Hallo zusammen,
wie macht ihr das, wenn ein Patient 10 min länger behandelt werden möchte und das auch privat bezahlt. Darf man das grundsätzlich? Und wenn ja, auf was muss man achten? Darf man das in der Honorarvereinbarung dann KG oder MT nennen oder wie ist es erlaubt?
vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Yvonne
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Hallo zusammen,
wie macht ihr das, wenn ein Patient 10 min länger behandelt werden möchte und das auch privat bezahlt. Darf man das grundsätzlich? Und wenn ja, auf was muss man achten? Darf man das in der Honorarvereinbarung dann KG oder MT nennen oder wie ist es erlaubt?
vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Yvonne
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YvonneG. schrieb:
Hallo zusammen,
wie macht ihr das, wenn ein Patient 10 min länger behandelt werden möchte und das auch privat bezahlt. Darf man das grundsätzlich? Und wenn ja, auf was muss man achten? Darf man das in der Honorarvereinbarung dann KG oder MT nennen oder wie ist es erlaubt?
vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Yvonne
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@YvonneG.
weil das eine Cashleistung ist und immer gleich kassieren,denn brauchst du auch keine Vereinbarung und hast hinterher keine Probleme.Leistung gegeben und gleich bezahltwink
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• YvonneG.
[mention]YvonneG.[/mention]
weil das eine Cashleistung ist und immer gleich kassieren,denn brauchst du auch keine Vereinbarung und hast hinterher keine Probleme.Leistung gegeben und gleich bezahlt[emoji]wink[/emoji]
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therapeutin schrieb:
@YvonneG.
weil das eine Cashleistung ist und immer gleich kassieren,denn brauchst du auch keine Vereinbarung und hast hinterher keine Probleme.Leistung gegeben und gleich bezahltwink
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@YvonneG. Lerne von Gewinner: McDonald, Netflix usw.
Erst Bezahlung dann Leistung.
Geld rein, Leistung raus.
Neue Kürzel:Ebdl oder grlr 😆
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• YvonneG.
[mention]YvonneG.[/mention] Lerne von Gewinner: McDonald, Netflix usw.
Erst Bezahlung dann Leistung.
Geld rein, Leistung raus.
Neue Kürzel:Ebdl oder grlr 😆
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postri-77 schrieb:
@YvonneG. Lerne von Gewinner: McDonald, Netflix usw.
Erst Bezahlung dann Leistung.
Geld rein, Leistung raus.
Neue Kürzel:Ebdl oder grlr 😆
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@therapeutin Es ist keine Cashleistung und muss natürlich quittiert werden. Es sei denn der Kunde möchte Cash zahlen und verzichtet ausdrücklich auf die Quittung.
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[mention]therapeutin[/mention] Es ist keine Cashleistung und muss natürlich quittiert werden. Es sei denn der Kunde möchte Cash zahlen und verzichtet ausdrücklich auf die Quittung.
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Badde schrieb:
@therapeutin Es ist keine Cashleistung und muss natürlich quittiert werden. Es sei denn der Kunde möchte Cash zahlen und verzichtet ausdrücklich auf die Quittung.
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@therapeutin
Cash und ohne Quittung sunglassesthinking_facefacepunch Das schreit ja förmlich nach Steuerhinterziehung ..............
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[mention]therapeutin[/mention]
Cash und ohne Quittung [emoji]sunglasses[/emoji][emoji]thinking_face[/emoji][emoji]facepunch[/emoji] Das schreit ja förmlich nach Steuerhinterziehung ..............
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Bernie schrieb:
@therapeutin
Cash und ohne Quittung sunglassesthinking_facefacepunch Das schreit ja förmlich nach Steuerhinterziehung ..............
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@Bernie Anscheinend es war eine Gedankensprung:
Leistung per Cash kann mit oder ohne Quittung bezahlt sein
Therapeutin meinte das man keine Rechnung mit Zahlungsfrist gibt bzw. Zahlungfrist ist sofort.
Bin selbst beim umstellen nach dieser Art, nach viele unbezahlte Rechnungen.
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[mention]Bernie[/mention] Anscheinend es war eine Gedankensprung:
Leistung per Cash kann mit oder ohne Quittung bezahlt sein
Therapeutin meinte das man keine Rechnung mit Zahlungsfrist gibt bzw. Zahlungfrist ist sofort.
Bin selbst beim umstellen nach dieser Art, nach viele unbezahlte Rechnungen.
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postri-77 schrieb:
@Bernie Anscheinend es war eine Gedankensprung:
Leistung per Cash kann mit oder ohne Quittung bezahlt sein
Therapeutin meinte das man keine Rechnung mit Zahlungsfrist gibt bzw. Zahlungfrist ist sofort.
Bin selbst beim umstellen nach dieser Art, nach viele unbezahlte Rechnungen.
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therapeutin schrieb:
immer vor der GKV Zeit planen und dann jedesmal cash...
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Dann darf sich die Zusatzleistung aber ausschließlich auf das rezeptierte Heilmittel beziehen. Also, wenn z.B. KG verordnet wurde kannst Du nicht eine MT Zusatzleistung, oder z.B. Lymphdrainage "verkaufen" - sonst sekt. HP nötig.
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• SD87
Dann darf sich die Zusatzleistung aber ausschließlich auf das rezeptierte Heilmittel beziehen. Also, wenn z.B. KG verordnet wurde kannst Du nicht eine MT Zusatzleistung, oder z.B. Lymphdrainage "verkaufen" - sonst sekt. HP nötig.
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Bernie schrieb:
Dann darf sich die Zusatzleistung aber ausschließlich auf das rezeptierte Heilmittel beziehen. Also, wenn z.B. KG verordnet wurde kannst Du nicht eine MT Zusatzleistung, oder z.B. Lymphdrainage "verkaufen" - sonst sekt. HP nötig.
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Bei uns wird den Patienten angeboten 20 Minuten dazu zu buchen. Das geht, wenn ein Rezept da ist. Bezahlt wird gleich nach der Behandlung, mit Quittung.
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Bei uns wird den Patienten angeboten 20 Minuten dazu zu buchen. Das geht, wenn ein Rezept da ist. Bezahlt wird gleich nach der Behandlung, mit Quittung.
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Dominique k. schrieb:
Bei uns wird den Patienten angeboten 20 Minuten dazu zu buchen. Das geht, wenn ein Rezept da ist. Bezahlt wird gleich nach der Behandlung, mit Quittung.
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Das dachte ich eben auch und bin jetzt verwirrt.. Man muss doch sogar dem Patienten direkt sagen, hier hört Kassenleistung auf und jetzt fängt Selbstzahlerleistung an. So habe ich das im HP-Kurs jedenfalls gelernt, dass es wichtig ist, darauf zu achten.
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• elena34
Das dachte ich eben auch und bin jetzt verwirrt.. Man muss doch sogar dem Patienten direkt sagen, hier hört Kassenleistung auf und jetzt fängt Selbstzahlerleistung an. So habe ich das im HP-Kurs jedenfalls gelernt, dass es wichtig ist, darauf zu achten.
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pt ani schrieb:
Das dachte ich eben auch und bin jetzt verwirrt.. Man muss doch sogar dem Patienten direkt sagen, hier hört Kassenleistung auf und jetzt fängt Selbstzahlerleistung an. So habe ich das im HP-Kurs jedenfalls gelernt, dass es wichtig ist, darauf zu achten.
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Die Rechtslage ist meines Wissens nicht ganz eindeutig. Eindeutig ist, dass man eine Selbstzahlerleistung nicht als zeitliche Verlängerungsmaßnahme der Versicherungsleistung verkaufen darf, sondern als eigenständige Maßnahme, die man zeitlich an die Versicherungsleistung anhängen kann /darf.
Als Physio hat man ja aber den Patienten aufgrund ärztlicher Weisung schon behandelt. Formal kennt man also für die Selbstzahlerleistung Diagnose, etc. Dazu benötigt man eigentlich keinen HP, weil es kein unmittelbarer Direktzugang ohne vorherige ärztliche Konsultation ist.
Zudem haben Masseure auch ohne HP den Direktzugang und sollte im Physiodasein inkludiert sein. Sprich : wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig.
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• beast
Die Rechtslage ist meines Wissens nicht ganz eindeutig. Eindeutig ist, dass man eine Selbstzahlerleistung nicht als zeitliche Verlängerungsmaßnahme der Versicherungsleistung verkaufen darf, sondern als eigenständige Maßnahme, die man zeitlich an die Versicherungsleistung anhängen kann /darf.
Als Physio hat man ja aber den Patienten aufgrund ärztlicher Weisung schon behandelt. Formal kennt man also für die Selbstzahlerleistung Diagnose, etc. Dazu benötigt man eigentlich keinen HP, weil es kein unmittelbarer Direktzugang ohne vorherige ärztliche Konsultation ist.
Zudem haben Masseure auch ohne HP den Direktzugang und sollte im Physiodasein inkludiert sein. Sprich : wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig.
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Badde schrieb:
Die Rechtslage ist meines Wissens nicht ganz eindeutig. Eindeutig ist, dass man eine Selbstzahlerleistung nicht als zeitliche Verlängerungsmaßnahme der Versicherungsleistung verkaufen darf, sondern als eigenständige Maßnahme, die man zeitlich an die Versicherungsleistung anhängen kann /darf.
Als Physio hat man ja aber den Patienten aufgrund ärztlicher Weisung schon behandelt. Formal kennt man also für die Selbstzahlerleistung Diagnose, etc. Dazu benötigt man eigentlich keinen HP, weil es kein unmittelbarer Direktzugang ohne vorherige ärztliche Konsultation ist.
Zudem haben Masseure auch ohne HP den Direktzugang und sollte im Physiodasein inkludiert sein. Sprich : wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig.
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"wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig." thinking_facethinking_facethinking_face
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"wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig." [emoji]thinking_face[/emoji][emoji]thinking_face[/emoji][emoji]thinking_face[/emoji]
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Bernie schrieb:
"wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig." thinking_facethinking_facethinking_face
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elena34 schrieb:
Geht nur, wenn du HP oder HP physio bist!!!!!
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wie macht ihr das, wenn ein Patient 10 min länger behandelt werden möchte und das auch privat bezahlt. Darf man das grundsätzlich? Und wenn ja, auf was muss man achten? Darf man das in der Honorarvereinbarung dann KG oder MT nennen oder wie ist es erlaubt?
vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Yvonne
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YvonneG. schrieb:
Hallo zusammen,
wie macht ihr das, wenn ein Patient 10 min länger behandelt werden möchte und das auch privat bezahlt. Darf man das grundsätzlich? Und wenn ja, auf was muss man achten? Darf man das in der Honorarvereinbarung dann KG oder MT nennen oder wie ist es erlaubt?
vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Yvonne
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YvonneG. schrieb:
Danke! Ok, und wie quittieren? Was muß dann auf der Rechnung als Leistung erscheinen?
6. KG a 10 Minuten Einzelpreis..... Gesamtpreis....
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idefix- schrieb:
@YvonneG. Auf der Rechnung würde bei mir stehen:
6. KG a 10 Minuten Einzelpreis..... Gesamtpreis....
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YvonneG. schrieb:
Super, vielen Dank
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YvonneG. schrieb:
Noch ne kurze Frage: warum unbedingt Cash kassieren?
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ACW schrieb:
Kommt auf den Standort und die Zahlungsmoral der Kunden an.
weil das eine Cashleistung ist und immer gleich kassieren,denn brauchst du auch keine Vereinbarung und hast hinterher keine Probleme.Leistung gegeben und gleich bezahltwink
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therapeutin schrieb:
@YvonneG.
weil das eine Cashleistung ist und immer gleich kassieren,denn brauchst du auch keine Vereinbarung und hast hinterher keine Probleme.Leistung gegeben und gleich bezahltwink
wenn du vorher kassierst muss nichts mehr quittiert werden
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therapeutin schrieb:
@YvonneG.
wenn du vorher kassierst muss nichts mehr quittiert werden
Erst Bezahlung dann Leistung.
Geld rein, Leistung raus.
Neue Kürzel:Ebdl oder grlr 😆
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postri-77 schrieb:
@YvonneG. Lerne von Gewinner: McDonald, Netflix usw.
Erst Bezahlung dann Leistung.
Geld rein, Leistung raus.
Neue Kürzel:Ebdl oder grlr 😆
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Badde schrieb:
@therapeutin Es ist keine Cashleistung und muss natürlich quittiert werden. Es sei denn der Kunde möchte Cash zahlen und verzichtet ausdrücklich auf die Quittung.
Cash und ohne Quittung sunglassesthinking_facefacepunch Das schreit ja förmlich nach Steuerhinterziehung ..............
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Bernie schrieb:
@therapeutin
Cash und ohne Quittung sunglassesthinking_facefacepunch Das schreit ja förmlich nach Steuerhinterziehung ..............
Leistung per Cash kann mit oder ohne Quittung bezahlt sein
Therapeutin meinte das man keine Rechnung mit Zahlungsfrist gibt bzw. Zahlungfrist ist sofort.
Bin selbst beim umstellen nach dieser Art, nach viele unbezahlte Rechnungen.
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postri-77 schrieb:
@Bernie Anscheinend es war eine Gedankensprung:
Leistung per Cash kann mit oder ohne Quittung bezahlt sein
Therapeutin meinte das man keine Rechnung mit Zahlungsfrist gibt bzw. Zahlungfrist ist sofort.
Bin selbst beim umstellen nach dieser Art, nach viele unbezahlte Rechnungen.
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therapeutin schrieb:
immer vor der GKV Zeit planen und dann jedesmal cash...
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pt ani schrieb:
Aber war es nicht so, dass das nur HPs so machen dürfen? Oder hat sich im neuen RV etwas dazu geändert?
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Bernie schrieb:
Dann darf sich die Zusatzleistung aber ausschließlich auf das rezeptierte Heilmittel beziehen. Also, wenn z.B. KG verordnet wurde kannst Du nicht eine MT Zusatzleistung, oder z.B. Lymphdrainage "verkaufen" - sonst sekt. HP nötig.
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postri-77 schrieb:
@Bernie Handelt sich es um Diagnose oder Leistung?
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Bernie schrieb:
Beides!
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therapeutin schrieb:
nein,wenn eine Verordnung vorhanden ist,dann nicht
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pt ani schrieb:
Ok, danke!
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Dominique k. schrieb:
Bei uns wird den Patienten angeboten 20 Minuten dazu zu buchen. Das geht, wenn ein Rezept da ist. Bezahlt wird gleich nach der Behandlung, mit Quittung.
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YvonneG. schrieb:
Vielen Dank für eure Beiträge
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pt ani schrieb:
Das dachte ich eben auch und bin jetzt verwirrt.. Man muss doch sogar dem Patienten direkt sagen, hier hört Kassenleistung auf und jetzt fängt Selbstzahlerleistung an. So habe ich das im HP-Kurs jedenfalls gelernt, dass es wichtig ist, darauf zu achten.
Als Physio hat man ja aber den Patienten aufgrund ärztlicher Weisung schon behandelt. Formal kennt man also für die Selbstzahlerleistung Diagnose, etc. Dazu benötigt man eigentlich keinen HP, weil es kein unmittelbarer Direktzugang ohne vorherige ärztliche Konsultation ist.
Zudem haben Masseure auch ohne HP den Direktzugang und sollte im Physiodasein inkludiert sein. Sprich : wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig.
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Die Rechtslage ist meines Wissens nicht ganz eindeutig. Eindeutig ist, dass man eine Selbstzahlerleistung nicht als zeitliche Verlängerungsmaßnahme der Versicherungsleistung verkaufen darf, sondern als eigenständige Maßnahme, die man zeitlich an die Versicherungsleistung anhängen kann /darf.
Als Physio hat man ja aber den Patienten aufgrund ärztlicher Weisung schon behandelt. Formal kennt man also für die Selbstzahlerleistung Diagnose, etc. Dazu benötigt man eigentlich keinen HP, weil es kein unmittelbarer Direktzugang ohne vorherige ärztliche Konsultation ist.
Zudem haben Masseure auch ohne HP den Direktzugang und sollte im Physiodasein inkludiert sein. Sprich : wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig.
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"wird die Zusatzleistung als Massage auf der Rechnung definiert, ist kein HP notwendig." thinking_facethinking_facethinking_face
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elena34 schrieb:
Geht nur, wenn du HP oder HP physio bist!!!!!
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