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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ZNS und ergänzende Heilmitel Atemtherapie

Neues Thema
ZNS und ergänzende Heilmitel Atemtherapie
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Claudiia
Gestern
Hallöchen,

ist es richtig das bei KG ZNS keine AT als ergänznedes Heilmittel verordnet werden darf? sondern nur WT/ KT/ ET.
Der Pat. benötigt dann ein zweites Rezept für AT?

Merci

Claudia
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Hallöchen, ist es richtig das bei KG ZNS keine AT als ergänznedes Heilmittel verordnet werden darf? sondern nur WT/ KT/ ET. Der Pat. benötigt dann ein zweites Rezept für AT? Merci Claudia
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Lars van Ravenzwaaij
Gestern
@Claudiia Seit wann ist AT ein ergänzendes Heilmittel? AT (Atemtherapie) war schon immer ein vorrangiges Heilmittel (zumindest in den letzten 40 Jahre, die ich im Beruf war). 🤔

Aber, seit dem neuen Rahmenvertrag können bis zu 3 vorrangige HM auf eine Verordnung rezeptiert werden. Allerdings sind bei der Durchführung dann wohl die Einschränkungen zwingend zu berücksichtigen (Anlage 3a Ziffer 5 Lit. g1). Ansonsten wird es teuer für dich.
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[mention]Claudiia[/mention] Seit wann ist AT ein ergänzendes Heilmittel? AT (Atemtherapie) war schon immer ein vorrangiges Heilmittel (zumindest in den letzten 40 Jahre, die ich im Beruf war). 🤔 Aber, seit dem neuen Rahmenvertrag können bis zu 3 vorrangige HM auf eine Verordnung rezeptiert werden. Allerdings sind bei der Durchführung dann wohl die Einschränkungen zwingend zu berücksichtigen (Anlage 3a Ziffer 5 Lit. g1). Ansonsten wird es teuer für dich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Claudiia Seit wann ist AT ein ergänzendes Heilmittel? AT (Atemtherapie) war schon immer ein vorrangiges Heilmittel (zumindest in den letzten 40 Jahre, die ich im Beruf war). 🤔

Aber, seit dem neuen Rahmenvertrag können bis zu 3 vorrangige HM auf eine Verordnung rezeptiert werden. Allerdings sind bei der Durchführung dann wohl die Einschränkungen zwingend zu berücksichtigen (Anlage 3a Ziffer 5 Lit. g1). Ansonsten wird es teuer für dich.

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Claudiia
Vor 16 Minuten
Hallo Lars, ich habe bislang nur mit PKV Versicherten gearbeitet....nun aber zwei Anfrage für einen GKV versicherten im Hausbesuch. Deswegen kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Der Pat. Hat einen Apoplex und ist bettlägerig...deswegen hätte ich auch gern noch mehr Zeit bei Ihm....


Kann der Arzt KG ZNS und AT und WT auf einem Rezept notieren?
KANNST DU DAS Bitte mit den Einschränkungen erklären und was da für mich teuer wird?

Der Pat. bekommt von mir eine Rechnung, die dann bei der GKV eingereicht wird...
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Hallo Lars, ich habe bislang nur mit PKV Versicherten gearbeitet....nun aber zwei Anfrage für einen GKV versicherten im Hausbesuch. Deswegen kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Der Pat. Hat einen Apoplex und ist bettlägerig...deswegen hätte ich auch gern noch mehr Zeit bei Ihm.... Kann der Arzt KG ZNS und AT und WT auf einem Rezept notieren? KANNST DU DAS Bitte mit den Einschränkungen erklären und was da für mich teuer wird? Der Pat. bekommt von mir eine Rechnung, die dann bei der GKV eingereicht wird...
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Claudiia schrieb:

Hallo Lars, ich habe bislang nur mit PKV Versicherten gearbeitet....nun aber zwei Anfrage für einen GKV versicherten im Hausbesuch. Deswegen kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Der Pat. Hat einen Apoplex und ist bettlägerig...deswegen hätte ich auch gern noch mehr Zeit bei Ihm....


Kann der Arzt KG ZNS und AT und WT auf einem Rezept notieren?
KANNST DU DAS Bitte mit den Einschränkungen erklären und was da für mich teuer wird?

Der Pat. bekommt von mir eine Rechnung, die dann bei der GKV eingereicht wird...

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Claudiia schrieb:

Hallöchen,

ist es richtig das bei KG ZNS keine AT als ergänznedes Heilmittel verordnet werden darf? sondern nur WT/ KT/ ET.
Der Pat. benötigt dann ein zweites Rezept für AT?

Merci

Claudia



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