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Hamburg

Für meine im April 2024 NEU
eröffnete Praxis suche ich nun
tatkräftige Unterstützung.
Benötigt wird ein
Physiotherapeuten/in für eine
Teil-/ oder Vollzeitstelle ggf.
auch Minijobber (556,-€) für
sofort oder später.
Mein Team besteht zur Zeit aus zwei
Anmeldekräften, zwei
Physiotherapeuten und einem
Masseur. Unsere Fachbereiche
befinden sich hauptsächlich in der
Orthopädie, Chirurgie, Neurologie
und Gefäßmedizin.
Ihre Voraussetzung:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiothera...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Welche Frist für Widerspruch gegen Absetzung

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Neues Thema
Welche Frist für Widerspruch gegen Absetzung
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mbone
06.01.2025 17:13
Habe leider trotz vielen Suchens nichts finden können..

Bei der Durchsicht älterer Unterlagen habe ich eine Absetzung "gefunden" die von 2023 ist , und der ich eigentlich widersprechen wollte da sie meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist.
Unabhängig davon wie man jetzt meine Büroorganisation bewerten mag:

Welche Fristen gibt es für Widersprüche gegen Absetzungen

gelten da die 9 Monate wie bei den KKs oder ....?
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Habe leider trotz vielen Suchens nichts finden können.. Bei der Durchsicht älterer Unterlagen habe ich eine Absetzung "gefunden" die von 2023 ist , und der ich eigentlich widersprechen wollte da sie meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist. Unabhängig davon wie man jetzt meine Büroorganisation bewerten mag: Welche Fristen gibt es für Widersprüche gegen Absetzungen gelten da die 9 Monate wie bei den KKs oder ....?
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mbone schrieb:

Habe leider trotz vielen Suchens nichts finden können..

Bei der Durchsicht älterer Unterlagen habe ich eine Absetzung "gefunden" die von 2023 ist , und der ich eigentlich widersprechen wollte da sie meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist.
Unabhängig davon wie man jetzt meine Büroorganisation bewerten mag:

Welche Fristen gibt es für Widersprüche gegen Absetzungen

gelten da die 9 Monate wie bei den KKs oder ....?

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ali
06.01.2025 17:48
Du kannst die Absetzung 9 Monate beanstanden, ABER wenn sie gerechtfertigt ist/war hast Du NUR 3 Monate Zeit sie ggf. zu heilen.

2023 ist denn wohl per du...
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Du kannst die Absetzung 9 Monate beanstanden, ABER wenn sie gerechtfertigt ist/war hast Du NUR 3 Monate Zeit sie ggf. zu heilen. 2023 ist denn wohl per du...
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Horatio72
07.01.2025 12:51
Wo ist denn da der Sinn der 9 Monate? Wenn ich nach 6 Monaten widerspruch einlege dann wird es a: abgelehnt weil gerechtfertigt oder b:abgelehnt weil zwar unrechtmäßig aber nicht in der 3 Monatsfrist?
Oder hab ich da was falsch verstanden?
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Wo ist denn da der Sinn der 9 Monate? Wenn ich nach 6 Monaten widerspruch einlege dann wird es a: abgelehnt weil gerechtfertigt oder b:abgelehnt weil zwar unrechtmäßig aber nicht in der 3 Monatsfrist? Oder hab ich da was falsch verstanden?
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Horatio72 schrieb:

Wo ist denn da der Sinn der 9 Monate? Wenn ich nach 6 Monaten widerspruch einlege dann wird es a: abgelehnt weil gerechtfertigt oder b:abgelehnt weil zwar unrechtmäßig aber nicht in der 3 Monatsfrist?
Oder hab ich da was falsch verstanden?

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sabine963
07.01.2025 13:39
@Horatio72
9 Monate für die Abrechnung an sich.

Wir dann abgesetzt :

3 Monate für erneutes Einreichen nach Korrektur bzw Widerspruch.
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[mention]Horatio72[/mention] 9 Monate für die Abrechnung an sich. Wir dann abgesetzt : 3 Monate für erneutes Einreichen nach Korrektur bzw Widerspruch.
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sabine963 schrieb:

@Horatio72
9 Monate für die Abrechnung an sich.

Wir dann abgesetzt :

3 Monate für erneutes Einreichen nach Korrektur bzw Widerspruch.

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ali
07.01.2025 14:37
@sabine963 Ich würde es aber so interpretieren, dass bei Ziffer 5 Fällen wir generell nur 3 Monate Heilungsmöglichkeit haben wenn die Kasse darauf hinweist...?!
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• Horatio72
[mention]sabine963[/mention] Ich würde es aber so interpretieren, dass bei Ziffer 5 Fällen wir generell nur 3 Monate Heilungsmöglichkeit haben wenn die Kasse darauf hinweist...?!
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ali schrieb:

@sabine963 Ich würde es aber so interpretieren, dass bei Ziffer 5 Fällen wir generell nur 3 Monate Heilungsmöglichkeit haben wenn die Kasse darauf hinweist...?!

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sabine963
07.01.2025 14:47
@ali so hatte ich es ja auch gemeint.
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[mention]ali[/mention] so hatte ich es ja auch gemeint.
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sabine963 schrieb:

@ali so hatte ich es ja auch gemeint.

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Horatio72
07.01.2025 15:45
ok. thx
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Horatio72 schrieb:

ok. thx

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ali schrieb:

Du kannst die Absetzung 9 Monate beanstanden, ABER wenn sie gerechtfertigt ist/war hast Du NUR 3 Monate Zeit sie ggf. zu heilen.

2023 ist denn wohl per du...

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mbone
06.01.2025 18:01
Vielen Dank für die schnelle Infothumbsup

Wo kann man diese Info nachlesen.?
Ich hab die 9 monate-info was die Absetzungsmöglichkeiten der KK gegenüber uns Therapeuten anbelangt auf den Physio Deutschland sSeiten gefunden - zu meinem Problem aber leider nichts
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Vielen Dank für die schnelle Info[emoji]thumbsup[/emoji] Wo kann man diese Info nachlesen.? Ich hab die 9 monate-info was die Absetzungsmöglichkeiten der KK gegenüber uns Therapeuten anbelangt auf den Physio Deutschland sSeiten gefunden - zu meinem Problem aber leider nichts
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ali
06.01.2025 18:28
9 Monate
Rahmenvertrag Paragraph 18 Punkt 10

3 Monate Anlage3 siehe sabine

Verträge sind megaeinfach via Google auf den GKV Seiten runterladbar
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• mbone
9 Monate Rahmenvertrag Paragraph 18 Punkt 10 3 Monate Anlage3 siehe sabine Verträge sind megaeinfach via Google auf den GKV Seiten runterladbar
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ali schrieb:

9 Monate
Rahmenvertrag Paragraph 18 Punkt 10

3 Monate Anlage3 siehe sabine

Verträge sind megaeinfach via Google auf den GKV Seiten runterladbar

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mbone schrieb:

Vielen Dank für die schnelle Infothumbsup

Wo kann man diese Info nachlesen.?
Ich hab die 9 monate-info was die Absetzungsmöglichkeiten der KK gegenüber uns Therapeuten anbelangt auf den Physio Deutschland sSeiten gefunden - zu meinem Problem aber leider nichts

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sabine963
06.01.2025 18:23
Anlage 3a Notwendige Angaben auf der HM Verordnung *Ärzte"

Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergän­zung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden1
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Anlage 3a Notwendige Angaben auf der HM Verordnung *Ärzte" Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergän­zung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden1
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sabine963 schrieb:

Anlage 3a Notwendige Angaben auf der HM Verordnung *Ärzte"

Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergän­zung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden1



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