Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
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Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
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In unserer Praxis werden
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laut Heilmittelrichtlinie und HMK dürfen je Verordnungsfall nur 12x KMT (Diagnosegruppe WS) verordnet werden. Dahingehend gibt es also, wie bei D1 Rezepten auch, eine Obergrenze auch im Langfristigen Heilmittelbedarf/besonderen Verordnungsbedarf.
Nun meine Frage, dürfen diese 12 Massagen auf einer Verordnung stehen, bspw. 12x KMT+FA, wenn es sich um einen besonderen Verordnungsbedarf handelt? Uns wurde in der Praxis gesagt, dass auf einem Rezept maximal 6 Massagen stehen dürften. Dies ist laut HMK die Höchstmenge je Verordnung. In der Richtlinie steht allerdings, dass bei LHB/BVB eine Verordnung für 12 Wochen möglich (unter Beachtung der Begrenzung auf 12x KMT/Verordnungsfall) aber die Höchstmenge je Verordnung in diesem Falle nicht bindend ist. Wisst ihr da mehr, interpretiere ich die Richtlinie falsch, wie Handabt ihr das?
Liebe Grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@franziska2414 Bei BVB/LHB darf tatsächlich auf eine VO das Maximum von 12 KMT (oder D1) stehen. Haben wir auch schon gehabt und ohne Probleme von den Kassen bezahlt bekommen.
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franziska2414 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Okay, vielen Dank für die Antwort!
12 auf eine VO ja. aber bei BVB/LHB dennoch kein limit? also immer 12er nacheinander möglich? frage für einen freund ;)
aber eigentlich zu faul bei KMT nachzulesen. hab solche VOs gefühle 1x/jahr (und dann noch nicht mals als BVB/LHB)... ist eher eine neugierigkeitsfrage für den wenn-fall smile
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
12 auf eine VO ja. aber bei BVB/LHB dennoch kein limit? also immer 12er nacheinander möglich? frage für einen freund ;)
aber eigentlich zu faul bei KMT nachzulesen. hab solche VOs gefühle 1x/jahr (und dann noch nicht mals als BVB/LHB)... ist eher eine neugierigkeitsfrage für den wenn-fall smile
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Alex Moro Nee, es sind maximal 12 KMT insgesamt. D. h. entweder 2 x 6 bei eine normale VO oder 1 x 12 bei LHB/BVB. So oder so ist nach 12 x KMT damit erstmal Schluss.
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Jan Herrmann schrieb:
Sonderfall. Bei Diagnosegruppe AT geht übrigens auch mehr als 12x.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Aber nicht als vorrangiges HM, sondern nur als ergänzendes HM.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👌
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Problem beschreiben
franziska2414 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
laut Heilmittelrichtlinie und HMK dürfen je Verordnungsfall nur 12x KMT (Diagnosegruppe WS) verordnet werden. Dahingehend gibt es also, wie bei D1 Rezepten auch, eine Obergrenze auch im Langfristigen Heilmittelbedarf/besonderen Verordnungsbedarf.
Nun meine Frage, dürfen diese 12 Massagen auf einer Verordnung stehen, bspw. 12x KMT+FA, wenn es sich um einen besonderen Verordnungsbedarf handelt? Uns wurde in der Praxis gesagt, dass auf einem Rezept maximal 6 Massagen stehen dürften. Dies ist laut HMK die Höchstmenge je Verordnung. In der Richtlinie steht allerdings, dass bei LHB/BVB eine Verordnung für 12 Wochen möglich (unter Beachtung der Begrenzung auf 12x KMT/Verordnungsfall) aber die Höchstmenge je Verordnung in diesem Falle nicht bindend ist. Wisst ihr da mehr, interpretiere ich die Richtlinie falsch, wie Handabt ihr das?
Liebe Grüße
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