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Wo muss man die Fortbildung einreichen ?
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Lihua Böttcher
22.05.2024 23:46
Hallo zusammen eine Frage bitte , um KG-ZNS abrechnen zu können , muss die Fortbildung Bescheinigung unbedingt an wo geschickt werden ? Und wie können die überprüfen ob der jeniger schon 1 Jahr voll Zeit Berufserfahrung hatte ?

beste Grüße
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Hallo zusammen eine Frage bitte , um KG-ZNS abrechnen zu können , muss die Fortbildung Bescheinigung unbedingt an wo geschickt werden ? Und wie können die überprüfen ob der jeniger schon 1 Jahr voll Zeit Berufserfahrung hatte ? beste Grüße
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Lars van Ravenzwaaij
23.05.2024 07:07
@Lihua Böttcher Die Berufserfahrung muss VOR absolvieren der Fobi vorgelegen haben. Wen der AN das Zertifikat vorweisen kann, brauchst du es nicht mehr kontrollieren. Das ist Aufgabe des Fobi-Institut gewesen.

Ansonsten Meldung, wie üblich, bei der ARGE. Da musst du ja ohnehin jeder (!) therapeutischen AN melden.
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[mention]Lihua Böttcher[/mention] Die Berufserfahrung muss VOR absolvieren der Fobi vorgelegen haben. Wen der AN das Zertifikat vorweisen kann, brauchst du es nicht mehr kontrollieren. Das ist Aufgabe des Fobi-Institut gewesen. Ansonsten Meldung, wie üblich, bei der ARGE. Da musst du ja ohnehin jeder (!) therapeutischen AN melden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Lihua Böttcher Die Berufserfahrung muss VOR absolvieren der Fobi vorgelegen haben. Wen der AN das Zertifikat vorweisen kann, brauchst du es nicht mehr kontrollieren. Das ist Aufgabe des Fobi-Institut gewesen.

Ansonsten Meldung, wie üblich, bei der ARGE. Da musst du ja ohnehin jeder (!) therapeutischen AN melden.

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Lihua Böttcher schrieb:

Hallo zusammen eine Frage bitte , um KG-ZNS abrechnen zu können , muss die Fortbildung Bescheinigung unbedingt an wo geschickt werden ? Und wie können die überprüfen ob der jeniger schon 1 Jahr voll Zeit Berufserfahrung hatte ?

beste Grüße



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