Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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ich möchte gerne mal wissen, wie andere das ab dem 01.08.2021 mit den Zuzahlungen so handhaben werden.
Es zählt ja der Tag der Behandlung für die Steigerung, soweit gut.
Nund sollen die Pat. ja die ZZ zu Beginn einer Behandlungsserie zahlen. Ergo müsste ja nach dem 01.08.2021 eine Nachforderung an den Pat. gehen, oder? (Vom gemecker abgesehen und dem Anschreiben erstellen dazu, warum und wieso nachzahlen.....)
Bei großen VO´s (36-er etc.) ist es ja noch übersichtlich und irgendwie praktikabel machbar,
aber bei 6-er VO´s wären das ja dann gerade mal ein paar cent.
Wir bekommen das natürlich sehr genau berechnet abgezogen, sollen wir dann eine Nachforderung stellen, die wahrscheinlich teurer sein wird als die NAchforderung selbst?
Was meint die Schwarmgemeinde dazu? Zuzahlung nach Preisanpassung einziehen (splitting) wäre dann wohl das beste, oder?
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Mal schauen was Theorg draus macht. Nach Info von Theorg soll aber rechtzeitig eine Lösung zum runterladen da sein.
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idefix- schrieb:
Wir werden mal ausprobieren wie es geht, wenn man bei der Eingabe des Rezeptes, sofort in dem Terminplan alle Termine vorab einträgt. Hoffe das das Programm dann beim Rezept splitten schon die richtigen Beträge anzeigt. Ansonsten wie Mosaik schreibt.
Mal schauen was Theorg draus macht. Nach Info von Theorg soll aber rechtzeitig eine Lösung zum runterladen da sein.
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KGSchuller schrieb:
Hallo Schwarmwissende,
ich möchte gerne mal wissen, wie andere das ab dem 01.08.2021 mit den Zuzahlungen so handhaben werden.
Es zählt ja der Tag der Behandlung für die Steigerung, soweit gut.
Nund sollen die Pat. ja die ZZ zu Beginn einer Behandlungsserie zahlen. Ergo müsste ja nach dem 01.08.2021 eine Nachforderung an den Pat. gehen, oder? (Vom gemecker abgesehen und dem Anschreiben erstellen dazu, warum und wieso nachzahlen.....)
Bei großen VO´s (36-er etc.) ist es ja noch übersichtlich und irgendwie praktikabel machbar,
aber bei 6-er VO´s wären das ja dann gerade mal ein paar cent.
Wir bekommen das natürlich sehr genau berechnet abgezogen, sollen wir dann eine Nachforderung stellen, die wahrscheinlich teurer sein wird als die NAchforderung selbst?
Was meint die Schwarmgemeinde dazu? Zuzahlung nach Preisanpassung einziehen (splitting) wäre dann wohl das beste, oder?
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Für die bereits gezahlten ZZ und Behandlungen ab August hoffe ich, das Theorg das Splitting mit den neuen Preisen auch eine Nachforderung ermöglicht,
denn bei großen VO´s sind das schon ein paar Euros die da sonst wegfallen...
Und das bei Bürokratieabbau.....tired_face
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KGSchuller schrieb:
Ja, das denke ich ist das beste dafür.
Für die bereits gezahlten ZZ und Behandlungen ab August hoffe ich, das Theorg das Splitting mit den neuen Preisen auch eine Nachforderung ermöglicht,
denn bei großen VO´s sind das schon ein paar Euros die da sonst wegfallen...
Und das bei Bürokratieabbau.....tired_face
Dann werden Nachzahlung- Rechnungen bzw. die Rückzahlungsbeträge dem Patienten bei der nächsten Behandlung ausgehändigt. Mit einem Kommentar, dass er sich für so viel Bürokratie gerne bei seiner Krankenkasse bedanken kann.
Wenn dann ein Patient nicht nachzahlt, darf die KK die Eintreibung der paar Cent erledigen, verzichtet der Patient auf die Auszahlung der paar Cent, wandert das in die Trinkgeldkasse.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Bei mir wird die Zuzahlung zur ersten Behandlung als Rechnung dem Patienten mitgegeben. Die rRzepte werden am 31.7. und am 30.11. gesplttet.
Dann werden Nachzahlung- Rechnungen bzw. die Rückzahlungsbeträge dem Patienten bei der nächsten Behandlung ausgehändigt. Mit einem Kommentar, dass er sich für so viel Bürokratie gerne bei seiner Krankenkasse bedanken kann.
Wenn dann ein Patient nicht nachzahlt, darf die KK die Eintreibung der paar Cent erledigen, verzichtet der Patient auf die Auszahlung der paar Cent, wandert das in die Trinkgeldkasse.
Viele Grüße
Monika
Wenn dann ein Patient nicht nachzahlt, darf die KK die Eintreibung der paar Cent erledigen, verzichtet der Patient auf die Auszahlung der paar Cent, wandert das in die Trinkgeldkasse.
Viele Grüße
Monika
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Shia schrieb:
@mosaik
mosaik schrieb am 16.07.2021 16:20 Uhr:
Schon aus Prinzip und wenn es 10 Cent sind
Wenn dann ein Patient nicht nachzahlt, darf die KK die Eintreibung der paar Cent erledigen, verzichtet der Patient auf die Auszahlung der paar Cent, wandert das in die Trinkgeldkasse.
Viele Grüße
Monika
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Wonderwoman schrieb:
Ich werde Zuzahlungen erst ab dem 01.08. kassieren und hoffe, dass meine Software das eingebaut bekommt.
Zuzahlungsrechnungen nach Preisaktualisierung in Theorg aushändigen.
bereits berechnete werde ich nachfordern. Erinnerungen gebe ich dann gerne an die Kassen ab.
laughing
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KGSchuller schrieb:
Superdanke an alle, ich werde es so machen:
Zuzahlungsrechnungen nach Preisaktualisierung in Theorg aushändigen.
bereits berechnete werde ich nachfordern. Erinnerungen gebe ich dann gerne an die Kassen ab.
laughing
, wenn klar ist wieviel Behandlungen nach dem 1.8. stattfinden....
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ali schrieb:
wir werdens einfach machen. Zuzahlung erst kassieren/Rechnung stellen
, wenn klar ist wieviel Behandlungen nach dem 1.8. stattfinden....
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