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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
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- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
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Fähigkei...
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Pat. verweigert bei der 2. Behandlung die Zuzahlung und bricht stattdessen die Behandlung ab, obwohl er bei der telefonischen Termin Vergabe darauf hingewiesen wurde, spätestens nach der 2. Sitzung zu zahlen. Das Schlimme an der Sache, der Chef sagt, unter allen Umständen weiter behandeln!,egal auch bei Nichtzahlung.
Mein Hinweis auf Anbringen eines Zuzahlungs Hinweises wurde abgeschmettert. Ich, als Angestellter solle die Sache so handhaben, wie sie ist. Einfach weiterarbeiten, als wäre nichts gewesen. Hier wird doch klar gegen die Rechtslage verstoßen, oder?
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Das wirtschaftliche Risiko liegt beim PI/AG, die Entscheidungen wie er seine Praxis führen möchte ebenso.
BTW, wenn der Patient nicht zahlt, kann der PI das Geld bei der Kasse anfordern. Somit bleibt sein Risiko auch bei ziemlich genau NULL.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du bist Angestellter, also mach dir kein Kopf. Du tust einfach was dir gesagt wird. Punkt.
Das wirtschaftliche Risiko liegt beim PI/AG, die Entscheidungen wie er seine Praxis führen möchte ebenso.
BTW, wenn der Patient nicht zahlt, kann der PI das Geld bei der Kasse anfordern. Somit bleibt sein Risiko auch bei ziemlich genau NULL.
Als alleiniger Mitarbeiter in der Praxis hab ich das Telefonat zur Termin Vergabe geführt, und soll den Patienten weiter behandeln, obwohl er mir die Zz. verweigert= Vertrauensbruch.
2. Es wird bei jedem Patienten so gehändelt. Zahlung beim letzten Mal.
Ein Zuzahlungshinweis darf nicht angebracht werden. Die Praxis besitzt keine ausreichende Ausstattung, selbst Pezzibälle, und einfache Geräte wie Seilzug fehlen. Das widerspricht den Anforderungen zum Führen einer GKV Praxis.
Eine 32 Stunden Ltg. fehlt auch.
Hier stinkt etwas!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Moment, hier findet ein Vertrauensbruch Patient- Therapeut statt.
Als alleiniger Mitarbeiter in der Praxis hab ich das Telefonat zur Termin Vergabe geführt, und soll den Patienten weiter behandeln, obwohl er mir die Zz. verweigert= Vertrauensbruch.
2. Es wird bei jedem Patienten so gehändelt. Zahlung beim letzten Mal.
Ein Zuzahlungshinweis darf nicht angebracht werden. Die Praxis besitzt keine ausreichende Ausstattung, selbst Pezzibälle, und einfache Geräte wie Seilzug fehlen. Das widerspricht den Anforderungen zum Führen einer GKV Praxis.
Eine 32 Stunden Ltg. fehlt auch.
Hier stinkt etwas!!
Und mit dem Vertrauensbruch übertreibst du meines Erachtens. Nix für Ungut.
Wenn du damit nicht leben kannst, dann Wechsel den AG. Das wäre das einzig Richtige. Basta!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nochmals, ist nicht dein Problem! Du bist Angestellter und hast dich in die Entscheidungen des PI nicht einzumischen. Das überschreitet deine Kompetenzen.
Und mit dem Vertrauensbruch übertreibst du meines Erachtens. Nix für Ungut.
Wenn du damit nicht leben kannst, dann Wechsel den AG. Das wäre das einzig Richtige. Basta!
Pezzibälle und Seilzuggerät zählt nicht zur Grundausstattung eine PT Praxis
Ich höre eher, dass du mit deiner Arbeitsstelle unzufrieden bist, und du deinem Chef irgendeinen Betrug an der Kasse auftischen möchtest…kann das sein?
Das einzige Faule dran, bist wahrscheinlich DU!
Am Besten schnell kündigen und eine neue Stelle suchen, wo du nur Behandeln brauchst.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Moment, der Patient verweigert nicht DIR die Zuzahlung, sondern DEINEM Chef. Und der verzichtet drauf. Da ist nichts verbotenes dran.
Pezzibälle und Seilzuggerät zählt nicht zur Grundausstattung eine PT Praxis
Ich höre eher, dass du mit deiner Arbeitsstelle unzufrieden bist, und du deinem Chef irgendeinen Betrug an der Kasse auftischen möchtest…kann das sein?
Das einzige Faule dran, bist wahrscheinlich DU!
Am Besten schnell kündigen und eine neue Stelle suchen, wo du nur Behandeln brauchst.
2. Der Chef verzichtet darauf. Da ist nichts Verbotenes dran.
Lies mal Neuerungen in der PT Stand 1.8.2021. Da steht Erinnerung schriftlich mit Zahlungs Ziel als MUSS! Rechtsverständnis hast du schon mal nicht.
3. Hier geht es nicht um Betrugsnachweis an der Kasse, sondern um falsche Rechtsauffassung eines bestehenden Rahmenvertrages, zu Lasten von Angestellten. Wir sind die Dummen, die an der Front sitzen und diesen Mist ausbaden dürfen!
4. Den Kommentar zum letzen Absatz spare ich mir. Das ist einfach nur peinlich für einen Praxen Inhaber.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu 1.Der Chef ist nicht da, also verweigert er mir die Zuzahlung.
2. Der Chef verzichtet darauf. Da ist nichts Verbotenes dran.
Lies mal Neuerungen in der PT Stand 1.8.2021. Da steht Erinnerung schriftlich mit Zahlungs Ziel als MUSS! Rechtsverständnis hast du schon mal nicht.
3. Hier geht es nicht um Betrugsnachweis an der Kasse, sondern um falsche Rechtsauffassung eines bestehenden Rahmenvertrages, zu Lasten von Angestellten. Wir sind die Dummen, die an der Front sitzen und diesen Mist ausbaden dürfen!
4. Den Kommentar zum letzen Absatz spare ich mir. Das ist einfach nur peinlich für einen Praxen Inhaber.
Als AN kann es dir egal sein was mit der Zuzahlung ist, weil dein Chef sie nicht haben möchte. Also muss sie auch nicht schriftlich erinnert werden. Dein Chef will sie einfach nicht, warum auch immer.
Lediglich DU machst dich hier zum Dummen mit deiner Haltung gegenüber Themen, die dein Kompetenzrahmen als AN sprengen. Du musst keinen Mist ausbaden! Dein Chef will das Geld nicht - du hast keinen Auftrag (und von der Kasse schon gleich gar nicht) um Gebühren von den Patienten zu kassieren. Wieso willst du es dann machen?
Und vor allem warum regst du dich denn auf?
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ich glaube du verdrehst hier einiges!
Als AN kann es dir egal sein was mit der Zuzahlung ist, weil dein Chef sie nicht haben möchte. Also muss sie auch nicht schriftlich erinnert werden. Dein Chef will sie einfach nicht, warum auch immer.
Lediglich DU machst dich hier zum Dummen mit deiner Haltung gegenüber Themen, die dein Kompetenzrahmen als AN sprengen. Du musst keinen Mist ausbaden! Dein Chef will das Geld nicht - du hast keinen Auftrag (und von der Kasse schon gleich gar nicht) um Gebühren von den Patienten zu kassieren. Wieso willst du es dann machen?
Und vor allem warum regst du dich denn auf?
Für so'n benehmen würdest du, glaube ich, eher eine arbeitsrechtlichen Abmahnung durch deinem AG verdienen. Die, ohne wenn und aber, zu befolgenden Arbeitsanweisung durch dein AG ist eindeutig. Die hast du, als AN, nicht zu hinterfragen.
Du kannst damit nicht einverstanden sein, d'accord. Aber dann zieh auch die Konsequenzen daraus und kündige und wechsel den AG.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du lehnst dich hier ganz weit aus dem Fenster! Und dein arbeitsrechtliches Rechtsverständnis ist offensichtlich absolut mangelhaft.
Für so'n benehmen würdest du, glaube ich, eher eine arbeitsrechtlichen Abmahnung durch deinem AG verdienen. Die, ohne wenn und aber, zu befolgenden Arbeitsanweisung durch dein AG ist eindeutig. Die hast du, als AN, nicht zu hinterfragen.
Du kannst damit nicht einverstanden sein, d'accord. Aber dann zieh auch die Konsequenzen daraus und kündige und wechsel den AG.
Mal abgesehen davon, das ich den Sinn hinter ATs Threat nicht erkennen kann, ist es nicht erlaubt auf die Zuzahlung zu verzichten :
Link
Der PI, der auf eine Zuzahlung verzichtet, erlangt dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Praxen. Was wir ja nicht wissen, ob er sich das von den KK wiederholt.
Ich denke wenn das "Gewerbsmässig" gemacht würde, dann würde die KK dem PI aufs
Dach steigen.
Aber erst einmal verschafft sich der PI mit so einem Vorgehen einen (unlauteren) Vorteil, und das ist laut Alt nicht erlaubt.
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Break schrieb:
@massu
Mal abgesehen davon, das ich den Sinn hinter ATs Threat nicht erkennen kann, ist es nicht erlaubt auf die Zuzahlung zu verzichten :
Link
Der PI, der auf eine Zuzahlung verzichtet, erlangt dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Praxen. Was wir ja nicht wissen, ob er sich das von den KK wiederholt.
Ich denke wenn das "Gewerbsmässig" gemacht würde, dann würde die KK dem PI aufs
Dach steigen.
Aber erst einmal verschafft sich der PI mit so einem Vorgehen einen (unlauteren) Vorteil, und das ist laut Alt nicht erlaubt.
Im Rahmen einer Werbemaßnahme wohlgemerkt!
Wenn man einfach vergisst die Zuzahlung zu kassieren - scheiß drauf.
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Halbtitan schrieb:
@Break Na, na, na
Im Rahmen einer Werbemaßnahme wohlgemerkt!
Wenn man einfach vergisst die Zuzahlung zu kassieren - scheiß drauf.
Ich wage mal zu bezweifeln, dass AT überhaupt Einsicht im weiteren Verlauf hat. Er führt sich hier zwar auf als ob er der große Kontrolleur ist, aber in Wirklichkeit, na ja ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Ich kann aber nirgendwo erkennen, dass der PI hier endgültig auf die Zuzahlung verzichtet. 🤔 Im Rahmen des Abrechnungsprozess kann er immer noch eine Zuzahlungsaufforderung verschicken.
Ich wage mal zu bezweifeln, dass AT überhaupt Einsicht im weiteren Verlauf hat. Er führt sich hier zwar auf als ob er der große Kontrolleur ist, aber in Wirklichkeit, na ja ...
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ali schrieb:
wenn Patient die Zuzahlung verweigert, wird diese der Kasse in Rechnung gestellt so einfach! Dein Chef handelt also korrekt.
Will hier niemandem auf den Schlips treten, aber so eine einseitige Diskussion(ohne den MA) zeigt, das entweder dieses Thema totgeschwiegen wird, oder tatsächlich hier ausschliesslich PI an der Tastatur sitzen. Im übrigen bin ich teil selbständig privat und weiß was Verantwortung bedeutet.
So ein Umgang aber, wie ich ihn geschildert habe,bedeutet Verantwortungslosigkeit. Gegenüber seinen MA.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Break Denke nicht, das auf die Zz. verzichtet wird. So zumindest der Tenor der PI. Doch das ist nicht des Problems Kern. Vielmehr diese unsägliche Regelung das Geld erst bei der letzten Behandlung einzuziehen. Jeder weiß, was das bedeutet( kein Geld dabei, Kartenzahlung nicht möglich, Karte nicht dabei, Pat. krank, Pat. auswärtig...etc.), also einfach viel zu viel Aufwand. Dazu ne enge Taktung.
Will hier niemandem auf den Schlips treten, aber so eine einseitige Diskussion(ohne den MA) zeigt, das entweder dieses Thema totgeschwiegen wird, oder tatsächlich hier ausschliesslich PI an der Tastatur sitzen. Im übrigen bin ich teil selbständig privat und weiß was Verantwortung bedeutet.
So ein Umgang aber, wie ich ihn geschildert habe,bedeutet Verantwortungslosigkeit. Gegenüber seinen MA.
Jeder meine MA durfte (als ich noch PI) war, mich ansprechen wenn er irgendwelche Problemen gesehen hat (oder Verbesserungen vorgeschlagen hat). Dennoch, am Ende des Tages habe ICH die Entscheidung getroffen. Ich lasse mich von keinem AN in MEINE PI-Angelegenheiten etwas vorschreiben.
Und jetzt, wo ich angestellter Unruheständler in meiner alten Praxis bin, werde ich mich hüten, mich in den PI-Angelegenheiten meiner "Chefs" einzumischen (außer sie fragen mich um Rat). Im Übrigen würden die das ebensowenig zulassen.
Es würde dir gut zur Gesicht stehen, dich genauso zu verhalten und dich hier nicht so aufzuführen. Du solltest deine Rolle in der Praxis kennen und nicht möchtegern Chef spielen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Es ist nicht DEIN Problem!!! Jeder PI darf seine Praxis führen, wie er/sie das möchte. Es ist einfach nicht an dir, dich da einzumischen.
Jeder meine MA durfte (als ich noch PI) war, mich ansprechen wenn er irgendwelche Problemen gesehen hat (oder Verbesserungen vorgeschlagen hat). Dennoch, am Ende des Tages habe ICH die Entscheidung getroffen. Ich lasse mich von keinem AN in MEINE PI-Angelegenheiten etwas vorschreiben.
Und jetzt, wo ich angestellter Unruheständler in meiner alten Praxis bin, werde ich mich hüten, mich in den PI-Angelegenheiten meiner "Chefs" einzumischen (außer sie fragen mich um Rat). Im Übrigen würden die das ebensowenig zulassen.
Es würde dir gut zur Gesicht stehen, dich genauso zu verhalten und dich hier nicht so aufzuführen. Du solltest deine Rolle in der Praxis kennen und nicht möchtegern Chef spielen.
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ali schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wenn's dich nervt, kümmer Dich doch überhaupt nicht drum...ist wie geschrieben einzig und allein das Problem Deines PI. Ein grosser Teil des Stresses ist, daß Menschen sich mehr um die Probleme anderer kümmern, als einfach bei sich zu bleiben....
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HaJü schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich weiß nicht, warum das ein riesen Aufwand sein soll. Hat der Patient nichts dabei bekommt er statt der Quittung eine Rechnung. Sind genau so viele Klicks wie bei der Quittung. Dann kann er in Ruhe von zu Hause aus überweisen. Kommt kein Geld geht die Rechnung an die KK. Viele unserer Patienten erhalten grundsätzlich im Anschluß eine Rechnung, vor allem im Hausbesuch und Heim. Da braucht kein Therapeut mit der Geldbörse hantieren. Und Andere haben die Daten für die Steuer.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Weißt du Kollege, mein Chef ist Messi und leider auch therapie bedürftiger Praxen Inhaber. Solche Leute müllen Ihr ganzes Leben zu, und das Ihrer Angestellten dazu. Sie haben einfach keine Struktur und Angst vor Veränderung und Verlust. Diese Leute gehören auf die Couch und nicht in Chef Positionen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@HaJü Die Praxis hat weder eine Maus noch einen Drucker.
Du kannst gerne bei Einer der Verbände anrufen. Ich bin mir ziemlich sicher, welcher Antwort du bekommen wirdst: "Sie mögen im Grunde recht haben, aber wenn es Ihnen so stört, dann wechseln Sie doch einfach den Arbeitgeber."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wer hier gerade mehr Therapie bedürftig ist? 🤔
Du kannst gerne bei Einer der Verbände anrufen. Ich bin mir ziemlich sicher, welcher Antwort du bekommen wirdst: "Sie mögen im Grunde recht haben, aber wenn es Ihnen so stört, dann wechseln Sie doch einfach den Arbeitgeber."
Will hier niemandem auf den Schlips treten, aber so eine einseitige Diskussion(ohne den MA) zeigt, das entweder dieses Thema totgeschwiegen wird, oder tatsächlich hier ausschliesslich PI an der Tastatur sitzen. Im übrigen bin ich teil selbständig privat und weiß was Verantwortung bedeutet.
So ein Umgang aber, wie ich ihn geschildert habe,bedeutet Verantwortungslosigkeit. Gegenüber seinen MA.
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Leni C. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.06.2024 08:30 Uhr:@Break Denke nicht, das auf die Zz. verzichtet wird. So zumindest der Tenor der PI. Doch das ist nicht des Problems Kern. Vielmehr diese unsägliche Regelung das Geld erst bei der letzten Behandlung einzuziehen. Jeder weiß, was das bedeutet( kein Geld dabei, Kartenzahlung nicht möglich, Karte nicht dabei, Pat. krank, Pat. auswärtig...etc.), also einfach viel zu viel Aufwand. Dazu ne enge Taktung. Sag mal , kann es sein daß du auch der Verfasser des Threads über die Rückforderung bei der Privatpatientin bist ? Teils bist du " privat selbständig " , teils hast du einen AG . Sehr merkwürdig .
Will hier niemandem auf den Schlips treten, aber so eine einseitige Diskussion(ohne den MA) zeigt, das entweder dieses Thema totgeschwiegen wird, oder tatsächlich hier ausschliesslich PI an der Tastatur sitzen. Im übrigen bin ich teil selbständig privat und weiß was Verantwortung bedeutet.
So ein Umgang aber, wie ich ihn geschildert habe,bedeutet Verantwortungslosigkeit. Gegenüber seinen MA.
Da würde mich mal interessieren, was ist denn wenn er es nicht macht?
Darf er/man grundsätzlich auf die Zuzahlung verzichten, unabhängig von diesem Fall?
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Da würde mich mal interessieren, was ist denn wenn er es nicht macht?
Darf er/man grundsätzlich auf die Zuzahlung verzichten, unabhängig von diesem Fall?
Nach dem SGB V ist es zwar nicht explizit verboten (die Zuzahlung ist ein Gebot), bin jedoch geneigt es unter dem Gesichtspunkt des HWG ebenfalls als nicht zulässig zu erachten. Aber wie so oft: "Wo kein Kläger, dort kein Richter". Und hier müsste dann schon ein Mitbewerber klagen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Nun ja, du hast selbst den Link auf den Beitrag von RA Alt verlinkt. Es entzieht sich meine Kenntnisse ob ein entsprechendes Urteil für den Bereich Phyisotherapie bereits existiert.
Nach dem SGB V ist es zwar nicht explizit verboten (die Zuzahlung ist ein Gebot), bin jedoch geneigt es unter dem Gesichtspunkt des HWG ebenfalls als nicht zulässig zu erachten. Aber wie so oft: "Wo kein Kläger, dort kein Richter". Und hier müsste dann schon ein Mitbewerber klagen.
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij So blöd wird doch ein PI nicht sein : auf die Zuzahlung zu verzichten . Bei den heutigen Summen kommen etliche 1000 € übers Jahr zusammen . Die nicht einzuziehen und dann trotzdem noch versteuern zu müssen .... . Harakiri
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mimikri schrieb:
@Leni C. was nicht eingezogen ist ist kein Zahlungseingang und wird also auch nicht versteuert - denke ich zumindest.
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Leni C. schrieb:
@mimikri nein , steuerlich wird der komplette Wert eines Rezeptes berechnet . Der setzt sich halt aus dem , was die KK bezahlt und aus dem , was der Patient bezahlen muß , zusammen .
Bei Bilanzierung wird es als Forderung verbucht und ggf. irgendwann als Nicht-Einbringbare-Forderung ausgebucht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Nö, bei EU-Rechnung wird nur versteuert was auch tatsächlich eingenommen wurde.
Bei Bilanzierung wird es als Forderung verbucht und ggf. irgendwann als Nicht-Einbringbare-Forderung ausgebucht.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Folgendes Ereignis:
Pat. verweigert bei der 2. Behandlung die Zuzahlung und bricht stattdessen die Behandlung ab, obwohl er bei der telefonischen Termin Vergabe darauf hingewiesen wurde, spätestens nach der 2. Sitzung zu zahlen. Das Schlimme an der Sache, der Chef sagt, unter allen Umständen weiter behandeln!,egal auch bei Nichtzahlung.
Mein Hinweis auf Anbringen eines Zuzahlungs Hinweises wurde abgeschmettert. Ich, als Angestellter solle die Sache so handhaben, wie sie ist. Einfach weiterarbeiten, als wäre nichts gewesen. Hier wird doch klar gegen die Rechtslage verstoßen, oder?
Was ich nicht verstehe:
Du schreibst "So ein Umgang aber, wie ich ihn geschildert habe,bedeutet Verantwortungslosigkeit. Gegenüber seinen MA."
Was ich nicht verstehe ist, worin da Verantwortungslosigkeit gegenüber dem MA liegt. Du bekommst Dein Gehalt - ob der Patient seine Zuzahlung leistet oder nicht.
Wo ist Dein Problem?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich werde nicht für extra Stress( den ich gar nicht haben will),freiwillig bezahlt. Durch solch irrsinnige Regelungen die Zuzahlung beim letzten Mal durchzuführen, bei dem der Pat.( viele Syrer, Afghanen und Menschen anderer kultureller Prägung und Ansichten) die Karte vergißt, kein Bargeld dabei hat, die Behandlung kommentarlos vorher abbricht etc. habe ich als Angestellter einen unkontrollierten Mehraufwand, der meinem Zeit- und Nerven Management schadet. Das finde ich verantwortungslos im Hinblick auf meine Gesundheit. Den PI scheint das nicht zu interessieren, mich aber schon.
Dann wechsel doch die Stelle.!!!!
Es werden genug Therapeuten gesucht.
Und ansonsten haben die anderen vor mir ja schon geschrieben was Sache ist.
Und evtl. solltest du vielleicht mal Entsprannungstraining machen um DEINEN Stresslevel zu reduzieren
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eim schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Dann wechsel doch die Stelle.!!!!
Es werden genug Therapeuten gesucht.
Und ansonsten haben die anderen vor mir ja schon geschrieben was Sache ist.
Und evtl. solltest du vielleicht mal Entsprannungstraining machen um DEINEN Stresslevel zu reduzieren
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Problem beschreiben
M0nique schrieb:
@AT
Was ich nicht verstehe:
Du schreibst "So ein Umgang aber, wie ich ihn geschildert habe,bedeutet Verantwortungslosigkeit. Gegenüber seinen MA."
Was ich nicht verstehe ist, worin da Verantwortungslosigkeit gegenüber dem MA liegt. Du bekommst Dein Gehalt - ob der Patient seine Zuzahlung leistet oder nicht.
Wo ist Dein Problem?
Danke für sinnige und unsinnige Kommentare. Das Thema ist für mich hier durch.
Ein schönes Fussball Wochende
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welche Regelung von 2021 meinst du??
...und was hat mein Wochende mit Fußball zu tun ??
Ich wünsche dir ein erholsames Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo MAb,
welche Regelung von 2021 meinst du??
...und was hat mein Wochende mit Fußball zu tun ??
Ich wünsche dir ein erholsames Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
1. Dein Chef ist ein Messi
2. In der Praxis herrscht das Chaos
3. Du musst die Zuzahlung einkassieren
4. Dein Patienten Klientel sind vorwiegend Ausländer
Lieber@Anonymer Teilnehmer Die Zuzahlung einzufordern wird in dieser Konstellation IMMER stressig sein, egal WANN du sie verlangst.
Wie wäre es mit einem anderen Ansatz:
Um Stress abzubauen, kannst du ja schon beim ersten Mal dir ein Infozettel oder die Quittung schreiben und jedesmal höflich am Anfang drum bitten. Hat der Patient das Geld nicht, auch gut, nimm es nicht persönlich.
Sind bei der letzten Behandlung die Gebühren nicht bezahlt worden, könntest du dann dir aus einem Schuhkarton eine Quittungskiste basteln. Da wirfst du alle unbezahlten Quittungen rein, und dein Chef kann dann entscheiden, wie es weiter geht.
Du könntest deinem Messichef aber auch unter die Arme helfen und anbieten einmal im Monat je nach aufkommen dich drum zu kümmern. Bezahlt versteht sich. Davon könntest du dir, so wie’s ausschaut, bestimmt öfters im Jahr einen Wellnessurlaub für den ganzen Stress leisten.
Wenn du die Stelle nicht verlassen möchtest, wäre es für deinen Nervenkostüm wichtig ein bisschen mehr Vorschrift nach Dienst zu machen.
Oder du bringst mehr Ordnungsstrukturen in der Praxis rein. Wenn dein Chef nicht immer da ist, kannst du ja mindestens bei deinen Patienten strukturiert arbeiten.
Bevor ich mich selbständig gemacht habe, hatte ich eine sehr unordentliche Cheffin gehabt. Langsam und bei jeder kleinen Pause habe ich aufgeräumt, sortiert und Ordnung reingebracht. Nach 3 Monate konnte man schon eine gewisse Struktur erkennen. Ich habe damals mit Aufräumen der Behandlungsräumen und den Handtüchern angefangen, und die Fangoküche und die Fangobleche geschrubbt. Dann habe ich in der Kasse (es war nur eine Ledermappe) Geld gerollt und ihr gegeben. Und dann habe ich die ganze Kartei nach dem ABC geordnet. Und die Karteien sauber gemacht. Hier fand ich noch viele Rezepte. Die haben wir dann abgearbeitet oder entsorgt.
Ich habe immer geschaut, dass meine Karteien aufgeräumt sind, und alles drin ist was drin gehört. Und ich habe, gefühlt, immer den Schreibtisch nachdem sie dran war, aufgeräumt. Stifte in einem Glas usw. Wir hatten auch keinen Drucker oder PC.
Meine Chefiin anzuzeigen wäre für mich keine Option gewesen .Damals vor 35 Jahren war es aber auch nicht üblich.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
1. Dein Chef ist ein Messi
2. In der Praxis herrscht das Chaos
3. Du musst die Zuzahlung einkassieren
4. Dein Patienten Klientel sind vorwiegend Ausländer
Lieber@Anonymer Teilnehmer Die Zuzahlung einzufordern wird in dieser Konstellation IMMER stressig sein, egal WANN du sie verlangst.
Wie wäre es mit einem anderen Ansatz:
Um Stress abzubauen, kannst du ja schon beim ersten Mal dir ein Infozettel oder die Quittung schreiben und jedesmal höflich am Anfang drum bitten. Hat der Patient das Geld nicht, auch gut, nimm es nicht persönlich.
Sind bei der letzten Behandlung die Gebühren nicht bezahlt worden, könntest du dann dir aus einem Schuhkarton eine Quittungskiste basteln. Da wirfst du alle unbezahlten Quittungen rein, und dein Chef kann dann entscheiden, wie es weiter geht.
Du könntest deinem Messichef aber auch unter die Arme helfen und anbieten einmal im Monat je nach aufkommen dich drum zu kümmern. Bezahlt versteht sich. Davon könntest du dir, so wie’s ausschaut, bestimmt öfters im Jahr einen Wellnessurlaub für den ganzen Stress leisten.
Wenn du die Stelle nicht verlassen möchtest, wäre es für deinen Nervenkostüm wichtig ein bisschen mehr Vorschrift nach Dienst zu machen.
Oder du bringst mehr Ordnungsstrukturen in der Praxis rein. Wenn dein Chef nicht immer da ist, kannst du ja mindestens bei deinen Patienten strukturiert arbeiten.
Bevor ich mich selbständig gemacht habe, hatte ich eine sehr unordentliche Cheffin gehabt. Langsam und bei jeder kleinen Pause habe ich aufgeräumt, sortiert und Ordnung reingebracht. Nach 3 Monate konnte man schon eine gewisse Struktur erkennen. Ich habe damals mit Aufräumen der Behandlungsräumen und den Handtüchern angefangen, und die Fangoküche und die Fangobleche geschrubbt. Dann habe ich in der Kasse (es war nur eine Ledermappe) Geld gerollt und ihr gegeben. Und dann habe ich die ganze Kartei nach dem ABC geordnet. Und die Karteien sauber gemacht. Hier fand ich noch viele Rezepte. Die haben wir dann abgearbeitet oder entsorgt.
Ich habe immer geschaut, dass meine Karteien aufgeräumt sind, und alles drin ist was drin gehört. Und ich habe, gefühlt, immer den Schreibtisch nachdem sie dran war, aufgeräumt. Stifte in einem Glas usw. Wir hatten auch keinen Drucker oder PC.
Meine Chefiin anzuzeigen wäre für mich keine Option gewesen .Damals vor 35 Jahren war es aber auch nicht üblich.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Da mir hier die meisten Posts zu Inhaber lastig einseitig argumentiert sind, werde ich demnächst den Telefonhörer bemühen, und eine Rechtsabteilung eines Verbandes kontaktieren, in wie weit die Regelung von 2021 bindend ist.
Danke für sinnige und unsinnige Kommentare. Das Thema ist für mich hier durch.
Ein schönes Fussball Wochende
Nach eben erfolgten Telefonat mit der Rechtsabteilung des IFK, ist es vertraglich so geregelt, das die Zuzahlung seit der Neuregelung 1.8.2021 am ersten Tag der Behandlung fällig wird! Und zwar ohne Wenn und Aber. Alles andere sei Vertrags Bruch!!
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ali schrieb:
Ja und, da ist es fällig...that s All. Wie PI damit umgeht, dafür gibt es 1001 vertragskonforme Lösungen. Nichtbehandlung bei säumigen Zahlern ist es IMHO NICHT!
Ansonsten ist es immer noch nicht DEINE Aufgabe / Entscheidung. Das liegt immer noch bei deinen PI/AG. Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass das Inkasso zu deine arbeitsrechtlichen Pflichten gehört.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Natürlich ist es dann fällig. Das steht ja schon im Vertrag so drin. Fällig heißt aber nicht PLICHT zur Zahlung am ersten Tag. Du solltest dich mal mit der Bedeutung des Begriffs "fällig" auseinander setzen.
Ansonsten ist es immer noch nicht DEINE Aufgabe / Entscheidung. Das liegt immer noch bei deinen PI/AG. Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass das Inkasso zu deine arbeitsrechtlichen Pflichten gehört.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij In meinem scheinbar speziellen Fall ist die ausdrückliche Einnahme der Zuzahlung nach der letzten Behandlung eindeutig Vertragsbruch. Bei Hinweis auf Einhaltung dieser Anordnung seitens des PI, wird klar gegen geltendes Recht verstoßen. Darauf kann ich mich berufen, so die Aussage der Rechtsabteilung des IFK.
Dein allgemeines Rechtsverständnis ist mangelhaft. Auch scheinst du den Vertragstexts des BRV nicht wirklich zu verstehen.
Aber gut, mir ist diese Diskussion inzwischen zu dumm. Du machst dir selbst das Leben äußerst schwer und ich empfehlend dir dringend da für dich selbst etwas zu ändern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nö, das ist kein Vertragsbruch. Das wird auch die Mitarbeiterin des IFK dir SO in der Form nicht gesagt haben. Dafür kenne ich als Gründungsmitglied des IFK die Arbeitsweise der Geschäftsstelle nur allzu gut.
Dein allgemeines Rechtsverständnis ist mangelhaft. Auch scheinst du den Vertragstexts des BRV nicht wirklich zu verstehen.
Aber gut, mir ist diese Diskussion inzwischen zu dumm. Du machst dir selbst das Leben äußerst schwer und ich empfehlend dir dringend da für dich selbst etwas zu ändern.
Dazu werde ich jetzt auch die anderen Verbände kontaktieren, ob diese Vereinbarung nur Makulatur sei oder bindend auch für Praxen Inhaber und Angestellte. Unabhängig davon setze ich alle großen Kassen davon in Kenntnis, mit der Bitte das Praxis Gebaren darauf hin zu überprüfen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das ist deine eigene Interpretation. Meine Auffassung mag eine andere sein
Dazu werde ich jetzt auch die anderen Verbände kontaktieren, ob diese Vereinbarung nur Makulatur sei oder bindend auch für Praxen Inhaber und Angestellte. Unabhängig davon setze ich alle großen Kassen davon in Kenntnis, mit der Bitte das Praxis Gebaren darauf hin zu überprüfen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Mit Verlaub, du brauchst echt dringend psychologische Hilfe.
Lieber oder liebe AT ich denke du hast entweder Langeweile oder bist weder beruflich noch privat ausgelastet.
Such dir doch ein Hobby, bei dem du Spaß hast und nicht ständig in irgendwelchen Foren oder Telefonaten mit Verbänden und dgl. deine Freizeit verbringen mußt.
Meinem Empfinden nach ist das schon zwanghaft, aber keine Unterstellung!, wenn ich in deinem letzten Kommentar lese:
Zitat:
>>> Dazu werde ich jetzt auch die anderen Verbände kontaktieren, ob diese Vereinbarung nur Makulatur sei oder bindend auch für Praxen Inhaber und Angestellte. Unabhängig davon setze ich alle großen Kassen davon in Kenntnis, mit der Bitte das Praxis Gebaren darauf hin zu überprüfen.<<< Zitat Ende ...
Willst du deine Zeit durch streiten, verklagen und denunzieren vergeuden, dann mach es, wenn dir nichts besseres einfällt ...
Ich verbringe meine freie Zeit, die kostbar ist, sinnvoll!
Es gibt so viele schöne Dinge, die ich entweder alleine oder mit Freunden, in angenehmener, unterhaltsamer oder ruhiger Atmosphäre verbringe, die meinem Wohlbefinden dienlich sind!
Das alles entgeht dir!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Lieber oder liebe AT ich denke du hast entweder Langeweile oder bist weder beruflich noch privat ausgelastet.
Such dir doch ein Hobby, bei dem du Spaß hast und nicht ständig in irgendwelchen Foren oder Telefonaten mit Verbänden und dgl. deine Freizeit verbringen mußt.
Meinem Empfinden nach ist das schon zwanghaft, aber keine Unterstellung!, wenn ich in deinem letzten Kommentar lese:
Zitat:
>>> Dazu werde ich jetzt auch die anderen Verbände kontaktieren, ob diese Vereinbarung nur Makulatur sei oder bindend auch für Praxen Inhaber und Angestellte. Unabhängig davon setze ich alle großen Kassen davon in Kenntnis, mit der Bitte das Praxis Gebaren darauf hin zu überprüfen.<<< Zitat Ende ...
Willst du deine Zeit durch streiten, verklagen und denunzieren vergeuden, dann mach es, wenn dir nichts besseres einfällt ...
Ich verbringe meine freie Zeit, die kostbar ist, sinnvoll!
Es gibt so viele schöne Dinge, die ich entweder alleine oder mit Freunden, in angenehmener, unterhaltsamer oder ruhiger Atmosphäre verbringe, die meinem Wohlbefinden dienlich sind!
Das alles entgeht dir!
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Shia schrieb:
Don't feed the troll
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MikeL schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 17.06.2024 17:40 Uhr:Don't feed the troll Wo wir schon mal beim Thema "Troll" sind: Unter welchem Namen treibt eigentlich Tom derzeit sein Troll-Unwesen?
Nach eben erfolgten Telefonat mit der Rechtsabteilung des IFK, ist es vertraglich so geregelt, das die Zuzahlung seit der Neuregelung 1.8.2021 am ersten Tag der Behandlung fällig wird! Und zwar ohne Wenn und Aber. Alles andere sei Vertrags Bruch!!
[Satiremodus an] Ich würde dir empfehlen, eine eigene Praxis zu eröffnen. [Satiremodus aus]
Beim ersten Patienten, der nicht bei der ersten Behandlung bezahlt, stellst du bei allen Krankenkassen eine Selbstanzeige gegen dich als PI, beim zweiten bittest du die Kassen, Dir die Zulassung zu entziehen und beim dritten Nichtsofortzahler läßt du dich in die Psychiatrie einweisen und den Schlüssel zur Gummizelle wegwerfen. Sollte dein Leidensdruck jetzt bereits zu groß sein, kannst du dich auch sofort einweisen lassen.
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MikeL schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.06.2024 09:41 Uhr:Letzte Mitteilung an Alle Zweifler und Infragesteller meines posts.
Nach eben erfolgten Telefonat mit der Rechtsabteilung des IFK, ist es vertraglich so geregelt, das die Zuzahlung seit der Neuregelung 1.8.2021 am ersten Tag der Behandlung fällig wird! Und zwar ohne Wenn und Aber. Alles andere sei Vertrags Bruch!!
[Satiremodus an] Ich würde dir empfehlen, eine eigene Praxis zu eröffnen. [Satiremodus aus]
Beim ersten Patienten, der nicht bei der ersten Behandlung bezahlt, stellst du bei allen Krankenkassen eine Selbstanzeige gegen dich als PI, beim zweiten bittest du die Kassen, Dir die Zulassung zu entziehen und beim dritten Nichtsofortzahler läßt du dich in die Psychiatrie einweisen und den Schlüssel zur Gummizelle wegwerfen. Sollte dein Leidensdruck jetzt bereits zu groß sein, kannst du dich auch sofort einweisen lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL LouiseLou. TOM ist jetzt weiblich. 😚
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HaJü schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Drehen denn heutzutage Alle durch. Ich weiss nicht was du vor hast, die Praxis übernehmen, dein Ego aufbügeln? Ich kenne deine Kenntniss zum Thema Zuzahlung nicht. Die Zuzahlung verlangt die KK von Ihren Mitgliedern (Nicht vom PI). Da die Kasse die Leistung dem Leistungserbringer bei der Abrechnung um die Zuzahlung kürz verpflichtet sie die PI diese von den Mitgliedern der Kasse einzuziehen. Egal ob am Anfang oder Ende. Egal ob in bar oder per Plastik. Diese Vorgang ist mit Zeit und Kosten verbunden, dafür das wir den Kassen ihr Geld eintreiben. Und dabei geht es nicht nur um den Bezahlvorgang. Sämtliches Verbuchen in Bank und Kasse für ein Part, der uns überhaupt nichts angeht. Das könntest du mal bei deinem Rundumschlag bei den Kassen anbringen.
Wenn du was in dieser Praxis ändern willst, dann gibt es andere „sozialere“ Wege als deinen Chef anzuprangern.
Was hast du davon? Geht es dir nur um „ich habe Recht“?
Ich hoffe, dass dein Chef bald deine Gesinnung erkennt und dich sofort kündigt.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer du sägst an dem Ast an dem du stehst. Warum tust du sowas?
Wenn du was in dieser Praxis ändern willst, dann gibt es andere „sozialere“ Wege als deinen Chef anzuprangern.
Was hast du davon? Geht es dir nur um „ich habe Recht“?
Ich hoffe, dass dein Chef bald deine Gesinnung erkennt und dich sofort kündigt.
Na denn liegt er ja voll im Trend. Wenn man sich heutzutage in den Medien umhört, fühlt man sich ja schon fast als Außenseiter, wenn man nicht in irgendeiner Weise L, B, G, T oder Q ist. Hoffentlich hat er die OP gut überstanden!
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 17.06.2024 19:14 Uhr:@MikeL LouiseLou. TOM ist jetzt weiblich. 😚
Na denn liegt er ja voll im Trend. Wenn man sich heutzutage in den Medien umhört, fühlt man sich ja schon fast als Außenseiter, wenn man nicht in irgendeiner Weise L, B, G, T oder Q ist. Hoffentlich hat er die OP gut überstanden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Letzte Mitteilung an Alle Zweifler und Infragesteller meines posts.
Nach eben erfolgten Telefonat mit der Rechtsabteilung des IFK, ist es vertraglich so geregelt, das die Zuzahlung seit der Neuregelung 1.8.2021 am ersten Tag der Behandlung fällig wird! Und zwar ohne Wenn und Aber. Alles andere sei Vertrags Bruch!!
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