Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
Gemäß dem GBA-Merkblatt zu Langfristgenehmigungen:
"Die Krankenkassen entscheiden über die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung innerhalb von vier Wochen; ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Da für eine qualifizierte Entscheidung jedoch die Prüfung der eingereichten Unterlagen und gegebenenfalls ein Gutachten des medizinischen Dienstes erforderlich ist, ist es möglich, dass eine Entscheidung nicht umgehend getroffen werden kann und ergänzende Informationen von der Krankenkasse bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller angefordert werden. In diesem Fall wird die Vier-Wochen-Frist so lange unterbrochen, bis die ergänzenden Informationen bei der Krankenkasse eingegangen sind.
In der Zwischenzeit kann die Heilmittelerbringerin oder der Heilmittelerbringer die Therapie durchführen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten des Heilmittels gemäß der dem Antrag beigefügten
Verordnung außerhalb des Regelfalls unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung über die Ablehnung der Genehmigung."
hat die Krankenkasse mit unter über 4 Wochen Zeit um über einen Antrag auf Langfristgenehmigung zu entscheiden. In dieser Zeit kann die Therapie erstattungspflichtig durchgeführt werden. Wenn die GKV nicht entscheidet, gilt die Verordnung als erstattungspflichtig genehmigt.
Da der Patient das Originalrezept bei der Krankenkasse eingereicht hat, stellt sich die Frage: Wie kann in einem solchen Falle abgerechnet werden ? Evtl. mit einem Rezeptduplikat ?
Ich danke vorab für die Antworten !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
Gemäß dem GBA-Merkblatt zu Langfristgenehmigungen:
"Die Krankenkassen entscheiden über die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung innerhalb von vier Wochen; ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt. Da für eine qualifizierte Entscheidung jedoch die Prüfung der eingereichten Unterlagen und gegebenenfalls ein Gutachten des medizinischen Dienstes erforderlich ist, ist es möglich, dass eine Entscheidung nicht umgehend getroffen werden kann und ergänzende Informationen von der Krankenkasse bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller angefordert werden. In diesem Fall wird die Vier-Wochen-Frist so lange unterbrochen, bis die ergänzenden Informationen bei der Krankenkasse eingegangen sind.
In der Zwischenzeit kann die Heilmittelerbringerin oder der Heilmittelerbringer die Therapie durchführen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten des Heilmittels gemäß der dem Antrag beigefügten
Verordnung außerhalb des Regelfalls unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung über die Ablehnung der Genehmigung."
hat die Krankenkasse mit unter über 4 Wochen Zeit um über einen Antrag auf Langfristgenehmigung zu entscheiden. In dieser Zeit kann die Therapie erstattungspflichtig durchgeführt werden. Wenn die GKV nicht entscheidet, gilt die Verordnung als erstattungspflichtig genehmigt.
Da der Patient das Originalrezept bei der Krankenkasse eingereicht hat, stellt sich die Frage: Wie kann in einem solchen Falle abgerechnet werden ? Evtl. mit einem Rezeptduplikat ?
Ich danke vorab für die Antworten !
Gefällt mir
vielen Dank für die Antwort !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo don,
vielen Dank für die Antwort !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
MAB hat bestimmt bei der AOK-Hessen eingereicht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
Wir lassen immer eine Kopie des Rezeptes mit einreichen und behalten das Original. Wurde bislang von der DAK, AOK Westf. Lippe und der IKK Classic so genehmigt.
Mein Profilbild bearbeiten