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München/Schwabing - ausschließlich 55 Min.-Takt

Wir (unser Physio Team hat bisher 6
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Wir behandeln ausschließlich im 55
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sehr angenehm ist. W...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zeiteinheit Massage BG Tarif

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Neues Thema
Zeiteinheit Massage BG Tarif
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ralf277
13.11.2017 09:56
Hallo,
kann mir jemand mitteilen, wie die Zeiteinheit bei der Massage im BG Tarif ist?
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Hallo, kann mir jemand mitteilen, wie die Zeiteinheit bei der Massage im BG Tarif ist?
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ralf277 schrieb:

Hallo,
kann mir jemand mitteilen, wie die Zeiteinheit bei der Massage im BG Tarif ist?

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Birgit88
13.11.2017 14:21
Zeitintervall 10 Minuten,
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
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Zeitintervall 10 Minuten, Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten
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Ingo Friedrich
13.11.2017 16:42
Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21:
Zeitintervall 10 Minuten,
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten


Korrekt wäre eine Leistungserbringung gemäß den Rahmenverträgen. Den Hinweis dazu findet man konkret auf der Rückseite der BG Verordnung bei den Fußnoten.
MfG
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• Nora Weber
[zitat]Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21: Zeitintervall 10 Minuten, Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten [/zitat] Korrekt wäre eine Leistungserbringung gemäß den Rahmenverträgen. Den Hinweis dazu findet man konkret auf der Rückseite der BG Verordnung bei den Fußnoten. MfG
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Ingo Friedrich schrieb:

Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21:
Zeitintervall 10 Minuten,
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten


Korrekt wäre eine Leistungserbringung gemäß den Rahmenverträgen. Den Hinweis dazu findet man konkret auf der Rückseite der BG Verordnung bei den Fußnoten.
MfG

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Lars van Ravenzwaaij
13.11.2017 19:18
Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21:
...
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten


Vielleicht erst einmal die Leistungsbeschreibung der DGUV lesen (findet man auf deren Website)? Schließlich ist das die Grundlage deiner Leistungsabgabe. :astonished: :unamused:
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[zitat]Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21: ... Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten [/zitat] Vielleicht erst einmal die Leistungsbeschreibung der DGUV lesen (findet man auf deren Website)? Schließlich ist das die Grundlage deiner Leistungsabgabe. :astonished: :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Birgit88 schrieb am 13.11.17 14:21:
...
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten


Vielleicht erst einmal die Leistungsbeschreibung der DGUV lesen (findet man auf deren Website)? Schließlich ist das die Grundlage deiner Leistungsabgabe. :astonished: :unamused:

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Nora Weber
13.11.2017 20:49
In der Leistungsbeschreibung ist für die Massage keine Konkretisierung zu finden. Hintergrund ist, dass im Leistungs- und Gebührenverzeichnis die einzelnen Behandlungen nach "A-Positionen" und "B-Positionen" unterschieden werden: für die "A-Positionen" gibt es eigene Leistungsbeschreibungen, für die "B-Positionen" - wie eben für die Massage - gelten die Gebühren und die Leistungsbeschreibungen des VdEK.
Im Gebührenverzeichnis findet man:
A = Besonders unfallversicherungsrelevant mit eigenen Leistungsbeschreibungen
B = Kann verordnet werden auf der Grundlage vdek-Vertrag und -Leistungsbeschreibungen


Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.


Gruß
Nora
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In der Leistungsbeschreibung ist für die Massage keine Konkretisierung zu finden. Hintergrund ist, dass im Leistungs- und Gebührenverzeichnis die einzelnen Behandlungen nach "A-Positionen" und "B-Positionen" unterschieden werden: für die "A-Positionen" gibt es eigene Leistungsbeschreibungen, für die "B-Positionen" - wie eben für die Massage - gelten die Gebühren und die Leistungsbeschreibungen des VdEK. Im Gebührenverzeichnis findet man: [zitat]A = Besonders unfallversicherungsrelevant mit eigenen Leistungsbeschreibungen B = Kann verordnet werden auf der Grundlage vdek-Vertrag und -Leistungsbeschreibungen[/zitat] Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1: [zitat]Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.[/zitat] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

In der Leistungsbeschreibung ist für die Massage keine Konkretisierung zu finden. Hintergrund ist, dass im Leistungs- und Gebührenverzeichnis die einzelnen Behandlungen nach "A-Positionen" und "B-Positionen" unterschieden werden: für die "A-Positionen" gibt es eigene Leistungsbeschreibungen, für die "B-Positionen" - wie eben für die Massage - gelten die Gebühren und die Leistungsbeschreibungen des VdEK.
Im Gebührenverzeichnis findet man:
A = Besonders unfallversicherungsrelevant mit eigenen Leistungsbeschreibungen
B = Kann verordnet werden auf der Grundlage vdek-Vertrag und -Leistungsbeschreibungen


Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.


Gruß
Nora

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Birgit88
14.11.2017 09:21
Nora Weber schrieb am 13.11.17 20:49:


Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.


Gruß
Nora


Wieder was gelernt.
Ich weiß warum bei uns keine Massage gemacht werden
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[zitat]Nora Weber schrieb am 13.11.17 20:49: Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1: [zitat]Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.[/zitat] Gruß Nora [/zitat] Wieder was gelernt. Ich weiß warum bei uns keine Massage gemacht werden
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Birgit88 schrieb:

Nora Weber schrieb am 13.11.17 20:49:


Zu finden ist außerdem im Rahmenvertrag unter Paragraph 4 Absatz 1:
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem als Anlage beigefügten "Leistungs- und Gebührenverzeichnis". Die Gebühren beziehen sich jeweils auf ein Zeitintervall (= 10 Minuten), soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine Gebühren aufgeführt sind ("B"-Positionen), gelten die Gebührensätze des VdAK.


Gruß
Nora


Wieder was gelernt.
Ich weiß warum bei uns keine Massage gemacht werden

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Birgit88 schrieb:

Zeitintervall 10 Minuten,
Bei KG steht Zeitintervall 2, heißt 2x10 Minuten
Bei Massage steht nix, also bleibt es bei 10 Minuten



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