Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
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keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
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Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
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ich habe 2 Rückläufer von der AOK. Zum einen wurden die Eigenanteile einer Patientin abgezogen, die angeblich nicht von Zuzahlungen befreit ist (ist sie aber definitiv) und ein anderes Rezept wurde nicht bezahlt und zurückgeschickt mit dem Vermerk, dass die Patientin nicht mehr bei der AOK versichert ist. Woher soll ich sowas denn wissen? Ich dachte, die Kassen rechnen so etwas untereinander ab, denn die sind ja die Einzigen, die wissen, wo welcher Patient versichert war und wieder ist.
Und nu.....?
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Rike2501 schrieb:
Hallo,
ich habe 2 Rückläufer von der AOK. Zum einen wurden die Eigenanteile einer Patientin abgezogen, die angeblich nicht von Zuzahlungen befreit ist (ist sie aber definitiv) und ein anderes Rezept wurde nicht bezahlt und zurückgeschickt mit dem Vermerk, dass die Patientin nicht mehr bei der AOK versichert ist. Woher soll ich sowas denn wissen? Ich dachte, die Kassen rechnen so etwas untereinander ab, denn die sind ja die Einzigen, die wissen, wo welcher Patient versichert war und wieder ist.
Und nu.....?
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Wenn eine PAtient nicht mehr bei einer KK versichert ist, trägt die Kasse dafür die Verantwortung, dass die Karte eingezogen wird. Gab glaub ich schon ein Gerichtsurteil dafür...schließlich können wir das nicht prüfen!
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TheStonie schrieb:
Wegen der Zuzahlungsbefreiung wird sie einen Auswies gehabt haben, den in Kopie mit dem Rezept hinschicken und Zahlung verlangen.
Wenn eine PAtient nicht mehr bei einer KK versichert ist, trägt die Kasse dafür die Verantwortung, dass die Karte eingezogen wird. Gab glaub ich schon ein Gerichtsurteil dafür...schließlich können wir das nicht prüfen!
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Charlotte 11 schrieb:
DA fragt man sich, wer begeht Kassenbetrug?? Hatte auch öfters solche Fälle und die entstandene zusätzliche Arbeit in der Freizeit :scream:
Auf die Frage, wie jemand ein AOK-Rezept bekommen kann, der schon ein halbes Jahr nicht mehr Mitglied ist, kam die Antwort: " Wahrscheinlich ist die Dame noch im Besitz der Versichertenkarte"
Die Kasse mußte dann bezahlen und sich dann auf die Suche machen, wo die Dame versichert ist!
Bei Zuzahlungspflichtig hatte ich die Karte vorliegen, aber die AOK behauptete steif und fest , daß nicht!
Ich rief dann die Patientin an und bat sie, die Befreiungskarte bei der AOK vorzulegen.
Danach bekam ich nacherstattet, die Sachbearbeiterin erklärte mir dann , daß die Kollegi, die abe rgrade im Mutterschutz ist, die Karte ausgestellt hat, aber nicht in der EDV vermerkt hatte. Dann fragte sie mich, ob ich nicht in Zukunft jeweils eine Kopie der Befreiung mit in die Abrechnung geben könnte. Auf meine Frage, welche Position ich für die Kopie abrechnen kann, war sie dann etwas verwirrt..... :sunglasses:
Also: Auf keinen Fall akzeptieren, und auch mal die Kasse mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen daß in einer Vertagspartnerschaft BEIDE Seiten sich an die Sorgfaltspflichten zu halten haben!
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Alfred Kramer schrieb:
Die Geschichte hatte ich auch schon, habe dann bei der AOK angefragt ob ich jedes Mal anrufen muß um mich zu vergewissern, daß eine Mitgliedschaft besteht...
Auf die Frage, wie jemand ein AOK-Rezept bekommen kann, der schon ein halbes Jahr nicht mehr Mitglied ist, kam die Antwort: " Wahrscheinlich ist die Dame noch im Besitz der Versichertenkarte"
Die Kasse mußte dann bezahlen und sich dann auf die Suche machen, wo die Dame versichert ist!
Bei Zuzahlungspflichtig hatte ich die Karte vorliegen, aber die AOK behauptete steif und fest , daß nicht!
Ich rief dann die Patientin an und bat sie, die Befreiungskarte bei der AOK vorzulegen.
Danach bekam ich nacherstattet, die Sachbearbeiterin erklärte mir dann , daß die Kollegi, die abe rgrade im Mutterschutz ist, die Karte ausgestellt hat, aber nicht in der EDV vermerkt hatte. Dann fragte sie mich, ob ich nicht in Zukunft jeweils eine Kopie der Befreiung mit in die Abrechnung geben könnte. Auf meine Frage, welche Position ich für die Kopie abrechnen kann, war sie dann etwas verwirrt..... :sunglasses:
Also: Auf keinen Fall akzeptieren, und auch mal die Kasse mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen daß in einer Vertagspartnerschaft BEIDE Seiten sich an die Sorgfaltspflichten zu halten haben!
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Rike2501 schrieb:
Ich finde es grotesk, dass ich der Kasse, die die Befreiung ausgestellt hat, in Kopie nachweisen soll oder muss, dass die Patientin tatsächlich befreit ist.
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morpheus-06 schrieb:
in beiden Fällen widersprechen, die AOk ist verpflichtet zu bezahlen!
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Eine Rechnung darf ich der Patientin doch sicher gar nicht stellen, oder doch?
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Rike2501 schrieb:
Wo kann ich das denn finden, dass die Kassen nur bis zu 4 Wochen nach Kassenwechsel verpflichtet sind zu zahlen?
Eine Rechnung darf ich der Patientin doch sicher gar nicht stellen, oder doch?
Der Arzt muß nicht prüfen, ob der Benutzer auch der Besitzer ist, aber wir sollen???.
Müssen wir das Risiko für diesen Wahnsinn und Leichtsinn auch noch tragen?
Die Sicherheit der AOK-(auch der anderen Kassen) wird mit grober Fahrlässigkeit vernachlässigt!!!
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Alfred Kramer schrieb:
Das würde mich auch interessieren! Schliesslich ist die AOK-Karte in keiner Weise vor Missbrauch geschützt, also kann jeder damit zum Arzt so lange sie gültig ist!
Der Arzt muß nicht prüfen, ob der Benutzer auch der Besitzer ist, aber wir sollen???.
Müssen wir das Risiko für diesen Wahnsinn und Leichtsinn auch noch tragen?
Die Sicherheit der AOK-(auch der anderen Kassen) wird mit grober Fahrlässigkeit vernachlässigt!!!
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morpheus-06 schrieb:
das steht so nirgends, für dich ist das Rezept gültig. Grundlage steht irgendwo in den Weiten des SGB V. Oder hier mal im Forum die SuFu benutzen Lars van Ravenzwaaij hat dazu schon Beiträge geschrieben.
Ich kann den Brief gerne raus suchen und nochmal genau abtippen. Also nicht der Versicherte muss an Arzt oder Physio ... Zahlen, sondern die Krankenkasse und die können dann Schadenersatz von mir fordern....
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Suture schrieb:
Ich wechsle jetzt die Kasse und habe einen sehr deutlichen Brief zugeschickt bekommen. In diesem steht, die Karte muss sofort zurück geschickt werden, nachdem der Wechsel zum Datum.... Statt gefunden hat, sollte ich nach diesem Datum die Karte benutzen, muss ich für die kosten der Behandlung aufkommen, die mir aber von der Kasse in Rechnung gestellt wird.
Ich kann den Brief gerne raus suchen und nochmal genau abtippen. Also nicht der Versicherte muss an Arzt oder Physio ... Zahlen, sondern die Krankenkasse und die können dann Schadenersatz von mir fordern....
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idefix- schrieb:
wir machen von allen Befreiungskärtchen ein Kopie und hängen sie an das rezept. Wenn der Patient einen Kassenwechsel nicht angibt und das Rezept zurück kommt (Kassen müssen nur für 4 Wochen nach dem Wechsel gerade stehen) dann bekommt der PAtient die Rechnung.
auf jedenfall wieder sprechen!
Mit den befreiungen kann es so laufen:
Pat. 2012 befreit, Vo abrechnen, erste Prüfung der KK alles io, Zwite Prüfung 2013, in Computer steht Pat. nich befreit.
Allso Vo fehlerhaft.
Und wir müssen es ausbaden. Allerdings haben wir ja auch diesen Zwangsvertrag unterschrieben und deshalb dürfen die Kassen die regeln festlegen...
LG
Silvio
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Befreiung ist im Computer der Kasse. Die Daten werden nicht tag-aktuell an den Abrechnungsdienstleister der Kasse (Medent, Interforum, Syntela...) weiter gemeldet, sondern in größeren Abständen. Dort findet sich dann die Befreiung nicht und schwupps kommt die Kürzung. Die machen sich nicht die Mühe, ihren Auftraggeber zu fragen, ob dort die Befreiung vorliegt, sondern setzen einfach ab. Auch ein Fall für die Aufsichtsbehörde. Das könnten die nämlich ganz schnell untereinander klären, wenn sie nur wollten.
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SGBV schrieb:
Es kann aber auch so laufen:
Befreiung ist im Computer der Kasse. Die Daten werden nicht tag-aktuell an den Abrechnungsdienstleister der Kasse (Medent, Interforum, Syntela...) weiter gemeldet, sondern in größeren Abständen. Dort findet sich dann die Befreiung nicht und schwupps kommt die Kürzung. Die machen sich nicht die Mühe, ihren Auftraggeber zu fragen, ob dort die Befreiung vorliegt, sondern setzen einfach ab. Auch ein Fall für die Aufsichtsbehörde. Das könnten die nämlich ganz schnell untereinander klären, wenn sie nur wollten.
Alle sind gleich nur manche sind....... :rage:
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Fuzziguzzi schrieb:
Also könnte dies auf der Grundlage wie die AOK einen Betrugsversuch in unserer Branche auslegt wohl auch als ein versuchter Betrug zu werten sein, oder?
Alle sind gleich nur manche sind....... :rage:
Das geht auf der Website des Bundesversicherungsamtes per Mail. Einfach angeben, um welche Kasse/Abrechnungsstelle es sich handelt. Vorgangs.-Nr. der Absetzung dazu, evtl. Namen des Patienten. Nach ca. 10 Tagen bekommt man eine Eingangsbestätigung der Abt. II des BVA und das prüft. Diese Prüfung ist für die Sozialversicherungsträger extrem unangenehm (mit viel Aufwand verbunden) und daher gefürchtet.
Deshalb sollten das alle, die von ungerechtfertigten Absetzungen betroffen sind, viel öfter machen. Im Gegensatz zum Anwalt kostet das gar nichts und ist sehr effektiv. Widerspruch muss man allerdings parallel dazu trotzdem einlegen. Wenn die Kassen durch diese Absetzungen mehr Aufwand als Nutzen haben, werden sie damit aufhören. Also lasst Euch nicht alles gefallen.
(BVA ist nicht immer zuständig, bei Primärkassen ist es meist das Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes )
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SGBV schrieb:
Betrug sollte man es nicht nennen. Wenn man sich beim BVA beschwert, nennt man es "Bitte um Prüfung, ob es sich bei dieser Vorgehensweise der Abrechnungsstelle um eine Rechtsverletzung handelt, da der Kasse das Vorliegen der Befreiung bekannt sein muss, und sich die Abrechnungsstelle der Kasse diese Daten durch einfache Nachfrage dort problemlos besorgen kann. Stattdessen die Bezahlung des Leistungserbringers zu kürzen, könnte einen Verstoß gegen rahmenvertragliche Pflichten der Kasse darstellen. Das bitte ich zu überprüfen."
Das geht auf der Website des Bundesversicherungsamtes per Mail. Einfach angeben, um welche Kasse/Abrechnungsstelle es sich handelt. Vorgangs.-Nr. der Absetzung dazu, evtl. Namen des Patienten. Nach ca. 10 Tagen bekommt man eine Eingangsbestätigung der Abt. II des BVA und das prüft. Diese Prüfung ist für die Sozialversicherungsträger extrem unangenehm (mit viel Aufwand verbunden) und daher gefürchtet.
Deshalb sollten das alle, die von ungerechtfertigten Absetzungen betroffen sind, viel öfter machen. Im Gegensatz zum Anwalt kostet das gar nichts und ist sehr effektiv. Widerspruch muss man allerdings parallel dazu trotzdem einlegen. Wenn die Kassen durch diese Absetzungen mehr Aufwand als Nutzen haben, werden sie damit aufhören. Also lasst Euch nicht alles gefallen.
(BVA ist nicht immer zuständig, bei Primärkassen ist es meist das Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes )
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sioux schrieb:
GLEICHER!!!
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Gerhard Stasiczek schrieb:
Die Mitteilung/Meldung an das BVa ist insofern ineffektiv dass es für Dich persönlich keine Auswirkung hat. Dir nutzt nur das Widerspruchsverfahren. Es ist aber für die KK evtl. lästig Stellungnahmen zu schreiben und sich vor dem BVA rechtfertigen zu müssen. So sollte es auch öfter getan werden um die KK in den Fokus des BVA zu bringen. Im SozMin sieht das anders aus. Hier gehen (zumindest in BAyern) die AOK Leute ein und aus. Beschwerden werden mit der AOK tetelfonisch geklärt und Auswirkungen hat es noch nie gegeben. An beiden Methoden ist problematisch dass das Vorgehen der AOK hier öffentlichkeitsfern bleibt und auch keine rechtliche Relevanz erreicht wird. Somit ist es zwar billig aber ineffektiv, persönlich (Du bekommst deswegen kein Geld zurück) und in der Gesamtheit (es wird sich nichts ändern, die Rechtsabteilung schreibt eine entsprechende Stellungnahme und der Käse ist gegessen.) ändert sich nichts es verpufft alles und löst sich in Nichts auf. Die Gesundheitskasse ist und bleibt Menschenfreund wie vorher und wer sich beschwert der lügt und die Therapeuten betrügen sowieso alle (siehe entsprechende Pressemitteilungen).
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Silvio schrieb:
Hi,
auf jedenfall wieder sprechen!
Mit den befreiungen kann es so laufen:
Pat. 2012 befreit, Vo abrechnen, erste Prüfung der KK alles io, Zwite Prüfung 2013, in Computer steht Pat. nich befreit.
Allso Vo fehlerhaft.
Und wir müssen es ausbaden. Allerdings haben wir ja auch diesen Zwangsvertrag unterschrieben und deshalb dürfen die Kassen die regeln festlegen...
LG
Silvio
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Konsequentes Handeln und Rückrat sind gefragt. Klar kostet ein Anwalt Geld und vor dem Sozialgericht herrscht kein Anwaltszwang aber eine klare Anwaltsempfehlung. Aber wenn wir zusammenrechnen was und die Tritzerei der bakannten Kasse an Geld, Nerven und Energie kostet, was unsere Familien und Angehörigen dafür büßen müssen und was die grundsätzliche Einstellung vor allem der AOK Bayern uns gegenüber ist, dann ist es allemal Wert knallhart zu sein und sich dieses Verhalten nicht gefallen zu lassen.
Zur einer guten Kommunikation gehören mindestens zwei und wenn eine Seite per se nur Krieg machen will, dann haben wir das Recht und in Hinblick auf unsere Kollegen auch die Pflicht uns zu konsequent und effektiv zu wehren und Solidarität auszuüben. Die vergangenen Jahre haben mehr als deutlich gezeigt dass ein unterwürfiges und freundliches Verhalten genau den gegenteiligen Effekt hatte und auch die Verbände sind UNSl letztlich DAHINGEHEND keine HILFE. Die AOK hat uns den Krieg erklärt und wir haben deshalb das Recht uns zu verteidigen, zumal das System AOK den menschenverachtenden Strukturen und Verhaltensweisen der alten DDR und des Dritten Reiches in nichts nachsteht.
Und hieraus können wir uns nur selbst befreien.... und auch hier gilt "Wer zu spät kommt den bestraft das Leben". Denkt an die tapferen Demonstranten in der ehemaligen DDR die sich weder durch Prügel noch durch weit schlimmere Drohungen und Maßnahmen haben einschüchtern lassen. Wir sollten uns in Grund und Boden schämen wenn wir uns durch eine weit geringere Bedrohung unser Rückrat wegnehmen lassen.
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Gerhard Stasiczek schrieb:
Ich halte die Masse der Physios nicht für zu blöd sondern für viel zu ängstlich und zu inkonsequent. Zudem fehlt der Zusammenhalt und Verbände die sich wirklich und die Anliegen der Mitglieder kümmern und nicht nur bloße Fortbildungsanbieter sind.
Konsequentes Handeln und Rückrat sind gefragt. Klar kostet ein Anwalt Geld und vor dem Sozialgericht herrscht kein Anwaltszwang aber eine klare Anwaltsempfehlung. Aber wenn wir zusammenrechnen was und die Tritzerei der bakannten Kasse an Geld, Nerven und Energie kostet, was unsere Familien und Angehörigen dafür büßen müssen und was die grundsätzliche Einstellung vor allem der AOK Bayern uns gegenüber ist, dann ist es allemal Wert knallhart zu sein und sich dieses Verhalten nicht gefallen zu lassen.
Zur einer guten Kommunikation gehören mindestens zwei und wenn eine Seite per se nur Krieg machen will, dann haben wir das Recht und in Hinblick auf unsere Kollegen auch die Pflicht uns zu konsequent und effektiv zu wehren und Solidarität auszuüben. Die vergangenen Jahre haben mehr als deutlich gezeigt dass ein unterwürfiges und freundliches Verhalten genau den gegenteiligen Effekt hatte und auch die Verbände sind UNSl letztlich DAHINGEHEND keine HILFE. Die AOK hat uns den Krieg erklärt und wir haben deshalb das Recht uns zu verteidigen, zumal das System AOK den menschenverachtenden Strukturen und Verhaltensweisen der alten DDR und des Dritten Reiches in nichts nachsteht.
Und hieraus können wir uns nur selbst befreien.... und auch hier gilt "Wer zu spät kommt den bestraft das Leben". Denkt an die tapferen Demonstranten in der ehemaligen DDR die sich weder durch Prügel noch durch weit schlimmere Drohungen und Maßnahmen haben einschüchtern lassen. Wir sollten uns in Grund und Boden schämen wenn wir uns durch eine weit geringere Bedrohung unser Rückrat wegnehmen lassen.
Vor mehreren Monaten hab ich an dieser Stelle von zwei Absetzungen der AOK-Bayern berichtet. Verordnung außerhalb der Regel bei einer Patientin nach 4 Jahren plötzliche Absetzung "weil bei Ex2 der Regelfall nicht ausgeschöpft wurde". Hab einen Anwalt der sich mit Versicherungsrecht auskennt beauftragt. Nach dessen Prüfung bekam ich den Rat die Sache auf sich beruhen zu lassen weil der Schaden in keiner Relation zum Aufwand stünde.
Bitte spart euch jetzt bitte die üblichen Kommentare, die bringen mich/uns nicht weiter. Ich kann euch versichern das ich eigentlich nicht der Typ bin der deswegen klein bei gibt. Nach stundenlangen Telefonaten mit AOK-Mitarbeitern aus allen Ebenen bin ich ehrlich demoralisiert. Das ganze ging soweit das ich den Sesselfurzern auch Prügel angedroht habe. Würde mich nicht wundern wenn die meine Praxis demnächst durch die Mangel drehen.
Also, wenn jemand Info für meinen Fall hat die mich weiterbringt bitte melden.
Ansonsten einfach ignorieren.
Danke
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KGFlossi schrieb:
Hallo Kollegen,
Vor mehreren Monaten hab ich an dieser Stelle von zwei Absetzungen der AOK-Bayern berichtet. Verordnung außerhalb der Regel bei einer Patientin nach 4 Jahren plötzliche Absetzung "weil bei Ex2 der Regelfall nicht ausgeschöpft wurde". Hab einen Anwalt der sich mit Versicherungsrecht auskennt beauftragt. Nach dessen Prüfung bekam ich den Rat die Sache auf sich beruhen zu lassen weil der Schaden in keiner Relation zum Aufwand stünde.
Bitte spart euch jetzt bitte die üblichen Kommentare, die bringen mich/uns nicht weiter. Ich kann euch versichern das ich eigentlich nicht der Typ bin der deswegen klein bei gibt. Nach stundenlangen Telefonaten mit AOK-Mitarbeitern aus allen Ebenen bin ich ehrlich demoralisiert. Das ganze ging soweit das ich den Sesselfurzern auch Prügel angedroht habe. Würde mich nicht wundern wenn die meine Praxis demnächst durch die Mangel drehen.
Also, wenn jemand Info für meinen Fall hat die mich weiterbringt bitte melden.
Ansonsten einfach ignorieren.
Danke
Also: Klage und breite Öffentlichkeit sind der einzige Weg. Patienteninformation und Information der Behörden (du kannst ja Deinen Schriftverkehr zur Info und mit Bitte um Stellungnahme/Bearbeitung ans BVA und ans SozMin schicken, das macht kaum Zusatzarbeit) haben wenn dann nur eingeschränkten Nutzen aber machen den AOKlern Arbeit und bringen sie ins richtige Licht was sie hassen. Wenn Du das machst zieh es durch egal was der Anwalt sagt such Dir einen der wirklich Lust hat. Oder lass die AOK aus Deiner Praxis raus. Dann sind für AOK Patienten halt keine Termine frei, außer für die die Du trotz allem noch gerne behandeln möchtest. Das sind die 2 nutzbringenden Alternativen. Alles Andere bringt nur unnötig Arbeit und macht noch menr Frust. Ich habe mich auch lange Zeit aus Gutmütigkeit und dem Glauben der Verband würde helfen unnötig und zeitraubend verarschen lassen. Es hat sich dabei nichts zum positiven verändert. Im Gegenteil. Ich habe die AOK BAyern verklagt und werde dies weiter tun sofern sie ihr Verhalten nicht ändert, behandle als Chef nur noch die AOK Patienten die ich will und wer mich oder meine besten Angestellten haben will der muss die KAsse wechseln. Das belohnt die "Guten und anständigen Kassen" und entlastet nicht nur meine Seele sondern auch meine Verwaltung. Zusätzlich belohnt es meine Familie weil ich besser gelaunt bin und mehr Zeit für sie habe. Kleine Zusatzidee: Gutschein über 3 Massagen/Fango oder sonstiges für Kassenwechsler. MAil mich an und teil mir Deine Erfahrungen genau mit. Ich sammle grade um auch politisch zu überzeugen denn hier ist die AOK auch eine heilige Kuh.
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Gerhard Stasiczek schrieb:
Der Aufwand in Relation zum Nutzen lohnt sich nicht für Deinen Anwalt (du brauchst ihn vor dem Sozialgericht nicht). Zähl mal oder schätze mal die Summen die insgesamt oder auch bei Dir alleine zusammenkommen. Wenn Du Dich nicht wehrst und die Sache auf sich beruhen lässt dann geht das Ganze sich steigernd weiter. Was letztlich bleibt ist sich effektiv zu wehren. Irgendwelche Anschreiben an Aufsichtsbehörden und Ämter allein bringen hier gar nichts Alternativ könntest Du AOK PAtienten aus der Praxis raus zu lassen (wenn Du es Dir leisten kannst und willst). Das Downsizing bringt zwar weniger Patienten aber auch deutlich weniger Ärger und Arbeitsaufwand den Du auch rechnen solltest. Das mit den Prügeln kann ich gut verstehen. Solche Phantasien habe ich auch schon genußvoll und ohne schlechtes Gewissen ausgelebt. Es gibt aber auch Kollegen die aufgrund des Verhaltens der AOK Bayern und der des daraus resultierenden Frustes und der permanenten Existenzgefährdung selbst massiv erkranken und auch Selbstmorgedanken hegen. Wenn ich soetwas höre hätte ich wirklich große Lust........Aber dann würde ich mich auf das Niveau der AOK begeben und so tief will ich nicht sinken.
Also: Klage und breite Öffentlichkeit sind der einzige Weg. Patienteninformation und Information der Behörden (du kannst ja Deinen Schriftverkehr zur Info und mit Bitte um Stellungnahme/Bearbeitung ans BVA und ans SozMin schicken, das macht kaum Zusatzarbeit) haben wenn dann nur eingeschränkten Nutzen aber machen den AOKlern Arbeit und bringen sie ins richtige Licht was sie hassen. Wenn Du das machst zieh es durch egal was der Anwalt sagt such Dir einen der wirklich Lust hat. Oder lass die AOK aus Deiner Praxis raus. Dann sind für AOK Patienten halt keine Termine frei, außer für die die Du trotz allem noch gerne behandeln möchtest. Das sind die 2 nutzbringenden Alternativen. Alles Andere bringt nur unnötig Arbeit und macht noch menr Frust. Ich habe mich auch lange Zeit aus Gutmütigkeit und dem Glauben der Verband würde helfen unnötig und zeitraubend verarschen lassen. Es hat sich dabei nichts zum positiven verändert. Im Gegenteil. Ich habe die AOK BAyern verklagt und werde dies weiter tun sofern sie ihr Verhalten nicht ändert, behandle als Chef nur noch die AOK Patienten die ich will und wer mich oder meine besten Angestellten haben will der muss die KAsse wechseln. Das belohnt die "Guten und anständigen Kassen" und entlastet nicht nur meine Seele sondern auch meine Verwaltung. Zusätzlich belohnt es meine Familie weil ich besser gelaunt bin und mehr Zeit für sie habe. Kleine Zusatzidee: Gutschein über 3 Massagen/Fango oder sonstiges für Kassenwechsler. MAil mich an und teil mir Deine Erfahrungen genau mit. Ich sammle grade um auch politisch zu überzeugen denn hier ist die AOK auch eine heilige Kuh.
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UW schrieb:
nimm dir einen Anwalt und verklage die AOK. V erzugszinsen muss Sie dann auch bezahlen. WENN ALLE Therapeuten so gegen meist ungerechtfertigte Absetzungen vorgehen würde (Konjunktiv), würde die AOK Ihr Abrechnungsgebahren ändern..macht Sie aber nicht, weil die Masse der Physios dafür zu blöd sind...ach die Armre Krankenkasse. Sie sourct Ihr Abrechnungsgebahren aus..ich meine Forderungen :stuck_out_tongue_winking_eye:
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