weiß jemand hier im Forum, wie lange die Primärkassen in Niedersachsen, nachprüfen und nachträglich absetzen dürfen?
Wer dann noch die entsprechende Stelle im Rahmenvertrag kennt, macht sich unsterblich für mich...
Stehe z.Zt. offensichtlich vor hohem Puls auf dem Schlauch und kann nichts finden...
Liebe Grüße,
m.
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Liebe Kollegen,
weiß jemand hier im Forum, wie lange die Primärkassen in Niedersachsen, nachprüfen und nachträglich absetzen dürfen?
Wer dann noch die entsprechende Stelle im Rahmenvertrag kennt, macht sich unsterblich für mich...
Stehe z.Zt. offensichtlich vor hohem Puls auf dem Schlauch und kann nichts finden...
Liebe Grüße,
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michael933 schrieb:
Liebe Kollegen,
weiß jemand hier im Forum, wie lange die Primärkassen in Niedersachsen, nachprüfen und nachträglich absetzen dürfen?
Wer dann noch die entsprechende Stelle im Rahmenvertrag kennt, macht sich unsterblich für mich...
Stehe z.Zt. offensichtlich vor hohem Puls auf dem Schlauch und kann nichts finden...
Liebe Grüße,
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Paragraph 23 aus dem Vertrag mit dem Zentralverband der Krankenkassen
(8) Die rechnerischen und sonstigen Beanstandungen können beiderseits innerhalb von einem Jahr nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Bei Falschabrechnungen für nicht oder nicht vertragsgerecht erbrachte und abgerechnete Leistungen beginnt die Frist erst nach Kenntnis dieses Sachverhaltes der für den Regress zuständigen Organisationseinheit der Krankenkasse zu laufen. Die Geltendmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung des Anspruchs aus Unerlaubter Handlung.
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
Edit: Gerade nachgelesen und es steht in allen drei Verträgen das Gleiche drin...
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• michael933
Und hier in Schriftform:
Paragraph 23 aus dem Vertrag mit dem Zentralverband der Krankenkassen
(8) Die rechnerischen und sonstigen Beanstandungen können beiderseits innerhalb von einem Jahr nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Bei Falschabrechnungen für nicht oder nicht vertragsgerecht erbrachte und abgerechnete Leistungen beginnt die Frist erst nach Kenntnis dieses Sachverhaltes der für den Regress zuständigen Organisationseinheit der Krankenkasse zu laufen. Die Geltendmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung des Anspruchs aus Unerlaubter Handlung.
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
Edit: Gerade nachgelesen und es steht in allen drei Verträgen das Gleiche drin...
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Tolkinchen schrieb am 20.2.19 19:33:
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
Logo sind halt zu.... :sunglasses: :smile:
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[zitat]Tolkinchen schrieb am 20.2.19 19:33:
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:[/zitat]
Logo sind halt zu.... :sunglasses: :smile:
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ali schrieb:
Tolkinchen schrieb am 20.2.19 19:33:
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
Logo sind halt zu.... :sunglasses: :smile:
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Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
Logos sind sehr nützlich und hier im Forum auch oft sehr konstruktiv.
Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst
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[zitat]Tolkinchen schrieb am 20.2.19 19
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
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Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst
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a schubart schrieb:
Tolkinchen schrieb am 20.2.19 19
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
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Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst
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Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst
Ich meinte damit auch eher nur mich, ich habe hier schon einige Male von der Schwarmintelligenz partizipiert, konnte mich aber noch nicht so oft revanchieren. Bin erleichtert das mal nachgeholt zu haben. :blush:
Und die nächste Chance kommt bestimmt! :wink:
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[zitat]a schubart schrieb am 20.2.19 21:27:
[zitat]
Logos sind sehr nützlich und hier im Forum auch oft sehr konstruktiv.
Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst [/zitat]
Ich meinte damit auch eher nur mich, ich habe hier schon einige Male von der Schwarmintelligenz partizipiert, konnte mich aber noch nicht so oft revanchieren. Bin erleichtert das mal nachgeholt zu haben. :blush:
Und die nächste Chance kommt bestimmt! :wink:
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Tolkinchen schrieb:
a schubart schrieb am 20.2.19 21:27:
Logos sind sehr nützlich und hier im Forum auch oft sehr konstruktiv.
Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst
Ich meinte damit auch eher nur mich, ich habe hier schon einige Male von der Schwarmintelligenz partizipiert, konnte mich aber noch nicht so oft revanchieren. Bin erleichtert das mal nachgeholt zu haben. :blush:
Und die nächste Chance kommt bestimmt! :wink:
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Tolkinchen schrieb:
Und hier in Schriftform:
Paragraph 23 aus dem Vertrag mit dem Zentralverband der Krankenkassen
(8) Die rechnerischen und sonstigen Beanstandungen können beiderseits innerhalb von einem Jahr nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Bei Falschabrechnungen für nicht oder nicht vertragsgerecht erbrachte und abgerechnete Leistungen beginnt die Frist erst nach Kenntnis dieses Sachverhaltes der für den Regress zuständigen Organisationseinheit der Krankenkasse zu laufen. Die Geltendmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung des Anspruchs aus Unerlaubter Handlung.
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
Edit: Gerade nachgelesen und es steht in allen drei Verträgen das Gleiche drin...
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Ich gebe es zu, ich wollte meine (wahrscheinlich) einzige Chance auf Unsterblichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. :wink:
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• Susulo
• a schubart
[zitat] Wer dann noch die entsprechende Stelle im Rahmenvertrag kennt, macht sich unsterblich für mich... [/zitat]
Ich gebe es zu, ich wollte meine (wahrscheinlich) einzige Chance auf Unsterblichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. :wink:
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Tolkinchen schrieb:
Wer dann noch die entsprechende Stelle im Rahmenvertrag kennt, macht sich unsterblich für mich...
Ich gebe es zu, ich wollte meine (wahrscheinlich) einzige Chance auf Unsterblichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. :wink:
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michael933 schrieb:
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m.
§ 23 Rechnungslegung, Zahlungsfrist, Beanstandung Punkt 8..... kann auch varieren, gibt da mähre RVs
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ali schrieb:
z. B. da
§ 23 Rechnungslegung, Zahlungsfrist, Beanstandung Punkt 8..... kann auch varieren, gibt da mähre RVs
Paragraph 23 aus dem Vertrag mit dem Zentralverband der Krankenkassen
(8) Die rechnerischen und sonstigen Beanstandungen können beiderseits innerhalb von einem Jahr nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Bei Falschabrechnungen für nicht oder nicht vertragsgerecht erbrachte und abgerechnete Leistungen beginnt die Frist erst nach Kenntnis dieses Sachverhaltes der für den Regress zuständigen Organisationseinheit der Krankenkasse zu laufen. Die Geltendmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung des Anspruchs aus Unerlaubter Handlung.
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Edit: Gerade nachgelesen und es steht in allen drei Verträgen das Gleiche drin...
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Vielen Dank!
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michael933 schrieb:
Danke! Dank der Quellenangabe habe ich es jetzt auch gefunden - was ich vorher bestimmt 5x überblättert habe....
Vielen Dank!
Das Problem kenne ich gut, manchmal sieht man den Paragraphen vor lauter Blutdruck nicht. :wink:
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Tolkinchen schrieb:
Sehr gern geschehen.
Das Problem kenne ich gut, manchmal sieht man den Paragraphen vor lauter Blutdruck nicht. :wink:
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Logo sind halt zu.... :sunglasses: :smile:
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ali schrieb:
Tolkinchen schrieb am 20.2.19 19:33:
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
Logo sind halt zu.... :sunglasses: :smile:
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a schubart schrieb:
Tolkinchen schrieb am 20.2.19 19
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
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Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst
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Ich habe die Chance zur Unsterblichkeit leider verpasst
Ich meinte damit auch eher nur mich, ich habe hier schon einige Male von der Schwarmintelligenz partizipiert, konnte mich aber noch nicht so oft revanchieren. Bin erleichtert das mal nachgeholt zu haben. :blush:
Und die nächste Chance kommt bestimmt! :wink:
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Tolkinchen schrieb:
a schubart schrieb am 20.2.19 21:27:
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Ich meinte damit auch eher nur mich, ich habe hier schon einige Male von der Schwarmintelligenz partizipiert, konnte mich aber noch nicht so oft revanchieren. Bin erleichtert das mal nachgeholt zu haben. :blush:
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Tolkinchen schrieb:
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(8) Die rechnerischen und sonstigen Beanstandungen können beiderseits innerhalb von einem Jahr nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Bei Falschabrechnungen für nicht oder nicht vertragsgerecht erbrachte und abgerechnete Leistungen beginnt die Frist erst nach Kenntnis dieses Sachverhaltes der für den Regress zuständigen Organisationseinheit der Krankenkasse zu laufen. Die Geltendmachung des Anspruchs hemmt die Verjährung des Anspruchs aus Unerlaubter Handlung.
Bin zwar eine Logo, wollte aber auch mal nützlich sein. :wink:
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Ich gebe es zu, ich wollte meine (wahrscheinlich) einzige Chance auf Unsterblichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. :wink:
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