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2) Fort- und
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3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
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6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
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Was nun? Zurückgeben und gut ists oder nicht?
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idefix- schrieb:
Hat er die Termine abgesagt? Wenn nein auch ne Rechnung stellen. Auf die Rückzahlung der Zuzahlung hat er ein Recht.
...
(5) Vom zugelassenen Leistungserbringer zu viel eingezogene Zuzahlungen (z. B. bei vorzeitigem Behandlungsabbruch) sind von diesem an die Versicherte oder den Versicherten zurück zu erstatten; der oder dem Versicherten wird nach Rückgabe der ursprünglich ausgestellten Quittung eine neue Quittung ausgestellt.
...
Manchmal frage ich mich, was doch so schwierig am Lesen unserer Vertragsgrundlagen ist?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Wie so oft, hilft ein Blick im BRV.
§8 Zuzahlung
...
(5) Vom zugelassenen Leistungserbringer zu viel eingezogene Zuzahlungen (z. B. bei vorzeitigem Behandlungsabbruch) sind von diesem an die Versicherte oder den Versicherten zurück zu erstatten; der oder dem Versicherten wird nach Rückgabe der ursprünglich ausgestellten Quittung eine neue Quittung ausgestellt.
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Manchmal frage ich mich, was doch so schwierig am Lesen unserer Vertragsgrundlagen ist?
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Stern22 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das Lesen ist der einfache Part. Das Finden, Verstehen und Interpretieren der entsprechenden Stelle wohl eher :)
Ganz einfach. BRV als PDF speichern und dann die Suchfunktion nutzen. Im Großen und Ganzen ist die Klarheit, bis auf wenige Ausnahmen, gegeben.
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HaJü schrieb:
@Stern22
Ganz einfach. BRV als PDF speichern und dann die Suchfunktion nutzen. Im Großen und Ganzen ist die Klarheit, bis auf wenige Ausnahmen, gegeben.
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Stern22 schrieb:
@HaJü Dieser Ansatz fällt in die Kategorie work smart not hard 👍
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Klonkrieger schrieb:
Bestimmt schonmal gefragt: Pat kommt mit Rezept, macht Termin aus und zahlt gleich die Zuzahlung. Dann kommt er aber nicht mehr, Termine verfallen, Rezept verfällt und plötzlich, 3 Monate später taucht der Patient wieder auf und will die Zuzahlung zurück.
Was nun? Zurückgeben und gut ists oder nicht?
Der Patient zahlt die Zuzahlung.
Kommt dann aber nicht zu den vereinbarten Terminen.
Man schickt ihm also Ausfallrechnungen.
Diese bezahlt er nicht.
Dann kommt er und will die Zuzahlung zurück.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Das sind rechtlich 2 paar Schuhe.
Erst gibt man ihm die Zuzahlung und dann holt man den vollstreckbaren Titel hervor und nimmt ihm das gerade erhaltene Geld wieder weg.
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Genau darum ist's ja interessant.
Erst gibt man ihm die Zuzahlung und dann holt man den vollstreckbaren Titel hervor und nimmt ihm das gerade erhaltene Geld wieder weg.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Wenn's so einfach wäre. nerd_face
...z.B. mit der titulierten Entschädigungsforderung 👍
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Papa Alpaka schrieb:
@Halbtitan du könntest es mit einer Aufrechnung gem. BGB §§388, 389 versuchen - das ist aber erheblich komplizierter und beinhaltet, dass du der GKV gegenüber wirksam erklärst, dass die vertraglich vereinbarte Erstattung des unrechtmäßig erhaltenen Eigenanteiles mit deiner Entschädigungsforderung gegen den Versicherten aufgerechnet wird. An dem Punkt wird die Rechtsabteilung des Kostenträgers Nachweise verlangen müssen, dass dir eine Schadensminderung durch Neubelegung des Behandlungsplatzes nicht möglich war...
...z.B. mit der titulierten Entschädigungsforderung 👍
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Halbtitan schrieb:
Naja die Fragestellung ist ja sehr interessant.
Der Patient zahlt die Zuzahlung.
Kommt dann aber nicht zu den vereinbarten Terminen.
Man schickt ihm also Ausfallrechnungen.
Diese bezahlt er nicht.
Dann kommt er und will die Zuzahlung zurück.
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