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ali
27.07.2017 16:00
Hurraaaahhhhhhh !

Das 1. korrekt ausgestellte ZA Rez bekommen........

allerdings haben wie die Praxis auch vorher gebrieft.....

:sunglasses:
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Hurraaaahhhhhhh ! Das 1. korrekt ausgestellte ZA Rez bekommen........ allerdings haben wie die Praxis auch vorher gebrieft..... :sunglasses:
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ali schrieb:

Hurraaaahhhhhhh !

Das 1. korrekt ausgestellte ZA Rez bekommen........

allerdings haben wie die Praxis auch vorher gebrieft.....

:sunglasses:

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a schubart
27.07.2017 18:54
:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?
1

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:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose 10mal mt 10 mal kg mit heiße rolle .. Das geht doch nicht oder ?
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ali
27.07.2017 19:56
nö.....guggst Du ZA HMK.....in der Regel auch nur 6x und nur ein VRHM,
naja von MLD mal abgesehen, wobei zeit /vergütung und Ziel:

erlernen eines Eigenübungsprogramm schon "witzig" ist....

:confused:
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• a schubart
nö.....guggst Du ZA HMK.....in der Regel auch nur 6x und nur ein VRHM, naja von MLD mal abgesehen, wobei zeit /vergütung und Ziel: erlernen eines Eigenübungsprogramm schon "witzig" ist.... :confused:
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ali schrieb:

nö.....guggst Du ZA HMK.....in der Regel auch nur 6x und nur ein VRHM,
naja von MLD mal abgesehen, wobei zeit /vergütung und Ziel:

erlernen eines Eigenübungsprogramm schon "witzig" ist....

:confused:

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a schubart
27.07.2017 20:08
:sunglasses:Verkauft man ihnen für die eigenbehandlung noch
Gummihandschuhe . ( Scherz)
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:sunglasses:Verkauft man ihnen für die eigenbehandlung noch Gummihandschuhe . ( Scherz)
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a schubart schrieb:

:sunglasses:Verkauft man ihnen für die eigenbehandlung noch
Gummihandschuhe . ( Scherz)

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stefan 302
28.07.2017 14:55
a schubart schrieb am 27.7.17 18:54:
:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?




Doch könnte gehen
Wenn Indikationsgruppe CD2 wäre und bei einem Rezept die Leitsymptomatik z.B. a) wäre mit KG und heiße Rolle
und beim anderen Rezept auch CD2 wäre, die Leitsymptomatik aber d) wäre mit MT.

In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen

Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....
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[zitat]a schubart schrieb am 27.7.17 18:54: :sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose 10mal mt 10 mal kg mit heiße rolle .. Das geht doch nicht oder ? [/zitat] Doch könnte gehen Wenn Indikationsgruppe CD2 wäre und bei einem Rezept die Leitsymptomatik z.B. [b]a)[/b] wäre mit KG und heiße Rolle und beim anderen Rezept auch CD2 wäre, die Leitsymptomatik aber [b]d)[/b] wäre mit MT. In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf. Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet. Somit....
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stefan 302 schrieb:

a schubart schrieb am 27.7.17 18:54:
:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?




Doch könnte gehen
Wenn Indikationsgruppe CD2 wäre und bei einem Rezept die Leitsymptomatik z.B. a) wäre mit KG und heiße Rolle
und beim anderen Rezept auch CD2 wäre, die Leitsymptomatik aber d) wäre mit MT.

In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen

Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....

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ali
28.07.2017 16:07
stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55



Doch könnte gehen

In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen

Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....


O.Keeeeeeey.....warten wir mal ab...
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[zitat]stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55 Doch könnte gehen In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf. Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet. Somit.... [/zitat] O.Keeeeeeey.....warten wir mal ab...
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ali schrieb:

stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55



Doch könnte gehen

In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen

Eine Anfrage an den GKV Spitzenverband -das war eine Frage von vielen- wurde bisher noch nicht beantwortet.
Somit....


O.Keeeeeeey.....warten wir mal ab...

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ali
02.08.2017 07:57
stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55:
a schubart schrieb am 27.7.17 18:54:


Doch könnte gehen.....

In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen

.

??? Formulierung §6 Nr (3) entspricht doch exaxt den "normalen" HMR:

Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl
zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges ZA angegebenen
Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je
Diagnosengruppe nicht überschritten wird. Treten im zeitlichen Zusammenhang
mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen
auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate
Verordnungsvordrucke auszustellen sind. Heilmittelverordnungen außerhalb des
Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig.
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[zitat]stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55: [zitat]a schubart schrieb am 27.7.17 18:54: Doch könnte gehen..... In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf. Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen . [/zitat] ??? Formulierung §6 Nr (3) entspricht doch exaxt den "normalen" HMR: Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges ZA angegebenen Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je Diagnosengruppe nicht überschritten wird. Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate Verordnungsvordrucke auszustellen sind. Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig.
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ali schrieb:

stefan 302 schrieb am 28.7.17 14:55:
a schubart schrieb am 27.7.17 18:54:


Doch könnte gehen.....

In den HMRZÄ und dem HMKZÄ steht nicht drin, dass es keine Parallelbehandlung geben darf.
Siehe §6 Nr (3) HeilM-RL-ZÄ-Erster Teil sowie unter (6) ...hatte ich vergessen

.

??? Formulierung §6 Nr (3) entspricht doch exaxt den "normalen" HMR:

Eine Heilmittelverordnung im Regelfall liegt dann vor, wenn die Auswahl
zwischen den im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkataloges ZA angegebenen
Heilmitteln getroffen wird und die dort festgelegten Verordnungsmengen je
Diagnosengruppe nicht überschritten wird. Treten im zeitlichen Zusammenhang
mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosengruppen
auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen für die jeweils separate
Verordnungsvordrucke auszustellen sind. Heilmittelverordnungen außerhalb des
Regelfalls sind bis auf die in der Richtlinie genannten Ausnahmen nicht zulässig.

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a schubart schrieb:

:sunglasses: wow wir noch nicht . Heute kam jemand mit 2 rezepten gleiche diagnose
10mal mt
10 mal kg mit heiße rolle ..
Das geht doch nicht oder ?

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-else-
29.07.2017 19:17
Ich habe irgendwo gelesen, dass man nicht von CD1 auf CD2 wechseln darf. Stimmt das?

LG
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• Lars van Ravenzwaaij
Ich habe irgendwo gelesen, dass man nicht von CD1 auf CD2 wechseln darf. Stimmt das? LG
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Lars van Ravenzwaaij
29.07.2017 19:25
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

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-else- schrieb:

Ich habe irgendwo gelesen, dass man nicht von CD1 auf CD2 wechseln darf. Stimmt das?

LG

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stefan 302
31.07.2017 20:43
Nebenbei, das Thema passt ja...
Der VdaK macht keine Sondergenehmigung für die Verlängerung des alten Rezeptes der ZÄ.
Also VdaK stellt sich quer, ab 01.7.2017 wird nur das neue Formular anerkannt, als einzigste Kasse!

Auch die Preisvereinbarungsrunde wurde mit den neuen Vorschlägen der SHV abgelehnt, definitiv...


Heute kam ein Patient mit einem ZA Rezept (altes Formular) zu uns und wollte Termine.
Die Kasse war DAK :smile:
Haben wir nicht annehmen dürfen/können und somit wollen.
Haben es dem Patienten genau erklärt, dass die VdaK in seinem Falle die DAK als einzigste Kasse darauf besteht.

Patient sollte dann 30 KM zur Zahnklinik fahren um das Rezept zu tauschen...
Das wollte er nicht, die DAK Niederlassung war nur ein paar Meter entfernt...

Result: :smile:
Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt, wird auf seine Angestellten einwirken, da er rund 20 Angestellte hat....

Aufgrund seiner Aura und seiner psychischen Verfassung ist es absolut ihm abzunehmen, dass er es tut.
Da hat sich der VdaK einen Bärendienst erwiesen. :smile: :smile:
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• MikeL
Nebenbei, das Thema passt ja... Der VdaK macht keine Sondergenehmigung für die Verlängerung des alten Rezeptes der ZÄ. Also VdaK stellt sich quer, ab 01.7.2017 wird nur das neue Formular anerkannt, als einzigste Kasse! Auch die Preisvereinbarungsrunde wurde mit den neuen Vorschlägen der SHV abgelehnt, definitiv... Heute kam ein Patient mit einem ZA Rezept (altes Formular) zu uns und wollte Termine. Die Kasse war DAK :smile: Haben wir nicht annehmen dürfen/können und somit wollen. Haben es dem Patienten genau erklärt, dass die VdaK in seinem Falle die DAK als einzigste Kasse darauf besteht. Patient sollte dann 30 KM zur Zahnklinik fahren um das Rezept zu tauschen... Das wollte er nicht, die DAK Niederlassung war nur ein paar Meter entfernt... Result: :smile: Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt, wird auf seine Angestellten einwirken, da er rund 20 Angestellte hat.... Aufgrund seiner Aura und seiner psychischen Verfassung ist es absolut ihm abzunehmen, dass er es tut. Da hat sich der VdaK einen Bärendienst erwiesen. :smile: :smile:
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ali
31.07.2017 21:23
stefan 302 schrieb am 31.7.17 20:43:

Result: :smile:
Mitgliedschaft bei DAK gekündigt


Ich weiß auch nicht was dem VDEK los ist, die scheinen mit der DAK ein echtes Problem zu haben.
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[zitat]stefan 302 schrieb am 31.7.17 20:43: Result: :smile: Mitgliedschaft bei DAK gekündigt [/zitat] Ich weiß auch nicht was dem VDEK los ist, die scheinen mit der DAK ein echtes Problem zu haben.
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ali schrieb:

stefan 302 schrieb am 31.7.17 20:43:

Result: :smile:
Mitgliedschaft bei DAK gekündigt


Ich weiß auch nicht was dem VDEK los ist, die scheinen mit der DAK ein echtes Problem zu haben.

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PTP
01.08.2017 10:59
Bestimmt nur ein "Ausnahme-Patient" aber trotzdem TOLL :thumbsdown:
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Bestimmt nur ein "Ausnahme-Patient" aber trotzdem TOLL :thumbsdown:
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PTP schrieb:

Bestimmt nur ein "Ausnahme-Patient" aber trotzdem TOLL :thumbsdown:

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MikeL
04.08.2017 23:41
Über solche Patienten kann man sich nur freuen. Bei uns in Hessen sind es aber zu 99,9% AOK-Versicherte, die im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen mit ihrer Kasse Streß haben.
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Über solche Patienten kann man sich nur freuen. Bei uns in Hessen sind es aber zu 99,9% AOK-Versicherte, die im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen mit ihrer Kasse Streß haben.
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MikeL schrieb:

Über solche Patienten kann man sich nur freuen. Bei uns in Hessen sind es aber zu 99,9% AOK-Versicherte, die im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen mit ihrer Kasse Streß haben.

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stefan 302
05.08.2017 08:51
Hallo MikeL

passt jetzt nicht gerade zum Thema, aber da du in Hessen bist hätte ich eine Frage an dich bezüglich Beihilfeberechtigte, betrifft ja dann auch PP welche beihilfeberechtigt sind auf einem Rezept vom ZA mit MT:

Wie wird es bei euch gehandhabt bei Beihilfeempfänger, wenn z.B. MT verordnet wurde. In den hessischen Beihilfevorschriften: Link Seite 19 analog Seite 24 unter 6), wird eine Weiterbildung vorgeschrieben....

Klar ist, dass wir keine Vertragspartner sind, jedoch könnte durch die Beihilfeverordnung die Beihilfe einen Nachweis dieser Weiterbildung vom Vertragspartner, dem Patienten nachfordern.
Ich frage deshalb, weil wir einen PP mit Beihilfeberechtigung gerade haben und dieser (Schreiben liegt vor) von seiner Beihilfestelle in Hessen diesen Nachweis fordert, vor Begleichung der Rechnung (mit ihm).
Kam mir bisher noch nie unter, ist also völlig neu.
Kennst du in Hessen solche Fälle, wenn ja, müsste ich dies an unseren Justitiar weitergeben.
Danke dir...
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Hallo MikeL passt jetzt nicht gerade zum Thema, aber da du in Hessen bist hätte ich eine Frage an dich bezüglich Beihilfeberechtigte, betrifft ja dann auch PP welche beihilfeberechtigt sind auf einem Rezept vom ZA mit MT: Wie wird es bei euch gehandhabt bei Beihilfeempfänger, wenn z.B. MT verordnet wurde. In den hessischen Beihilfevorschriften: http://www.zvk-wi.de/beihilfe-neu/vv-zu-hbeihvo.pdf Seite 19 analog Seite 24 unter 6), wird eine Weiterbildung vorgeschrieben.... Klar ist, dass wir keine Vertragspartner sind, jedoch könnte durch die Beihilfeverordnung die Beihilfe einen Nachweis dieser Weiterbildung vom Vertragspartner, dem Patienten nachfordern. Ich frage deshalb, weil wir einen PP mit Beihilfeberechtigung gerade haben und dieser (Schreiben liegt vor) von seiner Beihilfestelle in Hessen diesen Nachweis fordert, vor Begleichung der Rechnung (mit ihm). Kam mir bisher noch nie unter, ist also völlig neu. Kennst du in Hessen solche Fälle, wenn ja, müsste ich dies an unseren Justitiar weitergeben. Danke dir...
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stefan 302 schrieb:

Hallo MikeL

passt jetzt nicht gerade zum Thema, aber da du in Hessen bist hätte ich eine Frage an dich bezüglich Beihilfeberechtigte, betrifft ja dann auch PP welche beihilfeberechtigt sind auf einem Rezept vom ZA mit MT:

Wie wird es bei euch gehandhabt bei Beihilfeempfänger, wenn z.B. MT verordnet wurde. In den hessischen Beihilfevorschriften: Link Seite 19 analog Seite 24 unter 6), wird eine Weiterbildung vorgeschrieben....

Klar ist, dass wir keine Vertragspartner sind, jedoch könnte durch die Beihilfeverordnung die Beihilfe einen Nachweis dieser Weiterbildung vom Vertragspartner, dem Patienten nachfordern.
Ich frage deshalb, weil wir einen PP mit Beihilfeberechtigung gerade haben und dieser (Schreiben liegt vor) von seiner Beihilfestelle in Hessen diesen Nachweis fordert, vor Begleichung der Rechnung (mit ihm).
Kam mir bisher noch nie unter, ist also völlig neu.
Kennst du in Hessen solche Fälle, wenn ja, müsste ich dies an unseren Justitiar weitergeben.
Danke dir...

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stefan 302 schrieb:

Nebenbei, das Thema passt ja...
Der VdaK macht keine Sondergenehmigung für die Verlängerung des alten Rezeptes der ZÄ.
Also VdaK stellt sich quer, ab 01.7.2017 wird nur das neue Formular anerkannt, als einzigste Kasse!

Auch die Preisvereinbarungsrunde wurde mit den neuen Vorschlägen der SHV abgelehnt, definitiv...


Heute kam ein Patient mit einem ZA Rezept (altes Formular) zu uns und wollte Termine.
Die Kasse war DAK :smile:
Haben wir nicht annehmen dürfen/können und somit wollen.
Haben es dem Patienten genau erklärt, dass die VdaK in seinem Falle die DAK als einzigste Kasse darauf besteht.

Patient sollte dann 30 KM zur Zahnklinik fahren um das Rezept zu tauschen...
Das wollte er nicht, die DAK Niederlassung war nur ein paar Meter entfernt...

Result: :smile:
Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt, wird auf seine Angestellten einwirken, da er rund 20 Angestellte hat....

Aufgrund seiner Aura und seiner psychischen Verfassung ist es absolut ihm abzunehmen, dass er es tut.
Da hat sich der VdaK einen Bärendienst erwiesen. :smile: :smile:

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Susulo
07.08.2017 13:52
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?
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Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused: Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier... Wie würdet ihr vorgehen?
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a schubart
07.08.2017 15:33
Geht meiner Meinung nach gar nicht . Da muss der Zahnarzt mal formulare bestellen ... War ja auch nicht abzusehen die Umstellung ....
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Geht meiner Meinung nach gar nicht . Da muss der Zahnarzt mal formulare bestellen ... War ja auch nicht abzusehen die Umstellung ....
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a schubart schrieb:

Geht meiner Meinung nach gar nicht . Da muss der Zahnarzt mal formulare bestellen ... War ja auch nicht abzusehen die Umstellung ....

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Susulo
07.08.2017 15:52
Dass es nicht geht, denke ich auch. ZA bestellt mal nach Urlaub ... (also im September...) ist insgesamt - sagen wir mal nicht beratungsresistent, aber eine Beratungs-Verarbeitungs-Verzögerung, bis sie (die ZÄ) begriffen hat, dass nicht wir bösen Logos uns das ausgedacht haben, sondern die KZV....
Jetzt mal sehen, wenn die KK mir das mit Stempel und Unterschrift genehmigt, werd ich es machen, wenn nicht halt nicht.
1

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Dass es nicht geht, denke ich auch. ZA bestellt mal nach Urlaub ... (also im September...) ist insgesamt - sagen wir mal nicht beratungsresistent, aber eine Beratungs-Verarbeitungs-Verzögerung, bis sie (die ZÄ) begriffen hat, dass nicht wir bösen Logos uns das ausgedacht haben, sondern die KZV.... Jetzt mal sehen, wenn die KK mir das mit Stempel und Unterschrift genehmigt, werd ich es machen, wenn nicht halt nicht.
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Susulo schrieb:

Dass es nicht geht, denke ich auch. ZA bestellt mal nach Urlaub ... (also im September...) ist insgesamt - sagen wir mal nicht beratungsresistent, aber eine Beratungs-Verarbeitungs-Verzögerung, bis sie (die ZÄ) begriffen hat, dass nicht wir bösen Logos uns das ausgedacht haben, sondern die KZV....
Jetzt mal sehen, wenn die KK mir das mit Stempel und Unterschrift genehmigt, werd ich es machen, wenn nicht halt nicht.

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Tempelritter
07.08.2017 16:32
Susulo schrieb am 7.8.17 13:52:
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?


Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.
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[zitat]Susulo schrieb am 7.8.17 13:52: Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused: Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier... Wie würdet ihr vorgehen? [/zitat] Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.
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Tempelritter schrieb:

Susulo schrieb am 7.8.17 13:52:
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?


Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.

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a schubart
07.08.2017 16:52
:confused: :thumbsup:
Ja so Formulare zu bestellen kann schon zeitaufwändig sein . Und wir Therapeuten sind an allem schuld ...und gegen beratungsresitente Ärzte ist leider kein kraut gewachsen ...andere Zahnarzt praxen kriegen es ja auch auf reihe...würde mich ja mal interessieren was die Krankenkasse dazu sagt ... Wer weiß....
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:confused: :thumbsup: Ja so Formulare zu bestellen kann schon zeitaufwändig sein . Und wir Therapeuten sind an allem schuld ...und gegen beratungsresitente Ärzte ist leider kein kraut gewachsen ...andere Zahnarzt praxen kriegen es ja auch auf reihe...würde mich ja mal interessieren was die Krankenkasse dazu sagt ... Wer weiß....
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a schubart schrieb:

:confused: :thumbsup:
Ja so Formulare zu bestellen kann schon zeitaufwändig sein . Und wir Therapeuten sind an allem schuld ...und gegen beratungsresitente Ärzte ist leider kein kraut gewachsen ...andere Zahnarzt praxen kriegen es ja auch auf reihe...würde mich ja mal interessieren was die Krankenkasse dazu sagt ... Wer weiß....

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Susulo
07.08.2017 18:13
Tempelritter schrieb am 7.8.17 16:32:

Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.


okeeeee .... schon mal ausprobiert in der kurzen Zeit? Pat ist auch noch vom Vdek, also KKH. Ich mach da nix, ohne dass ich es schriftlich hab. Trotzdem danke, macht ja schon mal Mut.
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[zitat]Tempelritter schrieb am 7.8.17 16:32: Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt. [/zitat] okeeeee .... schon mal ausprobiert in der kurzen Zeit? Pat ist auch noch vom Vdek, also KKH. Ich mach da nix, ohne dass ich es schriftlich hab. Trotzdem danke, macht ja schon mal Mut.
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Susulo schrieb:

Tempelritter schrieb am 7.8.17 16:32:

Ist so möglich, der Zahnarzt kann normales Drucker-Kopierpapier verwenden, da es noch keine Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung mit den Zahnärzten gibt.


okeeeee .... schon mal ausprobiert in der kurzen Zeit? Pat ist auch noch vom Vdek, also KKH. Ich mach da nix, ohne dass ich es schriftlich hab. Trotzdem danke, macht ja schon mal Mut.

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Tempelritter
07.08.2017 18:38
Das hatte ich schon. Ist in der Vereinbarung zw. KZBV und GKV Spitzenverband geregelt zu den neuen Zahnarztrezepten geregelt.
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Das hatte ich schon. Ist in der Vereinbarung zw. KZBV und GKV Spitzenverband geregelt zu den neuen Zahnarztrezepten geregelt.
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Tempelritter schrieb:

Das hatte ich schon. Ist in der Vereinbarung zw. KZBV und GKV Spitzenverband geregelt zu den neuen Zahnarztrezepten geregelt.

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a schubart
07.08.2017 21:38
Susulo schrieb am 7.8.17 13:52:
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?

doch nochmal ne rückfrage . Ist das Rezept denn farbig und auf zwei seiten ausgedruckt ? Wie die mit den zwei zetteln für die physio ( die in din A5)?
Oder schwarz weiß.?
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[zitat]Susulo schrieb am 7.8.17 13:52: Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused: Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier... Wie würdet ihr vorgehen? [/zitat] doch nochmal ne rückfrage . Ist das Rezept denn farbig und auf zwei seiten ausgedruckt ? Wie die mit den zwei zetteln für die physio ( die in din A5)? Oder schwarz weiß.?
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a schubart schrieb:

Susulo schrieb am 7.8.17 13:52:
Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
Wie würdet ihr vorgehen?

doch nochmal ne rückfrage . Ist das Rezept denn farbig und auf zwei seiten ausgedruckt ? Wie die mit den zwei zetteln für die physio ( die in din A5)?
Oder schwarz weiß.?

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Susulo
07.08.2017 21:43
Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt.
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?
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Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt. @templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?
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Susulo schrieb:

Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt.
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?

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Tempelritter
08.08.2017 07:21
Susulo schrieb am 7.8.17 21:43:
Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt.
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?


Es muss nicht rosa und nicht zweiseitig sein, das es für die Zahnärzte noch keine Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung gibt.

Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin (Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
Artikel 1
Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“
Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Auf die Verwendung von Sicherheitspapier wird bis zu einer Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung verzichtet.
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• JürgenK
• Susulo
[zitat]Susulo schrieb am 7.8.17 21:43: Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt. @templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen? [/zitat] Es muss nicht rosa und nicht zweiseitig sein, das es für die Zahnärzte noch keine Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung gibt. Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln und dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin (Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ) Artikel 1 Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Auf die Verwendung von Sicherheitspapier wird bis zu einer Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung verzichtet.
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Tempelritter schrieb:

Susulo schrieb am 7.8.17 21:43:
Weißes, ganz normales Druckerpapier. Für mich siehts aus, wie ne Kopie. Vorder und Rückseite. Nix rosa und zweiseitig, da hätte ich sicher nicht nachgefragt.
@templer: wo kann ich diese Vereinbarung nachlesen?


Es muss nicht rosa und nicht zweiseitig sein, das es für die Zahnärzte noch keine Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung gibt.

Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen
zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln
und dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin (Vereinbarung HM-Vordruck ZÄ)
Artikel 1
Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“
Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. Auf die Verwendung von Sicherheitspapier wird bis zu einer Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung verzichtet.

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Susulo
08.08.2017 07:46
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Susulo schrieb:

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Susulo schrieb:

Hab heute ein ZA-Formular auf normalen Kopierpapier erhalten :unamused:
Ansonsten korrekt ausgefüllt. Hab jetzt die Leute mal zu ihrer KK zur Genehmigung geschickt. ZA hat definitiv kein anderes Papier...
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