ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
WIR SIND Das Asklepios Klinikum Bad
Abbach liegt in unmittelbarer Nähe
der Welterbestadt Regensburg und
besteht aus der Klinik und
Poliklinik für Orthopädie, der
Kli...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
WIR SIND Das Asklepios Klinikum Bad
Abbach liegt in unmittelbarer Nähe
der Welterbestadt Regensburg und
besteht aus der Klinik und
Poliklinik für Orthopädie, der
Kli...
Kurze Verständnisfrage: Wenn es heißt Behandlungsbeginn innerhalb 14 Tage, sind da Werktage gemeint oder tatsächlich Mo bis So?
Und zählt das Ausstellungsdatum zu Beginn der Zählung schon dazu oder erst der nächste Tag?
Es gibt keine doofen fragen - daher frei von der Leber weg ;)
Danke euch schonmal
Grüße Klonkrieger
Gefällt mir
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
hm...wenn ich richtig ilege, dann ist es wie bei 28 Tagen
MfG
JürgenK ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Hi an alle
Kurze Verständnisfrage: Wenn es heißt Behandlungsbeginn innerhalb 14 Tage, sind da Werktage gemeint oder tatsächlich Mo bis So?
Und zählt das Ausstellungsdatum zu Beginn der Zählung schon dazu oder erst der nächste Tag?
Es gibt keine doofen fragen - daher frei von der Leber weg ;)
Danke euch schonmal
Grüße Klonkrieger
Gefällt mir
Das sogar Feiertage zählen - na ja. Muß man nicht verstehen macht das rechnen aber einfacher. Also Danke nochmal
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Klonkrieger schrieb:
Prima. Danke für die Antwort. Das das Ausstellungsdatum nicht mit zählt wusste ich gar nicht - aber umso besser.
Das sogar Feiertage zählen - na ja. Muß man nicht verstehen macht das rechnen aber einfacher. Also Danke nochmal
§ 187 BGB - Einzelnorm
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@Klonkrieger BGB §§187, 188 regeln Beginn und Ende von Fristen 👍 (...sofern der Bundesrahmenvertrag keine zulässig abweichende Vereinbarung vorsieht...)
§ 187 BGB - Einzelnorm
das machts aber tatsächlich einfacher beim blick auf den kalender. 14/28 tage sind ja immer der selbe tag der ausstellung.
mit wochenenden und feiertagen müsste man alles auseinanderrechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
@Klonkrieger
das machts aber tatsächlich einfacher beim blick auf den kalender. 14/28 tage sind ja immer der selbe tag der ausstellung.
mit wochenenden und feiertagen müsste man alles auseinanderrechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Clearer schrieb:
@Klonkrieger Wenn Feiertage oder Wochenende nicht zählen sollten, würde es ja 14 Arbeitstage heißen und nicht 14 Tage.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
Es sind alle Tage gemeint, sogar Feiertage, aber das Ausstellungsdatum zählt nicht mit. Ganz einfach: VO ausgestellt am Montag mit Kreuz bei dringend => am übernächsten Montag spätestens beginnen.
Mein Profilbild bearbeiten