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hat jemand einen rechtskräftigen Grund die Zuzahlung spätestens beim 2. Termin zu kassieren? Mir ist klar das der Patient einen Vertrag eingeht sobald er das Rezept bei uns abgibt, wie kann ich es jedoch rechtskräftig (§ xy...) begründen? Kann ich das überhaupt oder muss ich bis zum letzten Termin warten?
Mister182
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mister182 schrieb:
Hallo zusammen,
hat jemand einen rechtskräftigen Grund die Zuzahlung spätestens beim 2. Termin zu kassieren? Mir ist klar das der Patient einen Vertrag eingeht sobald er das Rezept bei uns abgibt, wie kann ich es jedoch rechtskräftig (§ xy...) begründen? Kann ich das überhaupt oder muss ich bis zum letzten Termin warten?
Mister182
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Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Ich persönlich schicke eine Gesamtrechnung per Post, die zum letzten Termin zu begleichen ist...
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?!
Grüße...Gerry
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Durchaus - und anders möchte ich es gar nicht mehr machen.
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Wonderwoman schrieb:
LOL... per Post!?!? Ich muss auch gerade schmunzeln... 60 Cent für die Tonne. Das möchte ich gar nicht ausrechnet, wieviel Kohle das in einem Jahr ist. :flushed:
[bearbeitet am 16.06.14 16:35]
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Foür die Tonne sicher nicht, aber dass kann jeder machen wie er denkt. Ich habe meine Gründe dafür und fahre gut damit - insbesondere auch dann, wenn es mal problematisch wird und der Anwalt lückenlos nachvollziehen kann was wann geschehen ist. Brauche ich aber eher selten. Und die Ursprungsfrage beantwortet Euer Kommentar auch nicht unbedingt.
[bearbeitet am 16.06.14 16:35]
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Kitane schrieb:
Das ist doch rausgeschmissenes Geld . Wieso Anwalt ? Wenn der Pat seinen EA nicht bezahlt dann Mahnung und danach bei der Kasse einreichen wird immer von den Kassen bezahlt bei Nachweis einer Mahnung also nix Anwalt ! Da würden bei mir im Monat mindestens 150,-€ nur für Porto weggehen
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Alles von der Steuer absetzbar. Geschäftskosten - kein rausgeschmissenes Geld. Mit den KK hingegen habe ich nur schlechte Erfahrungen in solchen Dingen und nie das Geld zurück bekommen. Bei mir sind dass keine 150,- im Monat, eine 10-er VO geht doch über 3 Monate.
Aber egal... mach so wie Du meinst.
Ich darf aber trotzdem schmunzeln... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Aha... Geschäftskosten. Aber verdienen mußt Du das Geld vorher nicht?!?
Aber egal... mach so wie Du meinst.
Ich darf aber trotzdem schmunzeln... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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christos schrieb:
Ja, einige sind mit der Bürokratie wahrscheinlich nicht genug ausgelastet. :tired_face:
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rudibam schrieb:
Aber 52% blieben an mir hängen.
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Kitane schrieb:
Ein 10-er Rezept ist bei uns in 3- 4 Wochen abgearbeitet und nicht nach 3 Monaten naja wer noch Zeithat für zusätzliche Arbeiten der soll es machen und das nötige Kleingeld dazu. Ich habe noch nie von einer Kasse den in Rechnung gestellten EA nicht erhalten.
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Andreas216 schrieb:
Von der Steuer absetzen kann man doch auch nur Geld, welches man vorher erarbeitet hat...da würde ich aber lieber ein schönes geschäftsessen draus machen....
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rudibam schrieb:
Was hat das damit zu tun das ich am Ende doch noch 52% selbst zahlen muß?
[bearbeitet am 17.06.14 17:05]
[bearbeitet am 17.06.14 17:05]
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Nur zu Deiner Information: ich bin Sprachtherapeutin - dass verändert vielleicht die Sachlage ein wenig was die Zeit so angeht . . . 10 x 45 Min. 1x wö = 10 Wochen, mal krank oder Urlaub = ca. 3 Monate.
[bearbeitet am 17.06.14 17:05]
[bearbeitet am 17.06.14 17:05]
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
"Rechtskräftig" ist es nur, die 10 Euronen "Verordnungsblattgebühr" oder wie immer man es nennen möchte zur 2. Stunde abzukassieren. Denn dies ist im SGB so geregelt. Wann die Zuzahlung einzukassieren ist, steht da nicht. Dennoch machen es viele ebenfalls zur 2. TE. Ich persönlich schicke eine Gesamtrechnung per Post, die zum letzten Termin zu begleichen ist.
Ich wäre jedoch überglücklich wenn jemand einen Beitrag auf meine Frage hätte…
Gruß, mister182
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Xela schrieb:
Wenn Sie nach einem Urteil / Paragraphen suchen, werden Sie wenig Chancen haben. Ich hab einen Behandlungsvertrag mit Unterschrift des Patienten, da steht u.a. auch das drin. Das ist Rechtskraft genug. Diskussionen führe ich nicht. Wer das unterschrieben hat, kann sich jedes Gelaber sparen. Wer nicht unterschreibt, findet eine andere Praxis. Falls in der Behandlung Gelaber losgeht, einfach auf das gesetzliche und honorarlose Zwangsinkasso für die Kasse verweisen, die sich der Labermensch ausgesucht hat. Wer das immer noch nicht verstanden hat, steht schon mal mitten in der Behandlung auf und geht. So einfach. Immer dran denken, es gibt genug dankbare Menschen, da braucht man einen Schuldner nicht weiter anzufassen.
Allerdings ein guter Tip das mit in den Behandlungsvertrag einzuarbeiten...
Gruß,
mister182
[bearbeitet am 16.06.14 22:54]
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mister182 schrieb:
Danke Xela. Kam bei mir noch nicht vor das jemand nicht gezahlt hat. Ich würde das ganz einfach bei der Kasse anfordern und die soll sehen wie sie es vom "Labermenschen" bekommt. Nur den Stress wollte ich mir einfach nicht geben wenn ich vorher schon verbal was in den Händen haben kann.
Allerdings ein guter Tip das mit in den Behandlungsvertrag einzuarbeiten...
Gruß,
mister182
[bearbeitet am 16.06.14 22:54]
(Urteil BSG 09.12.1984 / Aktenzeichen: 8RK / 35 / 84)
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paracelsus65 schrieb:
Die Zuzahlung ist für die gesamte Behandlungsserie bei Behandlungsbeginn an die Praxis zu entrichten, weil die gesamte Behandlungsserie ein einheitliches Heilmittel darstellt.
(Urteil BSG 09.12.1984 / Aktenzeichen: 8RK / 35 / 84)
Hast Du zufällig auch einen Link wo man das Urteil öffnen Kann? Leider kann ich es nicht finden.
mister182
[bearbeitet am 17.06.14 12:02]
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mister182 schrieb:
Super, das hat mir gefehlt. Vielen Dank…
Hast Du zufällig auch einen Link wo man das Urteil öffnen Kann? Leider kann ich es nicht finden.
mister182
[bearbeitet am 17.06.14 12:02]
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
1984!!! Und inhaltlich geht es da doch um andere Dinge als den beim Heilmittelerbringer zu zahlenden Eigenanteil. Deinen zitierten Absatz kann ich dort so auch nicht finden. Aber vielleicht gibt es ja zwei Urteile mit dem gleichen AZ. :wink:
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mister182 schrieb:
Wie dem auch sei, soll jeder machen wie er möchte... :kissing_closed_eyes:
Ich wäre jedoch überglücklich wenn jemand einen Beitrag auf meine Frage hätte…
Gruß, mister182
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