Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
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Therapieschwerpunkt liegt in der
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Krankheitsbildern. Auf Grund
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führe...
Kurze Verständnisfrage: Wenn es heißt Behandlungsbeginn innerhalb 14 Tage, sind da Werktage gemeint oder tatsächlich Mo bis So?
Und zählt das Ausstellungsdatum zu Beginn der Zählung schon dazu oder erst der nächste Tag?
Es gibt keine doofen fragen - daher frei von der Leber weg ;)
Danke euch schonmal
Grüße Klonkrieger
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hm...wenn ich richtig ilege, dann ist es wie bei 28 Tagen
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Hi an alle
Kurze Verständnisfrage: Wenn es heißt Behandlungsbeginn innerhalb 14 Tage, sind da Werktage gemeint oder tatsächlich Mo bis So?
Und zählt das Ausstellungsdatum zu Beginn der Zählung schon dazu oder erst der nächste Tag?
Es gibt keine doofen fragen - daher frei von der Leber weg ;)
Danke euch schonmal
Grüße Klonkrieger
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Das sogar Feiertage zählen - na ja. Muß man nicht verstehen macht das rechnen aber einfacher. Also Danke nochmal
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Klonkrieger schrieb:
Prima. Danke für die Antwort. Das das Ausstellungsdatum nicht mit zählt wusste ich gar nicht - aber umso besser.
Das sogar Feiertage zählen - na ja. Muß man nicht verstehen macht das rechnen aber einfacher. Also Danke nochmal
§ 187 BGB - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
@Klonkrieger BGB §§187, 188 regeln Beginn und Ende von Fristen 👍 (...sofern der Bundesrahmenvertrag keine zulässig abweichende Vereinbarung vorsieht...)
§ 187 BGB - Einzelnorm
das machts aber tatsächlich einfacher beim blick auf den kalender. 14/28 tage sind ja immer der selbe tag der ausstellung.
mit wochenenden und feiertagen müsste man alles auseinanderrechnen.
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Alex Moro schrieb:
@Klonkrieger
das machts aber tatsächlich einfacher beim blick auf den kalender. 14/28 tage sind ja immer der selbe tag der ausstellung.
mit wochenenden und feiertagen müsste man alles auseinanderrechnen.
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Clearer schrieb:
@Klonkrieger Wenn Feiertage oder Wochenende nicht zählen sollten, würde es ja 14 Arbeitstage heißen und nicht 14 Tage.
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Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
Es sind alle Tage gemeint, sogar Feiertage, aber das Ausstellungsdatum zählt nicht mit. Ganz einfach: VO ausgestellt am Montag mit Kreuz bei dringend => am übernächsten Montag spätestens beginnen.
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