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Zusammensetzung der Abrechnung
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ines79
05.01.2014 20:30
Hallo Leute,

kann mir jemand nochmal genau erklären was der Unterschied zwischen Verordnungsgebühr und Zuzahlung ist?
Setzt sich der Bertrag, den der Patient in der Praxis bezahlen muss, aus diesen beiden Beträgen zusammen?
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Hallo Leute, kann mir jemand nochmal genau erklären was der Unterschied zwischen Verordnungsgebühr und Zuzahlung ist? Setzt sich der Bertrag, den der Patient in der Praxis bezahlen muss, aus diesen beiden Beträgen zusammen?
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ines79 schrieb:

Hallo Leute,

kann mir jemand nochmal genau erklären was der Unterschied zwischen Verordnungsgebühr und Zuzahlung ist?
Setzt sich der Bertrag, den der Patient in der Praxis bezahlen muss, aus diesen beiden Beträgen zusammen?

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SGBV
05.01.2014 20:41
SGB 5 - Einzelnorm
siehe Satz 3 -> Verordnungsgebühr = Teil der Gesamtzuzahlung
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http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html siehe Satz 3 -> Verordnungsgebühr = Teil der Gesamtzuzahlung
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ines79
05.01.2014 20:51
sind die Verordnungsgebühren die 10% Eigenanteil vom gesamten Rezeptwert? bzw was beinhaltet die Zuzahlung und was die Verordnungsgebühr?
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sind die Verordnungsgebühren die 10% Eigenanteil vom gesamten Rezeptwert? bzw was beinhaltet die Zuzahlung und was die Verordnungsgebühr?
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ines79 schrieb:

sind die Verordnungsgebühren die 10% Eigenanteil vom gesamten Rezeptwert? bzw was beinhaltet die Zuzahlung und was die Verordnungsgebühr?

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SGBV
05.01.2014 21:19
Verordnungsgebühr = 10 € je Verordnung, die vom Arzt ausgestellt und vom Heilmittelleistungserbringer (=Therapeut) entgegengenommen wird. Selbst wenn nur 1 Behandlung stattfinden sollte, wird diese Gebühr in voller Höhe fällig.

Dazu kommen 10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben.

Beides zusammen ergibt die Zuzahlung nach § 61 SGB V.



[bearbeitet am 05.01.14 21:20]
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• Achilles2
Verordnungsgebühr = 10 € je Verordnung, die vom Arzt ausgestellt und vom Heilmittelleistungserbringer (=Therapeut) entgegengenommen wird. Selbst wenn nur 1 Behandlung stattfinden sollte, wird diese Gebühr in voller Höhe fällig. Dazu kommen 10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben. Beides zusammen ergibt die Zuzahlung nach § 61 SGB V. [bearbeitet am 05.01.14 21:20]
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SGBV schrieb:

Verordnungsgebühr = 10 € je Verordnung, die vom Arzt ausgestellt und vom Heilmittelleistungserbringer (=Therapeut) entgegengenommen wird. Selbst wenn nur 1 Behandlung stattfinden sollte, wird diese Gebühr in voller Höhe fällig.

Dazu kommen 10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben.

Beides zusammen ergibt die Zuzahlung nach § 61 SGB V.



[bearbeitet am 05.01.14 21:20]

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JürgenK
06.01.2014 12:07
Wenn wir dieses Ding >>Verordnungsgebühr<< Verornungsblattgebühr nennen, ist es vielleicht leichter zu verstehen :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:



[bearbeitet am 06.01.14 12:19]
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Wenn wir dieses Ding >>Verordnungsgebühr<< Verornungsblattgebühr nennen, ist es vielleicht leichter zu verstehen :wink: MfG JürgenK :kissing_closed_eyes: [bearbeitet am 06.01.14 12:19]
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JürgenK schrieb:

Wenn wir dieses Ding >>Verordnungsgebühr<< Verornungsblattgebühr nennen, ist es vielleicht leichter zu verstehen :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:



[bearbeitet am 06.01.14 12:19]

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SGBV
06.01.2014 12:28
61 SGB V spricht weder von der einen noch von der anderen "Gebühr", sondern lediglich von "10 Euro je Verordnung". Eine Gebühr ist im allg. Sprachgebrauch eine Abgabe für behördliche Tätigkeiten. Das trifft hier überhaupt nicht zu, so dass wir besser beide Begriffe nicht verwenden sollten. Vielleicht trifft es "pauschale Zuzahlung je Verordnung" am besten. So wird es im RV des VdeK bezeichnet.
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61 SGB V spricht weder von der einen noch von der anderen "Gebühr", sondern lediglich von "10 Euro je Verordnung". Eine Gebühr ist im allg. Sprachgebrauch eine Abgabe für behördliche Tätigkeiten. Das trifft hier überhaupt nicht zu, so dass wir besser beide Begriffe nicht verwenden sollten. Vielleicht trifft es "pauschale Zuzahlung je Verordnung" am besten. So wird es im RV des VdeK bezeichnet.
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SGBV schrieb:

61 SGB V spricht weder von der einen noch von der anderen "Gebühr", sondern lediglich von "10 Euro je Verordnung". Eine Gebühr ist im allg. Sprachgebrauch eine Abgabe für behördliche Tätigkeiten. Das trifft hier überhaupt nicht zu, so dass wir besser beide Begriffe nicht verwenden sollten. Vielleicht trifft es "pauschale Zuzahlung je Verordnung" am besten. So wird es im RV des VdeK bezeichnet.

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mocca
06.01.2014 12:49
hallo,

die Aussagen von

SGBV, ..."10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben"..., und

morpheus-06, ..." pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert"...

lassen doch unterschiedliche Interpretationen zu.
ist doch bei SGBV berücksichtigt, dass sich die "Zuzahlung" bei nicht vollständiger Leistungsinanspruchnahme/-abgabe reduziert und evtl. bereits abkassierte Beträge teilweise zurückgezahlt werden müssen.

Dagegen ist der Rezeptwert schon unterschiedlich zu sehen. Ist es der Wert der dem Verordner als Ausgabe angerechnet wird, ist es der Wert den das Rezept zu Behandlungsaufnahme hat, oder ist es nur der zur Abrechnung kommende Betrag?

gruss mocca :blush:



[bearbeitet am 06.01.14 13:36]
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hallo, die Aussagen von SGBV, ..."10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben"..., und morpheus-06, ..." pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert"... lassen doch unterschiedliche Interpretationen zu. ist doch bei SGBV berücksichtigt, dass sich die "Zuzahlung" bei nicht vollständiger Leistungsinanspruchnahme/-abgabe reduziert und evtl. bereits abkassierte Beträge teilweise zurückgezahlt werden müssen. Dagegen ist der Rezeptwert schon unterschiedlich zu sehen. Ist es der Wert der dem Verordner als Ausgabe angerechnet wird, ist es der Wert den das Rezept zu Behandlungsaufnahme hat, oder ist es nur der zur Abrechnung kommende Betrag? gruss mocca :blush: [bearbeitet am 06.01.14 13:36]
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mocca schrieb:

hallo,

die Aussagen von

SGBV, ..."10% der Kosten für die Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben"..., und

morpheus-06, ..." pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert"...

lassen doch unterschiedliche Interpretationen zu.
ist doch bei SGBV berücksichtigt, dass sich die "Zuzahlung" bei nicht vollständiger Leistungsinanspruchnahme/-abgabe reduziert und evtl. bereits abkassierte Beträge teilweise zurückgezahlt werden müssen.

Dagegen ist der Rezeptwert schon unterschiedlich zu sehen. Ist es der Wert der dem Verordner als Ausgabe angerechnet wird, ist es der Wert den das Rezept zu Behandlungsaufnahme hat, oder ist es nur der zur Abrechnung kommende Betrag?

gruss mocca :blush:



[bearbeitet am 06.01.14 13:36]

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morpheus-06
06.01.2014 12:53
Mocca hast du eigentlich Langeweile?
Der Rezeptwert ist der Wert zum Zeitpunkt der Abrechnung.
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Mocca hast du eigentlich Langeweile? Der Rezeptwert ist der Wert zum Zeitpunkt der Abrechnung.
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morpheus-06 schrieb:

Mocca hast du eigentlich Langeweile?
Der Rezeptwert ist der Wert zum Zeitpunkt der Abrechnung.

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SGBV
06.01.2014 12:58
Mocca kann ja in potentiellen und realisierten Rezeptwert unterscheiden. Vielleicht sollten wir das Problem in ein sprachwissenschaftliches Forum verlegen?
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Mocca kann ja in potentiellen und realisierten Rezeptwert unterscheiden. Vielleicht sollten wir das Problem in ein sprachwissenschaftliches Forum verlegen?
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SGBV schrieb:

Mocca kann ja in potentiellen und realisierten Rezeptwert unterscheiden. Vielleicht sollten wir das Problem in ein sprachwissenschaftliches Forum verlegen?

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mocca
06.01.2014 13:32
hallo,

wann berechnest/kassierst/quittierst du?

Alles nur vorläufig und fiktiv?

gruss mocca :blush:
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• SGBV
hallo, wann berechnest/kassierst/quittierst du? Alles nur vorläufig und fiktiv? gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:

hallo,

wann berechnest/kassierst/quittierst du?

Alles nur vorläufig und fiktiv?

gruss mocca :blush:

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morpheus-06
06.01.2014 13:42
wir sind dazu übergegangen bei der letzten Behandlung die ZuZa einzuziehen. Das klappt zu 99,9% sehr gut :smile:
Das steht auch so in unseren AGB`s und Behandlungsverträgen, somit ist jeder Patient informiert.
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wir sind dazu übergegangen bei der letzten Behandlung die ZuZa einzuziehen. Das klappt zu 99,9% sehr gut :smile: Das steht auch so in unseren AGB`s und Behandlungsverträgen, somit ist jeder Patient informiert.
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morpheus-06 schrieb:

wir sind dazu übergegangen bei der letzten Behandlung die ZuZa einzuziehen. Das klappt zu 99,9% sehr gut :smile:
Das steht auch so in unseren AGB`s und Behandlungsverträgen, somit ist jeder Patient informiert.

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mocca
06.01.2014 14:05
hallo morpheus-06,

na dann ist es ja gut, wenn man vorher weiß, das der Pat. zum letzten Termin nicht mehr kommt!

gruss mocca :blush:
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hallo morpheus-06, na dann ist es ja gut, wenn man vorher weiß, das der Pat. zum letzten Termin nicht mehr kommt! gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:

hallo morpheus-06,

na dann ist es ja gut, wenn man vorher weiß, das der Pat. zum letzten Termin nicht mehr kommt!

gruss mocca :blush:

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morpheus-06
06.01.2014 14:16
kommt so gut wie nicht vor und wenn bekommt er eine Rechnung, wo ist das Problem?
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kommt so gut wie nicht vor und wenn bekommt er eine Rechnung, wo ist das Problem?
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morpheus-06 schrieb:

kommt so gut wie nicht vor und wenn bekommt er eine Rechnung, wo ist das Problem?

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SGBV schrieb:

SGB 5 - Einzelnorm
siehe Satz 3 -> Verordnungsgebühr = Teil der Gesamtzuzahlung

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morpheus-06
06.01.2014 12:18
Zuzahlung für Heilmittel pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert.
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Zuzahlung für Heilmittel pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert.
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morpheus-06 schrieb:

Zuzahlung für Heilmittel pro Verordnung = 10€ Verordnungsblattgebühr plus 10% vom Rezeptwert.



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