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Hessen

Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung WS1a ausgestetellt als Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich ???

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Neues Thema
WS1a ausgestetellt als Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich ???
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paracelsus65
11.08.2016 21:52
Habe eine Verordnung über KG mit dem Indikationsschlüssel WS1a bekommen als Verordnung außerhalb des Regelfalls. Arzt verweigert die Korrektur des Rezeptes.
Meine Frage: kann ich das Rezept abrechnen und wie kann man bei Problemen argumentieren ?
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Habe eine Verordnung über KG mit dem Indikationsschlüssel WS1a bekommen als Verordnung außerhalb des Regelfalls. Arzt verweigert die Korrektur des Rezeptes. Meine Frage: kann ich das Rezept abrechnen und wie kann man bei Problemen argumentieren ?
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paracelsus65 schrieb:

Habe eine Verordnung über KG mit dem Indikationsschlüssel WS1a bekommen als Verordnung außerhalb des Regelfalls. Arzt verweigert die Korrektur des Rezeptes.
Meine Frage: kann ich das Rezept abrechnen und wie kann man bei Problemen argumentieren ?

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Wonderwoman
11.08.2016 21:59
Klar kannst Du das abrechnen.
Es wird von der Kasse evtl. das Argument kommen, dass es bei WS1 heißt "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf".
Und kurzfristig kann nicht außerhalb des Regelfalls heißen und es muss vorher auf einen anderen Indikationsschlüssel gewechselt werden. Also Absetzung von der Kasse.

Aber... das ist natürlich wieder totaler Kassen-Bullshit. Mit Sozialgericht drohen, weil dieses Argument nirgends so steht und dann sollte gezahlt werden. Die 40,-- € dann nicht vergessen.
Ich liebe solche Absetzungen, weil sie mir Extrageld bringen. :smile:
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Klar kannst Du das abrechnen. Es wird von der Kasse evtl. das Argument kommen, dass es bei WS1 heißt "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf". Und kurzfristig kann nicht außerhalb des Regelfalls heißen und es muss vorher auf einen anderen Indikationsschlüssel gewechselt werden. Also Absetzung von der Kasse. Aber... das ist natürlich wieder totaler Kassen-Bullshit. Mit Sozialgericht drohen, weil dieses Argument nirgends so steht und dann sollte gezahlt werden. Die 40,-- € dann nicht vergessen. Ich liebe solche Absetzungen, weil sie mir Extrageld bringen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:

Klar kannst Du das abrechnen.
Es wird von der Kasse evtl. das Argument kommen, dass es bei WS1 heißt "Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf".
Und kurzfristig kann nicht außerhalb des Regelfalls heißen und es muss vorher auf einen anderen Indikationsschlüssel gewechselt werden. Also Absetzung von der Kasse.

Aber... das ist natürlich wieder totaler Kassen-Bullshit. Mit Sozialgericht drohen, weil dieses Argument nirgends so steht und dann sollte gezahlt werden. Die 40,-- € dann nicht vergessen.
Ich liebe solche Absetzungen, weil sie mir Extrageld bringen. :smile:

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ali
11.08.2016 22:05
Dass der Arzt genauso argumentiert und auch einige KVn in offiziellen Verlautbarungen schreiben: Der IKS wird einer Diagnose zugeordnet und ne normaler Weise kurzfristig behandelbare Diagnose kann der Arzt gleich nach dem ersten Rezept als adR ausstellen ohne Ws2. Eine eventuelle gegenteilige Kassensicht entbehrt jeder Grundlage.

Ggf. Widerspruch etc. pp.
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Dass der Arzt genauso argumentiert und auch einige KVn in offiziellen Verlautbarungen schreiben: Der IKS wird einer Diagnose zugeordnet und ne normaler Weise kurzfristig behandelbare Diagnose kann der Arzt gleich nach dem ersten Rezept als adR ausstellen ohne Ws2. Eine eventuelle gegenteilige Kassensicht entbehrt jeder Grundlage. Ggf. Widerspruch etc. pp.
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ali
11.08.2016 22:06
Also abrechnen wenn sonst alles stimmt
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Also abrechnen wenn sonst alles stimmt
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ali schrieb:

Also abrechnen wenn sonst alles stimmt

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paracelsus65
12.08.2016 07:39
Habe eine Absetzung bekommen. Rezept wurde einbehalten. Im HMK ist eine VadR bei dem Indikationsschlüssel nicht ausgeschlossen, jedenfalls findet sich keine Passage dazu. Sehe ich auch so. Ist von der Kasse mit den drei grünen Buchstaben. Außerdem ist der Indikationsschlüssel ja so unwesentlich, das er einem Leistungsanspruch des Patienten und einem Vergütungsanspruch des Therapeuten nicht entgegensteht. Auch könnte der Indikationsschlüssel nachträglich geändert werden.
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Habe eine Absetzung bekommen. Rezept wurde einbehalten. Im HMK ist eine VadR bei dem Indikationsschlüssel nicht ausgeschlossen, jedenfalls findet sich keine Passage dazu. Sehe ich auch so. Ist von der Kasse mit den drei grünen Buchstaben. Außerdem ist der Indikationsschlüssel ja so unwesentlich, das er einem Leistungsanspruch des Patienten und einem Vergütungsanspruch des Therapeuten nicht entgegensteht. Auch könnte der Indikationsschlüssel nachträglich geändert werden.
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paracelsus65 schrieb:

Habe eine Absetzung bekommen. Rezept wurde einbehalten. Im HMK ist eine VadR bei dem Indikationsschlüssel nicht ausgeschlossen, jedenfalls findet sich keine Passage dazu. Sehe ich auch so. Ist von der Kasse mit den drei grünen Buchstaben. Außerdem ist der Indikationsschlüssel ja so unwesentlich, das er einem Leistungsanspruch des Patienten und einem Vergütungsanspruch des Therapeuten nicht entgegensteht. Auch könnte der Indikationsschlüssel nachträglich geändert werden.

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Tempelritter
12.08.2016 07:46
im Falle der Absetzung, Widerspruch inkl. Verzugszinsen und Verzugspauschale. Hab ich schon durch, die Kasse konnte nichts entgegensetzen.
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im Falle der Absetzung, Widerspruch inkl. Verzugszinsen und Verzugspauschale. Hab ich schon durch, die Kasse konnte nichts entgegensetzen.
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Tempelritter schrieb:

im Falle der Absetzung, Widerspruch inkl. Verzugszinsen und Verzugspauschale. Hab ich schon durch, die Kasse konnte nichts entgegensetzen.

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physiox100
12.08.2016 11:22
Hab da auch schon Diskussionen gehabt mit der AOK. Die meinten ich sollte auf der Rückseite notieren, wenn sich der Arzt die Änderung verweigert hat, dann würde alles seinen Gang gehen. Die würden sich dann selber um solche Ärzte kümmern, die richtige Änderungen verweigern.
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Hab da auch schon Diskussionen gehabt mit der AOK. Die meinten ich sollte auf der Rückseite notieren, wenn sich der Arzt die Änderung verweigert hat, dann würde alles seinen Gang gehen. Die würden sich dann selber um solche Ärzte kümmern, die richtige Änderungen verweigern.
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physiox100 schrieb:

Hab da auch schon Diskussionen gehabt mit der AOK. Die meinten ich sollte auf der Rückseite notieren, wenn sich der Arzt die Änderung verweigert hat, dann würde alles seinen Gang gehen. Die würden sich dann selber um solche Ärzte kümmern, die richtige Änderungen verweigern.

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JürgenK
12.08.2016 11:42
...diese "Sesselpubser" wissen ja eh immer alles besser, auch wenn sie Unrecht haben....
Man sollte sich aber trotzdem wehren....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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...diese "Sesselpubser" wissen ja eh immer alles besser, auch wenn sie Unrecht haben.... Man sollte sich aber trotzdem wehren.... MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...diese "Sesselpubser" wissen ja eh immer alles besser, auch wenn sie Unrecht haben....
Man sollte sich aber trotzdem wehren....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Tempelritter
12.08.2016 11:45
physiox100 schrieb am 12.8.16 11:22:
Hab da auch schon Diskussionen gehabt mit der AOK. Die meinten ich sollte auf der Rückseite notieren, wenn sich der Arzt die Änderung verweigert hat, dann würde alles seinen Gang gehen. Die würden sich dann selber um solche Ärzte kümmern, die richtige Änderungen verweigern.


Warum ändern, wenn die HMR / HMK/ R-Verträge keine Änderung vorsehen.
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[zitat]physiox100 schrieb am 12.8.16 11:22: Hab da auch schon Diskussionen gehabt mit der AOK. Die meinten ich sollte auf der Rückseite notieren, wenn sich der Arzt die Änderung verweigert hat, dann würde alles seinen Gang gehen. Die würden sich dann selber um solche Ärzte kümmern, die richtige Änderungen verweigern.[/zitat] Warum ändern, wenn die HMR / HMK/ R-Verträge keine Änderung vorsehen.
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Tempelritter schrieb:

physiox100 schrieb am 12.8.16 11:22:
Hab da auch schon Diskussionen gehabt mit der AOK. Die meinten ich sollte auf der Rückseite notieren, wenn sich der Arzt die Änderung verweigert hat, dann würde alles seinen Gang gehen. Die würden sich dann selber um solche Ärzte kümmern, die richtige Änderungen verweigern.


Warum ändern, wenn die HMR / HMK/ R-Verträge keine Änderung vorsehen.

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paracelsus65
12.08.2016 12:33
Hatte ich auch so von Anfange an vor.
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Hatte ich auch so von Anfange an vor.
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paracelsus65 schrieb:

Hatte ich auch so von Anfange an vor.

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ali schrieb:

Dass der Arzt genauso argumentiert und auch einige KVn in offiziellen Verlautbarungen schreiben: Der IKS wird einer Diagnose zugeordnet und ne normaler Weise kurzfristig behandelbare Diagnose kann der Arzt gleich nach dem ersten Rezept als adR ausstellen ohne Ws2. Eine eventuelle gegenteilige Kassensicht entbehrt jeder Grundlage.

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