Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
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- Überdurchschnittliches Gehalt
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Fortbildungszuschüsse
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direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
Ich weiß, dass Frauen bei Beschwerden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schwangerschaft von der Zuzahlung befreit sind.
Wie aber sieht das aus bei Wöchnerinnen?
Beschwerden stehen im Zusammenhang mit der Entbindung, ist auch auf der VO vom Arzt ausdrücklich notiert, die DGG will nicht zahlen.
Wo finde ich eine Antwort?
LG, Magarethe
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Magarethe schrieb:
Liebe Forumsschreiber und -leser,
Ich weiß, dass Frauen bei Beschwerden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schwangerschaft von der Zuzahlung befreit sind.
Wie aber sieht das aus bei Wöchnerinnen?
Beschwerden stehen im Zusammenhang mit der Entbindung, ist auch auf der VO vom Arzt ausdrücklich notiert, die DGG will nicht zahlen.
Wo finde ich eine Antwort?
LG, Magarethe
...Ich weiß, dass Frauen bei Beschwerden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schwangerschaft von der Zuzahlung befreit sind...
Richtig, wenn die Diagnose im Zusammenhang mit der SS angegeben wird.
...Beschwerden stehen im Zusammenhang mit der Entbindung, ist auch auf der VO vom Arzt ausdrücklich notiert, die DGG will nicht zahlen...
Was hat der Arzt notiert und was will die DGG nicht bezahlen?? Eine gültige Verordnung muss natürlich erstattet werden, einen Zusammenhang mit einem evtl. Eigenanteil der Patientin sehe ich hier nicht!
Grüße...Gerry
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Tempelritter schrieb:
wenn das Rezept im Zusammenhang mit der Schwangerschaft ausgestellt ist, ist die Versicherte zuzahlungsfrei.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Etwas anders habe ich nicht gesagt, nur ist die Fragestellung von Magarethe ungenau. Mal schauen ob sie Licht ins Dunkel bringen möchte.
Grüße...Gerry
Also, beim Lesen ists mir auch gleich aufgefallen *vordieStirnpatsch*
Die Pat. hat entbunden, der Arzt hat den Zusammenhang von Entbindung und Beschwerden auf dem Rezept ausdrücklich notiert, und wir haben das Rez. mit dem nicht kassierten Eigenanteil (weil ich dachte, die Patientin wäre von der Zuzahlung befreit) der Kasse in Rechnung gestellt.
Nun meckert die DDG, dass die Patientin sehr wohl zuzahlungspflichtig sei und zahlt uns den Eigenanteil der Patientin nicht mit aus.
Ich hoffe, dies ist nun klarer?
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Magarethe schrieb:
Möchte sie, sie mußte nur lange arbeiten...
Also, beim Lesen ists mir auch gleich aufgefallen *vordieStirnpatsch*
Die Pat. hat entbunden, der Arzt hat den Zusammenhang von Entbindung und Beschwerden auf dem Rezept ausdrücklich notiert, und wir haben das Rez. mit dem nicht kassierten Eigenanteil (weil ich dachte, die Patientin wäre von der Zuzahlung befreit) der Kasse in Rechnung gestellt.
Nun meckert die DDG, dass die Patientin sehr wohl zuzahlungspflichtig sei und zahlt uns den Eigenanteil der Patientin nicht mit aus.
Ich hoffe, dies ist nun klarer?
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Tempelritter schrieb:
nach meiner Info ist die Versicherte nach der Entbindung wieder zuzahlungspflichtig, nur bis zur Entbindung ist sie aufgrund Beschwerden die mit der Schwangerschaft zusammenhängen befreit.
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Gerry schrieb:
Um was geht es denn jetzt??
...Ich weiß, dass Frauen bei Beschwerden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schwangerschaft von der Zuzahlung befreit sind...
Richtig, wenn die Diagnose im Zusammenhang mit der SS angegeben wird.
...Beschwerden stehen im Zusammenhang mit der Entbindung, ist auch auf der VO vom Arzt ausdrücklich notiert, die DGG will nicht zahlen...
Was hat der Arzt notiert und was will die DGG nicht bezahlen?? Eine gültige Verordnung muss natürlich erstattet werden, einen Zusammenhang mit einem evtl. Eigenanteil der Patientin sehe ich hier nicht!
Grüße...Gerry
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