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Kalle1
14.06.2023 10:58
Hallo zusammen,
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
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Hallo zusammen, Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich ! Hat jemand Erfahrungen damit. Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
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Lars van Ravenzwaaij
14.06.2023 11:37
Kalle1 schrieb am 14.06.2023 10:58 Uhr:Hallo zusammen,
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
Ein Blick im BRV ist hilfreich. joy

§ 18 Abrechnungsregelungen Abs. 5
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.

Und Kassen dürfen nicht grundsätzlich 3 Jahren etwas abziehen. Einzelne Kassen interpretieren das zwar so, ist aber rechtlich nicht haltbar.
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[zitat][b]Kalle1 schrieb am 14.06.2023 10:58 Uhr:[/b]Hallo zusammen, Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich ! Hat jemand Erfahrungen damit. Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.[/zitat]Ein Blick im BRV ist hilfreich. [emoji]joy[/emoji] § 18 Abrechnungsregelungen Abs. 5[zitat]Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. [b]Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §[/b] [b]43c SGB V.[/b] Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.[/zitat] Und Kassen dürfen nicht grundsätzlich 3 Jahren etwas abziehen. Einzelne Kassen interpretieren das zwar so, ist aber rechtlich nicht haltbar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Kalle1 schrieb am 14.06.2023 10:58 Uhr:Hallo zusammen,
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.
Ein Blick im BRV ist hilfreich. joy

§ 18 Abrechnungsregelungen Abs. 5
Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen
Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende
des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben
werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach §
43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet
eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.

Und Kassen dürfen nicht grundsätzlich 3 Jahren etwas abziehen. Einzelne Kassen interpretieren das zwar so, ist aber rechtlich nicht haltbar.

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Kalle1
14.06.2023 12:47
Sorry mein Fehler. Es geht um HB Position. Wir hatten immer den kleinen HB berechnet. Zustehen würde aber der große Hausbesuch. Sorry
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Sorry mein Fehler. Es geht um HB Position. Wir hatten immer den kleinen HB berechnet. Zustehen würde aber der große Hausbesuch. Sorry
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Kalle1 schrieb:

Sorry mein Fehler. Es geht um HB Position. Wir hatten immer den kleinen HB berechnet. Zustehen würde aber der große Hausbesuch. Sorry

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Lars van Ravenzwaaij
14.06.2023 12:54
@Kalle1 Auch da gilt das Gleiche. Du hast 9 Monate Zeit, nicht 1 Jahr.
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[mention]Kalle1[/mention] Auch da gilt das Gleiche. Du hast 9 Monate Zeit, nicht 1 Jahr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Kalle1 Auch da gilt das Gleiche. Du hast 9 Monate Zeit, nicht 1 Jahr.

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Kalle1
14.06.2023 13:26
Ok danke .
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Kalle1 schrieb:

Ok danke .

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Lars van Ravenzwaaij
14.06.2023 17:30
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

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Kalle1 schrieb:

Hallo zusammen,
Wie lange kann man bei der Krankenkasse Nachzahlungen von Rezeptgebühren nachfordern. Die Kassen dürfen ja 3 Jahre uns was abziehen. Im Rahmenvertrag steht länger als ein Jahr nicht mehr möglich !
Hat jemand Erfahrungen damit.
Wir haben mal für 3 Jahre angestrebt. Leider hat man nur 1 Jahr rückwirkend gezahlt.



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