Als moderne Ergo- und
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habe ein Schreiben an die KK und eine Kopie der Rechnung an den Patienten fertig gemacht. Ich rechne über ein Abrechnungszentrum ab. Wenn ich das Rezept fertig mache für die Abrechnung gibt mein Praxisprogramm ja automatisch die Zuzahlung auf dem Rezept an. Wenn diese nicht bezahlt wurde, soll ich sie trotzdem eintragen oder rausnehmen? Bei der letzten Abrechnung wurde nämlich nicht darauf eingegangen und diese offenen Zuzahlungen nicht beachtet... Und nun???? :scream:
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Dream13 schrieb:
Hallo,
habe ein Schreiben an die KK und eine Kopie der Rechnung an den Patienten fertig gemacht. Ich rechne über ein Abrechnungszentrum ab. Wenn ich das Rezept fertig mache für die Abrechnung gibt mein Praxisprogramm ja automatisch die Zuzahlung auf dem Rezept an. Wenn diese nicht bezahlt wurde, soll ich sie trotzdem eintragen oder rausnehmen? Bei der letzten Abrechnung wurde nämlich nicht darauf eingegangen und diese offenen Zuzahlungen nicht beachtet... Und nun???? :scream:
Du kannst auch die ZuZa auf 0 setzen, das könnte aber eine Absetzung oder doch Abzug der ZuZa bedeuten, da der Versicherte nicht befreit ist.
Das o. g. ist nach SBG V der richtige Weg eine säumige ZuZa einzutreiben.
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Dream13 schrieb:
und bekomm ich das das bei der nächsten Abrechnung über das Abrechnungszentrum oder überweist die Kasse das auf mein konto?
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Inche schrieb:
Hallo morpheus06 ich schulde dir noch die Antwort vom letzten mal es hatt mit der Kasse kein Problem gegeben ich habe keinen Abzug und keine Absetzung bekommen hatte aber nicht einfach auf 0 gesetzt sondern dem Pat vorher eine Rechnung geschickt und diese mit vermerk bis Datum kein Zahlungseingang mit an das Rezept angehängt.
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morpheus-06 schrieb:
das kann gut gehen, muss aber nicht da es so nirgends vereinbart ist. Ich habe die Info, dass die ZuZa trotzdem abgezogen und auf den Zahlungsweg nach §43 verwiesen wurde.
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morpheus-06 schrieb:
das hat nichts mit dem Abrechnungszentrum zutun. Du schreibst die Rechnung direkt an die Kasse, mit Verweis auf §43 SGB V und die Kasse überweist direkt auf dein IK/Konto.
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Inche schrieb:
Wie bereits damals berichtet hab ich vorher beim Abrechnungszentrum angerufen und beim Verband wer auf Nr. Sicher gehen will bei der Kasse fragen und dann entsprechend vorgehen wie die es haben wollen
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Inche schrieb:
Da ich das Rezept über das Abrechnungszentrum laufen hatte bekam ich das Geld von denen ganz normal
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morpheus-06 schrieb:
nicht wenn du eine Rechnung an die Kasse schreibst.
Wer sagt, dass dein Weg bei allen Kassen und Kollegen gut geht?
Warum nicht das tun was das SGB V vorsieht?
Warum immer Sonderregelungen die nirgends vereinbart sind?
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morpheus-06 schrieb:
das bezweifle ich auch nicht, nur sieht das SGB V eine andere Lösung vor.
Wer sagt, dass dein Weg bei allen Kassen und Kollegen gut geht?
Warum nicht das tun was das SGB V vorsieht?
Warum immer Sonderregelungen die nirgends vereinbart sind?
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Dream13 schrieb:
ok, hab ja eine Rechnung mit ans Rezept gemacht. Nun hab ich vom Abrechenzentum nur den "normalen" geforderten Wert bekommen, also ohne die offene Zuzahlung. Kann es sein dass ich das bei der näcsten Abrechnung vom Abrechnungszentrum bekomme oder eher nicht? Muss ich nun der KK nochmal extra ein Schreiben machen? :scream: Sorry, erstes Mal für mich....
Hier hast du gar gegen deine Schweigepflicht verstoßen.
Du musst der Kasse die Rechnung schreiben, hab ich doch oben geschrieben.
PS
Hast du deine Patienten informiert, dass die Abrechnung an einen Dienstleister geht?
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morpheus-06 schrieb:
Was hat das Abrechnungszentrum damit zutun?
Hier hast du gar gegen deine Schweigepflicht verstoßen.
Du musst der Kasse die Rechnung schreiben, hab ich doch oben geschrieben.
PS
Hast du deine Patienten informiert, dass die Abrechnung an einen Dienstleister geht?
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Inche schrieb:
Dann wie morpheus sagt Rechnung an die Kasse du kannst bei denem im Abrechnungszentrum auch vorher anrufen und nachfragen
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morpheus-06 schrieb:
eingetragen lassen die Kassen ziehen die ZuZa ab und du stellst den Kassen eine Rechnung über die ZuZa §43 SGB V.
Du kannst auch die ZuZa auf 0 setzen, das könnte aber eine Absetzung oder doch Abzug der ZuZa bedeuten, da der Versicherte nicht befreit ist.
Das o. g. ist nach SBG V der richtige Weg eine säumige ZuZa einzutreiben.
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Dream13 schrieb:
OK, danke!!!!
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idefix- schrieb:
Patient anmahnen, wenn er nicht zahlt einen netten Brief an die Kasse, die Mahnung beilegen und nach 28 Tagen hast du dein Geld. Fertig
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