Hier ist Ihre helfende Hand
gefragt:
• Durchführung von Einzel- und
Gruppenstunden unter verschiedenen
Aspekten der Physiotherapie
(Rückenschule, Wassergymnastik
u.a.m.)
• Dokumentation der Therapie
• Betreuung unseres
computergestützten MTT Raums
• Rückmeldungen in Ihrem
spezifischen Behandlungsteam
• Teilnahme, Mi...
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• Durchführung von Einzel- und
Gruppenstunden unter verschiedenen
Aspekten der Physiotherapie
(Rückenschule, Wassergymnastik
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danjal jacobs schrieb:
wer hat erfahrung mit nachträglicher genehmigung einer verordnung außerhalb des regelfalls bei der genehmigungsstelle (verordnung wurde noch nicht in die abrechnung gegebenen, wurde zuvor für 1 jahr genehmigt, habe aber nach ablauf des jahrs versäumt erneut zu genehmigen)...
zuerst einmal würde ich nachschauen, ob die Verordnung überhaupt genehmigungspflichtig ist.
Seit dem 1.1.2017 hat sich einiges bezüglich des Genehmigungsverfahren geändert. Wie ich Deinem Schreiben entnehme, ist die Langfristgenehmigung wohl schon 2016 ausgestellt worden. Verordnungen mit einem Langfristigem Heilmittelbedarf (LHM, wichtig ist der ICD-Code!) sind ab dem 1.1. 2017 nicht mehr genehmigungspflichtig.
Sollte das nicht der Fall sein, solltest Du versuchen, Dich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um das Rezept nachträglich genehmigen zu lassen und auf Kulanz hoffen. Ich habe dies bei der BKK Firmus (diese hatte ohne Ankündigung 2017 die Genehmigungspflicht wieder eingeführt) erfolgreich durchgeführt.
Alternativ gäbe es die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Arzt (sofern dieser kooperativ ist) den ICD-Code entsprechend ändern zu lassen, so dass ein LHM entsteht.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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vielleicht bekomme ich da auf "kulanzbasis" noch etwas hin...
ich muss da einfach noch penibler buch führen - fristen im kalender eintragen...
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danjal jacobs schrieb:
vielen dank für die schnelle Rückmeldung erstmal...
vielleicht bekomme ich da auf "kulanzbasis" noch etwas hin...
ich muss da einfach noch penibler buch führen - fristen im kalender eintragen...
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Körnchen schrieb:
Hallo, Danjal,
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zuerst einmal würde ich nachschauen, ob die Verordnung überhaupt genehmigungspflichtig ist.
Seit dem 1.1.2017 hat sich einiges bezüglich des Genehmigungsverfahren geändert. Wie ich Deinem Schreiben entnehme, ist die Langfristgenehmigung wohl schon 2016 ausgestellt worden. Verordnungen mit einem Langfristigem Heilmittelbedarf (LHM, wichtig ist der ICD-Code!) sind ab dem 1.1. 2017 nicht mehr genehmigungspflichtig.
Sollte das nicht der Fall sein, solltest Du versuchen, Dich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um das Rezept nachträglich genehmigen zu lassen und auf Kulanz hoffen. Ich habe dies bei der BKK Firmus (diese hatte ohne Ankündigung 2017 die Genehmigungspflicht wieder eingeführt) erfolgreich durchgeführt.
Alternativ gäbe es die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Arzt (sofern dieser kooperativ ist) den ICD-Code entsprechend ändern zu lassen, so dass ein LHM entsteht.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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