physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

60.000.- p.a.in Weilheim/ Teck

Sie sind Physiotherapeut m/w
Sie haben neurologische und
orthopädische
Zusatzqualifikationen und verdienen
keine 60000.-€ p.a.?
Dann sollten wir uns kennen lernen
!

In einer sympathischen Praxis für
Physiotherapie an einem etablierten
Standort in
Weilheim/ Teck erwartet Sie als

Physiotherapeut (m/w)

ab sofort ein
kompetentes,dynamisches Team mit 11
Physiotherapeuten und 4
Rezeptionsmitarbeiterinnen.

Ein breites Behandlungsspektrum und
eine gute Ausstattung der Praxis
bieten...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ZN und WS papalel möglich ?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
ZN und WS papalel möglich ?
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
18.01.2021 19:53
Hallo
mein patient mit einem Querschnitt hat ein Rezept mit M53.8 (sonstige nicht näher bezeichnete schädigung der WS) diagnose gruppe ws bekommen 6xKG bekommen

ich habe ihn damit zurück zum arzt geschickt und auf G82.0, Diagnose gruppe ZN und 10x KGZNS ändern lassen - der Arzt hat ein neues ausgestellt

jetzt hat der Arzt das erste rezept nicht einbehalten, da mein Pat viele probleme auch im schulter nackenbereicht hat könnten wir das gut parallel nutzen dürfte man das ? beide Rezepte sind natürlich vom gleichen Arzt

kann das abrechnungsprobleme geben ?
1

Gefällt mir

Hallo mein patient mit einem Querschnitt hat ein Rezept mit M53.8 (sonstige nicht näher bezeichnete schädigung der WS) diagnose gruppe ws bekommen 6xKG bekommen ich habe ihn damit zurück zum arzt geschickt und auf G82.0, Diagnose gruppe ZN und 10x KGZNS ändern lassen - der Arzt hat ein neues ausgestellt jetzt hat der Arzt das erste rezept nicht einbehalten, da mein Pat viele probleme auch im schulter nackenbereicht hat könnten wir das gut parallel nutzen dürfte man das ? beide Rezepte sind natürlich vom gleichen Arzt kann das abrechnungsprobleme geben ?
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Norbert Meyer
19.01.2021 05:57
Hallo Herr Meyer,


nach Recherche in der neuen HMR/dem HMK und Rücksprache mit den Freiberufler-Vorständen verhält sich die Sachlage in diesem Fall wie folgt:


• Wenn der Arzt den Diagnoseschlüssel G35.31 = MS verwendet, können nur ZN-Behandlungen verordnet werden.

• Um der MS-Patientin KG-Gerät zur Stärkung der Rückenmuskulatur verordnen zu können, muss der Arzt eine „Nebendiagnose“ z.B. M54… und der Diagnosegruppe WS stellen.

In diesem Fall ist die MS-Diagnose nicht therapierelevant!

Allerdings kann der Arzt hier nicht extrabudgetär verordnen und muss sich an die orientierende Behandlungsmenge = 6x pro Verordnung halten.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Bröckling

Geschäftsführung



1

Gefällt mir

Hallo Herr Meyer, nach Recherche in der neuen HMR/dem HMK und Rücksprache mit den Freiberufler-Vorständen verhält sich die Sachlage in diesem Fall wie folgt: • Wenn der Arzt den Diagnoseschlüssel G35.31 = MS verwendet, können nur ZN-Behandlungen verordnet werden. • Um der MS-Patientin KG-Gerät zur Stärkung der Rückenmuskulatur verordnen zu können, muss der Arzt eine „Nebendiagnose“ z.B. M54… und der Diagnosegruppe WS stellen. In diesem Fall ist die MS-Diagnose nicht therapierelevant! Allerdings kann der Arzt hier nicht extrabudgetär verordnen und muss sich an die orientierende Behandlungsmenge = 6x pro Verordnung halten. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Bröckling Geschäftsführung
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Norbert Meyer schrieb:

Hallo Herr Meyer,


nach Recherche in der neuen HMR/dem HMK und Rücksprache mit den Freiberufler-Vorständen verhält sich die Sachlage in diesem Fall wie folgt:


• Wenn der Arzt den Diagnoseschlüssel G35.31 = MS verwendet, können nur ZN-Behandlungen verordnet werden.

• Um der MS-Patientin KG-Gerät zur Stärkung der Rückenmuskulatur verordnen zu können, muss der Arzt eine „Nebendiagnose“ z.B. M54… und der Diagnosegruppe WS stellen.

In diesem Fall ist die MS-Diagnose nicht therapierelevant!

Allerdings kann der Arzt hier nicht extrabudgetär verordnen und muss sich an die orientierende Behandlungsmenge = 6x pro Verordnung halten.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Bröckling

Geschäftsführung



Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo
mein patient mit einem Querschnitt hat ein Rezept mit M53.8 (sonstige nicht näher bezeichnete schädigung der WS) diagnose gruppe ws bekommen 6xKG bekommen

ich habe ihn damit zurück zum arzt geschickt und auf G82.0, Diagnose gruppe ZN und 10x KGZNS ändern lassen - der Arzt hat ein neues ausgestellt

jetzt hat der Arzt das erste rezept nicht einbehalten, da mein Pat viele probleme auch im schulter nackenbereicht hat könnten wir das gut parallel nutzen dürfte man das ? beide Rezepte sind natürlich vom gleichen Arzt

kann das abrechnungsprobleme geben ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Alex Moro
18.01.2021 20:03
zwei diagnosen, zwei mögliche behandlungen
1

Gefällt mir

zwei diagnosen, zwei mögliche behandlungen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Alex Moro schrieb:

zwei diagnosen, zwei mögliche behandlungen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mia73
18.01.2021 20:25
Es heißt parallel

Ja, soweit ich weiß, kann man beide Rezepte nutzen, da unterschiedliche Diagnosen
1

Gefällt mir

Es heißt parallel Ja, soweit ich weiß, kann man beide Rezepte nutzen, da unterschiedliche Diagnosen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

mia73 schrieb:

Es heißt parallel

Ja, soweit ich weiß, kann man beide Rezepte nutzen, da unterschiedliche Diagnosen



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung ZN und WS papalel möglich ?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns