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mir wurde eine HMV abgesetzt mit der Begründung "Die Diagnose fehlt. Die Verordnung wird einbehalten, da nachträgliche Ergänzungen nicht anerkannt werden"
Es handelt sich um die AOK Rheinland-Hamburg.
Die Zahnärztin hatte CD1a als Indikationsschlüssel und als Diagnose stand: "Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Gelenkblockierungen".
Die Verordnung war VOR dem 01.08.2022 ausgestellt (alter HMK).
Ist das rechtens? Gibt es Möglichkeiten der Heilung?
Aktuell habe ich noch eine weitere HMV von einem anderen Zahnarzt mit dem Indikationsschlüssel CD2d und als Diagnose steht "Gelenkfunktionsstörungen, Gelenkblockierungen, Bewegungsstörungen, Schmerzen/Bewegungseinschränkung durch Diskusschäden, Gelenkschäden, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen"
Könnte das auch Probleme bereiten?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Die Diagnose CD2 ist eigentlich nur nach Operationen möglich.
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Bernd Fischer schrieb:
Es muß da auf jeden Fall CMD stehen, sonst weiß man ja eigentlich nicht, um welches Gelenk es sich handelt.
Die Diagnose CD2 ist eigentlich nur nach Operationen möglich.
m.M.n. ist eine " Gelenkblockierung" oder eine "Bewegungsstörung" genauso eine Diagnose wie "Kreuzschmerz" oder "Muskelzerrung"
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Heuberger schrieb:
@Bernd Fischer warum? Durch die Diagnosegruppe CD1a weiß ich doch eindeutig , dass es sich um Craniomandibuläre Dysfunktion und somit um das Kiefergelenk handelt. Wozu sollte der Arzt dann noch zusätzlich "CMD" drauf schreiben müssen?
m.M.n. ist eine " Gelenkblockierung" oder eine "Bewegungsstörung" genauso eine Diagnose wie "Kreuzschmerz" oder "Muskelzerrung"
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger In deinem Fall wurde aber die LS lediglich voll ausgeschrieben. Somit ist nicht eindeutig erkennbar, dass es eine Diagnose sein soll. Bedenke, dass ein Sofa nicht über med. Sachkenntnis verfügt, sondern lediglich auf Einhaltung der Vorschriften prüft. Und dazu gehört nun al ein eindeutig erkennbare Diagnose. no_mouth
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Heuberger schrieb:
Guten Morgen,
mir wurde eine HMV abgesetzt mit der Begründung "Die Diagnose fehlt. Die Verordnung wird einbehalten, da nachträgliche Ergänzungen nicht anerkannt werden"
Es handelt sich um die AOK Rheinland-Hamburg.
Die Zahnärztin hatte CD1a als Indikationsschlüssel und als Diagnose stand: "Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Gelenkblockierungen".
Die Verordnung war VOR dem 01.08.2022 ausgestellt (alter HMK).
Ist das rechtens? Gibt es Möglichkeiten der Heilung?
Aktuell habe ich noch eine weitere HMV von einem anderen Zahnarzt mit dem Indikationsschlüssel CD2d und als Diagnose steht "Gelenkfunktionsstörungen, Gelenkblockierungen, Bewegungsstörungen, Schmerzen/Bewegungseinschränkung durch Diskusschäden, Gelenkschäden, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen"
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Es muss immer „CMD“ oder „Craniomandibulärer Syndrom“ stehen.
Übrigens: es m.M.n eine freche ABZOCKE von Kassen.
Diagnose steht: Gelenkblockierungen. Nur fehlt Lokalisation….
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Z. B. "Gelenkblockierung" reicht völlig aus. CMD muss NICHT.
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micha850 schrieb:
Das ist nicht richtig. Wir haben eine Menge an VO vom Zahnarzt.
Z. B. "Gelenkblockierung" reicht völlig aus. CMD muss NICHT.
Und die Diagnosegruppe CD gibt mir bei der zahnärztlichen HMV in dem Fall ja eine eindeutige Lokalisation. Noch viel genauer wie jede "Kreuzschmerz"- oder "WS-Syndrom" - Diagnose mit der Diagnosegruppe WSa.
Das genaue Segment (in dem Fall das Gelenk) wird da genauso wenig angegeben.
Natürlich stimmt, dass was Lars gesagt hat, dass die Leitsymptomatik ausgeschrieben wurde. Aber die Leitsymptomatik kann m.M.n. hier genauso als Diagnose dienen.
Werde definitiv einen Widerspruch schreiben.
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Heuberger schrieb:
sehe auch keinen Unterschied zwischen "Gelenkblockierung" als Diagnose oder "Gelenkschmerz" oder "Gelenkkrankheit" oder "Gelenksteife" die ja allesamt als ICD 10 gelistet sind.
Und die Diagnosegruppe CD gibt mir bei der zahnärztlichen HMV in dem Fall ja eine eindeutige Lokalisation. Noch viel genauer wie jede "Kreuzschmerz"- oder "WS-Syndrom" - Diagnose mit der Diagnosegruppe WSa.
Das genaue Segment (in dem Fall das Gelenk) wird da genauso wenig angegeben.
Natürlich stimmt, dass was Lars gesagt hat, dass die Leitsymptomatik ausgeschrieben wurde. Aber die Leitsymptomatik kann m.M.n. hier genauso als Diagnose dienen.
Werde definitiv einen Widerspruch schreiben.
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postri-77 schrieb:
Habe auch gehabt.
Es muss immer „CMD“ oder „Craniomandibulärer Syndrom“ stehen.
Übrigens: es m.M.n eine freche ABZOCKE von Kassen.
Diagnose steht: Gelenkblockierungen. Nur fehlt Lokalisation….
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Im Grunde haben die Kassen recht: Es handelt sich nicht wirklich um eine zahnärztliche Diagnose, sondern um die ausgeschriebene Leitsymptomatik des HMK. Das Problem ist nicht neu und wir akzeptieren solche VOen auch schon lange nicht mehr. Entweder eine vernünftige Diagnose (wobei CMD am Einfachsten ist) oder keine Behandlung.
was kann ich nun tun oder wie vorgehen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Heuberger schrieb am 27.02.2022 15:59 Uhr:was heißt "im Grunde"? 100 % rechtssicher ist das nicht oder? Die Kassen habe im Grunde, sprich: de jure recht. Ergo bist du mit deine Auffassung nicht im Recht und kannst nur auf Kulanz hoffen.
was kann ich nun tun oder wie vorgehen?
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Heuberger schrieb:
was heißt "im Grunde"? 100 % rechtssicher ist das nicht oder?
was kann ich nun tun oder wie vorgehen?
auf Diagnose CMD allein würde ich mich nicht verlassen. BKK hat mir eine HMV Diagnose CMD, Ind.schlüssel CD1 mit 6 x MT komplett abgezogen, weil eine ungültige Diagnosegruppe angegeben sei. Wahrscheinlich fehlt denen die "Gelenkfunktionsstörung".
Toll für die Kasse: Patient 6 x behandelt - Kosten gespart. Ich werde natürlich Widerspruch einlegen rechne aber nicht mit Bezahlung meiner Leistung.
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auf Diagnose CMD allein würde ich mich nicht verlassen. BKK hat mir eine HMV Diagnose CMD, Ind.schlüssel CD1 mit 6 x MT komplett abgezogen, weil eine ungültige Diagnosegruppe angegeben sei. Wahrscheinlich fehlt denen die "Gelenkfunktionsstörung".
Toll für die Kasse: Patient 6 x behandelt - Kosten gespart. Ich werde natürlich Widerspruch einlegen rechne aber nicht mit Bezahlung meiner Leistung.
DAS ist aber ein anderes Problem: CD1 ohne Buchstaben ist ungültig; CD1a wäre z.B. richtig. Du solltest VOen schon analog der HMK kontrollieren bevor du abrechnest.
Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgt sein. Die nachträglichen Korrekturen der Leitsymptomatik sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Triggerfrau schrieb am 28.02.2022 13:10 Uhr:Hallo Heuberger und Lars van Ravenzwaaj,
Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ohne erneute Zahnarztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.
Soweit in Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergänzung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden.
auf Diagnose CMD allein würde ich mich nicht verlassen. BKK hat mir eine HMV Diagnose CMD, Ind.schlüssel CD1 mit 6 x MT komplett abgezogen, weil eine ungültige Diagnosegruppe angegeben sei. Wahrscheinlich fehlt denen die "Gelenkfunktionsstörung".
Toll für die Kasse: Patient 6 x behandelt - Kosten gespart. Ich werde natürlich Widerspruch einlegen rechne aber nicht mit Bezahlung meiner Leistung.
DAS ist aber ein anderes Problem: CD1 ohne Buchstaben ist ungültig; CD1a wäre z.B. richtig. Du solltest VOen schon analog der HMK kontrollieren bevor du abrechnest.
Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgt sein. Die nachträglichen Korrekturen der Leitsymptomatik sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.
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Triggerfrau schrieb:
Danke für den Hinweis, jetzt verstehe ich die Absetzung und kann entsprechend korrigieren. Ich stand auf dem Schlauch!
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Triggerfrau schrieb:
Hallo Heuberger und Lars van Ravenzwaaj,
auf Diagnose CMD allein würde ich mich nicht verlassen. BKK hat mir eine HMV Diagnose CMD, Ind.schlüssel CD1 mit 6 x MT komplett abgezogen, weil eine ungültige Diagnosegruppe angegeben sei. Wahrscheinlich fehlt denen die "Gelenkfunktionsstörung".
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physiobogen schrieb:
Am besten finde ich die Diagnose Myopathropathie des Kiefergelenkes. Da gibt es keine Probleme.
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