physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Tübingen

Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im
schönen Gesundheitszentrum auf dem
Campus Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).

Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitw...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zahlungsfrist KK

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Zahlungsfrist KK
Es gibt 13 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
17.02.2020 12:51
Hallo, habe meine erste Selbstabrechung gemacht und es hat scheinbar auch alles geklappt.

Nur zwei Krankenkassen bzw. ihre Abrechnungszentren lassen mich warten...

Barmer und KKH haben noch nicht gezahlt, obwohl die Unterlagen per Post am 31.01.2020 vorlagen.

Alles dokumentiert mit Einschreiben.

Bei telefonischer Nachfrage wurde mir nur gesagt, daß die Rechnungen noch in Bearbeitung seien.

Meine Frage jetzt zum Verzug.

Wenn am Freitag den 31.01.2020 die Unterlagen vorlagen, so müsste das späteste Zahlungsziel dann doch der

13.02.2020 sein?

Oder rechnet man das anders?
1

Gefällt mir

Hallo, habe meine erste Selbstabrechung gemacht und es hat scheinbar auch alles geklappt. Nur zwei Krankenkassen bzw. ihre Abrechnungszentren lassen mich warten... Barmer und KKH haben noch nicht gezahlt, obwohl die Unterlagen per Post am 31.01.2020 vorlagen. Alles dokumentiert mit Einschreiben. Bei telefonischer Nachfrage wurde mir nur gesagt, daß die Rechnungen noch in Bearbeitung seien. Meine Frage jetzt zum Verzug. Wenn am Freitag den 31.01.2020 die Unterlagen vorlagen, so müsste das späteste Zahlungsziel dann doch der 13.02.2020 sein? Oder rechnet man das anders?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, habe meine erste Selbstabrechung gemacht und es hat scheinbar auch alles geklappt.

Nur zwei Krankenkassen bzw. ihre Abrechnungszentren lassen mich warten...

Barmer und KKH haben noch nicht gezahlt, obwohl die Unterlagen per Post am 31.01.2020 vorlagen.

Alles dokumentiert mit Einschreiben.

Bei telefonischer Nachfrage wurde mir nur gesagt, daß die Rechnungen noch in Bearbeitung seien.

Meine Frage jetzt zum Verzug.

Wenn am Freitag den 31.01.2020 die Unterlagen vorlagen, so müsste das späteste Zahlungsziel dann doch der

13.02.2020 sein?

Oder rechnet man das anders?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. Stangner
17.02.2020 16:05
§ 12 Abs. 10 der Rahmenvereinbarung mit dem vdek regelt dazu die Modalitäten. Danach müßte bei vollständigem Eingang der Abrechnungsunterlagen am 31.01. spätestens am 14.02. die Zahlungsanweisung an die Bank gegangen sein. Auf Deinem Konto erscheint die Kohle dann in der Regel ein, zwei Tage später, an einem Wochenende kann es natürlich noch etwas länger dauern.

Walli :hushed:
1

Gefällt mir

§ 12 Abs. 10 der Rahmenvereinbarung mit dem vdek regelt dazu die Modalitäten. Danach müßte bei vollständigem Eingang der Abrechnungsunterlagen am 31.01. spätestens am 14.02. die Zahlungsanweisung an die Bank gegangen sein. Auf Deinem Konto erscheint die Kohle dann in der Regel ein, zwei Tage später, an einem Wochenende kann es natürlich noch etwas länger dauern. Walli :hushed:
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mosaik
17.02.2020 17:52
Das europäische Bankenrecht sagt, dass eine Überweisung einen Tag zu dauern hat.
Da am 14.2. (Freitag) die Anweisung zur Überweisung rausgegangen sein sollte, müsste das Geld am 17.2 (Montag) bei Dir auf dem Konto sein.

Die DDG macht allerdings ihre eigenen Regeln und man braucht einen langen Atem, um die Verzugspauschalen einzufordern ( seit über zwei Jahren wird ein Verfahren wegen Zahlungsverzug durch die Barmer verschleppt).

Viele Grüße
Monika
1

Gefällt mir

Das europäische Bankenrecht sagt, dass eine Überweisung einen Tag zu dauern hat. Da am 14.2. (Freitag) die Anweisung zur Überweisung rausgegangen sein sollte, müsste das Geld am 17.2 (Montag) bei Dir auf dem Konto sein. Die DDG macht allerdings ihre eigenen Regeln und man braucht einen langen Atem, um die Verzugspauschalen einzufordern ( seit über zwei Jahren wird ein Verfahren wegen Zahlungsverzug durch die Barmer verschleppt). Viele Grüße Monika
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mosaik schrieb:

Das europäische Bankenrecht sagt, dass eine Überweisung einen Tag zu dauern hat.
Da am 14.2. (Freitag) die Anweisung zur Überweisung rausgegangen sein sollte, müsste das Geld am 17.2 (Montag) bei Dir auf dem Konto sein.

Die DDG macht allerdings ihre eigenen Regeln und man braucht einen langen Atem, um die Verzugspauschalen einzufordern ( seit über zwei Jahren wird ein Verfahren wegen Zahlungsverzug durch die Barmer verschleppt).

Viele Grüße
Monika

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
17.02.2020 18:20
mosaik schrieb am 17.2.20 17:52:
Das europäische Bankenrecht sagt, dass eine Überweisung einen Tag zu dauern hat.
Da am 14.2. (Freitag) die Anweisung zur Überweisung rausgegangen sein sollte, müsste das Geld am 17.2 (Montag) bei Dir auf dem Konto sein.

Die DDG macht allerdings ihre eigenen Regeln und man braucht einen langen Atem, um die Verzugspauschalen einzufordern ( seit über zwei Jahren wird ein Verfahren wegen Zahlungsverzug durch die Barmer verschleppt).

Viele Grüße
Monika


Das beste an den verschleppten Verfahren sind die Zinsen, die man so nur sporadisch auf dem freien Markt erhält ;)
1

Gefällt mir

[zitat]mosaik schrieb am 17.2.20 17:52: Das europäische Bankenrecht sagt, dass eine Überweisung einen Tag zu dauern hat. Da am 14.2. (Freitag) die Anweisung zur Überweisung rausgegangen sein sollte, müsste das Geld am 17.2 (Montag) bei Dir auf dem Konto sein. Die DDG macht allerdings ihre eigenen Regeln und man braucht einen langen Atem, um die Verzugspauschalen einzufordern ( seit über zwei Jahren wird ein Verfahren wegen Zahlungsverzug durch die Barmer verschleppt). Viele Grüße Monika [/zitat] Das beste an den verschleppten Verfahren sind die Zinsen, die man so nur sporadisch auf dem freien Markt erhält ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

mosaik schrieb am 17.2.20 17:52:
Das europäische Bankenrecht sagt, dass eine Überweisung einen Tag zu dauern hat.
Da am 14.2. (Freitag) die Anweisung zur Überweisung rausgegangen sein sollte, müsste das Geld am 17.2 (Montag) bei Dir auf dem Konto sein.

Die DDG macht allerdings ihre eigenen Regeln und man braucht einen langen Atem, um die Verzugspauschalen einzufordern ( seit über zwei Jahren wird ein Verfahren wegen Zahlungsverzug durch die Barmer verschleppt).

Viele Grüße
Monika


Das beste an den verschleppten Verfahren sind die Zinsen, die man so nur sporadisch auf dem freien Markt erhält ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
17.02.2020 20:01
Die KKH / AZ Emmendingen hat mir immerhin bestätigt, daß das Geld am 17.02 angewiesen worden sei.
Die DDG hat die Rechnung am 17.02 noch nicht mal abschließend bearbeitet............
Das bestätigt ja deine Erfahrung. Habe den Herrn am Telefon auch gleich auf Zahlungsfristen hingewiesen und ihm auch
ein Schreiben mit Verzugszinsen und Verzugspauschale angekündigt.
Ich habe einen langen Atem und wenn ich mir das gleich beim ersten Mal gefallen lasse, werden die das ja immer wieder
probieren.
Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............
1

Gefällt mir

Die KKH / AZ Emmendingen hat mir immerhin bestätigt, daß das Geld am 17.02 angewiesen worden sei. Die DDG hat die Rechnung am 17.02 noch nicht mal abschließend bearbeitet............ Das bestätigt ja deine Erfahrung. Habe den Herrn am Telefon auch gleich auf Zahlungsfristen hingewiesen und ihm auch ein Schreiben mit Verzugszinsen und Verzugspauschale angekündigt. Ich habe einen langen Atem und wenn ich mir das gleich beim ersten Mal gefallen lasse, werden die das ja immer wieder probieren. Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Die KKH / AZ Emmendingen hat mir immerhin bestätigt, daß das Geld am 17.02 angewiesen worden sei.
Die DDG hat die Rechnung am 17.02 noch nicht mal abschließend bearbeitet............
Das bestätigt ja deine Erfahrung. Habe den Herrn am Telefon auch gleich auf Zahlungsfristen hingewiesen und ihm auch
ein Schreiben mit Verzugszinsen und Verzugspauschale angekündigt.
Ich habe einen langen Atem und wenn ich mir das gleich beim ersten Mal gefallen lasse, werden die das ja immer wieder
probieren.
Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mbone
17.02.2020 21:06
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01:

Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............


Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel.
1

Gefällt mir

[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01: Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............ [/zitat] Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mbone schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01:

Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............


Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. Stangner
17.02.2020 21:17
mbone schrieb am 17.2.20 21:06:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01:

Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............


Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel.


Das ist im Gegensatz zu den "Ersatzkassen" nicht bundeseinheitlich so geregelt; wir Bayern z. B. haben die 28 Tage, in manchen anderen Bundesländern gelten für die RVO-Kassen auch andere Zahlungsfristen.

Walli :hushed:
1

Gefällt mir

[zitat]mbone schrieb am 17.2.20 21:06: [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01: Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............ [/zitat] Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel. [/zitat] Das ist im Gegensatz zu den "Ersatzkassen" nicht bundeseinheitlich so geregelt; wir Bayern z. B. haben die 28 Tage, in manchen anderen Bundesländern gelten für die RVO-Kassen auch andere Zahlungsfristen. Walli :hushed:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



W. Stangner schrieb:

mbone schrieb am 17.2.20 21:06:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01:

Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............


Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel.


Das ist im Gegensatz zu den "Ersatzkassen" nicht bundeseinheitlich so geregelt; wir Bayern z. B. haben die 28 Tage, in manchen anderen Bundesländern gelten für die RVO-Kassen auch andere Zahlungsfristen.

Walli :hushed:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mosaik
17.02.2020 22:01
Bevor Du direkt Verzug anmeldest, schau bitte, an welchem Tag die Wertstellung auf Deinem Konto erfolgt ist.

Viele Grüße
Monika
1

Gefällt mir

• die neue
Bevor Du direkt Verzug anmeldest, schau bitte, an welchem Tag die Wertstellung auf Deinem Konto erfolgt ist. Viele Grüße Monika
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mosaik schrieb:

Bevor Du direkt Verzug anmeldest, schau bitte, an welchem Tag die Wertstellung auf Deinem Konto erfolgt ist.

Viele Grüße
Monika

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
17.02.2020 22:41
mbone schrieb am 17.2.20 21:06:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01:

Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............


Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel.


Auch eine IKK und eine BKK hat innerhalb der 14 Tage gezahlt. Die AOK ist NordOst.
Ja, hat mich auch gewundert, hätte gedacht das die RVOs eine längere Zahlungsfrist haben.
1

Gefällt mir

[zitat]mbone schrieb am 17.2.20 21:06: [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01: Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............ [/zitat] Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel. [/zitat] Auch eine IKK und eine BKK hat innerhalb der 14 Tage gezahlt. Die AOK ist NordOst. Ja, hat mich auch gewundert, hätte gedacht das die RVOs eine längere Zahlungsfrist haben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

mbone schrieb am 17.2.20 21:06:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.2.20 20:01:

Und wer hat bereits am 12.02 gezahlt...... Die AOK............


Das wundert mich dann aber doch. Die AOK hat 28 Tage Zahlungsziel.


Auch eine IKK und eine BKK hat innerhalb der 14 Tage gezahlt. Die AOK ist NordOst.
Ja, hat mich auch gewundert, hätte gedacht das die RVOs eine längere Zahlungsfrist haben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
17.02.2020 22:42
mosaik schrieb am 17.2.20 22:01:
Bevor Du direkt Verzug anmeldest, schau bitte, an welchem Tag die Wertstellung auf Deinem Konto erfolgt ist.

Viele Grüße
Monika


Ja, natürlich mache ich das.
1

Gefällt mir

[zitat]mosaik schrieb am 17.2.20 22:01: Bevor Du direkt Verzug anmeldest, schau bitte, an welchem Tag die Wertstellung auf Deinem Konto erfolgt ist. Viele Grüße Monika [/zitat] Ja, natürlich mache ich das.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

mosaik schrieb am 17.2.20 22:01:
Bevor Du direkt Verzug anmeldest, schau bitte, an welchem Tag die Wertstellung auf Deinem Konto erfolgt ist.

Viele Grüße
Monika


Ja, natürlich mache ich das.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

W. Stangner schrieb:

§ 12 Abs. 10 der Rahmenvereinbarung mit dem vdek regelt dazu die Modalitäten. Danach müßte bei vollständigem Eingang der Abrechnungsunterlagen am 31.01. spätestens am 14.02. die Zahlungsanweisung an die Bank gegangen sein. Auf Deinem Konto erscheint die Kohle dann in der Regel ein, zwei Tage später, an einem Wochenende kann es natürlich noch etwas länger dauern.

Walli :hushed:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
18.02.2020 17:24
@ AT

Einschreiben heist schon mal nicht, dass es am nächsten Tag beim Empfänger ist, Es gibt keine Zustellgarantie, kannste auf der Homepage der Post nachlesen.
Dann war der 31.01. ein Freitag, also da kommt es an. Dann werden die Rezepte eingescannt, erst dann hat der Sachbearbeiter sie auf seinem PC. Gehe mal davon aus es wird dann der Montag sein - also der 3.2. . Anweisung auf dein Konto wird dann der 17.2 sein. Plus 1-2 Tage Banklaufzeit - also 18.-19.02 sollte Dein Geld auf dem Konto sein.

Zahlungsfrist beginnt wenn Papierdaten und elektronische Daten zusammen beim Sachbearbeiter vorliegen, so steht es im RV.

Wegen einem Tag wirst du auf Granit beißen. Außerdem richte die Beschwerden immer direkt an den Vorstandsvorsitzenden einer Kasse, nicht mit einem Sachbearbeiter der Kasse oder der Abrechnungsstelle reden. Ds hat keinen Erfolg.
Seit ich alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandsvorsitzenden schicke, geht es sehr schnell mit der Zahlung.
1

Gefällt mir

@ AT Einschreiben heist schon mal nicht, dass es am nächsten Tag beim Empfänger ist, Es gibt keine Zustellgarantie, kannste auf der Homepage der Post nachlesen. Dann war der 31.01. ein Freitag, also da kommt es an. Dann werden die Rezepte eingescannt, erst dann hat der Sachbearbeiter sie auf seinem PC. Gehe mal davon aus es wird dann der Montag sein - also der 3.2. . Anweisung auf dein Konto wird dann der 17.2 sein. Plus 1-2 Tage Banklaufzeit - also 18.-19.02 sollte Dein Geld auf dem Konto sein. Zahlungsfrist beginnt wenn Papierdaten und elektronische Daten zusammen beim Sachbearbeiter vorliegen, so steht es im RV. Wegen einem Tag wirst du auf Granit beißen. Außerdem richte die Beschwerden immer direkt an den Vorstandsvorsitzenden einer Kasse, nicht mit einem Sachbearbeiter der Kasse oder der Abrechnungsstelle reden. Ds hat keinen Erfolg. Seit ich alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandsvorsitzenden schicke, geht es sehr schnell mit der Zahlung.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
18.02.2020 20:24
idefix- schrieb am 18.2.20 17:24:
@ AT

Einschreiben heist schon mal nicht, dass es am nächsten Tag beim Empfänger ist, Es gibt keine Zustellgarantie, kannste auf der Homepage der Post nachlesen.
Dann war der 31.01. ein Freitag, also da kommt es an. Dann werden die Rezepte eingescannt, erst dann hat der Sachbearbeiter sie auf seinem PC. Gehe mal davon aus es wird dann der Montag sein - also der 3.2. . Anweisung auf dein Konto wird dann der 17.2 sein. Plus 1-2 Tage Banklaufzeit - also 18.-19.02 sollte Dein Geld auf dem Konto sein.

Zahlungsfrist beginnt wenn Papierdaten und elektronische Daten zusammen beim Sachbearbeiter vorliegen, so steht es im RV.


Einschreiben heißt, das man elektronisch nachverfolgen kann wann das Einschreiben ausgeliefert worden ist.
Die betreffenden Einschreiben sind von der Post am 31.01.2020 zugestellt worden Und nur der Tag ist entscheidend.
Wenn das Abrechnungszentrum einen Tag oder mehr braucht um die Post an den Sachbearbeiter zu bringen, ist das sicher nicht das Problem des Versenders.
Deiner Logik folgend, könnte sich das AZ auch eine Woche Zeit lassen um die Post an den Sachbearbeiter zu bringen.
In Deutschland darf eine Überweisung seit geraumer Zeit nur noch höchstens einen Tag unterwegs sein.
Wenn das Geld am 19.02 auf meinem Konto wäre, so hat die Überweisung am 18.02 stattgefunden.
Das sind 5 Tage zu spät, ganz einfach. Und das ist mir eindeutig zu lang.
Das mit Tausenden von Kunden und Millionenbeträgen die zu spät ausgezahlt werden.
Erklär mir mal, warum 6 von 8 AZ das Geld korrekt angewiesen haben, und zwei das nicht hinbekommen.
Und bei allen kam die Post am 31.01 an................
1

Gefällt mir

[zitat]idefix- schrieb am 18.2.20 17:24: @ AT Einschreiben heist schon mal nicht, dass es am nächsten Tag beim Empfänger ist, Es gibt keine Zustellgarantie, kannste auf der Homepage der Post nachlesen. Dann war der 31.01. ein Freitag, also da kommt es an. Dann werden die Rezepte eingescannt, erst dann hat der Sachbearbeiter sie auf seinem PC. Gehe mal davon aus es wird dann der Montag sein - also der 3.2. . Anweisung auf dein Konto wird dann der 17.2 sein. Plus 1-2 Tage Banklaufzeit - also 18.-19.02 sollte Dein Geld auf dem Konto sein. Zahlungsfrist beginnt wenn Papierdaten und elektronische Daten zusammen beim Sachbearbeiter vorliegen, so steht es im RV.[/zitat] Einschreiben heißt, das man elektronisch nachverfolgen kann wann das Einschreiben ausgeliefert worden ist. Die betreffenden Einschreiben sind von der Post am 31.01.2020 zugestellt worden Und nur der Tag ist entscheidend. Wenn das Abrechnungszentrum einen Tag oder mehr braucht um die Post an den Sachbearbeiter zu bringen, ist das sicher nicht das Problem des Versenders. Deiner Logik folgend, könnte sich das AZ auch eine Woche Zeit lassen um die Post an den Sachbearbeiter zu bringen. In Deutschland darf eine Überweisung seit geraumer Zeit nur noch höchstens einen Tag unterwegs sein. Wenn das Geld am 19.02 auf meinem Konto wäre, so hat die Überweisung am 18.02 stattgefunden. Das sind 5 Tage zu spät, ganz einfach. Und das ist mir eindeutig zu lang. Das mit Tausenden von Kunden und Millionenbeträgen die zu spät ausgezahlt werden. Erklär mir mal, warum 6 von 8 AZ das Geld korrekt angewiesen haben, und zwei das nicht hinbekommen. Und bei allen kam die Post am 31.01 an................
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

idefix- schrieb am 18.2.20 17:24:
@ AT

Einschreiben heist schon mal nicht, dass es am nächsten Tag beim Empfänger ist, Es gibt keine Zustellgarantie, kannste auf der Homepage der Post nachlesen.
Dann war der 31.01. ein Freitag, also da kommt es an. Dann werden die Rezepte eingescannt, erst dann hat der Sachbearbeiter sie auf seinem PC. Gehe mal davon aus es wird dann der Montag sein - also der 3.2. . Anweisung auf dein Konto wird dann der 17.2 sein. Plus 1-2 Tage Banklaufzeit - also 18.-19.02 sollte Dein Geld auf dem Konto sein.

Zahlungsfrist beginnt wenn Papierdaten und elektronische Daten zusammen beim Sachbearbeiter vorliegen, so steht es im RV.


Einschreiben heißt, das man elektronisch nachverfolgen kann wann das Einschreiben ausgeliefert worden ist.
Die betreffenden Einschreiben sind von der Post am 31.01.2020 zugestellt worden Und nur der Tag ist entscheidend.
Wenn das Abrechnungszentrum einen Tag oder mehr braucht um die Post an den Sachbearbeiter zu bringen, ist das sicher nicht das Problem des Versenders.
Deiner Logik folgend, könnte sich das AZ auch eine Woche Zeit lassen um die Post an den Sachbearbeiter zu bringen.
In Deutschland darf eine Überweisung seit geraumer Zeit nur noch höchstens einen Tag unterwegs sein.
Wenn das Geld am 19.02 auf meinem Konto wäre, so hat die Überweisung am 18.02 stattgefunden.
Das sind 5 Tage zu spät, ganz einfach. Und das ist mir eindeutig zu lang.
Das mit Tausenden von Kunden und Millionenbeträgen die zu spät ausgezahlt werden.
Erklär mir mal, warum 6 von 8 AZ das Geld korrekt angewiesen haben, und zwei das nicht hinbekommen.
Und bei allen kam die Post am 31.01 an................

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mosaik
18.02.2020 21:14
Hallo Idefix,

da muss ich Dir widersprechen. Ausschlaggebend ist nicht, wann der Sachbearbeiter die Post auf dem Schreibtisch hat (was passiert bei Krankheit oder Urlaub?), sondern wann die Post mitgeteilt hat, dass der Brief ausgeliefert worden ist. Zu diesem Zeitpunkt sollte die DFÜ erfolgt sein.


Zitat Rahmenvertrag VdEK:
Die Bezahlung der Rechnungen bei elektronischer Datenübermittlung bzw. bei Übermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt in-nerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterla-gen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterla-gen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde.

Zur Zeit reden sich einige Krankenkassen damit raus, dass der Auftrag zur Überweisung fristgerecht erfüllt wurde. Da ich keinen Einfluss darauf habe, wann das Geldinstitut zu arbeiten anfängt, ist die Kasse nach wie vor mein Schuldner und muss sich im Innenverhältnis an der Bank schadlos halten, was mich aber nichts angeht. Die Kasse kann den Wertstellungstermin mit definieren.


Viele Grüße
Monika
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Hallo Idefix, da muss ich Dir widersprechen. Ausschlaggebend ist nicht, wann der Sachbearbeiter die Post auf dem Schreibtisch hat (was passiert bei Krankheit oder Urlaub?), sondern wann die Post mitgeteilt hat, dass der Brief ausgeliefert worden ist. Zu diesem Zeitpunkt sollte die DFÜ erfolgt sein. Zitat Rahmenvertrag VdEK: Die Bezahlung der Rechnungen bei elektronischer Datenübermittlung bzw. bei Übermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt in-nerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterla-gen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterla-gen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde. Zur Zeit reden sich einige Krankenkassen damit raus, dass der Auftrag zur Überweisung fristgerecht erfüllt wurde. Da ich keinen Einfluss darauf habe, wann das Geldinstitut zu arbeiten anfängt, ist die Kasse nach wie vor mein Schuldner und muss sich im Innenverhältnis an der Bank schadlos halten, was mich aber nichts angeht. Die Kasse kann den Wertstellungstermin mit definieren. Viele Grüße Monika
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mosaik schrieb:

Hallo Idefix,

da muss ich Dir widersprechen. Ausschlaggebend ist nicht, wann der Sachbearbeiter die Post auf dem Schreibtisch hat (was passiert bei Krankheit oder Urlaub?), sondern wann die Post mitgeteilt hat, dass der Brief ausgeliefert worden ist. Zu diesem Zeitpunkt sollte die DFÜ erfolgt sein.


Zitat Rahmenvertrag VdEK:
Die Bezahlung der Rechnungen bei elektronischer Datenübermittlung bzw. bei Übermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgt in-nerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterla-gen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterla-gen) bei den von den Ersatzkassen benannten Stellen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde.

Zur Zeit reden sich einige Krankenkassen damit raus, dass der Auftrag zur Überweisung fristgerecht erfüllt wurde. Da ich keinen Einfluss darauf habe, wann das Geldinstitut zu arbeiten anfängt, ist die Kasse nach wie vor mein Schuldner und muss sich im Innenverhältnis an der Bank schadlos halten, was mich aber nichts angeht. Die Kasse kann den Wertstellungstermin mit definieren.


Viele Grüße
Monika

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

idefix- schrieb:

@ AT

Einschreiben heist schon mal nicht, dass es am nächsten Tag beim Empfänger ist, Es gibt keine Zustellgarantie, kannste auf der Homepage der Post nachlesen.
Dann war der 31.01. ein Freitag, also da kommt es an. Dann werden die Rezepte eingescannt, erst dann hat der Sachbearbeiter sie auf seinem PC. Gehe mal davon aus es wird dann der Montag sein - also der 3.2. . Anweisung auf dein Konto wird dann der 17.2 sein. Plus 1-2 Tage Banklaufzeit - also 18.-19.02 sollte Dein Geld auf dem Konto sein.

Zahlungsfrist beginnt wenn Papierdaten und elektronische Daten zusammen beim Sachbearbeiter vorliegen, so steht es im RV.

Wegen einem Tag wirst du auf Granit beißen. Außerdem richte die Beschwerden immer direkt an den Vorstandsvorsitzenden einer Kasse, nicht mit einem Sachbearbeiter der Kasse oder der Abrechnungsstelle reden. Ds hat keinen Erfolg.
Seit ich alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandsvorsitzenden schicke, geht es sehr schnell mit der Zahlung.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zahlungsfrist KK

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns