Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?
Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.
kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?
LG
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Leni C. schrieb:
...aber der Patient kann die schon bezahlten 10 % der restlichen , nicht genommenen Behandlungen zurück fordern .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok ,danke. Also war ich doch nicht falsch mit meiner Aussage :sunglasses:
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morpheus-06 schrieb:
es kann nur das berechnet werden, was abgegeben wurde -> 10 + 10% aus den 2 geleisteten Behandlungen.
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