Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
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Rezeptionskraft. In unserer Praxis
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neurologische Patienten. Einige
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Horatio72 schrieb:
Guten Tag, ich habe mehrere Patienten die infolge eine neurologischen Erkrankung über eine Dauerbefreiung der Zuzahlung verfügen. Trotzdem wird jetzt seit Anfang des Jahres JEDES Rezept gekürzt und die ZZ einbehalten mit dem Hinweis das keine Befreiung vorliegt. Hab ich was verpasst und es gibt was neues? Vielen Dank schonmal..
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Leni C. schrieb:
Zuzahlungen müssen jedes Jahr neu beantragt und ausgestellt werden . Sonst muß bezahlt werden wenn sie nicht vorliegen .
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Horatio72 schrieb:
Doch gibt es. Zumindest haben einige solche. Gab auch noch nie Probleme damit. Deswegen frage ich ja.
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massu schrieb:
@Horatio72 in Januar musst du die Befreiungskärtchen wieder neu kopieren, ohne diese ist die Gebühr in der Praxis fällig
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Horatio72 schrieb:
@massu die liegen ja auch alle vor,, die kürzung kam trotzdem.. ;(
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Leni C. schrieb:
Ich habe sehr viele Dauerpatienten , in der Regel neurologische . Aber von einer Dauerbefreiung habe ich in 40 Jahren noch nie gehört . Meine Patienten müssen jedes Jahr die Befreiung neu beantragen ( lassen ) , in der Regel durch Angehörige oder Betreuer . Es steht dann immer die Jahreszahl drauf für die sie gilt .
Hatte ich letztes Jahr auch, die DAK hatte trotz bestehender Zuzahlungsbefreiung die Rechnung gekürzt. Ich habe ein Mahnschreiben incl. 40 € Verzugsgebühr aufgesetzt. Die Kasse wollte nicht zahlen.
Das Abrechnungszentrum Davaso meinte, ich sollte im MLA-Korrekturverfahren mir mein Geld wiederholen.
Die Angelegenheit ging vors Amtsgericht. Erst nach Androhung eines Vollstreckungsbescheides zahlte die Kasse, Mehrkosten 250 € für die Kasse.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
@Horatio72
Hatte ich letztes Jahr auch, die DAK hatte trotz bestehender Zuzahlungsbefreiung die Rechnung gekürzt. Ich habe ein Mahnschreiben incl. 40 € Verzugsgebühr aufgesetzt. Die Kasse wollte nicht zahlen.
Das Abrechnungszentrum Davaso meinte, ich sollte im MLA-Korrekturverfahren mir mein Geld wiederholen.
Die Angelegenheit ging vors Amtsgericht. Erst nach Androhung eines Vollstreckungsbescheides zahlte die Kasse, Mehrkosten 250 € für die Kasse.
LG A. Korn
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Horatio72 schrieb:
@Körnchen Danke für die Antwort. Ich schau mal wieviel das Ausmacht.. dürften locker 500 Euro sein bis jetzt..
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Sabine Rabbel schrieb:
Ich wüsste nicht, dass es noch "Dauerbefreiungen" gibt - üblicherweisen laufen Befreiungen zu Silvester aus.
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Leni C. schrieb:
Ich hatte einmal das Problem , 4 Monate hintereinander die Zuzahlung abgesetzt , bei Nachreichen der Zuzahlungskopie wurde nachbezahlt . Bis mir die Hutschnur geplatzt ist und ich bei der Kasse nachgefragt habe . Es kam raus , daß die SoFa die Befreiung nicht bei der Davaso angegeben hatte , einfach vergessen . Auf meine Frage , wieviel sie für diesen Fehler vom Gehalt abgezogen bekäme nur ein Lachen : nichts , das wäre ja noch schöner .
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Papa Alpaka schrieb:
Wozu das? Es ist Aufgabe der GKVen dafür zu sorgen, dass ihre Erfüllungsgehilfen korrekt arbeiten. Die Befreiunsausweise in vorauseilendem Gehorsam beizubringen nimmt ihnen die Möglichkeit die Abrechnung zu verkacken - von den Entschädigungen gehe ich einmal im Jahr schick essen und Cocktails schlürfen. Die Kassen zahlen, meine Therapeutinnen bedanken sich bei mir, was willst du mehr? 😅
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Horatio72 schrieb:
@Papa Alpaka was muss ich denn in diese Mahnung reinschreiben? Also vom Wortlaut her wegen Zuzahlung ? ich hab das noch nie angemahnt. Danke..
Mit freundlichen Grüßen,"
**Wenn du dir Arbeit sparen willst jagst du das durch einen Verzugszinsenrechner und gibst eine konkrete Forderung an. Alternativ machst du das halt, wenn sie das komplett ignorieren...
...dann nicht zu schüchtern wenn es um die Frage "Amtsgericht oder nicht?" geht - die GKVen versuchen, auf unsere Kosten zu sparen.
Und lass dir ruhig ein halbes Jahr Zeit bevor du dich überhaupt damit beschäftigst - es geht zwar um gute 10% Verzinsung pro Jahr aber es soll sich ja auch lohnen. Nimm dir dafür einen Tag an dem viele Patienten ausfallen oder das Wetter schlecht ist; dein Anspruch besteht nach der unrechtmäßigen Absetzung für mindestens ein Jahr 😉
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Papa Alpaka schrieb:
@Horatio72 an den Vorstand: "Sehr geehrte Damen der AOK (die gleichzeitige Anrede der Herren wurde von der Landesregierung Bayerns bei Androhung von Disziplinarstrafen verboten), entgegen dem von Ihnen ausgestellten Ausweis zur Befreiung von den gesetzlichen Eigenanteilen haben Sie mit Schreiben vom 31.02.2024 meine Rechnung für die Leistungserbringung in Ihrem Auftrag vertragswidrig um €26,78 gekürzt. Ich fordere Sie hiermit auf, den Fehlbetrag zzgl. Entschädigungspauschale i.H.v. €40,00 zzgl. Verzugszinsen** gem. BGB §§286, 288 bis zum 15.04 2024 auf die unten angegebene Bankverbindung zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen,"
**Wenn du dir Arbeit sparen willst jagst du das durch einen Verzugszinsenrechner und gibst eine konkrete Forderung an. Alternativ machst du das halt, wenn sie das komplett ignorieren...
...dann nicht zu schüchtern wenn es um die Frage "Amtsgericht oder nicht?" geht - die GKVen versuchen, auf unsere Kosten zu sparen.
Und lass dir ruhig ein halbes Jahr Zeit bevor du dich überhaupt damit beschäftigst - es geht zwar um gute 10% Verzinsung pro Jahr aber es soll sich ja auch lohnen. Nimm dir dafür einen Tag an dem viele Patienten ausfallen oder das Wetter schlecht ist; dein Anspruch besteht nach der unrechtmäßigen Absetzung für mindestens ein Jahr 😉
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Horatio72 schrieb:
@Papa Alpaka Ich danke dir und schließe dich in meine Abendgebete ein.
Zitat: ..dann nicht zu schüchtern wenn es um die Frage "Amtsgericht oder nicht?" geht - die GKVen versuchen, auf unsere Kosten zu sparen.
Nach meiner Kenntnis erfolgt die Geltendmachung von Nebenforderungen wie Verzugspauschale, Verzugszinsen, Mahnkosten auf dem gleichen Rechtsweg wie die Geltendmachung der Hauptforderung. Und für unsere Ansprüche gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen (Hauptforderung = Vergütung unserer Leistungen) ist der Rechtsweg vor den Sozialgerichten eröffnet.
Wir (Selbstabrechner) haben noch letztes Jahr vor dem Sozialgericht in Würzburg gegenüber der BEK die Verzugspauschale + sonstige Verfahrenskosten erstritten.
Mir ist nicht bekannt, dass sich diesbezüglich etwas geändert hat.
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GüSta schrieb:
@Papa Alpaka
Zitat: ..dann nicht zu schüchtern wenn es um die Frage "Amtsgericht oder nicht?" geht - die GKVen versuchen, auf unsere Kosten zu sparen.
Nach meiner Kenntnis erfolgt die Geltendmachung von Nebenforderungen wie Verzugspauschale, Verzugszinsen, Mahnkosten auf dem gleichen Rechtsweg wie die Geltendmachung der Hauptforderung. Und für unsere Ansprüche gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen (Hauptforderung = Vergütung unserer Leistungen) ist der Rechtsweg vor den Sozialgerichten eröffnet.
Wir (Selbstabrechner) haben noch letztes Jahr vor dem Sozialgericht in Würzburg gegenüber der BEK die Verzugspauschale + sonstige Verfahrenskosten erstritten.
Mir ist nicht bekannt, dass sich diesbezüglich etwas geändert hat.
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Kitane schrieb:
Die Abrechnungszentren bekommen leider erst viel später die Befreiungen von den Kassen mitgeteilt.Wir gackern zu Beginn des Jahres immer die Kopie der Befreiung daran.
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