Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
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Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?
Bzw. kann man erst Mahnbescheid machen, oder sollte man gleich klagen.
Dank für Eure Infos.
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TheStonie schrieb:
Hallo Leute, wer damit Erfahrung hat, bitte antworten.
Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?
Bzw. kann man erst Mahnbescheid machen, oder sollte man gleich klagen.
Dank für Eure Infos.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Sozialgericht ist zuständig.
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Thomas schrieb:
Erst den Mahnbescheid.
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?"
--> das müsste Dein Anwalt wissen..... (auch wenn kein Anwaltszwang vor dem SG besteht)
Aber erst Mahnbescheid.
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Wonderwoman schrieb:
Warum?
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Bernie schrieb:
"Wenn ich Zahlungsklage gegen eine BG oder Krankenkasse einlege,
fällt das dann in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit oder die der ordentlichen Gerichte (Amtsgericht)?"
--> das müsste Dein Anwalt wissen..... (auch wenn kein Anwaltszwang vor dem SG besteht)
Aber erst Mahnbescheid.
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