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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Welcher Regelfall?

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Neues Thema
Welcher Regelfall?
Es gibt 7 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
22.01.2018 17:08
Hallo Kolleginnen u. Kollegen,
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß
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Hallo Kolleginnen u. Kollegen, Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99. Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss? Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank! Mit freundlichen Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kolleginnen u. Kollegen,
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß

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Tempelritter
22.01.2018 17:29
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.1.18 17:08:
Hallo Kolleginnen u. Kollegen,
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß


Zwei Diagnosen = zwei getrennte Regelfälle, zumindest nach den HMR.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.1.18 17:08: Hallo Kolleginnen u. Kollegen, Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99. Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss? Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank! Mit freundlichen Gruß [/zitat] Zwei Diagnosen = zwei getrennte Regelfälle, zumindest nach den HMR.
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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.1.18 17:08:
Hallo Kolleginnen u. Kollegen,
Patientin bringt über einen längeren Zeitraum von zwei verschiedenen Ärzten Verordnungen mit gleicher Diagnose, Indikationsschlüssel WS2a, sowie icd-Code M51.1 oder M74.99.
Bei einem Arzt ist der Regelfall ausgeschöpft. Beim nächsten Arzt wäre eine Erstverordnung wieder möglich. Die Frage stellt sich nun, ob der Regefall für beide Ärzte zusammen eingehalten werden muss?
Für eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Mit freundlichen Gruß


Zwei Diagnosen = zwei getrennte Regelfälle, zumindest nach den HMR.

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Anonymer Teilnehmer
22.01.2018 17:35
Sorry der 2. icd-Code lautet M47.99
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Sorry der 2. icd-Code lautet M47.99

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FFGG
23.01.2018 06:45
Bei gleicher Diagnose muss auch bei verschiedenen Ärzten der Regelfall eingehalten werden. Hier handelt es sich aber um unterschiedliche Diagnosen, daher kann ein neuer Regelfall beginnen, d.h. wieder eine EV.
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Bei gleicher Diagnose muss auch bei verschiedenen Ärzten der Regelfall eingehalten werden. Hier handelt es sich aber um unterschiedliche Diagnosen, daher kann ein neuer Regelfall beginnen, d.h. wieder eine EV.
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Arminia
28.01.2018 08:55
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...
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Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...
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Arminia schrieb:

Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...

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morpheus-06
28.01.2018 11:01
Arminia schrieb am 28.1.18 08:55:
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...


dito für die AOK BaWü
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[zitat]Arminia schrieb am 28.1.18 08:55: Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt... [/zitat] dito für die AOK BaWü
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morpheus-06 schrieb:

Arminia schrieb am 28.1.18 08:55:
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...


dito für die AOK BaWü

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Tempelritter
29.01.2018 08:05
morpheus-06 schrieb am 28.1.18 11:01:
Arminia schrieb am 28.1.18 08:55:
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...


dito für die AOK BaWü


Das wurde mir letzte Woche von der AOK bestätigt. Für den Arzt ist es ein Erstkontakt, daher wird eine Erst-Vo. akzeptiert.
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[zitat]morpheus-06 schrieb am 28.1.18 11:01: [zitat]Arminia schrieb am 28.1.18 08:55: Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt... [/zitat] dito für die AOK BaWü [/zitat] Das wurde mir letzte Woche von der AOK bestätigt. Für den Arzt ist es ein Erstkontakt, daher wird eine Erst-Vo. akzeptiert.
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Tempelritter schrieb:

morpheus-06 schrieb am 28.1.18 11:01:
Arminia schrieb am 28.1.18 08:55:
Bei der AOK Rheinland Pfalz Saarland geht auch bei der selben Diagnose eine zweite Erstverordnung, wenn ein anderer Arzt diese ausstellt...


dito für die AOK BaWü


Das wurde mir letzte Woche von der AOK bestätigt. Für den Arzt ist es ein Erstkontakt, daher wird eine Erst-Vo. akzeptiert.

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FFGG schrieb:

Bei gleicher Diagnose muss auch bei verschiedenen Ärzten der Regelfall eingehalten werden. Hier handelt es sich aber um unterschiedliche Diagnosen, daher kann ein neuer Regelfall beginnen, d.h. wieder eine EV.



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