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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Wer zahlt Rezeptgebühr wenn Patient verstorben ist

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Neues Thema
Wer zahlt Rezeptgebühr wenn Patient verstorben ist
Es gibt 10 Beiträge
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Norddeich 12
20.03.2014 17:34
Ein Hausbesuch von uns ist verstorben ohne Angehörige. Wer zahlt nun die Rezeptgebühr ? Möchte ungern auf 29 Euro verzichten. Er hatte kein Geld mehr.

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Ein Hausbesuch von uns ist verstorben ohne Angehörige. Wer zahlt nun die Rezeptgebühr ? Möchte ungern auf 29 Euro verzichten. Er hatte kein Geld mehr.
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Norddeich 12 schrieb:

Ein Hausbesuch von uns ist verstorben ohne Angehörige. Wer zahlt nun die Rezeptgebühr ? Möchte ungern auf 29 Euro verzichten. Er hatte kein Geld mehr.

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Andreas216
20.03.2014 17:37
Würde ich bei seiner ktankenkasse einfordern
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Würde ich bei seiner ktankenkasse einfordern
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Andreas216 schrieb:

Würde ich bei seiner ktankenkasse einfordern

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Papa Alpaka
20.03.2014 17:45
Rechnung mit Erinnerung an die GKV;
ansonsten Anspruch und Hinweis auf mögliche PKV-Leistung an den Nachlassverwalter.

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Rechnung mit Erinnerung an die GKV; ansonsten Anspruch und Hinweis auf mögliche PKV-Leistung an den Nachlassverwalter.
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Papa Alpaka schrieb:

Rechnung mit Erinnerung an die GKV;
ansonsten Anspruch und Hinweis auf mögliche PKV-Leistung an den Nachlassverwalter.

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mosaik
20.03.2014 20:07
Hallo,

kann mich meinen Vorschreibern nur bedingt anschliessen: Formal musst Du den Hinterbliebenen die Rezeptgebühr in Rechnung stellen. Ich persönlich finde das unethisch und irgendwie nicht richtig.

Originalauseinandersetzung mit einer KK: das sollte gar nicht passieren, da am Anfang die Rezeptgebühren zu kassieren seien.

Deshalb reiche ich die Rezeptgebür nach einer Zeit als " nicht bezahlte" Zuzahlung an die KK weiter.

VlG
Monika
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Hallo, kann mich meinen Vorschreibern nur bedingt anschliessen: Formal musst Du den Hinterbliebenen die Rezeptgebühr in Rechnung stellen. Ich persönlich finde das unethisch und irgendwie nicht richtig. Originalauseinandersetzung mit einer KK: das sollte gar nicht passieren, da am Anfang die Rezeptgebühren zu kassieren seien. Deshalb reiche ich die Rezeptgebür nach einer Zeit als " nicht bezahlte" Zuzahlung an die KK weiter. VlG Monika
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Lamaca
21.03.2014 14:54
Wie genau machst Du das ? Muss man die Zuzahlung erst beim Patienten anmahnen ? Schickst Du die Zuzahlungsrechnung mit der Bemerkung, dass sie nicht bezahlt wurde direkt an die Kasse ? Habe erstmalig den Fall, dass die Zuzahlung nicht gezahlt wurde und auf meine Zahlungserinnerung nicht reagiert wurde. Liebe Grüße !

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Wie genau machst Du das ? Muss man die Zuzahlung erst beim Patienten anmahnen ? Schickst Du die Zuzahlungsrechnung mit der Bemerkung, dass sie nicht bezahlt wurde direkt an die Kasse ? Habe erstmalig den Fall, dass die Zuzahlung nicht gezahlt wurde und auf meine Zahlungserinnerung nicht reagiert wurde. Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:

Wie genau machst Du das ? Muss man die Zuzahlung erst beim Patienten anmahnen ? Schickst Du die Zuzahlungsrechnung mit der Bemerkung, dass sie nicht bezahlt wurde direkt an die Kasse ? Habe erstmalig den Fall, dass die Zuzahlung nicht gezahlt wurde und auf meine Zahlungserinnerung nicht reagiert wurde. Liebe Grüße !

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ali
21.03.2014 15:00
Wenn Du schon gemahnt hast, reicht diese "als Beleg" mit Anmerkung der Nichtzahlung. Dann muss die Kasse Dir den Zuzahlungsbetrag nachzahlen.
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Wenn Du schon gemahnt hast, reicht diese "als Beleg" mit Anmerkung der Nichtzahlung. Dann muss die Kasse Dir den Zuzahlungsbetrag nachzahlen.
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ali schrieb:

Wenn Du schon gemahnt hast, reicht diese "als Beleg" mit Anmerkung der Nichtzahlung. Dann muss die Kasse Dir den Zuzahlungsbetrag nachzahlen.

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Lamaca
21.03.2014 15:46
Geht das dann direkt an die Kasse ?
Liebe Grüße !
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Geht das dann direkt an die Kasse ? Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:

Geht das dann direkt an die Kasse ?
Liebe Grüße !

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ali
21.03.2014 15:48
Ja bzw deren Abrechungsfirma, falls Du über ne Firma abrechnest an die...
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Ja bzw deren Abrechungsfirma, falls Du über ne Firma abrechnest an die...
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ali schrieb:

Ja bzw deren Abrechungsfirma, falls Du über ne Firma abrechnest an die...

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mosaik schrieb:

Hallo,

kann mich meinen Vorschreibern nur bedingt anschliessen: Formal musst Du den Hinterbliebenen die Rezeptgebühr in Rechnung stellen. Ich persönlich finde das unethisch und irgendwie nicht richtig.

Originalauseinandersetzung mit einer KK: das sollte gar nicht passieren, da am Anfang die Rezeptgebühren zu kassieren seien.

Deshalb reiche ich die Rezeptgebür nach einer Zeit als " nicht bezahlte" Zuzahlung an die KK weiter.

VlG
Monika

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Lamaca
21.03.2014 15:53
Ok , dank Dir für die schnelle Antwort !
Liebe Grüße !
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Ok , dank Dir für die schnelle Antwort ! Liebe Grüße !
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Norddeich 12
24.03.2014 09:42
Danke schön für die sehr hilfreichen Antworten

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Norddeich 12 schrieb:

Danke schön für die sehr hilfreichen Antworten

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Lamaca schrieb:

Ok , dank Dir für die schnelle Antwort !
Liebe Grüße !



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