Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Patient hat Rezept mit z. B. Fango
z. B. lassen wir seit Jahr und Tag streichen, da wir ja sonst nur die Heißluft bezahlt bekommen.
Praxis beschwerte sich bei Patienten, dass wir die einzige Praxis die diesen Sonderweg geht. Wir nervenface_with_rolling_eyes
Patientin hatte nun bei der Kasse nach gefragt und auch diese gab die Auskunft
Kein Problem, selbstverständlich zahlen wir die Wärme!!! Ist doch verordnet!!!
Ich suche und finde nicht, wo genau die Spezifizierung steht, auch hier im Forum kam ich nicht weiter.
Wer kann helfen?
Brauche keine Tipps, wie, dann soll Patient eben andere Praxis aufsuchen.
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ronjane schrieb:
Wir nerven.auch.wir lassen konsequent z.b. streichen,wenn wärmetherapie verordnet wurde da wir da schon Absetzungen hatten. Steht vor dem z.b. wärmepackung,dann lassen wir das z.b. stehen.
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Shia schrieb:
Habe hier die größte Diskussion mit Patienten/Arztpraxis und Barmer
Patient hat Rezept mit z. B. Fango
z. B. lassen wir seit Jahr und Tag streichen, da wir ja sonst nur die Heißluft bezahlt bekommen.
Praxis beschwerte sich bei Patienten, dass wir die einzige Praxis die diesen Sonderweg geht. Wir nervenface_with_rolling_eyes
Patientin hatte nun bei der Kasse nach gefragt und auch diese gab die Auskunft
Kein Problem, selbstverständlich zahlen wir die Wärme!!! Ist doch verordnet!!!
Ich suche und finde nicht, wo genau die Spezifizierung steht, auch hier im Forum kam ich nicht weiter.
Wer kann helfen?
Brauche keine Tipps, wie, dann soll Patient eben andere Praxis aufsuchen.
Ist nur Wärmetherapie verordnet dann wird nur Heißluft bezahlt.
Steht das nicht in den HMR?
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z.B.
Wärmetherapie z.B. Fango
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Shia schrieb:
Es geht mir um das
z.B.
Wärmetherapie z.B. Fango
ob es irgendwo genau steht, weiss ich nicht.
Gelebte Praxis: das z.B. steht i.d.R. vor Fango. Hat mich anfangs auch irritiert, wurde aber noch nie beanstandet und immer bezahlt. Deshalb habe ich daraus bisher keinen Kriegsschauplatz gemacht.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Shia
ob es irgendwo genau steht, weiss ich nicht.
Gelebte Praxis: das z.B. steht i.d.R. vor Fango. Hat mich anfangs auch irritiert, wurde aber noch nie beanstandet und immer bezahlt. Deshalb habe ich daraus bisher keinen Kriegsschauplatz gemacht.
Viele Grüße
Monika
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ali schrieb:
@shia siehe Monika, nie Probleme. Wenn trotzdem nur HL abgegeben und berechnet wirst Du kein Problem haben. siehe Barmer. Keep it simple....
Aber ja wir hatten schon einmal eine Differenz und wurden von Fango zu billigeren HL gekürzt. Genau wegen dieses blöden z. B.
Aussage damals war, wir dürfen entscheiden welche Wärme wir machen, bezahlt wird aber nur HL. Man möchte uns mit dem z. B. lediglich mehr Behandlungs-Freiheit geben.
Zermartere mir auch echt das Hirn, wie die Patientin hieß, damit ich mir den Vorfall nochmals raus suchen kann.
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Shia schrieb:
Danke euch
Aber ja wir hatten schon einmal eine Differenz und wurden von Fango zu billigeren HL gekürzt. Genau wegen dieses blöden z. B.
Aussage damals war, wir dürfen entscheiden welche Wärme wir machen, bezahlt wird aber nur HL. Man möchte uns mit dem z. B. lediglich mehr Behandlungs-Freiheit geben.
Zermartere mir auch echt das Hirn, wie die Patientin hieß, damit ich mir den Vorfall nochmals raus suchen kann.
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Shia schrieb:
@ali Ja, aber Patient möchte eben gerne FA
Dies geben wir dann so ab und faktorieren, wurde IMMER problemlos beglichen.
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ali schrieb:
@Shia seit Jahr und Tag gibt s bei uns Verordnungen mit WT z.B. HR....z.B. WP.
Dies geben wir dann so ab und faktorieren, wurde IMMER problemlos beglichen.
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Schippi schrieb:
@Shia habe mit dieser Beschreibung bisher immer fango/wärmepackung bezahlt bekommen ohne probleme
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kroetzi schrieb:
Ist Fango verordnet zahlt die Kasse auch Fango.
Ist nur Wärmetherapie verordnet dann wird nur Heißluft bezahlt.
Steht das nicht in den HMR?
Möglich sind selbstverständlich alle Formen der Wärmetherapie, die in § 24 der Heilmittel-Richtlinie gelistet werden: Heißluft, heiße Rolle, Ultraschall-Wärmetherapie, Warmpackungen (Peloide/Paraffin) und Peloid- oder Paraffin-Bäder.
Wenn nun keine konkrete Auswahl eines dieser Heilmittel durch den Arzt erfolgt - beispielsweise bei einer Verordnung von "Wärme", dürfen zwar alle der genannten Heilmittel abgegeben werden, aber nur das günstigste wird vergütet. Für eine konkrete Wahl muss dies auch vom Arzt benannt werden (z.B. Warmpackung).
Ein "z.B." dagegen ist tatsächlich nur eine genannte Möglichkeit, weshalb m.E. die Kassen durchaus berechtigt sind, die Vergütung auf das Rotlicht zu beschränken. Wenn es dagegen andere Rechnungsprüfer akzeptieren, dass bei "Wärme z.B. Fango" eine Packung gezahlt wird, hat man sicher den gedachten Willen des Arztes ausgeführt - auf die Zusatzvergütung verlassen kann man sich eher nicht.
Ich würde beim Arzt nachfragen, weshalb er das "z.B." verwendet - möglicherweise wird ihm dies von seiner Praxissoftware so vorgegeben. Ansonsten möchte er eventuell eine weitere Praxis nicht benachteiligen, die keine Fango abgeben kann?
Gruß
Nora
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Ich würde beim Arzt nachfragen, weshalb er das "z.B." verwendet - möglicherweise wird ihm dies von seiner Praxissoftware so vorgegeben. Ansonsten möchte er eventuell eine weitere Praxis nicht benachteiligen, die keine Fango abgeben kann?
Gruß
Nora
Danke dir
Die Praxis hat eine neue Software face_with_rolling_eyes
Und kommt nicht mit mit einer Umstellung innerhalb der Software klar smirk
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Shia schrieb:
Nora Weber schrieb am 05.05.2021 22:24 Uhr: auf die Zusatzvergütung verlassen kann man sich eher nicht.
Genauso sehe und weiß ich es auch.
Ich würde beim Arzt nachfragen, weshalb er das "z.B." verwendet - möglicherweise wird ihm dies von seiner Praxissoftware so vorgegeben. Ansonsten möchte er eventuell eine weitere Praxis nicht benachteiligen, die keine Fango abgeben kann?
Gruß
Nora
Danke dir
Die Praxis hat eine neue Software face_with_rolling_eyes
Und kommt nicht mit mit einer Umstellung innerhalb der Software klar smirk
.... da sollte die Arztpraxis mal mit ihrer soft ware fiorma rücksprache nehmem ...dann wird es klappen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Shia
.... da sollte die Arztpraxis mal mit ihrer soft ware fiorma rücksprache nehmem ...dann wird es klappen
MfG
JürgenK ;)
Ich würde beim Arzt nachfragen, weshalb er das "z.B." verwendet - möglicherweise wird ihm dies von seiner Praxissoftware so vorgegeben. Ansonsten möchte er eventuell eine weitere Praxis nicht benachteiligen, die keine Fango abgeben kann?
Gruß
Nora
Danke dir
Die Praxis hat eine neue Software face_with_rolling_eyes
Und kommt nicht mit mit einer Umstellung innerhalb der Software klar smirk
Bei alle Arztsoftware die ich bislang kenne, steht zur Auswahl:
- Heißluft/Rotlicht
- Heiße Rolle
- Ultraschall-Warmetherapie
- Wärme, z.B. Fango
Wie sollen die Ärzte das denn Ändern?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 06.05.2021 10:44 Uhr:Nora Weber schrieb am 05.05.2021 22:24 Uhr: auf die Zusatzvergütung verlassen kann man sich eher nicht.
Genauso sehe und weiß ich es auch.
Ich würde beim Arzt nachfragen, weshalb er das "z.B." verwendet - möglicherweise wird ihm dies von seiner Praxissoftware so vorgegeben. Ansonsten möchte er eventuell eine weitere Praxis nicht benachteiligen, die keine Fango abgeben kann?
Gruß
Nora
Danke dir
Die Praxis hat eine neue Software face_with_rolling_eyes
Und kommt nicht mit mit einer Umstellung innerhalb der Software klar smirk
Bei alle Arztsoftware die ich bislang kenne, steht zur Auswahl:
- Heißluft/Rotlicht
- Heiße Rolle
- Ultraschall-Warmetherapie
- Wärme, z.B. Fango
Wie sollen die Ärzte das denn Ändern?
- Wärme, z.B. Fango
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut, tatsächlich steht da nicht Wärme, sondern Warmpackung, z.B. Fango
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 10.06.2021 11:24 Uhr:....
- Wärme, z.B. Fango
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut, tatsächlich steht da nicht Wärme, sondern Warmpackung, z.B. Fango
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Nora Weber schrieb:
Wenn auf einer Verordnung "Wärmetherapie z.B. Fango" steht, wird das Heilmittel (hier: Wärmetherapie) nicht konkret spezifiziert.
Möglich sind selbstverständlich alle Formen der Wärmetherapie, die in § 24 der Heilmittel-Richtlinie gelistet werden: Heißluft, heiße Rolle, Ultraschall-Wärmetherapie, Warmpackungen (Peloide/Paraffin) und Peloid- oder Paraffin-Bäder.
Wenn nun keine konkrete Auswahl eines dieser Heilmittel durch den Arzt erfolgt - beispielsweise bei einer Verordnung von "Wärme", dürfen zwar alle der genannten Heilmittel abgegeben werden, aber nur das günstigste wird vergütet. Für eine konkrete Wahl muss dies auch vom Arzt benannt werden (z.B. Warmpackung).
Ein "z.B." dagegen ist tatsächlich nur eine genannte Möglichkeit, weshalb m.E. die Kassen durchaus berechtigt sind, die Vergütung auf das Rotlicht zu beschränken. Wenn es dagegen andere Rechnungsprüfer akzeptieren, dass bei "Wärme z.B. Fango" eine Packung gezahlt wird, hat man sicher den gedachten Willen des Arztes ausgeführt - auf die Zusatzvergütung verlassen kann man sich eher nicht.
Ich würde beim Arzt nachfragen, weshalb er das "z.B." verwendet - möglicherweise wird ihm dies von seiner Praxissoftware so vorgegeben. Ansonsten möchte er eventuell eine weitere Praxis nicht benachteiligen, die keine Fango abgeben kann?
Gruß
Nora
Das ist in der Software änderbar, wenn man will bzw kann, ansonsten kann man sich Hilfe suchen die einem durch das Programm führt. Man kann aber auch über die zusätzliche Arztunterschrift manuell ein Rezept ändern.
Ich hatte den Vorgang noch gefunden, war 2017 IKK die uns auf HL kürzte, genau dieses z. B. war der Grund.
In einem ordentlichen Büro findet sich eben alles wieder upside_down_face
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Shia schrieb:
Also wir bekommen durchaus die meisten Rezepte auf denen Fango verordnet wurden, ohne dieses z.B.
Das ist in der Software änderbar, wenn man will bzw kann, ansonsten kann man sich Hilfe suchen die einem durch das Programm führt. Man kann aber auch über die zusätzliche Arztunterschrift manuell ein Rezept ändern.
Ich hatte den Vorgang noch gefunden, war 2017 IKK die uns auf HL kürzte, genau dieses z. B. war der Grund.
In einem ordentlichen Büro findet sich eben alles wieder upside_down_face
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