Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
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habe eine VO mit BVB Diagnose und Indikatiosgruppe WS mit Frequenz 1-2 mal / Woche
und 24 Einheiten D1 vorliegen.
Ist hier die Überschreitung der 12mal D1 Höchstverordnungsmende aufgrund der BVB auch zulässig?
Danke schon einmal für Eure Antwort für eure kollektive Intelligenz!
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Physia schrieb:
Hallo zusammen,
habe eine VO mit BVB Diagnose und Indikatiosgruppe WS mit Frequenz 1-2 mal / Woche
und 24 Einheiten D1 vorliegen.
Ist hier die Überschreitung der 12mal D1 Höchstverordnungsmende aufgrund der BVB auch zulässig?
Danke schon einmal für Eure Antwort für eure kollektive Intelligenz!
LG.
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Jan Herrmann schrieb:
R E G E L F A L L ???
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RehaFit schrieb:
Pro Regelfall sind maximal 12 Einheiten D1 zulässig.
LG.
Die ist aber durch die BVB aufgehoben. Ich frage nochmal anders:
Hat jemand in diesem Jahr schon mehr als 12mal D1 (auf einem Rezept mit BVB Diagnose) erstattet bekommen?
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Siehe Fragenkatalog GKV-Verbände.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, auch beim BVB sind nur 12x D1 insgesamt möglich. 🤐
Siehe Fragenkatalog GKV-Verbände.
§ 12 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Was dabei allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ob dies auch für Verordnungen unter Bezugnahme auf § 8 (Langfristiger Heilmittelbedarf) gilt. Nachdem es aber auch nicht extra erlaubt wird, dürften die Kostenträger hier auch Probleme machen.
Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: ein Patient mit Myasthenia gravis hatte seit Jahren neben der KG auch Massage erhalten - mit Langfristgenehmigung der Krankenkasse. Der Arzt kann nun in der Software nicht mehr als die bisherigen 12 Massagen verordnen - obwohl die Kasse den Behandlungsbedarf erst aktuell wieder neu genehmigt hat. Eine Nachfrage des Arztes bei der KV hat keine neue Möglichkeit ergeben.
Konsequenz: da er für seine Diagnose nie sechs Monate ohne Behandlungen sein wird (§ 7 Abs. 1), wird er nie mehr dafür Massagen erhalten dürfen. Ob dies sinnvoll ist...?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Laut der Heilmittel-Richtlinie ist es ja nicht erlaubt, mehr als 12 Behandlungseinheiten D1 oder Massage in einem Verordnungsfall zu verschreiben - was auch explizit für das Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge festgelegt wird.
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist. Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 [Anmerkung: Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge] nicht erreicht werden konnte. .
§ 12 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Was dabei allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ob dies auch für Verordnungen unter Bezugnahme auf § 8 (Langfristiger Heilmittelbedarf) gilt. Nachdem es aber auch nicht extra erlaubt wird, dürften die Kostenträger hier auch Probleme machen.
Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: ein Patient mit Myasthenia gravis hatte seit Jahren neben der KG auch Massage erhalten - mit Langfristgenehmigung der Krankenkasse. Der Arzt kann nun in der Software nicht mehr als die bisherigen 12 Massagen verordnen - obwohl die Kasse den Behandlungsbedarf erst aktuell wieder neu genehmigt hat. Eine Nachfrage des Arztes bei der KV hat keine neue Möglichkeit ergeben.
Konsequenz: da er für seine Diagnose nie sechs Monate ohne Behandlungen sein wird (§ 7 Abs. 1), wird er nie mehr dafür Massagen erhalten dürfen. Ob dies sinnvoll ist...?
Gruß
Nora
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog kann ich dazu leider nichts finden...? thinking_face
Gruß
Nora
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Physia schrieb:
Jan meinte bestimmt "Orientierende Behandlungsmenge".
Die ist aber durch die BVB aufgehoben. Ich frage nochmal anders:
Hat jemand in diesem Jahr schon mehr als 12mal D1 (auf einem Rezept mit BVB Diagnose) erstattet bekommen?
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