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SPASS - ABWECHSLUNG - FORTBILDUNG
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Sicher tut dies niemand, aber im Grunde ziehen wir ja den Eigenanteil für die ungültige VO ein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muß man eigentlich dem Pat. die Zuzahlung erstatten, wenn die VO von der Krankenkasse wegen Ungültigkeit nicht bezahlt wird?
Sicher tut dies niemand, aber im Grunde ziehen wir ja den Eigenanteil für die ungültige VO ein.
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physio-fritze schrieb:
jupp !
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praktisch muss er es erstmal wissen, dass die VO abgesetzt wurde
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TheStonie schrieb:
theoretisch denke ich ja....
praktisch muss er es erstmal wissen, dass die VO abgesetzt wurde
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also könnte der Pat. theoretisch seine Zuzahlung zurückfordern?
Es gibt eine Prüfpflicht, ja, aber ich habe mir das Urteil des Bundesozialgerichtes durchgelesen, da steht nur was von Gültigkeitsprüfung.
Falsche Kreuzchen und derartige Kinkerlitzchen sind reine Erfindungen der KKn als Resultat aus diesem Urteil, um die Leistung zu verweigern,.
Das nenne ich Betrug.
Ansonsten befasst sich 4/5. des Urteil mit der Zulässigkeit der Klage.
Das Urteil: BSG · Urteil vom 27. Oktober 2009 · Az. B 1 KR 4/09 R
bei dejure.org nachlesbar.
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Veronika schrieb:
Es gibt keine wirklich ungültige VO.
Es gibt eine Prüfpflicht, ja, aber ich habe mir das Urteil des Bundesozialgerichtes durchgelesen, da steht nur was von Gültigkeitsprüfung.
Falsche Kreuzchen und derartige Kinkerlitzchen sind reine Erfindungen der KKn als Resultat aus diesem Urteil, um die Leistung zu verweigern,.
Das nenne ich Betrug.
Ansonsten befasst sich 4/5. des Urteil mit der Zulässigkeit der Klage.
Das Urteil: BSG · Urteil vom 27. Oktober 2009 · Az. B 1 KR 4/09 R
bei dejure.org nachlesbar.
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