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Hadamar - Mittelhessen

ID: 1200_000512
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ZNS Spezifizierung nötig?
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andi-jo
09.01.2013 13:13
Liebe Kollegen, wo steht es, daß auf einem Rezept mit KG -ZNS und korrektem Indikationsschlüssel,die Spezifizierung Bobath Voita oder PNF stehen muss.
Andi
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Liebe Kollegen, wo steht es, daß auf einem Rezept mit KG -ZNS und korrektem Indikationsschlüssel,die Spezifizierung Bobath Voita oder PNF stehen muss. Andi
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andi-jo schrieb:

Liebe Kollegen, wo steht es, daß auf einem Rezept mit KG -ZNS und korrektem Indikationsschlüssel,die Spezifizierung Bobath Voita oder PNF stehen muss.
Andi

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Körnchen
09.01.2013 13:45
Hallo, andi-Jo,

das steht nirgendwo! Wenn auf dem Rezept keine Spezifizierung steht, hast Du die freie Wahl zwischen den Spezifizierungen (Zertifikat natürlich vorausgesetzt). So ist es jedenfalls in Niedersachsen.

Kolleg/innen aus aus Bremen berichten mir jedoch, dass angeblich die Krankenkassen nur KG bezahlen, wenn KG-ZNS nicht spezifiziert ist. Woher Sie diese Informationen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen!

MfG

A. Korn
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• ali
• Manuela Kühn
Hallo, andi-Jo, das steht nirgendwo! Wenn auf dem Rezept keine Spezifizierung steht, hast Du die freie Wahl zwischen den Spezifizierungen (Zertifikat natürlich vorausgesetzt). So ist es jedenfalls in Niedersachsen. Kolleg/innen aus aus Bremen berichten mir jedoch, dass angeblich die Krankenkassen nur KG bezahlen, wenn KG-ZNS nicht spezifiziert ist. Woher Sie diese Informationen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen! MfG A. Korn
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Manuela Kühn
28.01.2013 20:55
Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
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Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller Rezepte - welche Grundlage hat das denn? Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.
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Manuela Kühn schrieb:

Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.

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gabriele639
29.01.2013 07:52
Könnte mir vorstellen, dass wenn KG-ZNS verordnet wurde und Du nur KG abgerechnet hast (weil kein Zertifikat), Deine abgegebene Leistung nicht der vom Arzt gewünschten (und verordneten) Leistung entsprach und damit nicht abrechnungsfähig ist. Hast Du ein ZNS-Zertifikat, weswegen hast Du es dann nicht mit KG-ZNS abgerechnet? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch. :tired_face:

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Könnte mir vorstellen, dass wenn KG-ZNS verordnet wurde und Du nur KG abgerechnet hast (weil kein Zertifikat), Deine abgegebene Leistung nicht der vom Arzt gewünschten (und verordneten) Leistung entsprach und damit nicht abrechnungsfähig ist. Hast Du ein ZNS-Zertifikat, weswegen hast Du es dann nicht mit KG-ZNS abgerechnet? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch. :tired_face:
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gabriele639 schrieb:

Könnte mir vorstellen, dass wenn KG-ZNS verordnet wurde und Du nur KG abgerechnet hast (weil kein Zertifikat), Deine abgegebene Leistung nicht der vom Arzt gewünschten (und verordneten) Leistung entsprach und damit nicht abrechnungsfähig ist. Hast Du ein ZNS-Zertifikat, weswegen hast Du es dann nicht mit KG-ZNS abgerechnet? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch. :tired_face:

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Gerry
29.01.2013 07:59
Hast du ein Neuro-Zertifikat? Dann vermerke dies als Therapiemaßnahme auf der Rückseite und gut ist. Bei einer Blanko-KG-ZNS-Verordnung hat man ja schließlich die Wahl der Neurotherapie, also Bobath, Vojta oder PNF.

Wenn kein Neuro-Zertifikat vorliegt hat sich die Diskussion eh erledigt, du hättest diese Verordnungen erst gar nicht annehmen dürfen
und eine komplette Absetzung ist natürlich rechtens.

Grüeß...Gerry

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• morpheus-06
Hast du ein Neuro-Zertifikat? Dann vermerke dies als Therapiemaßnahme auf der Rückseite und gut ist. Bei einer Blanko-KG-ZNS-Verordnung hat man ja schließlich die Wahl der Neurotherapie, also Bobath, Vojta oder PNF. Wenn kein Neuro-Zertifikat vorliegt hat sich die Diskussion eh erledigt, du hättest diese Verordnungen erst gar nicht annehmen dürfen und eine komplette Absetzung ist natürlich rechtens. Grüeß...Gerry
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Gerry schrieb:

Hast du ein Neuro-Zertifikat? Dann vermerke dies als Therapiemaßnahme auf der Rückseite und gut ist. Bei einer Blanko-KG-ZNS-Verordnung hat man ja schließlich die Wahl der Neurotherapie, also Bobath, Vojta oder PNF.

Wenn kein Neuro-Zertifikat vorliegt hat sich die Diskussion eh erledigt, du hättest diese Verordnungen erst gar nicht annehmen dürfen
und eine komplette Absetzung ist natürlich rechtens.

Grüeß...Gerry

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morpheus-06
29.01.2013 08:11
Manuela Kühn schrieb:

> Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde
> und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller
> Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
> Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.


ohne Zertifikat (PNF/VOJTA/BOBATH) das ist so korrekt. Grundlage HMR-HMK und RV / Leistungsbeschreibungen.



[bearbeitet am 29.01.13 08:12]
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• Gerry
Manuela Kühn schrieb: > Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde > und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller > Rezepte - welche Grundlage hat das denn? > Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW. ohne Zertifikat (PNF/VOJTA/BOBATH) das ist so korrekt. Grundlage HMR-HMK und RV / Leistungsbeschreibungen. [bearbeitet am 29.01.13 08:12]
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morpheus-06 schrieb:

Manuela Kühn schrieb:

> Habe KG- ZNS unter KG abgerechnet weil nicht spezifiziert wurde
> und bekomme jetzt rückwirkend von 2008 eine Rückforderung aller
> Rezepte - welche Grundlage hat das denn?
> Rückfordernde Krankenkasse ist die BEK NRW.


ohne Zertifikat (PNF/VOJTA/BOBATH) das ist so korrekt. Grundlage HMR-HMK und RV / Leistungsbeschreibungen.



[bearbeitet am 29.01.13 08:12]

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Körnchen schrieb:

Hallo, andi-Jo,

das steht nirgendwo! Wenn auf dem Rezept keine Spezifizierung steht, hast Du die freie Wahl zwischen den Spezifizierungen (Zertifikat natürlich vorausgesetzt). So ist es jedenfalls in Niedersachsen.

Kolleg/innen aus aus Bremen berichten mir jedoch, dass angeblich die Krankenkassen nur KG bezahlen, wenn KG-ZNS nicht spezifiziert ist. Woher Sie diese Informationen haben, kann ich leider nicht nachvollziehen!

MfG

A. Korn

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AnjaKahl
09.01.2013 14:06
Bei uns wurde das Rezept nicht bezahlt (NRW)!!! Kommt vielleicht auf das Bundesland und die KK an, aber ich würde es lieber ändern lassen!!
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Bei uns wurde das Rezept nicht bezahlt (NRW)!!! Kommt vielleicht auf das Bundesland und die KK an, aber ich würde es lieber ändern lassen!!
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JürgenK
09.01.2013 15:38
...was hast Du bei DEINER Nachfrage bei der KK wo das steht, dass das abgesetzt werden kann, für eine Antwort bekommen :tired_face:
Oder hast Du dies "unterwürfig" hingenommen :tired_face: :tired_face:
Ich würde, wenn es noch nicht alzulange her ist um Erstattung der Rechnung kämpfen
mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...was hast Du bei DEINER Nachfrage bei der KK wo das steht, dass das abgesetzt werden kann, für eine Antwort bekommen :tired_face: Oder hast Du dies "unterwürfig" hingenommen :tired_face: :tired_face: Ich würde, wenn es noch nicht alzulange her ist um Erstattung der Rechnung [b]kämpfen[/b] mfg JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...was hast Du bei DEINER Nachfrage bei der KK wo das steht, dass das abgesetzt werden kann, für eine Antwort bekommen :tired_face:
Oder hast Du dies "unterwürfig" hingenommen :tired_face: :tired_face:
Ich würde, wenn es noch nicht alzulange her ist um Erstattung der Rechnung kämpfen
mfg
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die neue
09.01.2013 22:07
warum wurde es nicht bezahlt?
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• ali
warum wurde es nicht bezahlt?
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die neue schrieb:

warum wurde es nicht bezahlt?

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AnjaKahl schrieb:

Bei uns wurde das Rezept nicht bezahlt (NRW)!!! Kommt vielleicht auf das Bundesland und die KK an, aber ich würde es lieber ändern lassen!!

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mikkey
09.01.2013 15:18
wenn ich in die Leistungsbeschreibung gucke, kann ich nur Körnchen zustimmen. Auch der Heilmittelkatalog unterscheidet in erster Linie nur zwischen KG und KG-ZNS.

mikkey
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wenn ich in die Leistungsbeschreibung gucke, kann ich nur Körnchen zustimmen. Auch der Heilmittelkatalog unterscheidet in erster Linie nur zwischen KG und KG-ZNS. mikkey
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mikkey schrieb:

wenn ich in die Leistungsbeschreibung gucke, kann ich nur Körnchen zustimmen. Auch der Heilmittelkatalog unterscheidet in erster Linie nur zwischen KG und KG-ZNS.

mikkey

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eMKa
09.01.2013 16:11
auf der rückseite muss spezifiziert werden was du gemacht hast

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auf der rückseite muss spezifiziert werden was du gemacht hast
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webpt
09.01.2013 17:23
Hast du da eine Quelle, wonach das spezifiziert werden soll/ muß ?
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Hast du da eine Quelle, wonach das spezifiziert werden soll/ muß ?
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webpt schrieb:

Hast du da eine Quelle, wonach das spezifiziert werden soll/ muß ?

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RoFo
09.01.2013 21:31
Wenn ZNS verordnet wurde, schreiben wir auch nur ZNS hin.
Außer Big Boss, die wechselt oft zw. PNF und Bobath.

:wink:

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Wenn ZNS verordnet wurde, schreiben wir auch nur ZNS hin. Außer Big Boss, die wechselt oft zw. PNF und Bobath. :wink:
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RoFo schrieb:

Wenn ZNS verordnet wurde, schreiben wir auch nur ZNS hin.
Außer Big Boss, die wechselt oft zw. PNF und Bobath.

:wink:

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Malaga-Pepe
02.02.2013 11:27
:scream: :scream: Ich habe ein Heilmittelverordnung
KG nach Bobath und die will eine Ersatzkasse nicht anerkennen.
Ich habe nur nach KG abgerechnet.Die wollen Geld zurück-was kann man tun?
Gabriela

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:scream: :scream: Ich habe ein Heilmittelverordnung KG nach Bobath und die will eine Ersatzkasse nicht anerkennen. Ich habe nur nach KG abgerechnet.Die wollen Geld zurück-was kann man tun? Gabriela
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Malaga-Pepe schrieb:

:scream: :scream: Ich habe ein Heilmittelverordnung
KG nach Bobath und die will eine Ersatzkasse nicht anerkennen.
Ich habe nur nach KG abgerechnet.Die wollen Geld zurück-was kann man tun?
Gabriela

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Kuno Weil
02.02.2013 13:25
Hallo Gabriele!
wenn du eine Bobath zulassung hast bist du im recht, hast du keine ist die KK im Recht.
mfg
Kuno

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Hallo Gabriele! wenn du eine Bobath zulassung hast bist du im recht, hast du keine ist die KK im Recht. mfg Kuno
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Kuno Weil schrieb:

Hallo Gabriele!
wenn du eine Bobath zulassung hast bist du im recht, hast du keine ist die KK im Recht.
mfg
Kuno

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redbi
02.02.2013 13:55
Hi Gabriele,
hast du Bobath? Dann müssen sie zahlen.
Hast du kein Bobath? Dann hättest du das Rezept nicht annehmen dürfen.
Grüße
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• morpheus-06
Hi Gabriele, hast du Bobath? Dann müssen sie zahlen. Hast du kein Bobath? Dann hättest du das Rezept nicht annehmen dürfen. Grüße
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redbi schrieb:

Hi Gabriele,
hast du Bobath? Dann müssen sie zahlen.
Hast du kein Bobath? Dann hättest du das Rezept nicht annehmen dürfen.
Grüße

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JürgenK
02.02.2013 14:01
Hallo Kuno,
es gibt keine Position KG Bobath.
Die Pos. heißen entweder KG oder KG ZNS
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo Kuno, es gibt keine Position KG Bobath. Die Pos. heißen entweder KG oder KG ZNS MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo Kuno,
es gibt keine Position KG Bobath.
Die Pos. heißen entweder KG oder KG ZNS
MfG
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morpheus-06
03.02.2013 13:10
Die Leistung heißt nach VdEK Vertrag korrekt: Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF

sowie nach HeiM-Rl. KG-ZNS

So ist die Verodnung "KG nach Bobath" lt. VdEK Vertrag eine Zertifikatsleistung und kann nicht als KG X0501 abgerechnet werden.

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Die Leistung heißt nach VdEK Vertrag korrekt: Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF sowie nach HeiM-Rl. KG-ZNS So ist die Verodnung "KG nach Bobath" lt. VdEK Vertrag eine Zertifikatsleistung und kann nicht als KG X0501 abgerechnet werden.
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morpheus-06 schrieb:

Die Leistung heißt nach VdEK Vertrag korrekt: Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, Vojta, PNF als Einzelbehandlung X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF

sowie nach HeiM-Rl. KG-ZNS

So ist die Verodnung "KG nach Bobath" lt. VdEK Vertrag eine Zertifikatsleistung und kann nicht als KG X0501 abgerechnet werden.

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uli n.
03.02.2013 16:38
ich frag jetzt nochmal - auch wenn´s vllt doof klingt - nach.

hab ich ein KG-rezept und mit indi ZNS kann ich, wenn ich die bobath-zertifizierung hab auch KG-ZNS abrechnen oder wirklich nur KG?
Hab grad so´n fall mit nem älteren pat, der KG bei indi ZNS bekommt.
Danke für die antworten.

lg...
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ich frag jetzt nochmal - auch wenn´s vllt doof klingt - nach. hab ich ein KG-rezept und mit indi ZNS kann ich, wenn ich die bobath-zertifizierung hab auch KG-ZNS abrechnen oder wirklich nur KG? Hab grad so´n fall mit nem älteren pat, der KG bei indi ZNS bekommt. Danke für die antworten. lg...
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uli n. schrieb:

ich frag jetzt nochmal - auch wenn´s vllt doof klingt - nach.

hab ich ein KG-rezept und mit indi ZNS kann ich, wenn ich die bobath-zertifizierung hab auch KG-ZNS abrechnen oder wirklich nur KG?
Hab grad so´n fall mit nem älteren pat, der KG bei indi ZNS bekommt.
Danke für die antworten.

lg...

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die neue
03.02.2013 16:41
wenn bei "Heilmittel" nur "KG" steht, dann kannst Du auch nur KG abrechnen. Auch wenn der Indischlüssel auf "ZN" lautet.
Wenn "nur" "KG" draufsteht, darfst Du allerdings auch ohne Zertifikat behandeln.
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wenn bei "Heilmittel" nur "KG" steht, dann kannst Du auch nur KG abrechnen. Auch wenn der Indischlüssel auf "ZN" lautet. Wenn "nur" "KG" draufsteht, darfst Du allerdings auch ohne Zertifikat behandeln.
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die neue schrieb:

wenn bei "Heilmittel" nur "KG" steht, dann kannst Du auch nur KG abrechnen. Auch wenn der Indischlüssel auf "ZN" lautet.
Wenn "nur" "KG" draufsteht, darfst Du allerdings auch ohne Zertifikat behandeln.

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eMKa schrieb:

auf der rückseite muss spezifiziert werden was du gemacht hast



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