wenn es zwei unterschiedliche Regelfälle sind -> ja
wenn es Erst.- und Folge-Vo. bei gleichem Regelfall ist -> ja
Bitte mehr Infos oder mal selbst in die HMR / HMK schauen.
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• Stephen Ziegler
wenn es zwei unterschiedliche Regelfälle sind -> ja
wenn es Erst.- und Folge-Vo. bei gleichem Regelfall ist -> ja
Bitte mehr Infos oder mal selbst in die HMR / HMK schauen.
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Ein Regelfall wird durch die Diagnose und nicht durch das Leitsymptom (Indikationsschlüssel) oder durch die Anwendung oder dem verordnenden Arzt bestimmt. Somit wäre deine VO nur dann heilmittelkatalogkonform, wenn es unterschiedliche Diagnosen gäbe. Gruß S.
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• Oksana Giblian
Ein Regelfall wird durch die Diagnose und nicht durch das Leitsymptom (Indikationsschlüssel) oder durch die Anwendung oder dem verordnenden Arzt bestimmt. Somit wäre deine VO nur dann heilmittelkatalogkonform, wenn es unterschiedliche Diagnosen gäbe. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ein Regelfall wird durch die Diagnose und nicht durch das Leitsymptom (Indikationsschlüssel) oder durch die Anwendung oder dem verordnenden Arzt bestimmt. Somit wäre deine VO nur dann heilmittelkatalogkonform, wenn es unterschiedliche Diagnosen gäbe. Gruß S.
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Ich bin in die Praxisarbeit reingestolpert und konnte mich damit noch nicht so viel befassen danke für jede Hilfe
Grüße
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stat. myalg Syndrom einmal
und WS-Syndrom
geht das?
Ich bin in die Praxisarbeit reingestolpert und konnte mich damit noch nicht so viel befassen danke für jede Hilfe
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NussPli schrieb:
stat. myalg Syndrom einmal
und WS-Syndrom
geht das?
Ich bin in die Praxisarbeit reingestolpert und konnte mich damit noch nicht so viel befassen danke für jede Hilfe
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Im Prinzip kann man das als unterschiedliche Diagnosen betrachten.
Es handelt sich aber hierbei allerdings nicht um die im HMK geforderten spezifische Diagnosen, denn eine lokale Zuordnung fehlt. Ich möchte hier nicht garantieren, dass jede Kasse das so akzeptiert. Ich kann hier nur die Erfahrung mitteilen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit so durchgeht.
Also versuchen oder so ändern lassen, dass man als Therapeut weiß wo der Patient seine Probleme vorrangig hat. Gruß S.
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• morpheus-06
Im Prinzip kann man das als unterschiedliche Diagnosen betrachten.
Es handelt sich aber hierbei allerdings nicht um die im HMK geforderten spezifische Diagnosen, denn eine lokale Zuordnung fehlt. Ich möchte hier nicht garantieren, dass jede Kasse das so akzeptiert. Ich kann hier nur die Erfahrung mitteilen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit so durchgeht.
Also versuchen oder so ändern lassen, dass man als Therapeut weiß wo der Patient seine Probleme vorrangig hat. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Im Prinzip kann man das als unterschiedliche Diagnosen betrachten.
Es handelt sich aber hierbei allerdings nicht um die im HMK geforderten spezifische Diagnosen, denn eine lokale Zuordnung fehlt. Ich möchte hier nicht garantieren, dass jede Kasse das so akzeptiert. Ich kann hier nur die Erfahrung mitteilen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit so durchgeht.
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morpheus-06 schrieb:
wenn es zwei unterschiedliche Regelfälle sind -> ja
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NussPli schrieb:
Kann ich diese beide Verordnungen mit KG geichzeitig abrechnen.
wenn es Erst.- und Folge-Vo. bei gleichem Regelfall ist -> ja
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Danke für die Info Morpheus
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NussPli schrieb:
Also es sind beide Male Erstverordnungen von zwei verschiedenen Ärzten einmal KG und einmal KG+Traktion.
Danke für die Info Morpheus
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morpheus-06 schrieb:
und wie sind die Diagnosen? Unterschiedlich oder gleich?
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Shakespeare schrieb:
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NussPli schrieb:
stat. myalg Syndrom einmal
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geht das?
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Shakespeare schrieb:
Im Prinzip kann man das als unterschiedliche Diagnosen betrachten.
Es handelt sich aber hierbei allerdings nicht um die im HMK geforderten spezifische Diagnosen, denn eine lokale Zuordnung fehlt. Ich möchte hier nicht garantieren, dass jede Kasse das so akzeptiert. Ich kann hier nur die Erfahrung mitteilen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit so durchgeht.
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morpheus-06 schrieb:
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