wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
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Wir bieten leistungsgerechte
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Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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weiß jemand ob irgendwo steht wie genau Zusatzleistungen definiert sind?
Wenn man will, kann man da alles rein interpretieren.
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kroetzi schrieb:
Was meinst du genau?
Unter Paragraf 8 Absatz 6 heißt es: "Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung [...] des Versicherten [...] keine weiteren Zahlungen gefordert werden. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt. Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden."
siehe dies im neuen einheitlichen Bundesrahmenvertrags
MfG
JürgenK ;)
das jund vieles mehr kann man hier bei physio nachlesen
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JürgenK schrieb:
>>Anmerkung
Unter Paragraf 8 Absatz 6 heißt es: "Für die erbrachten Vertragsleistungen dürfen mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung [...] des Versicherten [...] keine weiteren Zahlungen gefordert werden. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt. Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden."
siehe dies im neuen einheitlichen Bundesrahmenvertrags
MfG
JürgenK ;)
das jund vieles mehr kann man hier bei physio nachlesen
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callingsunshine schrieb:
Genau diesen Passus meine ich. Es ist ja nicht genau definiert was Zusatzleitungen sind. Gilt dann Dorn-Breuß-Therapie, osteopathische Behandlung, Ernährungsberatung auch als Zusatzleistung?
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
... ich glaube das geht aus dem Wortlaut sehr gut hervor ..nur Osteopathie und Ernährung gehören nicht zur Physio sondern dazu benötigst du den gr. Heilpraktiker ...der HP für Physios reicht da nicht aus
MfG
JürgenK ;)
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callingsunshine schrieb:
Hallo,
weiß jemand ob irgendwo steht wie genau Zusatzleistungen definiert sind?
Wenn man will, kann man da alles rein interpretieren.
vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Yvonne
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...ich würde es Prophylaxe nennen und bewust vor der verordneten Behandlung machen...
MfG
JürgenK ;)
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YvonneG. schrieb:
Dazu habe ich auch eine Frage: wie macht ihr das, wenn ein Patient 10 min länger behandelt werden möchte und das auch privat bezahlt. Darf man das in der Honorarvereinbarung dann kg oder Mt nennen oder wie ist es erlaubt?
vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Yvonne
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callingsunshine schrieb:
Soweit ich weiß, darf es wohl keine KG oder MT sein aber eine Übungsbehandlung wäre wohl ok. Aber sicher bin ich mir da auch nicht. Wir bieten KG und MT als Profilaxe an.
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Leni C. schrieb:
Ich nenne es physiotherapeutische Prophylaxe
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