Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
wie viel Kulanzzeit räumt ihr den Kassen ein bzgl. Bezahlung?
Speziell geht es um die AOK BaWü. Die Zahlung ist seit zwei Tagen überfällig (4 Wochen).
Was wäre der nächste Schritt?
Liebe Grüße
Yanev
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
Für die Fristbestimmung maßgebend ist einmal der Zeitpunkt des "vollständigen" Zugangs der Abrechnungsunterlagen bei der Kasse bzw ihrer Abrechnungsstelle sowie der Tag der Bankanweisung durch die Kasse. Wenn es dann mehr als 4 Wochen sind, tritt Verzug mit all seinen Folgewirkungen ein. Wegen zwei, drei Tagen wäre ich großzügig; unsere AOK (Bayern) ist es gelegentlich auch. Kleinlichkeit zahlt sich nicht aus.
Hast Du den Nachweis (Einschreiben), dass die Post sich nicht verzögert hat?
Ich persönlich halte es so: am ersten Tag drücke ich ein Auge zu, am zweiten beide, am dritten mache ich beide Augen wieder auf.
Die einzige Ausnahme, sprich sofortige Verzugszinsrechnung, mache ich bei Kassen, die selber eine harte Linie fahren.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
@Casus
Hast Du den Nachweis (Einschreiben), dass die Post sich nicht verzögert hat?
Ich persönlich halte es so: am ersten Tag drücke ich ein Auge zu, am zweiten beide, am dritten mache ich beide Augen wieder auf.
Die einzige Ausnahme, sprich sofortige Verzugszinsrechnung, mache ich bei Kassen, die selber eine harte Linie fahren.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
FlexiblesLeben schrieb:
@mosaik So mache ich es auch. Kann ja mal vorkommen, dass sich etwas verzögert, aber zu lange solltest du auch nicht warten... Liebe Grüße!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Casus schrieb:
Hi Leute,
wie viel Kulanzzeit räumt ihr den Kassen ein bzgl. Bezahlung?
Speziell geht es um die AOK BaWü. Die Zahlung ist seit zwei Tagen überfällig (4 Wochen).
Was wäre der nächste Schritt?
Liebe Grüße
Yanev
Gefällt mir
Für die Geltendmachung Deiner Ansprüche - neben der Vergütung Deiner Behandlung der Verzugszuschlag von 40 € auch die Zinsen seit Fälligkeit der Forderung, also ab der 4. Woche nach Zugang der Abrechnungsunterlagen - bedarf es keiner Mahnung. Der automatische Eintritt des Verzugs und die sich daraus ergebenden Folgerungen sind bereits gesetzlich geregelt. Evtl. empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
zahlungsunfähig? das kann ich mir kaum vorstellen. Was ist mit den Gehaltszahlungen an die Belegschaft, bekommen die auch kein oder nur verzögert ihr Geld. Und das Ganze wäre doch was für die für die BG zuständige Aufsichtsbehörde und auch für die Presse ein Thema. Allerdings, als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die BG nicht insolvenzfähig.
Für die Geltendmachung Deiner Ansprüche - neben der Vergütung Deiner Behandlung der Verzugszuschlag von 40 € auch die Zinsen seit Fälligkeit der Forderung, also ab der 4. Woche nach Zugang der Abrechnungsunterlagen - bedarf es keiner Mahnung. Der automatische Eintritt des Verzugs und die sich daraus ergebenden Folgerungen sind bereits gesetzlich geregelt. Evtl. empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
Die Mahnung ist angebracht; nach der Auskunft des Sachbearbeiters kannst du auch gleich das formelle Mahnverfahren einleiten. Gleichzeitig stellst du bitte eine schriftliche Frage an den Vorstand der betroffenen BG mit der Bitte um eine unverzügliche Antwort, wie in "ich erwarte Ihre Antwort mit Posteingang noch im März 2021".
Alternativ könnten die intern Gelder aus ihrer Marketingabteilung in die Vergütung der Leistungserbringer umleiten; es ist nur eine Frage des erzeugten Leidensdruckes ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Das bedeutet im Folgeschluss das du sofort(!) alle BG-Patienten austerminieren musst da du von der BGW mündlich über Zahlungsunfähigkeit informiert wurdest; jede Minute die du weiter mit der Behandlung der Angehörigen dieses Kostenträgers verbringst ist ... nett. Aber erwarte bitte keine Bezahlung für deine Mühen.
Die Mahnung ist angebracht; nach der Auskunft des Sachbearbeiters kannst du auch gleich das formelle Mahnverfahren einleiten. Gleichzeitig stellst du bitte eine schriftliche Frage an den Vorstand der betroffenen BG mit der Bitte um eine unverzügliche Antwort, wie in "ich erwarte Ihre Antwort mit Posteingang noch im März 2021".
Alternativ könnten die intern Gelder aus ihrer Marketingabteilung in die Vergütung der Leistungserbringer umleiten; es ist nur eine Frage des erzeugten Leidensdruckes ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Oh, und wenn die Antwort "wir sind nicht zahlungsunfähig, wir haben nur die Abteilung 'Rechnung bezahlen' von fünf Vollzeitkräften auf eine 75%-Kraft zusammengekürzt" (so geschehen bei der LKK): sofort das Verzugsverfahren einleiten, ansonsten gibt es keinen Grund, einen Zustand herzustellen in dem du vertragsgemäß bezahlt wirst. Du weißt ja was passiert wenn wir mal einen Tag über die Frist kommen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
jean1 schrieb:
herzlichen Dank für die Rückmeldungen - ich bin da viel zu entgegenkommend... Ich denke mir in der Pandemie müssen wir alle zusammen halten und wenn was schief läuft, es nicht gleich persönlich nehmen. Ich bin jedenfalls gespannt, wie die Rechnung der BG für die Mitglieder (wird ja alles umgelegt auf die neu zu zahlenden Beiträge) in der nächsten Periode ausfällt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
jean1 schrieb:
Meine Rechnung bei der BG (Gesundheit) ist seit 7 Wochen offen - ein Anruf beim Sachbearbeiter ergab, dass die Rechnung vorliegt - die BG aber momentan zahlungsunfähig sei - und deshalb alle Rechnungen zeitverzögert bezahlt. Ich frage mich jetzt, ab wann ich eine Mahnung per Einschreiben schicke (es geht um 600€). Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht?
Mein Profilbild bearbeiten