Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Andi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
andi-jo schrieb:
Liebe Kollegen, wo steht es, daß auf einem Rezept mit KG -ZNS und korrektem Indikationsschlüssel,die Spezifizierung Bobath Voita oder PNF stehen muss.
Andi
das steht nirgendwo! Wenn auf dem Rezept keine Spezifizierung steht, hast Du die freie Wahl zwischen den Spezifizierungen (Zertifikat natürlich vorausgesetzt). So ist es jedenfalls in Niedersachsen.
Kolleg/innen aus aus Bremen berichten mir jedoch, dass angeblich die Krankenkassen nur KG bezahlen, wenn KG-ZNS nicht spezifiziert ist. Woher Sie diese Informationen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen!
MfG
A. Korn
Gefällt mir
Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Manuela Kühn schrieb:
Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
gabriele639 schrieb:
Könnte mir vorstellen, dass wenn KG-ZNS verordnet wurde und Du nur KG abgerechnet hast (weil kein Zertifikat), Deine abgegebene Leistung nicht der vom Arzt gewünschten (und verordneten) Leistung entsprach und damit nicht abrechnungsfähig ist. Hast Du ein ZNS-Zertifikat, weswegen hast Du es dann nicht mit KG-ZNS abgerechnet? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch. :tired_face:
Wenn kein Neuro-Zertifikat vorliegt hat sich die Diskussion eh erledigt, du hättest diese Verordnungen erst gar nicht annehmen dürfen
und eine komplette Absetzung ist natürlich rechtens.
Grüeß...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gerry schrieb:
Hast du ein Neuro-Zertifikat? Dann vermerke dies als Therapiemaßnahme auf der Rückseite und gut ist. Bei einer Blanko-KG-ZNS-Verordnung hat man ja schließlich die Wahl der Neurotherapie, also Bobath, Vojta oder PNF.
Wenn kein Neuro-Zertifikat vorliegt hat sich die Diskussion eh erledigt, du hättest diese Verordnungen erst gar nicht annehmen dürfen
und eine komplette Absetzung ist natürlich rechtens.
Grüeß...Gerry
> Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde
> und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller
> Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
> Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
ohne Zertifikat (PNF/VOJTA/BOBATH) das ist so korrekt. Grundlage HMR-HMK und RV / Leistungsbeschreibungen.
[bearbeitet am 29.01.13 08:12]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Manuela Kühn schrieb:
> Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde
> und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller
> Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
> Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
ohne Zertifikat (PNF/VOJTA/BOBATH) das ist so korrekt. Grundlage HMR-HMK und RV / Leistungsbeschreibungen.
[bearbeitet am 29.01.13 08:12]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Körnchen schrieb:
Hallo, andi-Jo,
das steht nirgendwo! Wenn auf dem Rezept keine Spezifizierung steht, hast Du die freie Wahl zwischen den Spezifizierungen (Zertifikat natürlich vorausgesetzt). So ist es jedenfalls in Niedersachsen.
Kolleg/innen aus aus Bremen berichten mir jedoch, dass angeblich die Krankenkassen nur KG bezahlen, wenn KG-ZNS nicht spezifiziert ist. Woher Sie diese Informationen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen!
MfG
A. Korn
Gefällt mir
Oder hast Du dies "unterwürfig" hingenommen :tired_face: :tired_face:
Ich würde, wenn es noch nicht alzulange her ist um Erstattung der Rechnung kämpfen
mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
...was hast Du bei DEINER Nachfrage bei der KK wo das steht, dass das abgesetzt werden kann, für eine Antwort bekommen :tired_face:
Oder hast Du dies "unterwürfig" hingenommen :tired_face: :tired_face:
Ich würde, wenn es noch nicht alzulange her ist um Erstattung der Rechnung kämpfen
mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
warum wurde es nicht bezahlt?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
AnjaKahl schrieb:
Bei uns wurde das Rezept nicht bezahlt (NRW)!!! Kommt vielleicht auf das Bundesland und die KK an, aber ich würde es lieber ändern lassen!!
mikkey
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mikkey schrieb:
wenn ich in die Leistungsbeschreibung gucke, kann ich nur Körnchen zustimmen. Auch der Heilmittelkatalog unterscheidet in erster Linie nur zwischen KG und KG-ZNS.
mikkey
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Hast du da eine Quelle, wonach das spezifiziert werden soll/ muß ?
Außer Big Boss, die wechselt oft zw. PNF und Bobath.
:wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Wenn ZNS verordnet wurde, schreiben wir auch nur ZNS hin.
Außer Big Boss, die wechselt oft zw. PNF und Bobath.
:wink:
KG nach Bobath und die will eine Ersatzkasse nicht anerkennen.
Ich habe nur nach KG abgerechnet.Die wollen Geld zurück-was kann man tun?
Gabriela
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Malaga-Pepe schrieb:
:scream: :scream: Ich habe ein Heilmittelverordnung
KG nach Bobath und die will eine Ersatzkasse nicht anerkennen.
Ich habe nur nach KG abgerechnet.Die wollen Geld zurück-was kann man tun?
Gabriela
wenn du eine Bobath zulassung hast bist du im recht, hast du keine ist die KK im Recht.
mfg
Kuno
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kuno Weil schrieb:
Hallo Gabriele!
wenn du eine Bobath zulassung hast bist du im recht, hast du keine ist die KK im Recht.
mfg
Kuno
hast du Bobath? Dann müssen sie zahlen.
Hast du kein Bobath? Dann hättest du das Rezept nicht annehmen dürfen.
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redbi schrieb:
Hi Gabriele,
hast du Bobath? Dann müssen sie zahlen.
Hast du kein Bobath? Dann hättest du das Rezept nicht annehmen dürfen.
Grüße
es gibt keine Position KG Bobath.
Die Pos. heißen entweder KG oder KG ZNS
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo Kuno,
es gibt keine Position KG Bobath.
Die Pos. heißen entweder KG oder KG ZNS
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
sowie nach HeiM-Rl. KG-ZNS
So ist die Verodnung "KG nach Bobath" lt. VdEK Vertrag eine Zertifikatsleistung und kann nicht als KG X0501 abgerechnet werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Die Leistung heißt nach VdEK Vertrag korrekt: Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF
sowie nach HeiM-Rl. KG-ZNS
So ist die Verodnung "KG nach Bobath" lt. VdEK Vertrag eine Zertifikatsleistung und kann nicht als KG X0501 abgerechnet werden.
hab ich ein KG-rezept und mit indi ZNS kann ich, wenn ich die bobath-zertifizierung hab auch KG-ZNS abrechnen oder wirklich nur KG?
Hab grad so´n fall mit nem älteren pat, der KG bei indi ZNS bekommt.
Danke für die antworten.
lg...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
uli n. schrieb:
ich frag jetzt nochmal - auch wenn´s vllt doof klingt - nach.
hab ich ein KG-rezept und mit indi ZNS kann ich, wenn ich die bobath-zertifizierung hab auch KG-ZNS abrechnen oder wirklich nur KG?
Hab grad so´n fall mit nem älteren pat, der KG bei indi ZNS bekommt.
Danke für die antworten.
lg...
Wenn "nur" "KG" draufsteht, darfst Du allerdings auch ohne Zertifikat behandeln.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
wenn bei "Heilmittel" nur "KG" steht, dann kannst Du auch nur KG abrechnen. Auch wenn der Indischlüssel auf "ZN" lautet.
Wenn "nur" "KG" draufsteht, darfst Du allerdings auch ohne Zertifikat behandeln.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eMKa schrieb:
auf der rückseite muss spezifiziert werden was du gemacht hast
Mein Profilbild bearbeiten