Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Norddeich 12 schrieb:
Ein Hausbesuch von uns ist verstorben ohne Angehörige. Wer zahlt nun die Rezeptgebühr ? Möchte ungern auf 29 Euro verzichten. Er hatte kein Geld mehr.
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Andreas216 schrieb:
Würde ich bei seiner ktankenkasse einfordern
ansonsten Anspruch und Hinweis auf mögliche PKV-Leistung an den Nachlassverwalter.
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Papa Alpaka schrieb:
Rechnung mit Erinnerung an die GKV;
ansonsten Anspruch und Hinweis auf mögliche PKV-Leistung an den Nachlassverwalter.
kann mich meinen Vorschreibern nur bedingt anschliessen: Formal musst Du den Hinterbliebenen die Rezeptgebühr in Rechnung stellen. Ich persönlich finde das unethisch und irgendwie nicht richtig.
Originalauseinandersetzung mit einer KK: das sollte gar nicht passieren, da am Anfang die Rezeptgebühren zu kassieren seien.
Deshalb reiche ich die Rezeptgebür nach einer Zeit als " nicht bezahlte" Zuzahlung an die KK weiter.
VlG
Monika
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Lamaca schrieb:
Wie genau machst Du das ? Muss man die Zuzahlung erst beim Patienten anmahnen ? Schickst Du die Zuzahlungsrechnung mit der Bemerkung, dass sie nicht bezahlt wurde direkt an die Kasse ? Habe erstmalig den Fall, dass die Zuzahlung nicht gezahlt wurde und auf meine Zahlungserinnerung nicht reagiert wurde. Liebe Grüße !
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ali schrieb:
Wenn Du schon gemahnt hast, reicht diese "als Beleg" mit Anmerkung der Nichtzahlung. Dann muss die Kasse Dir den Zuzahlungsbetrag nachzahlen.
Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Geht das dann direkt an die Kasse ?
Liebe Grüße !
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ali schrieb:
Ja bzw deren Abrechungsfirma, falls Du über ne Firma abrechnest an die...
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mosaik schrieb:
Hallo,
kann mich meinen Vorschreibern nur bedingt anschliessen: Formal musst Du den Hinterbliebenen die Rezeptgebühr in Rechnung stellen. Ich persönlich finde das unethisch und irgendwie nicht richtig.
Originalauseinandersetzung mit einer KK: das sollte gar nicht passieren, da am Anfang die Rezeptgebühren zu kassieren seien.
Deshalb reiche ich die Rezeptgebür nach einer Zeit als " nicht bezahlte" Zuzahlung an die KK weiter.
VlG
Monika
Liebe Grüße !
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Norddeich 12 schrieb:
Danke schön für die sehr hilfreichen Antworten
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Lamaca schrieb:
Ok , dank Dir für die schnelle Antwort !
Liebe Grüße !
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