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Solingen, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Leverkusen

Ein herzliches Hallo!

Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…

Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )

Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier als Therapeutin in der Praxis.
Und es macht mir Spaß. Warum ?
Weil wir hier super tolle Pa...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zuzahlung bei Techniker anfordern

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Neues Thema
Zuzahlung bei Techniker anfordern
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die neue
13.10.2016 19:24
Heute passiert es mir zum ersten Mal: ein Patient ist verreist, ohne vorher seine Zuzahlung geleistet zu haben. Die möchte ich mir nun natürlich von der Techniker holen.
Da ich über ein Abrechnungszentrum abrechne, weiß ich grad nicht, ob die diese Zuzahlungsrechnung einfach an die Techniker in Hamburg schicken soll oder ob es hierfür eine andere Adresse gibt.
Ich würd mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielen Dank
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Heute passiert es mir zum ersten Mal: ein Patient ist verreist, ohne vorher seine Zuzahlung geleistet zu haben. Die möchte ich mir nun natürlich von der Techniker holen. Da ich über ein Abrechnungszentrum abrechne, weiß ich grad nicht, ob die diese Zuzahlungsrechnung einfach an die Techniker in Hamburg schicken soll oder ob es hierfür eine andere Adresse gibt. Ich würd mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Vielen Dank
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die neue schrieb:

Heute passiert es mir zum ersten Mal: ein Patient ist verreist, ohne vorher seine Zuzahlung geleistet zu haben. Die möchte ich mir nun natürlich von der Techniker holen.
Da ich über ein Abrechnungszentrum abrechne, weiß ich grad nicht, ob die diese Zuzahlungsrechnung einfach an die Techniker in Hamburg schicken soll oder ob es hierfür eine andere Adresse gibt.
Ich würd mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielen Dank

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eim
13.10.2016 20:04
Wo ist das Problem zu warten bis Patient zurück ist ??????
Wenn du die Zuzahlung von KK haben willst mußt du Patient mindestens 1 x angemahnt haben und wenn dieser nach Zahlungsfrist nicht zahlt ,dann kannst du der Kasse mitteilen dass Patient nicht zahlt und das Geld einfordern.So läuft das normalerweise und so ist es auch vorgeschrieben.
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Wo ist das Problem zu warten bis Patient zurück ist ?????? Wenn du die Zuzahlung von KK haben willst mußt du Patient mindestens 1 x angemahnt haben und wenn dieser nach Zahlungsfrist nicht zahlt ,dann kannst du der Kasse mitteilen dass Patient nicht zahlt und das Geld einfordern.So läuft das normalerweise und so ist es auch vorgeschrieben.
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Tempelritter
13.10.2016 20:30
eine gesonderte Rechnung muss an den Versicherten geschickt werden ( das ist keine Mahnung), zahlt es diese nicht innerhalb der gesetzten Frist, geht die Rechnung über die ZuZahlung direkt an seine Kasse.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
eine gesonderte Rechnung muss an den Versicherten geschickt werden ( das ist keine Mahnung), zahlt es diese nicht innerhalb der gesetzten Frist, geht die Rechnung über die ZuZahlung direkt an seine Kasse.
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Tempelritter schrieb:

eine gesonderte Rechnung muss an den Versicherten geschickt werden ( das ist keine Mahnung), zahlt es diese nicht innerhalb der gesetzten Frist, geht die Rechnung über die ZuZahlung direkt an seine Kasse.

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PTP
13.10.2016 20:36
Ich sehe das wie Tempelritter. Ggf das Rezept gleich auf "frei" setzten wenn es noch nicht abgerechnet ist und die Gebühr der KK in Rechnung stellen. Theorg bietet noch eine Vorlage dazu falls du mit Theorg arbeitest
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Ich sehe das wie Tempelritter. Ggf das Rezept gleich auf "frei" setzten wenn es noch nicht abgerechnet ist und die Gebühr der KK in Rechnung stellen. Theorg bietet noch eine Vorlage dazu falls du mit Theorg arbeitest
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PTP schrieb:

Ich sehe das wie Tempelritter. Ggf das Rezept gleich auf "frei" setzten wenn es noch nicht abgerechnet ist und die Gebühr der KK in Rechnung stellen. Theorg bietet noch eine Vorlage dazu falls du mit Theorg arbeitest

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die neue
13.10.2016 21:42
genau das ist passiert. Ich habe ihm eine gesonderte Rechnung geschickt. Er ist für mindestens 2 Monate im Ausland. Deswegen möchte ich die Rechnung jetzt an die Techniker schicken und weiß eben nicht, ob ich die einfach nach Hamburg schicken soll oder ob es eine andere Adresse für die Abrechnung gibt.
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genau das ist passiert. Ich habe ihm eine gesonderte Rechnung geschickt. Er ist für mindestens 2 Monate im Ausland. Deswegen möchte ich die Rechnung jetzt an die Techniker schicken und weiß eben nicht, ob ich die einfach nach Hamburg schicken soll oder ob es eine andere Adresse für die Abrechnung gibt.
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die neue schrieb:

genau das ist passiert. Ich habe ihm eine gesonderte Rechnung geschickt. Er ist für mindestens 2 Monate im Ausland. Deswegen möchte ich die Rechnung jetzt an die Techniker schicken und weiß eben nicht, ob ich die einfach nach Hamburg schicken soll oder ob es eine andere Adresse für die Abrechnung gibt.

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Tempelritter
14.10.2016 07:41
schickt eine Rechnung an die TK Landesvertretung in deinem Bundesland oder an den Hauptsitz.
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• die neue
• morpheus-06
schickt eine Rechnung an die TK Landesvertretung in deinem Bundesland oder an den Hauptsitz.
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Tempelritter schrieb:

schickt eine Rechnung an die TK Landesvertretung in deinem Bundesland oder an den Hauptsitz.

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die neue
14.10.2016 08:29
danke Templer :thumbsdown: :blush:
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danke Templer :thumbsdown: :blush:
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die neue schrieb:

danke Templer :thumbsdown: :blush:

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PhysioDino
15.10.2016 13:16
Bin jetzt etwas verwirrt!
Warum die Zuzahlung von der Krankenkasse einfordern?

Üblich ist:

Wenn die Zuzahlung nicht vom Pat. bezahlt wurde, wird angemahnt.
Heilmittelverordnung mit "00"- Zuzahlung deklariert.
Mahnungsnachweis der Heilmittelverordnung zur Abrechnung beigefügt.
Dann wird abgerechnet.

Bitte um Aufklärung
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Bin jetzt etwas verwirrt! Warum die Zuzahlung von der Krankenkasse einfordern? Üblich ist: Wenn die Zuzahlung nicht vom Pat. bezahlt wurde, wird angemahnt. Heilmittelverordnung mit "00"- Zuzahlung deklariert. Mahnungsnachweis der Heilmittelverordnung zur Abrechnung beigefügt. Dann wird abgerechnet. Bitte um Aufklärung
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PhysioDino schrieb:

Bin jetzt etwas verwirrt!
Warum die Zuzahlung von der Krankenkasse einfordern?

Üblich ist:

Wenn die Zuzahlung nicht vom Pat. bezahlt wurde, wird angemahnt.
Heilmittelverordnung mit "00"- Zuzahlung deklariert.
Mahnungsnachweis der Heilmittelverordnung zur Abrechnung beigefügt.
Dann wird abgerechnet.

Bitte um Aufklärung

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morpheus-06
15.10.2016 13:47
der falsche Weg, wenn nicht bezahlt wird und die Vo, auf 0€ ZuZa gesetzt wird, kann die Kasse zurecht die ZuZa abziehen oder komplett zurücksenden. Weil der Pat. nicht von der ZuZa befreit ist. Für das nichtbezahlen gibt es im SGB V einen vorschriebenen Weg.
§ 43c SGB V – Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.

als gesonderte schriftliche Aufforderung, ist die Rechnung über die ZuZa an den Pat. zu sehen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• ruesay
• Tempelritter
der falsche Weg, wenn nicht bezahlt wird und die Vo, auf 0€ ZuZa gesetzt wird, kann die Kasse zurecht die ZuZa abziehen oder komplett zurücksenden. Weil der Pat. nicht von der ZuZa befreit ist. Für das nichtbezahlen gibt es im SGB V einen vorschriebenen Weg. § 43c SGB V – Zahlungsweg (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. [b]Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.[/b] als gesonderte schriftliche Aufforderung, ist die Rechnung über die ZuZa an den Pat. zu sehen.
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morpheus-06 schrieb:

der falsche Weg, wenn nicht bezahlt wird und die Vo, auf 0€ ZuZa gesetzt wird, kann die Kasse zurecht die ZuZa abziehen oder komplett zurücksenden. Weil der Pat. nicht von der ZuZa befreit ist. Für das nichtbezahlen gibt es im SGB V einen vorschriebenen Weg.
§ 43c SGB V – Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.

als gesonderte schriftliche Aufforderung, ist die Rechnung über die ZuZa an den Pat. zu sehen.

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eim
16.10.2016 20:41
Danke morpheus für diese Antwort. :blush:
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Danke morpheus für diese Antwort. :blush:
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eim schrieb:

Danke morpheus für diese Antwort. :blush:

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eim schrieb:

Wo ist das Problem zu warten bis Patient zurück ist ??????
Wenn du die Zuzahlung von KK haben willst mußt du Patient mindestens 1 x angemahnt haben und wenn dieser nach Zahlungsfrist nicht zahlt ,dann kannst du der Kasse mitteilen dass Patient nicht zahlt und das Geld einfordern.So läuft das normalerweise und so ist es auch vorgeschrieben.



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