Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
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Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
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Gesundheitstraining bis hin zur
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Ich möchte mich aber nicht damit abfinden!
Mir wurde folgendes abgesetzt: zwei Rezepte, einmal mit KG , das andere mit KG-ZNS (natürlich für den selben Patienten zur gleichen Zeit) . Auf beiden Rezepten identischer ICD-CODE. Die ausgeschriebene Diagnose ist aber unterschiedlich , auch die IKS sind natürlich unterschiedlich. Ich war der Meinung,dass die ausgeschriebene Diagnose für uns Physios gültig ist und war mir sicher, dass die Rezepte korrekt sind.
Nun kam kürzlich die Absetzung mit der Begründung,dass bei derselben Diagnose (ICD-CODE) nicht zwei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden können.
Nach Telefonat und schriftlichem Widerspruch mit Androhung des Rechtsanwaltes bekam ich von der KK ( nur zur Info: Primärkasse Bayern) die Antwort, dass der ICD-CODE zählt.
Ich habe jetzt schon überall gesucht, ob es irgendetwas schriftliches gibt (HMK , Rahmenvertrag). Weder finde ich irgendwo,dass der ICD für uns zählt, noch dass die ausgeschriebene Diagnose zählt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich habe schon im Forum gelesen und alle Kollegen schreiben, dass ganz klar die ausgeschriebene Diagnose zählt. Jedoch hilft mir das auch nichts, solange ich dies in meinem schriftlichen Widerspruch nicht belegen kann. Ein Auszug aus dem Forum hat ja keine Rechtsgültigkeit :sunglasses:.
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Maximilian Öller schrieb:
Ich habe eine Absetzung erhalten und Widersepruch eingelegt - erfolglos!
Ich möchte mich aber nicht damit abfinden!
Mir wurde folgendes abgesetzt: zwei Rezepte, einmal mit KG , das andere mit KG-ZNS (natürlich für den selben Patienten zur gleichen Zeit) . Auf beiden Rezepten identischer ICD-CODE. Die ausgeschriebene Diagnose ist aber unterschiedlich , auch die IKS sind natürlich unterschiedlich. Ich war der Meinung,dass die ausgeschriebene Diagnose für uns Physios gültig ist und war mir sicher, dass die Rezepte korrekt sind.
Nun kam kürzlich die Absetzung mit der Begründung,dass bei derselben Diagnose (ICD-CODE) nicht zwei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden können.
Nach Telefonat und schriftlichem Widerspruch mit Androhung des Rechtsanwaltes bekam ich von der KK ( nur zur Info: Primärkasse Bayern) die Antwort, dass der ICD-CODE zählt.
Ich habe jetzt schon überall gesucht, ob es irgendetwas schriftliches gibt (HMK , Rahmenvertrag). Weder finde ich irgendwo,dass der ICD für uns zählt, noch dass die ausgeschriebene Diagnose zählt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich habe schon im Forum gelesen und alle Kollegen schreiben, dass ganz klar die ausgeschriebene Diagnose zählt. Jedoch hilft mir das auch nichts, solange ich dies in meinem schriftlichen Widerspruch nicht belegen kann. Ein Auszug aus dem Forum hat ja keine Rechtsgültigkeit :sunglasses:.
Die Ärzte schreiben alles Mögliche in die Diagnose.
Wenn dort eine Diagnose zu finden ist, die zum Heilmittel paßt, dann reicht das aus.
Diese Diagnosen müssen dann natürlich überschneidungsfrei sein.
Wenn dem so wäre, dann würde ich vor das Sozialgericht ziehen. Das kann man auch ohne Anwalt... irgendwann habe ich hier mal geschrieben, wie das funktioniert.
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Wonderwoman schrieb:
Die Aussage der Kasse ist Unsinn.
Die Ärzte schreiben alles Mögliche in die Diagnose.
Wenn dort eine Diagnose zu finden ist, die zum Heilmittel paßt, dann reicht das aus.
Diese Diagnosen müssen dann natürlich überschneidungsfrei sein.
Wenn dem so wäre, dann würde ich vor das Sozialgericht ziehen. Das kann man auch ohne Anwalt... irgendwann habe ich hier mal geschrieben, wie das funktioniert.
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Da steht nur das Wort Diagnose und sonst nichts. Die Kasse beruft sich auf die Vereinbarung mit der KBV und diese hat für uns keine Gültigkeit. Passt die Text Diagnose, IKS und Heilmittel zusammen muss die Kasse bezahlen. Ich würde nach erfolglosem Widerspruch klagen.
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morpheus-06 schrieb:
Ein Blick in die HMR und RV würde genügen, so steht da was von einem ICD10 Code?
Da steht nur das Wort Diagnose und sonst nichts. Die Kasse beruft sich auf die Vereinbarung mit der KBV und diese hat für uns keine Gültigkeit. Passt die Text Diagnose, IKS und Heilmittel zusammen muss die Kasse bezahlen. Ich würde nach erfolglosem Widerspruch klagen.
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Maximilian Öller schrieb:
Natürlich sag ich auch, dass das Unsinn von der Kasse ist. Nur kann ich leider auch nicht das Gegenteil beweisen. Habe ja schon einen schriftlichen Widerspruch eingelegt, der ebenfalls mit der Gültigkeit des ICD-CODES abgelehnt wurde. Darum bräuchte ich etwas schriftliches, etwas beweisbares um das zu widerlegen
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ggf. macht es sich auch nicht schlecht, die jeweilige Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Klärung einzuschalten. Das wäre dann noch ein Zwischenschritt auf dem Weg hin zur Klage. Wenn Du im Einzelfall nicht weißt, wie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde sind, frage danach genau die Stelle, die jetzt auf dicke Hose macht.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
ggf. macht es sich auch nicht schlecht, die jeweilige Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Klärung einzuschalten. Das wäre dann noch ein Zwischenschritt auf dem Weg hin zur Klage. Wenn Du im Einzelfall nicht weißt, wie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde sind, frage danach genau die Stelle, die jetzt auf dicke Hose macht.
Mit kollegialen Grüßen
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idefix- schrieb:
gib es dem Anwalt, fertig, dich speist die Kasse immer mit irgendwelchen Sprüchen ab. Klage einreichen
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