Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Hab eine Pat unter 18, also zuzahlungsbefreit. Das Kreuz auf der VO ist aber bei Zuzahlungspflichtig.
Muss das vom Arzt geändert werden?
Viele Grüße
Simon
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Simon1904 schrieb:
Hallo!
Hab eine Pat unter 18, also zuzahlungsbefreit. Das Kreuz auf der VO ist aber bei Zuzahlungspflichtig.
Muss das vom Arzt geändert werden?
Viele Grüße
Simon
nein, muss es nicht. Du kannst es einfach selbst ändern. Ich versehe eine solche Änderung dann noch mit meinem Handzeichen.
Bei Patienten über 18 Jahren, die aber zuzahlungsbefreit sind, trage ich -bei an dieser Stelle fehlerhaftem Kreuz der Arztpraxis- zusätzlich auf der VO folgendes ein:"Laut Ausweis zuzahlungsbefreit seit.......".
Kollegiale Grüße
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Schöne Grüße und ein tolles WE!
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Simon1904 schrieb:
Danke für die Schnelle Antwort!
Schöne Grüße und ein tolles WE!
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physio und fitness schrieb:
Hallo Simon 1904,
nein, muss es nicht. Du kannst es einfach selbst ändern. Ich versehe eine solche Änderung dann noch mit meinem Handzeichen.
Bei Patienten über 18 Jahren, die aber zuzahlungsbefreit sind, trage ich -bei an dieser Stelle fehlerhaftem Kreuz der Arztpraxis- zusätzlich auf der VO folgendes ein:"Laut Ausweis zuzahlungsbefreit seit.......".
Kollegiale Grüße
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