Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend.
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[mention]hilliebillie[/mention] Siehe § 8 BRV Satz 1 und 2. Ausschließlich die Behandlungstage entscheiden über die Zuzahlung. [i]Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend.[/i]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@hilliebillie Siehe § 8 BRV Satz 1 und 2. Ausschließlich die Behandlungstage entscheiden über die Zuzahlung.

Für die Ermittlung der Höhe der Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Heilmittelkosten ist der Zeitraum der Leistungserbringung ausschlaggebend. Für die Zahlung der Verordnungsblattgebühr ist der erste Behandlungstag der Verordnung maßgebend.

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Michael Woelky
01.02.2024 15:03
Böse Zungen behaupten,man könne zurück datieren damit man dem Pat. etwas Geld erspart....

Würde ich natürlich nie machen ,da ja Betrug oder sosunglasses
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Böse Zungen behaupten,man könne zurück datieren damit man dem Pat. etwas Geld erspart.... Würde ich natürlich nie machen ,da ja Betrug oder so[emoji]sunglasses[/emoji]
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Michael Woelky schrieb:

Böse Zungen behaupten,man könne zurück datieren damit man dem Pat. etwas Geld erspart....

Würde ich natürlich nie machen ,da ja Betrug oder sosunglasses



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